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In Deutschland patentierte Erfindungen Sämtliche Paten tschriften werden, soweit sie noch vorhanden sind, zum Preise von 1 M. für jede Patentschrift von dem Kaiserlichen Patentamt zu Berlin SW 61, Gitschinerstr. 97—103, an Jedermann abgegeben. Man sende den Betrag an die genannte Verkaufsstelle durch Postanweisung und bezeichne darauf deutlich die Nummer der zewünschten Patentschrift Briefordner mit Aufreihbügeln von Theodor Mengel in Hannover-Linden. DRP 191946 (Kl. 11) Die Erfindung bezieht sich auf die bekannten Brief ordner mit Aufreihbügeln, bei denen der bewegliche Bügel durch eine auf die Bügelkröptung wirkende Blattfeder in der Schlußlage gehalten wird. Der bewegliche Bügel ist nach dieser Erfindung derart gekröpft, daß die Drehachse des Bügels zwischen den Fußpunkten des festen Bügels und der Angriffsstelle der von unten auf die Bügelkröpfung wirkenden Blattfeder liegt. Infolgedessen soll die Aufreih vorrichtung sicherer als bei den bekannten Briefordnern dieser Art in der Schlußlage gehalten werden. Bei der abgebildeten Ausführungsform sitzen auf einer Grundplatte in bekannter Weise die festen Aufreihstifte d und g und der drehbare Bügel a. Dieser ist derart ab gekröpft, daß die Drehachse e, f zwischen den Fußpunkten h und i der Aufreihestifte d und g und der Angriffsstelle c der von unten auf die Bügelkröpfung wirkenden Blatt feder b liegt. Patent-Anspruch: Briefordner mit Aufreihbügeln, bei dem der bewegliche Bügel durch eine auf die Bügelkröpfung wirkende Blatt feder in der Schlußlage gehalten wird, dadurch gekenn zeichnet, daß der Bügel (a) derart gekröpft ist, daß die Drehachse (e, f) zwischen den Fußpunkten des festen Bügels (d) und der Angriffsstelle (c) der von unten auf die Bügelkröpfung wirkenden Blattfeder (6) liegt. Verfahren zur Herstellung von photomechanischen Drei farbendrucken durch Zusammendrucken von drei nach der Methode der objektiven Farbentrennung erzeugten Farbformen von Sinsel & Co., G. m. b. H. in Oetzsch. DRP 197 945. (KI. 57) . Zwei Farben, nämlich Rot und Gelb, werden mit photo- lithographischen Farbformen gedruckt, die sowohl die Farben wie die Zeichnung aufdrucken, während die dritte blaue Farbe mit einer schärfer druckenden Platte, ins besondere mit einer Hochdruckform, gedruckt wird. Das neue Dreifarbendruckverfahren vereinigt daher die Annehm lichkeiten des Lithographiedruckes mit der Schärfe des Dreifarbenbuchdruckes. Patent-Anspruch. Verfahren zur Herstellung von photomechaniscben Dreifarbendrucken durch Zusammendrucken von drei nach der Methode der objektiven Farbentrennung erzeugten Farb formen, dadurch gekennzeichnet, daß für Rot und Gelb photolithographische Farbformen und für Blau eine schärfer druckende Form, insbesondere eine Hochdruckform, ver wendet werden. Verfahren zur Herstellung von Mehrfarbenrastern durch Querteilung eines Blockes aus übereinandergeschichteten, ver schiedenfarbigen Zelluloidblättern von Vereinigte Kunslseide- /abriken A.-G. in Kelsterbach a M. DRP 197 749. (Kl. 57) Bei der Herstellung von Mehrfarbenrastern durch Er zeugung von Schnitten senkrecht zur Schichtung eines Blockes, der durch Uebereinanderlagerung von einzelnen abwechselnd verschieden gefärbtenKollodium- oder Zelluloid blättern entstanden ist, hat sich ergeben, daß derartige Raster nicht brauchbar sind, weil die Schneidemaschinen nicht genau genug arbeiten, um mit Sicherheit auf den Millimeter mindestens acht Linien oder auf den Qjadrat- millimeter mindestens 64 Felder in den verschiedenen ge wünschten