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1912 PAPIER-ZEITUNG Nr. 48 Dänischer Zoll auf Plakate 9303. Frage: Sie veröffentlichten in Ihrer Nr. 43 den neuen dänischen Zolltarif. Unter den Positionen finde ich keine für Plakate. Wie steht es darum? Antwort: Plakate werden im dänischen Zolltarif vom 5. Mai 1908 nicht ausdrücklich genannt. Es unterliegt aber keinem Zweifel, daß solche, sofern sie nicht als »Preis listen, Bekanntmachungen, Gebrauchsanweisungen und ähnliches« betrachtet werden können, die nach Pos. 205 zollfrei sind (mit dänischem Text nach Pos. 206: 10 Oere das Kilo) unter Pos. 214 fallen: ». . . gedruckte und litho graphierte Sachen aller Art, die anderswo nicht genannt sind«, auch event. als »Bilder aller Art«: 30 Oere das Kilo. In einigen Monaten wird mit Erlaubnis des General-Zoll direktorats bei G. E. C. Gads Buchhandlung in Kopen hagen ein praktisches Handbuch zum Gebrauch beim Klarieren der Waren zum Preise von 2.50 K. erscheinen, auf Grundlage der amtlichen Auslegungen der Be stimmungen des neuen Zollgesetzes, ausgearbeitet von Zoll inspektor N. Markussen und Zollkontrolleur H. C. Porsdal, die an der Ausarbeitung und Umänderung der Zollvorlage mitgewirkt haben; das Buch wird ein vollständiges, alpha betisches Warenverzeichnis enthalten. Eine praktische Taschenausgabe des neuen Tarifs ist bei Aktieselskabet Papirkompagniet in Kopenhagen (dem Verlag der »Dansk Papirtidende) erschienen, bg. Weihnachtsgeschenk. — Zeugnis 9304. Frage: Ich wurde mit folgender Zusage zum Juli 1906 angestellt: Weihnachten im ersten Jahre 60 M., im zweiten 80 M. und im dritten und den folgenden Jahren roo M. für ein ganzes Jahr. Am ersten Weihnachtsabend erhielt ich 30 M., im zweiten 80 M. Habe ich, da ich am r. April 1908 austrat, An spruch auf Weihnachtsanteil für die Monate Januar, Februar und März (also 25 M.)? Da mir im 1. Jahr die Weihnachten für 6 Monate zugeteilt wurden, betrachte ich das Geld nicht als Weihnachtsgeschenk, das für besondere erhöhte Leistungen zum Feste gegeben wird, wie der Geschäftsherr meint, sondern als Darbietung für längere Tätigkeit, die Ende des Jahres oder zu Weihnachten gezahlt wird. Denn bekäme ich Weihnachten für angestrengte Tätigkeit ein Weihnachtsgeschenk, so ständen mir doch im ersten Jahre 60 M. zu. Muß ich bei meinem Austritt erst um ein Zeugnis bitten, oder überreicht mir ein rechtdenkender Chef dies beim Ab schied ohne vorherige Bitte? Antwort: Das Wort »Weihnachten« deutet schon darauf hin, daß die Summe nur zu Weihnachten fällig ist. Die zugesicherte Summe ist gleichsam eine Belohnung dafür, daß der Angestellte das ganze Jahr über in seiner Stellung verblieben ist. Die erhöhte Leistung beim Weihnachts geschäft kann dabei mit maßgebend sein. Aehnlich hat das Kaufmannsgericht in Frankfurt a. M. in einem Streit fall entschieden, über welchen in unserer Nr. 103 von 1906 S. 4410 berichtet wurde. Der Kaufmann ist nicht verpflichtet, dem Handlungs gehilfen das Zeugnis anzubieten, muß aber ein solches auf Verlangen des Gehilfen ausstellen. Wert eines Fachblattes 9306. Frage: Wie ist der Wert eines Fachblattes bei Ver kauf festzustellen? Ich bin der Ansicht, daß ein Fachblatt käuflich wie folgt zu übernehmen ist: Angenommen, es sind 1500 Bezieher vorhanden. Die Bezugsgebühr beträgt 8 M. im Jahr (also 12000 M. im Jahr). Liegen ferner abgeschlossene Anzeigenaufträge Im Werte von 8000 M. vor, so stellen diese beiden Summen den Wert eines Fachblattes dar, und die Kauf summe müßte demnach 20000 sein. Halten Sie meine Ansicht für richtig? Antwort: Wir sehen nicht ein, warum die Summe aus den Bezugsgeldern und den Anzeigenaufträgen eines Jahres den Kaufwert eines Fachblattes ausmachen soll. Diese Be