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1924 PAPIER-ZEITUNG Nr. 49 druckfarben werden im allgemeinen hiervon viel weniger be rührt, well sie schon durch Ton, China Clay usw. gebunden sind und sich daher nicht leicht lösen lassen. Auch sorgt im Falle der Lösung schon der Ton ziemlich dafür, daß ein Wandeln der Farben nur soweit möglich ist, wie gerade die Farbe reicht. Das heißt: das eigentliche Bild der Tapete wird nicht geändert. Genaue Beobachtungen ergeben, daß sich die Fleckenbildung nur da zeigt, wo die Wände noch feucht sind. Sind sie trocken, so verändern sich die Farben nur durch das Ausbielchen der Anilinfarben. Ein nur mit Erdfarben gefärbtes Papier würde durch seinen Holzschliffgehalt nur soweit dieser Einwirkung Folge geben, als der Holzschliff durch die Einwirkung des Lichtes seine ursprüngliche Farbe verändert. Ich möchte be zweifeln, daß sich bei diesem Vorgang Säuren entwickeln. So fern Irgend eine Einwirkung von außen in Frage kommt, ist es nur die des Kalkes, der sich durch die in den Mauern befind liche oder von außen eindringende Feuchtigkeit löst. Die alt bekannte Fähigkeit des Kalkes, zu bleichen, bewirkt dann nicht allein Zersetzung der zum Färben verwendeten Anilinfarben, sondern erteilt auch den Papieren selbst ein recht häßliches Aussehen. Wird dagegen durch vorheriges Aufkleben von Makulatur diese Durchfeuchtung zurückgehalten oder vermindert, halten die Tapeten wesentlich besser die Farben. Ein einfacher Versuch ergibt die Richtigkeit dieser Ansicht: Man klebe mit ein und demselben Kleister, der auch sauer sein mag, ver schiedene Tapeten einmal an eine feuchte Wand, die zum ersten Male tapeziert wird, das andere Mal an eine trockne Wand, und der Unterschied wird sich schon innerhalb der ersten Woche zeigen. Auf den gleichen Standpunkt hat sich übrigens auch die Königliche Materialprüfungsanstalt in Charlottenburg vor mehreren Jahren gestellt, als Ihr die gleiche Frage zur Ent scheidung vorgelegt wurde. Das amtliche Prüfungszeugnis be stätigte, das nicht etwa dem Papier anhaftende Säuren die Fleckenbildung hervorriefen, sondern daß sich die Anilinfarben, die sogar in jenem Falle erst auf die Papierbahn in dünner Lösung aufgestrichen worden waren, durch den Zutritt der dem Kleister anhaftenden Feuchtigkeit gelöst hatten und durch ihr Wandeln die Fleckenbildung verursacht hatten. H. S. Tarifmäßige Bezahlung minderwertiger Arbeiter Entscheidung des Gewerbegerichts Hannover. Nachdruck verboten Ein Lithographengehilfe forderte vom Besitzer einer litho graphischen Anstalt und Steindruckerei 94 M. 50 Pf. rück ständigen Lohn. Ohne Wissen des Besitzers war er von dessen Faktor gegen einen Wochenlohn von 20 M. eingestellt worden. Nach dem von den Organisationen der Arbeitgeber und Arbeit nehmer geschlossenen Tarifvertrag beträgt der Mindestlohn 24 M. Der Kläger war mit dem Lohn von 20 M. anfangs zufrieden, ver schwieg aber seinen Arbeitsgenossen, daß er nur 20 M. erhielt, und behauptete sogar, daß er 25 M. bekomme. Die Organisation, der er als Mitglied angehörte, die Zahlstelle Hannover des Sene- felder-Bundes, erfuhr den Sachverhalt und soll nach Angabe des Besitzers den Kläger veranlaßt haben, nach etwa halbjähriger Tätigkeit unter Zugrundelegung des 24 M. betragenden Mindest lohns 94 M. 50 Pf. nachzufordern. Der Kläger ließ durch seinen Vertreter erklären, daß die eigenmächtig gegen den Tarif ge troffene Lohnvereinbarung nichtig sei. Der Beklagte entgegnete, daß die Tarife doch nur für normale Arbeiter Geltung hätten, der Kläger aber sei geistig durchaus minderwertig und könne nicht einmal für 20 M. leisten. Die Ortsgruppe Hannover des Senefelder-Bundes habe den Kläger veranlaßt, zu kündigen, weil er den tarifmäßigen Lohn nicht bekommen habe. Der Kläger sei monatelang stellenlos gewesen und habe von seinem Verband nur 9 M. Unterstützung erhalten. Später habe er in Hildesheim sogar für 12 M. Wochenlohn gearbeitet, um sich weiter aus zubilden. Der Vertreter des Klägers bestritt, daß der Kläger kein normaler Arbeiter sei. Außerdem sei zwischen den tarif schließenden Organisationen für Hannover nichts über geringere Entlohnung minderwertiger Arbeiter vereinbart worden. Der Beklagte behauptete, in Würzburg und Nürnberg habe der Sene- felder-Bund anerkannt, daß minderwertige Arbeiter den tarif mäßigen Lohn für normale Arbeiter nicht beanspruchen könnten. Ein früherer Faktor des Beklagten und auch der Hildesheimer Meister hatten bekundet, daß die Leistungen des Klägers sehr mangelhaft seien, der Faktor konnte aber geistige Minderwertig keit des Klägers nicht feststellen. Das Gewerbegericht ver urteilte den Beklagten zur Zahlung von 94 M. 50 Pf. In der Be gründung des Urteils heißt es, daß Tarifverträge natürlich