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1070 PAPIER-ZEITUNG Nr. 30 aber, dass elektrische Bleiche heute nur dort zu empfehlen ist, wo entweder Wasserkraft in Hülle und Fülle vorhanden ist, oder wo man Salzsoole (natürlich vorkommende Kochsalz- Lösung) genügend rein und äusserst billig an Ort und Stelle haben kann. Chlorkalk-Bleiche ist nur für Papierstoffe brauchbar, die durch Kochen mit entsprechenden Lösungsmitteln und nach heriges gründliches Waschen von inkrustirenden und Schmutz theilen befreit sind. Holzschliff lässt sich mit Chlorkalk nicht bleichen; ein bewährtes Verfahren für Holzschliff-Bleiche mittels schwefliger Säure ist in Hofmann’s Handbuch der Papier fabrikation Seiten 1342 bis 1345 mitgetheilt. Vermahlene Druck makulatur besteht aus Holzschliff und anderen Fasern, die von Leim- und Erdtheilchen umhüllt sind, und aus Druck farbe, deren Hauptbestandtheil Russ, d. h. Kohlenstoff ist. Solche Makulatur lässt sich nicht bleichen. Für braunen Holzschliff sind keine brauchbaren Bleichverfahren bekannt Rollhülse für Papier Charles F. Tilton in Grand Rapids, Michigan, erhielt das amerikanische Patent Nr. 689 834 für eine lösbare Befestigung von zum Aufwickeln von Papier dienenden Holzhülsen. Bild 1 zeigt theilweise in Ansicht, theilweise in Längsschnitt das eine Ende einer auf der Achse A lösbar befestigten Holzhülse B. Die Holzhülse, deren Ende Bild 2 für sich zeigt, ist in der Bild 1 dort ersichtlichen Weise abgedreht und mit einer radialen Nuth B“ versehen. Auf diesem Ende ist, wie Bild 1 erkennen lässt, eine Metallkappe C befestigt, welche in Bild 3 für sich dargestellt ist. Auf der Achse A ist eine starke Metallscheibe F lösbar befestigt (in Bild 4 gesondert dar gestellt), deren hervortretende Buchse G in die entsprechende Buchse D (siehe Bild 3) der Kappe C und deren radiale Rippe K Bild 2 Bild 3 Bild 4 in die Aussparung C l 2 3 4 5 6 7 der Kappe C eintritt. Die Scheibe F trägt in einer Aussparung ein gehärtetes und gerauhtes Metall stück 1 (Bild 1), welches durch eine Stellschraube H gegen die Achse A gepresst wird und die Scheibe F auf der Achse feststellt. Durch eine kleine Schraube J wird das Stück I in seiner Lage gesichert. Wie man sieht, hat die in die Aus sparung C1 der Kappe C eintretende Rippe K die Wirkung, dass die Holzhülse B bei der Umdrehung der Achse A von der Scheibe F mitgenommen wird. Um besseren Schluss der Buchse G in der Kappe C zu erzielen, sind beide kegel förmig gestaltet. (Britische Verkaufsbedingungen für Papierstoff Aus London Ich glaube, es läge im Interesse der deutschen Zellstofffabrikanten, wenn in der Papier-Zeitung die Bedingungen der »British Wood Pulp Association« bekannt gemacht und erörtert würden. Englische Käufer, sowohl Händler wie Fabrikanten, sowie die Einkäufer überseeischer Firmen stellen oft die Bedingung, dass alle Zellstoff-Angebote auf Grund der Verkaufsbedingungen der »British Wood Pulp Association« unterbreitet werden. Ich lege Ihnen ein Exemplar der erwähnten Bedingungen bei. Papierstoff-Händler Wir brachten auszugsweise die Verkaufsbedingungen des Britischen Papierstoff-Vereins zur Zeit ihrer Einführung und verweisen auch auf die in Nr. 28 der Papier-Zeitung von 1901 veröffentlichten Verkaufsbedingungen des Vereins Deutscher Zellstofffabrikanten. Um die vom Einsender gewünschte Aus sprache zu erleichtern, drucken wir einen englischen Vertrags- Vordruck in deutscher Uebersetzung ab. Vertrag über Papierstoff, nach den Bedingungen des Britischen Papierstoff-Vereins, angenommen von den Vereinen der britischen und schottischen Papierfabrikanten. Herrn - Wir heute — Menge und Beschreibung der Waaren . . . . Art u. Ort d. Ablieferung Zeit der Ablieferung . . Preis Zahlungsbedingungen Skonto Provision (baar vor Ablieferung, wenn gefordert) Bedingungen 1. Verpackung und Gewicht. Der Stoff wird entweder in einge- hüllte Ballen von angegebenem gleichem Gewicht gepackt, oder es wird in einer Aufzählung das Gewicht jedes einzelnen Ballens mit getheilt. Das Gewicht wird brutto für netto berechnet; der Preis gilt für die Tonne von 2200 Pfund engl. (= 1015 kg) Lufttrocken- Gewicht. 