rechnungsweise erscheint uns vielmehr völlig aus der Luft gegriffen. Man kann unseres Erachtens den Wert eines Fachblattes wie den eines andern Unternehmens schätzen, wenn man das Mittel aus den Reinerträgen der letzten Jahre zieht und dieses je nach dem Ansehen und gefestigter Stellung des Blattes drei- bis neunmal nimmt. Ein Rein ertrag von 50 000 M., bei dem schon ein Betrag für die Tätigkeit des Besitzers abgerechnet ist, könnte hiernach 150000 bis 450000 M. wert sein. Pappen-Lieferung 9307. Frage: Ein Pappenlieferant lieferte mir einen Waggon Pappen, die 7 bis 10 v. H. stärker waren als bestellt; sie ent hielten also zu wenig Bogen. Ich verlangte Nachlieferung von 5 v. H. bei nächster Lieferung. Der Lieferant will mir aber nur 1 v. H. Ware vergüten, weil obige Abweichungen berechtigt seien, und mir kein Anspruch auf genaue Lieferung zusteht. Soviel mir bekannt ist, darf die Abweichung nur 2’/ a v. H. nach oben und unten ausmachen. Ich behielt von der Rechnung etwa 50 M. ein. Der Lieferant will mich deshalb verklagen. Soll ich der Klage entgegensehen? Antwort: Die Pappen waren durchschnittlich 81/ v. H. stärker als bestellt. Abweichung von 21/2 v. H. nach oben und unten ist laut Handelsbrauch für bessere Schreib- und Druckpapiere zulässig. Für Packpapiere beträgt diese Ab weichung 5 v. H. auf und ab, und für Pappen muß man noch etwas größere Abweichung zubilligen; ein Prozent satz dafür ist jedoch noch nicht festgelegt. Die Dicke der Pappen, und ob sie* in Bogen oder auf endlosen Maschinen hergestellt wurden, spielt bei der Beurteilung des Falles eine Rolle. Die obige starke Abweichung kann also unter Umständen noch als zulässig gelten und ist schlimmsten falls nur wenig zu groß. Es empfiehlt sich, den Streitfall gütlich zu schlichten. Gebrüder Müller, Coswig (Anhalt) fertigen als Spezialität: Alia-, Seip- und sogen, schwed. Seiden sowie [6002 einseitig glatte Packpapiere bis 60 gr. p. •m Waggon 9305. frage: Ich verkaufte Lumpen an einen Großhändler. Der Schlußschein lautet: 1 Waggon getrennt, alt Doubel und Tuchhalbwolle, Original . . M. 1 Waggon Alttuch, Original, getrennt, im Prinzip halb wollfrei, . . M. die reo Kilo ab Waggon in A Ich habe den Waggon abgeliefert und darauf 13553 kg ge- laden. Mein Abnehmer rechnet 10500 kg zu .. M. Kaufpreis ab und 3053 kg um 4 M. die 100 kg billiger, was ich aber nicht gutheißen will, weil kein bestimmtes Gewicht verkauft worden ist. Antwort: Unter Waggon versteht man unseres Wissens in Lieferungsabschlüssen eine Ladung von rund 10000 kg, welches Gewicht auf die gewöhnlichen Frachtwagen ge laden wird. Sollen größere Eisenbahnwagen voll beladen werden, so muß im Kaufvertrag außer der Bezeichnung Waggon auch noch das Ladegewicht angegeben sein. Der Kunde war also im vorliegenden Fall nicht verpflichtet, mehr als 10500 kg zum vereinbarten Preis abzunehmen. Wenn über den Preis der Mehrladung keine Einigung erfolgt, so kann Fragesteller darüber anderweitig ver fügen. . Sämtliche Maschinen 5i95] für Buchbindereien und Kartonfabriken Stets vorteilhafte Angebote in gebrauchten Maschinen Sehmiedchen & Johannsen, Inh.: Ernst Johannsen BERLIN O 27, Markusstr. 50 Unsere AM „9. Fapiere amen- D 6g gw ma und kanischen €9U99%0" Kartons sind die besten U. billigsten im Gebrauch. Dellmann & Rabenhorst, Osterode a. H. me—- Vertreter für Berlin: Fritz Wachsner, Lutherstrasse 48/9. - Vertreter für Hamburg: E. Bösche, Emilienstr 63. 200553 _ Verantwortlicher Schriftleiter Siegmund Ferencei, Friedenau. Zuschriften nur an Papier-Zeitung, Berlin SWu erbeten Druck von A. W. Hayn's Erben. Berlin SW 68, Zimmerstraße 29 Hierzu eine Beilage von Ferdinand Flinsoh, Aot.-Ges. für Maschinenbau und Eisengießerei, Offenbach a. M.