nur für normale Arbeiter gelten. Es sei aber nicht nachgewiesen, daß der Kläger so tief unter den normalen Arbeitern stehe, daß er den tarifmäßigen Lohn nicht fordern könne. Der Kläger sei nicht entmündigt oder erheblich geistig defekt, auch fehlten ihm keine Glieder. Wenn man in solchen Fällen unter Tarif bezahle, so sei die Zustimmung beider vertragschließenden Organisationen Vorbedingung. Hieran fehle es im vorliegenden Falle. Tarife dürften allgemein nicht von einzelnen Mitgliedern geändert werden, dem entgegenstehende Vereinbarungen seien nichtig. Der Vorsitzende des Senefelder-Bundes in Berlin hatte sich zu der Sache dahin geäußert, die Frage der Entlohnung minder wertiger Arbeiter müsse örtlich geregelt werden. An dieser örtlichen Regelung fehle es in Hannover, bislang. Sie wäre wünschenswert, da sonst die Arbeitgeber sich weigern werden, nach ihrer Ansicht minderwertige Arbeiter überhaupt ein zustellen, wenn diese den Lohn für normale Arbeiter bean spruchen. (Hannov. Courier) Eingänge Kunstdruckpapiere von F. E. Vf/eidenmüller, Papier fabriken in Dreiwerden, Post Mittweida i. S. Um die gute Brauchbarkeit der von ihr hergestellten Kunstdruckpapiere zu erweisen, ließ die Firma mehrere Autotypien und Mehr farbenbilder drucken und vereinigte diese zu einem Proben heft, das außer den bedruckten Blättern noch je ein Blatt desselben Papiers unbedruckt enthält. Dadurch kann der Empfänger des Heftes nicht nur sehen, wie die ver schiedenen Drucke auf dem Papier stehen, sondern auch das glatte unbedruckte Blatt des gleichen Papiers prüfen. Neben weißen Papieren findet sich auch ein chamois Kunstdruckpapier, und die weißen Papiere wechseln von 80 g auf den Quadratmeter bis zum Postkartenkarton von 265 g auf den Quadratmeter. Proben der Messingschriftgießerei und Gravieranstalt von Dornemann 6 Co. in Magdeburg. Die Firma versandte kürzlich die Gesamtausgabe ihrer Muster über Schriften und Gravüren für Hand- und Preßvergoldung in drei statt lichen Bänden, auf deren Inhalt wir nachstehend näher eingehen. Band I enthält Schriften für Hand- und Preß vergoldung. Er wird eingeleitet mit einer von Fritz Dorne mann verfaßten Abhandlung über die Fabrikation von Schriften für die Vergoldepresse. Die folgenden Blätter bringen die besten neueren Schrifttypen, deren Verviel fältigungsrecht von Schriftgießereien erworben wurde. Von älteren Schriften wurden nur die besten Schnitte ge bracht. Die technische Ausführung sowohl der Schriften für die Vergoldepresse, wie auch für Handvergoldung steht an erster Stelle; sie sind sämtlich nach typographischem Maß systematisch. Der zweite Band enthält Vignetten aller Art, Ecken, Stempel, Fileten und Rollen. Sie zählen zu dem besten Material für Buchdeckenschmuck. Ein Sonder erzeugnis der Firma Dornemann & Co. sind Handvergolde- stempel, welche mit der größten Genauigkeit geschnitten werden. Die Dornemann’schen Stempel sind in den meisten Fachschulen zur Einführung gekommen. Neben der Dar stellung der einzelnen Stempel werden in der Probe auch damit gefertigte Bucheinbände in großer Zahl abgebildet. Band III umfaßt Garnituren zum Zusammensetzen. Es ist eine stattliche Reihe stilreiner Garnituren. Den von der Firma zuerst auf den Markt gebrachten Kartuschen in ver schiedenen Größen und Stilarten reihen sich Spangen und Schließen an, die in einem mehrfarbig gedruckten Sonder heft veranschaulicht sind. Ferner sind Platten für Buch einbände aller Art zu nennen, einschließlich solcher für Gesang- und Gebetbücher, Blind- und Farbrelief-Platten für Katalog-Umschläge, Kalender-Rückwände, Reklame- Karten und dergl. mehr sowie Liniensätze für die Vergolde presse, welche von Dornemann & Co. zuerst auf typo graphische Kegelstärken gefertigt werden. Es sei auch der patentamtlich geschützten Ferrotypen für Zeitungs-, Plakat- und Tütendruckereien gedacht. Die Ferrotypen werden in bezug auf Härte von keinem anderen Erzeugnis über troffen. Die Musterbücher sind in 4 Sprachen gedruckt und stehen wegen ihrer Uebersichtlichkeit und sonstigen Aufmachung unerreicht da. P. K. Neue Bücher Das Kopieren bei elektrischem Licht. Von Arthur Freiherrn v. Hübl. Halle, Wilhelm Knapp. 1908. Preis r M. 80 Pf. Nach einer allgemeinen wissenschaftlichen Einleitung, in der mathematisch die Gesetze für die Beleuchtung ebener Flächen abgeleitet werden, bespricht der Verfasser der Reihe nach die verschiedenen mit Elektrizität betriebenen Lampen und erörtert ihre Anwendbarkeit als Lichtquelle für Kopier verfahren (mit schwach lichtempfindlichen Salzen). Auf Grund zahlreicher genauer Versuche gibt der Verfasser der sog. Regina- Bogenlampe den Vorzug und sieht in ihr bis auf weiteres die zweckmäßigste Lichtquelle für Kopierverfahren. Die Studie umfaßt 56 Seiten. B.