2. Was heisst lufttrocken? Unter Lufttrocken-Gewicht versteht man 90 pCt. absolut trockenen Stoff und 10 pCt. Feuchtigkeit. Wenn man Stoff mit 50 pCt. Feuchtigkeit verkauft, so soll er 50 pCt. luft trockenen oder 45 pCt. absolut trockenen Stoff enthalten. 3. Musternahme und Ermittlung des Trockengehalts. Entsteht Streit wegen Mangels an lufttrockenem Stoff, übermässiger Feuchtig keit oder zu geringen Gewichts, so werden Muster genommen aus dem oben, in der Mitte und unten lagernden Theil der Ladung und soviel Ballen zur Prüfung herangezogen, dass ihre Zahl mindestens 2 pCt. der Gesammtzahl der Ballen, aber nicht weniger als 5, ausmacht. Die Versuchsballon müssen unberührt sein und vor dem Musternehmen genau gewogen werden. Man übergiebt die daraus genommenen Muster einem öffentlichen Chemiker von tadel losem Ruf. Die Muster müssen in Gegenwart von Vertretern beider Parteien oder durch den Chemiker genommen werden. Dieser er mittelt und theilt mit den Gehalt an absolut trockenem Stoff in den Mustern und berechnet den Gehalt an luftrockenem Stoff in der ge- sammten Ladung, wobei er das Gewicht der untersuchten Ballen vor der Probenahme in Rechnung zieht. Die Kosten der Prüfung werden von Demjenigen getragen, der Unrecht behält, und der Chemiker hat keine weiteren Ansprüche zu stellen. 4. Höhere Geioalt. Alle Zufälligkeiten, die weder der Käufer noch der Verkäufer zu vertreten hat, wie Krieg, Dürre, Hochwasser, Stillstand der Schiffahrt durch Eis im Verladungshafen (mit Aus nahme der in Lloyd’s Listen besonders erwähnten baltischen Häfen), Arbeiter-Ausstände, Unfälle und theilweise Brände, welche die Er zeugung oder die Ablieferung des Stoffes verhindern, berechtigen zum Aufschieben der Ablieferung solange, bis es nach billigem Er messen möglich ist, den Schaden gut zu machen. Nachlieferungen müssen, wenn der Käufer oder Verkäufer solche fordert, zu dem ur sprünglich vereinbarten Kaufpreis erfolgen; diese Forderung muss aber spätestens einen Monat nach Bekanntwerden des Betriebshinder nisses oder nach Bewilligung des Lieferungs-Aufschubs erfolgen. Die Mittheilung vom Eintreten eines Hinderungsgrundes muss spätestens innerhalb 7 Tagen nach dem Eintreten schriftlich erfolgen. Wird aber die Fabrikanlage des Käufers oder des Verkäufers durch Feuer völlig zerstört, so wird der abgeschlossene Vertrag null und nichtig. 5. Vertragsbruch. Werden Waaren, die auf Grund dieses Vertrags geliefert werden sollen, nicht abgenommen, so kann deren Lieferung nach Ablauf des Vertrags nicht gefordert werden, und der Verkäufer kann sie auf Rechnung des Käufers verkaufen. Erfüllt dagegen der Verkäufer seine Lieferpflichten aus diesem Vertrag während der Vertragszeit nicht, so ist der Käufer berechtigt, gegen ihn zu kaufen und ihn mit etwa dabei erlittenem Verlust zu belasten. Jede Lieferung wird als besonderer Vertrag betrachtet, und das Ausbleiben einer Lieferung macht den Vertrag in Bezug auf die anderen Ab lieferungen nicht ungiltig. 6. Zahlungsverzug oder Bankerott. Wenn der Käufer irgend eine Zahlung nicht leistet oder Bankerott macht, so kann der Verkäufer, wenn er will, fernere Lieferungen streichen. 7. Schiedsgericht. Streitigkeiten auf Grund dieses Vertrage, so weit sie nicht den Trockengehalt oder das Gewicht nach Punkten 2 und 3 betreffen, werden durch ein Schiedsgericht in üblicher Weise geschlichtet. Die Schiedsrichter haben zu bestimmen, wer die Kosten des Streites und die Entschädigung der Schiedsrichter tragen muss Weigert sich eine Partei innerhalb 20 Tagen nach Aufforderung einen Schiedsrichter zu ernennen, so entscheidet der vom anderen Theil ernannte Schiedsrichter allein.