Volltext Seite (XML)
1906 PAPIER-ZEITUNG Nr. 48 Berliner Handelsbräuche Gerichtliche Gutachten der Berliner Handelskammer Ansichtspostkarten. Nach Handelsbrauch im Ansichtspost kartengeschäft hat der Lieferer, der die Herstellung von An sichtspostkarten nach eigenen photographischen Aufnahmen übernommen hat, vor Anfertigung der Postkarten Abzüge der photographischen Aufnahme dem Besteller zur Genehmigung oder Auswahl vorzulegen. Buchdruckerei. Ein Kassaskonto von 2 v H. ist im Berliner Buchdruckereigewerbe nicht handelsüblich. Drucksachen. Für den Nachweis eines Kunden zum Ankauf von etwa 100000 kg glatten Rotationsdruck bezw. Formatdruck Wolfegger Fabrikats ist eine Provision von 1 v. H. des Rechnungsbetrages, im vorliegenden Fall also 220 M., üblich bezw. angemessen. Geschäftsverkauf. Ein Handelsbrauch, daß der Verkäufer ver pflichtet ist, bei Uebergabe eines verkauften Geschäfts ein Ver zeichnis des Inventars, der Warenvorräte und der Außenstände dem Käufer zu übergeben, mindestens aber gemeinsam mit dem Käufer die Bestände und das Inventar festzustellen, besteht nicht. Wenn sich jedoch der Kaufpreis nach dem Rechnungswert der Warenvorräte richtet, ist dem Käufer eine genaue Spezifikation der Waren zu übergeben. Zeitschriften. Es besteht im Zeitschriftenhandel kein Ge brauch, nach welchem In nicht erfolgender Abbestellung eine Neubestellung gesehen wird. Wer eine Zeitschrift für einen bestimmten Zeitraum bestellt hat, hat nur dann die Zeitschrift auch für den folgenden Zeitabschnitt zu beziehen, wenn er sich bei der ersten Bestellung ausdrücklich damit einverstanden er klärt hat, daß eine nicht rechtzeitig erfolgende Abbestellung als Neubestellung gelten soll. Wenn im Verkehr zwischen Buch händler und Publikum vielfach die Zeitschriften auch ohne Neu bestellung bei Eintritt neuer Bezugstermine weiter geliefert werden, so hat sich doch ein den Besteller hierzu verpflichtender Handelsgebrauch bisher nicht gebildet. Bilderrahmen. Es besteht kein Handelsgebrauch, nach welchem im Bilderrahmenhandel der Käufer nach seinem Be lieben mit drei Monaten Ziel oder unter Abzug von Skonto auf vier Wochen Ziel zahlen kann und der Käufer infolgedessen selbst dann die Zahlung mit drei Monaten Ziel wählen darf, wenn er sieben Jahre lang ohne Unterbrechung die Zahlung mit vier Wochen Ziel mit Abzug von Skonto geleistet hat. Anseigen, a) Nach der im Anzeigenwesen üblichen Ver kehrsauflassung ist eine Vereinbarung »die Abrechnung wird vierteljährlich nach Erscheinen erfolgen« dahin auszulegen, daß am Ende jedes Vierteljahres die bis dahin erschienenen An zeigen zu bezahlen sind, und nicht dahin, daß die Einzelanzeige ein Vierteljahr nach ihrem Erscheinen oder nach Ablauf dieses Vierteljahrs zu begleichen Ist. b) Ob der Anzeigende verpflichtet ist, dem Verleger den Text für zugesagte kostenfreie Besprechungen einzusenden oder letzterer, um seiner Vertragspflicht zu genügen, diesen nötigen falls unter Stellung einer Nachfrist erfordern muß, hängt von der Auslegung der Vereinbarungen im