Volltext Seite (XML)
1096 PAPIER-ZEITUNG Nr. 30 Druckschriftenhändler sind für den Inhalt der Druoksohrift ver antwortlich. So hat dieser Tage der Strafsenat des Kammergerichts entschieden. In der am 21. September v. Js. erschienenen Nr. 89 des »Kleinen Witzblattes« war unter Anderem ein Artikel enthalten, den die Polizeibehörde und später auch die Gerichte für unsittlich er achteten. Nach § 56, 12 der Gewerbeordnung sind vom Feilbieten im Umherziehen und nach § 42 a auch vom Feilbieten auf öffentlichen Wegen, Strassen oder Plätzen ausgeschlossen: Druckschriften usw., insofern sie in sittlicher oder religiöser Beziehung Aergerniss zu er regen geeignet sind usw. Der Druckschriftenhändler Dieckmann, welcher am Nachmittag des 21. September 1901 gegen 5 Uhr eine grössere Anzahl der Nr. 39 des »Kleinen Witzblattes« erhalten hatte, bot dieses Blatt am Jannowitzbahnhofe in Berlin dem Publikum feil. Erst längere Zeit darauf hat das Polizeipräsidium den Strassen verkauf der gedachten Druckschrift wegen ihres unsittlichen Inhalts verbieten lassen, und mit dem Augenblick des Bekanntwerdens dieses Verbots hat Dieckmann das Feilbieten der Druckschrift eingestellt. Nichtsdestoweniger ging dem D. eine Anklage wegen Uebertretung der §§ 46a, 56 und 149 der Gewerbeordnung zu. Er entschuldigte sich vor Gericht damit, dass er bei seinem schlechten Augenlicht gar- nicht in der Lage war, den Inhalt der von ihm verkauften Druck schrift zu prüfen. Das Schöffengericht verurtheilte den Angeklagten zu 3 M. Geldstrafe bezw. einem Tag Haft, und die achte Strafkammer des Landgerichts I verwarf die von demselben eingelegte Berufung. Der Angeklagte ging auch noch an das Kammergericht, von welchem er seine Freisprechung erbat, da er doch nichts Unrechtes begangen habe. Als er von dem polizeilichen Verbot der Nr. 89 des »Kleinen Witzblattes« Kenntniss erhielt, habe er den Verkauf desselben, sofort eingestellt, mithin sei eine verbotene Druckschrift von ihm zu keiner Zeit feilgeboten worden. Der Senat erkannte auf Zurückweisung der Revision, da zur Anwendung des Strafgesetzes ein Verbot der Druck schrift garnicht erforderlich ist, es vielmehr genügt, dass sie objektiv geeignet ist, in sittlicher Beziehung Aergerniss zu erregen. (Berliner Tageblatt) Küchenkanten in Rollen — Neue Muster 134709 KROTOSCHINER & CO., BERLIN 0 27 Bautzener Cartonnagen- Maschinenfabrik m. b. #. * * * Bautzen i. S. * * * e |12789O Blechklammer-Anschlag- und Anpressmaschinen in bester und bewährtester Ausführung. Nietmaschinen. 8, Sämmtliche Maschinen für die Gü4 moderne j W ( A Cartonnagenfabrikation i | y) la Referenzen. A A Cataloge gratis und franco. Schieber- und Ventil- Dampfmaschinen [11467« Maschinenbau-Aktiengesellschaft Goliern-Grimma Golzerm 1. Sä. 22.2.2 f _f Beste Paplerklammer zum Zusammen- bnm Ee n Q T halten von Papieren, Karten etc. Ohne lllll"r HNI Zersteohen, ohne Zerkratzen, Besser wie IIUIU I Uul Stahl-Nadeln, da nicht rostend. Packung: pro Sohtl. 100 St. L1zz Fabrikanten: Ernst Kunz & Co., Berlin S 42, Brandenburgstr. Schreib- federn« [184188 aus feinstem Diamantstahl auf selbst- konstruierten, patentierten Maschinen hergestellt. aus vorzüglichstem Material mit 5 Zu- haltungen aus Stahl in unerreicht eleganter Lackierung. Gebr. Nevoigt, Reichenbrand-Chemnitz Diamant-Fahrräder-, Kassetten- * * * * * * * * und Sehreibfedern- Fabrik»