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dieser Beziehung mit den zweiseitig gestrichenen Chromopapieren und Chromokartonen verhält. Von einer Seite ist behauptet worden, die zweiseitig gestrichenen Chromopapiere würden vor wiegend für Druckzwecke, die zweiseitig gestrichenen Chromo kartone vorwiegend zu Packzwecken verwendet. Als Grenze zwischen Papier und Karton sei dabei ein Gewicht von 150 g für 1 qm anzunehmen. Von anderer Seite wurde dagegen geltend gemacht, sowohl die zweiseitig gestrichenen Chromo papiere, wie die zweiseitig gestrichenen Chromokartone würden vorwiegend zu Druckzwecken verwendet, während von dritter Seite die Ansicht vertreten wurde, alle zweiseitig gestrichenen Chromopapiere und Chromokartone dienten vorwiegend zu Pack zwecken. Bemerkt wird hierzu, daß auch Papier, das zunächst bedruckt wird, um dann zu Verpackungen benutzt zu werden, im Sinne des Tarifs als Packpapier anzusehen ist. Soweit deshalb Im vorstehenden von der Verwendung von zweiseitig gestrichenem Chromopapier und Chromokarton zu Druckzwecken die Rede ist, ist darunter die Verwendung zu Postkarten, Plakaten, Reklame karten, Reklamebildern usw. zu verstehen. Zur Klarstellung ersucht die Großh. Generaldirektion der badischen Staatseisenbahnen in Karlsruhe, die mit der Bericht erstattung über die vorliegende Angelegenheit betraut ist, die in Betracht kommenden Interessenvertretungen um Beantwortung der nachstehenden Fragen: 1. Werden die zweiseitig gestrichenen Chromopapiere vor wiegend zu Druckzwecken oder vorwiegend zu Packzwecken verwendet? 2. Werden die zweiseitig gestrichenen Chromokartone vor wiegend zu Druckzwecken oder vorwiegend zu Packzwecken verwendet? 3. Kann die Grenze zwischen zweiseitig gestrichenen Chromo papieren und zweiseitig gestrichenen Chromokartonen mit 150 g für 1 qm angenommen werden, sofern nicht die Fest setzung einer solchen Grenze dadurch überflüssig wird, daß sowohl die zweiseitig gestrichenen Chromopapiere und die zweiseitig gestrichenen Chromokartone vorwiegend zu Packzwecken oder vorwiegend zu Druckzwecken ver wendet werden? 4. Sind Kunstdruckpapier und Chromopapier verschiedene Papiersorten oder fällt auch Kunstdruckpapier unter die Bezeichnung Chromopapier? 5. Wenn Kunstdruckpapier nicht unter die Bezeichnung Chromopapier fällt, was versteht man unter Kunstdruck- papier? Ist es auch für den Nichtfachmann möglich, Kunstdruckpapier von Chromopapier zu unterscheiden? Wir bitten diejenigen unserer Mitglieder, welche an dieser Angelegenheit interessiert sind bezw. mit fach technischen Mitteilungen dienen können, uns möglichst sofort ihre Ansicht mitzuteilen. Gefl. Antworten sind zu richten an unser Bureau Berlin W 9, Potsdamerstr. 10/n. Hochachtungsvoll Papier-Industrie-Verein Max Krause, Kgl. Kommerzienrat Vorsitzender Berliner Papiergroßhandel Ruhe, jedoch wenig Frieden, herrscht augenblicklich auf dem Berliner Papiermarkt. Jeder weiß, daß der Rückgang im Bedarf auf den Nieder gang der allgemeinen Geschäftslage zurückzuführen ist, und daß dieser Niedergang auch nicht durch niedrigere Preise aufgehalten werden kann. Augenblicklich überbieten sich einige Berliner Papiergroß händler wieder an Unterbietungen, und es ist nicht abzusehen, wohin dies führen wird; denn eine einfache Rechnung ergibt, ob man bei einem Verkauf vom Lager noch etwas verdient oder Geld zulegt. Ich kann mir bei einem Preisaufschlag von 5 v. H. zum Einkaufspreis bei Verkäufen vom Lager nach Abzug der Handlungsunkosten, die im Berliner Papiergroßhandel nicht gering sind, keinen Verdienst ausrechnen, will mich aber gern von besseren Rechenmeistern belehren lassen. Das Schlimmste ist aber, daß selbst durch diese Schleuderei der Verbrauch nicht erhöht werden kann. Wenn auch der augenblickliche Umsatz bei den unterbietenden Firmen größer wird, stellen doch die Mitbewerber, der Not gehorchend, nicht dem eigenen Triebe, die gleichen Preise und drängen damit den Umsatz der Urheber des Unheils auf den regelmäßigen Stand zurück. Wann wird endlich einmal dem Berliner Papiergroßhandel zum Bewußtsein kommen, daß die großen Kapitalien, welche in ihm festgelegt sind, angemessenen Nutzen bringen müssen? Bis jetzt sind alle Bemühungen, in dieser Beziehung Einigung zu erzielen, leider vergeblich gewesen! F. B. Dänische Zoll-Ermäßigung auf Papier Ueber die Stellung der