einzelnen Falle ab. c) Das Unterlassen einer kostenlosen Besprechung, zu der eine Verpflichtung vorliegt, mindert den Wert der Anzeige um einen Betrag, der sich ziffernmäßig nicht angeben läßt. Klischees. Ueberläßt man einem Kunden, mit dem man in Geschäftsverbindung zu bleiben wünscht, Klischees von Ab bildungen in Geschäftskatalogen zur Herstellung eigener Druck sachen, um ihm die Kosten der Anfertigung von Holzstöcken und Klischees zu ersparen, so wird die Rückgabe gewöhnlich erst nach der für die Herstellung der Drucksachen erforder lichen Zeit verlangt. Ein Handelsbrauch, nach welchem der Entleiher mangels einer Vereinbarung berechtigt ist, die Klischees länger als 3 bis 4 Monate zu behalten, besteht umso weniger, als dieser Zeitraum in der Regel ausreichen wird, um den mit der Entleihung verfolgten Zweck zu erreichen. Japan Neu eingetroffen: Reklame- Papiere mit echten Brief marken u. Papier-Servietten. [838 H. Saenger, Hamburg FABRIK VON BLANKOKARTEN, Schräggold-, Weifsschnitt-, Verlobungs-, Blumen- und Cadre-Karten TRAUERPAPIERWAREN. Export Muster zu Diensten. HERM. OTTEN. CÖLN Mauritius-Steinweg 18. Kisten- 8 Schoner ¬ werke Bautzen-D I. Sa. Man überzeuge sich von der hervorrag. Qual. u. bill. Preis. Muster kostenl. Daten u. Beutel Zigarren-, Kaffee- u. alle anderen Beutel in Handarbeit Maschinenbodenbeutel lief, an Wiederverkäufe! billigst Heinrich Ludwig | Papierwarenfabr. Slebenlehn i. s. Der beste u. billigste I • 4 altleim ist „Glucoldin“ von Otto Kutzner, Chemische Fabrik für Klebstoffe und Appreturmittel Berlin O, Alexanderstr. 22 199645 #% Kei» Aerger. Keine Ladenhüter “482263 5 Ausgleb. u. wirkungavoll. Reklame-Materiat. " Verlangem Sie Offert» von dem Fabriklager " Schwan - Bleistift - Fabrik, Nürnberg Schwanhäusser, Wien I, Jehannesgasse s. K Oer bestverkäuf llehe Fülifedorhalter. 54 Nachahmungen sind zahireich und beweisen am besten die Ueberlegenheit von N, OAw. Mu nehte auf das Wort eAw und die Schutzmarke. Fritz Yoigt&Co. Berlin SO 26 Elisabeth-Ufer 5—6. Illustrations- und Werkdruck - Papiere mittelfein und holzfrei 1003431 äusserst b Uli ff Spezial-Post- u. Schreib-Papiere Anfertigung auch in allen anderen Stoffen schnell und preiswert. G enthiner Cartonpapierfabrik G. m. b. H- BERLIN W 57, Culmstrasse 20a Alleinige Fabrikanten der weltbekannten, patentierten Oeser-Folien Bestbewährtes Prägematerial, ohne jede Grundierung der Stoffe. Vorteile: Kein Verschmutzen der Ware, kein Stauben, geringster Ausschuss. Tadellose Prägungen in feinster Ausführung bei einfachster Hand habung. Grösste Haltbarkeit. PrägeFolien Farb-Follen: Weiss und 44 Farben. Bronze-Follen: 14 Tönungen. (Bester Ersatz für echt Blattgold, grosse Brillanz, fast unbegrenzte Haltbarkeit, Oxydation fast ausgeschlossen.) ChromoFolien Neu! DRP Untergrund-Folie für Vielfarbendrucke auf jede Art und Farbe von Stoffen. Soeben erschienen: Broschüre mit geprägtem Einband über „Oeser-Folien u. ihre Verwendung in der Prägeindustrie“ allen Prägeanstalten empfohlen. Wird auf Wunsch postfrei zugesandt.