Farben herstellen zu können, welche Anzahl von Farbelementen für die Farbenphotographie not wendig ist. Versuche haben nun ergeben, daß das Zelluloid, welches von den einzelnen monochromen Farbblöcken in nicht zu hartem Zustande abgeschnitten wird, durch Pressen in seiner Dicke so wesentlich verringert werden kann, daß man geeignete Linienraster erhält. Patent-Anspruch: Verfahren zur Herstellung von Mehrfarbenrastern durch Querteilung eines Blockes aus übereinandergeschichteten, verschiedenfarbigen Zelluloidblättern, die von monochromen Farbblöcken heruntergeschnitten sind, dadurch gekenn zeichnet, daß die Blätter vor der Vereinigung zum Mehr farbenblock durch Pressen auf eine geeignete geringere Dicke gebracht werden. Mit Zeilenzeiger versehener Manuskripthalter von Otto Schäler in Berlin. DRP 194366. (Kl. 15) Dieser mit Zeilenzeiger versehene Manu skripthalter wird mittels einer federnden Klammer am Setzkasten befestigt. In der mit hakenartigen Zungen versehenen Klammer ist ein federnder Bügel verschiebbar angeordnet, der an einem Ende einen Vorsprung trägt, welcher mit an verschiedenen Stellen des Zeilenzeigers angebrachten Längsschlitzen in Eingriff gebracht werden kann. Wegen der Einzelheiten wolle man die Patentschrift vergleichen. Verfahren zur Herstellung von Farbrastern für photographische Zwecke durch Druck von Dr. John H. Smith in Paris, Dr. IValdemar Merckens in Mülhausen i. Els. und Haigasun B. Manissadiian in Basel. DRP 197 610. (Kl. 57) Bei der Herstellung von Farbrastern durch mechanischen Faibendruck hat sich ergeben, daß durch die Verwendung des gewöhnlich hierfür angewandten Hochdruckverfahrens nicht genügend Farbkraft und Geschlossenheit der Druck flächen erhalten werden kann. Erst durch die den Gegenstand vorliegender Erfindung bildende Verwendung der Tiefdruckverfahren, wie Stahl druck und Kupferdruck, wurden befriedigende Resultate erhalten. Auf weiches, möglichst wenig geleimtes Papier mit einem Ueberzug von Gummi arabicum und einer darüber angebrachten, durch bekannte Zusätze weich gemachten Kollodiumschicht wird der Farbraster gedruckt. Die Ueber- tragung auf Glas oder andere durchsichtige Unterlagen er folgt durch Aufquetschen in nassem Zustande und nach folgendes Abziehen des Papiers. Die so auf durchsichtiger Unterlage erhaltenen Raster können sofort mit pan chromatischer Emulsion begossen werden. Patent- A nsprüche: 1. Verfahren zur Herstellung von Farbrastern für photographische Zwecke durch Druck, dadurch gekenn zeichnet, daß auf geeigneten Unterlagen mit Tiefdruck verfahren transparente Farben gedruckt werden. 2 Ausführungsform des Verfahrens nach Anspruch I, dadurch gekennzeichnet, daß auf Abziehpapier gedruckt wird. 3. Ausführungsform des Verfahrens nach Anspruch I, dadurch gekennzeichnet, daß auf eine transparente Unter lage gedruckt wird, die abziehbar auf eine weiche Papier unterlage aufgetragen ist. In einen Schreibtisch eingebaute Kopierpresse von Eduara Eulenstein in Leipzig. DRP 194 571. (Kl. 15) Die Erfindung betrifft eine Einrichtung an Schreib tischen, die eine besondere Kopierpresse überflüssig macht und es ermöglicht, das Kopierbuch in eingepreßtem Zu stande unter Verschluß zu halten. Dies wird dadurch er reicht, daß die Preßplatten in einem Schubfach des Schreib tisches derart angeordnet sind, daß sie beim Hineinschieben des Schubkastens in den Schreibtisch selbsttätig zusammen gepreßt werden, während beim Herausziehen des Schub kastens die Pressung selbsttätig wieder aufgehoben wird. Wegen der Einzelheiten wolle man die Patentschrift vergleichen.