Industrie Dänemarks zu dem am 4. Mai 1908 vom dänischen Reichstag angenommenen neuen dänischen Zollgesetz (s. Nr. 40 S. 1575) hat die Kopenhagener »Nationaltidende« an hervorragende Vertreter der dänischen Industrie eine Umfrage gerichtet. Der Verwaltungsdirektor der dänischen »Forenede Papirfabrlkker«, Fr. Bülow, äußert sich dazu wie folgt: »Durch den neuen Zolltarif (der am 1. Januar 1909 in Kraft tritt, 1916 aber umgearbeitet werden soll) ist der Schutzzoll für die Papierindustrie sehr bedeutend herabgesetzt; für un satiniertes Zeitungspapier beträgt die Ermäßigung 47,2 v. H.; für Schreib-, Druck- und Zeichenpapier sowie farbiges Papier 23,2 v. H.; für weiß gestrichene Papiere 76 v. H. und für farbig gestrichene Papiere 28 v. H. Diese bedeutenden Herabsetzungen werden die wirtschaftliche Lage der Industrie beeinflussen, wenn auch gleichzeitig die Rohstoffe einige Zoll-Erleichterung erhalten.« (Der Zoll auf Holzstoffe wird von 10 auf 7 v. H. vom Werte und der Zoll auf Steinkohlen von 9 auf 3 Oere für die 100 kg ermäßigt. Nach 4 Jahren werden Steinkohlen ganz zollfrei. Der Zoll auf Anilinfarben ist von 41/6 auf 1 Oere für das Kilogramm herabgesetzt.) Für gewisse Papiersorten war schon der bisherige Zollschutz ungenügend, und auch die Zollermäßigungen auf Papierwaren, welche die Hauptkunden der Papierfabriken hart treffen, können der dänischen Papier fabrikation erhebliche Verluste zufügen. Eine bestimmte Meinung über die Wirkung des Gesetzes auf die einheimische Papier-Industrie auszusprechen, sei zurzeit sehr schwierig, jedoch werden fortan ihre Daseins-Bedingungen schwierig sein, und nur durch weitere Zusammenlegung von Betrieben (die Fabriken der »Forenede Papirfabrikkere sind bekanntlich über das ganze Land hin zerstreut) könne die dänische Papiererzeugung hoffen, die Wunden, die ihr zugefügt seien, zu heilen, bg. Betriebseinschränkung französischer Pappen fabriken Die Pappenfabrikanten Frankreichs hielten vor kurzem eine Versammlung ab und beschlossen angesichts des lang samen Geschäftsganges und da in der Kundschaft Gerüchte über Preisrückgang laut geworden seien, die Fabriken wöchentlich einen Tag außer Sonntag still zu stellen. Diese Maßregel soll nur auf Fabriken, welche Tag und Nacht in Betrieb sind, angewendet werden. Kampf gegen den Papiertrust in Amerika Zu Nr. 40 S. 1592 Die Vernehmung von Zeitungsverlegern durch den vom Abgeordnetenhause in Washington eingesetzten Aus schuß wurde in der ersten Mai-Woche fortgesetzt. Der Vorsitzende des Ausschusses, Mann, erklärte, daß der Aus schuß nach Palmers Falls, N. Y., reisen wird, um die dortige Hudson River Papierfabrik der International Paper Co. zu besichtigen, damit die Ausschußmitglieder mit dem Betrieb einer Papierfabrik einigermaßen vertraut werden. Der New York Herald bekämpft wiederholt nachdrücklich das Streben der Zeitungsverleger nach Aufhebung des Papierzolls und bringt zu diesem Zweck eine Abbildung, in welcher je ein Arbeiter, Landwirt und mit festem Gehalt Angestellter schwere Päcke tragen mit der Aufschrift »Zoll-Belastung«. Ihnen tritt der Verleger von 1 Cent (4 Pf.)-Tageszeitungen entgegen, der seine leichte Zollbürde abgeworfen hat. Die Beladenen sagen ihm: »Du trägst am wenigsten und klagst am meisten«. New York Herald meint, es sei ein kauf männisches Verbrechen, ein Zeitungsblatt, dessen Her stellung mehr als 1 Cent kostet, für r Cent zu verkaufen. Die Verleger sollten, da der Papier- und Druckpreis ge stiegen ist, den Verkaufspreis auf 2 Cent erhöhen. Viele hätten das auch getan. Diejenigen aber, welche bei dem 1 Cent-Verkaufspreis bleiben wollen, schreien jetzt nach Verbilligung des Papiers durch Aufhebung der Zölle. Schwedische Vorträge. In Stockholm wird am 29 und 30. Mai, veranstaltet von der Abteilung für Chemie und Bergwissenschaft der Svenska teknologföreningen und in deren Räumen, eine erste allgemeine schwedische Chemikerversammlung stattfinden. Vor gesehen ist u. a. am 29. Mai: Vortrag von Professor P. Klason »Ueber Reinigung der Abwässer von Sulfitstoffabriken«. »Aus sprache über die verunreinigende Wirkung industrieller An lagen auf Luft und Wasser«, eingeleitet durch Ingenieur R. Wieselgren. Am 30. Mai steht zur Erörterung u. a. »Schwedens chemische Industrie, ihre Bedeutung für das Land und ihre Ent wicklungsmöglichkeiten«, Einleiter Ingenieur Birger Carlson, bg-