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1080 PAPIER-ZEITUNG Nr. 30 Geniesst Agenten-Provision ein Vorrecht bei Konkursen? Diese Frage verneinte kürzlich ein Urtheil des Oberlandes gerichts Naumburg vom 1. März 1901. Wie aus der kürzlich in der »Post reisender Kaufleute« mitgetheilten Begründung dieses Urtheils hervorgeht, musste die Verneinung infolge der Eigenthümlichkeit des Falles erfolgen. In vielen Fällen wird man der Provisions-Forderung ebensolches Vorrecht gewähren müssen wie dem fälligen Gehalt der Angestellten. Wir entnehmen den Entscheidungsgründen Folgendes: Da der Konkurs über das Vermögen des Gemeinschuldners M. am 27. Dezember 1899 eröffnet worden ist, so kommen in Gemässheit des Art. V des Einführungsgesetzes zu dem Gesetze betreffend Aenderungen der Konkursordnung vom 17. Mai 1898 die Vorschriften der alten Konkursordnung, insbesondere § 54 Z. 1 für den vorliegenden Rechtsstreit zur Anwendung. Zu den Voraussetzungen, an die § 54 Z. 1 die Gewährung des Vorrechts knüpfte, gehört, dass eine Person sich dem Gemeinschuldner für dessen Haushalt, Wirthschaftsbetrieb oder Erwerbsgeschäft zu dauerndem Dienste verdungen hatte. Diese Voraussetzung ist hier zweifellos gegeben, da der Kläger sich dem Gemeinschuldner durch den mit diesem abgeschlossenen Agenturverträge für dessen Erwerbs geschäft zu Diensten auf unbestimmte Zeit gegen halbjährige Kündi gung, also zu dauerndem Dienste, verpflichtet hatte. Auch die An wendung des § 54 Z. 1 auf Provisions-Agenten erscheint unbedenklich, da das Vorrecht dieses Paragrafen nicht an das Moment der persön lichen Unterwerfung des die Dienste leistenden durch einen Dienst vertrag im engeren Sinne, sondern nur an die Verpflichtung zu dauerndem Dienste für den Haushalt, Wirthschaftsbetrieb oder das Erwerbsgeschäft des Gemeinschuldners geknüpft ist. (Vergl. die Ent scheidung des Reichsgerichts Bd. 38, S. 113.) Dagegen ist die weitere Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 54 Z. 1, dass das Dienst- verhältniss die Erwerbsthätigkeit des Dienenden vollständig oder doch hauptsächlich in Anspruch genommen hat (vergl. v. Wilmowski, Konkursordnung Anm. 3 zu § 54 und Anm. 2 zu § 19, sowie die vor erwähnte Entscheidung des Reichsgerichts S. 114), im vorliegenden Falle nicht gegeben. Denn selbst, wenn der Kläger in der Zeit vom 1. Februar bis zum 80. September 1899, also innerhalb acht Monaten Aufträge in der Höhe von insgesammt 11532 M. 17 Pf. für den Gemeinschuldner vermittelt hätte, so würde fürs ganze Jahr der wirk liche, in der Provision bestehende Verdienst des Klägers aus dem in Rede stehenden Agenturverhältnisse auf höchstens 900 M. geschätzt werden können. Ein solches Jahreseinkommen ist aber für einen Berliner Agenten so gering, dass daraus gefolgert werden muss, dass der Kläger, der in der fraglichen Zeit unstreitig auch noch andere Provisions-Agenturen betrieben hat, seine Thätigkeit in höherem Maasse diesen Agenturen zugewendet, nicht aber hauptsächlich in den Dienst des Gemeinschuldners gestellt hat. Danach ist die nach Grund und Betrag nicht mehr bestrittene Provisionsforderung des Klägers zwar als Konkursforderung, aber ohne das beanspruchte Vorrecht festzustellen. ferd. Hsbelm, Berlin N.65, empfiehlt in vorzüglcber Qualität Schreib n Zeichenhefte jeder Ciniatur und jeden Systems. Diarien, Cagebücher, Collegbefte Aufgabebücher, Oktavhefte etc. Extra-Hnfertigungen werden in kürzester Zeit ausgeführt. gag Bei Partieen Vorzugs-Preise, -ag Einseitig glatte, gerippte und satinirte Schrenz-, Spelt-, Bast-Java-, Goudronne sowie andere Cellulose- u. Hadernpapiere = für Packzwecke und Dütenfabrlkatlon = von 50 bis 800 Gramm pr. •Meter in Rollen und Formaten fertigt [126488 Paul Metzger, Papierfabrik, Bruchsal Volle Garantie, Lieferungen auf Probezeit Referenzen u. Zeugnisse erster Firmen DRAODECQ Motoren- u. Apparatenbau r nuunEdo, G.m.b.H., Charlotfenburg Broschürenheftmaschine für Fussbetrieb bis 8 mm Heftstärke. C. De Lasch & CO. Leipzig-R. 1 Maschinenfabrik für Buch bindereien, Buchdruckereien und Cartonnagenfabriken bauen seit 1882 als Specialität: Drahtheftmaschinen jeder Art, Perf orir- maschinen, Loch- und Oesenmaschinen, Tiegeldruckpressen anerkannt bester Construction. Sämmtliche Maschinen für die Carton nagen- und Faltschachtel-Fabrikation. 130095] — ■leHdraht u. -Klemmern zu allen Hetmasehinen, Oesen etc. Prospecte, Arbeitsmuster, Druckproben stehen jederzeit gerne zur Verfügung. •LI L % MV Arbeitet ohne Pumpe, nur bei Wiedergewinnung des Ab- flusswassers der Stofffängeranlage Pumpe nöthig! "10 Robert Dietrich, Merseburg Stofffanganlage für Papierfabriken, Cellulosefabrikation DRP No. 124,147 Zuverlässigste Einrichtung und kostenlose Wiedergewinnung der sehwimmenden, besten Papierfaser aus Ablaufwässern der Holländer - Circulationswässer- Bassins oder bestehenden Stofffänger- anlagen. Automatisch wirkend, Indem der gewonnene Faserstoff direkt In die Rührbüfte abläuft. Keinerlei Sohmutz, kein Transport. [122068