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Rollenkatton brutto für netto? 9147. Frage: Ich bitte um Auskunft über die landesübliche Norm beim Verkauf von Rollenkarton. Ich habe seit vielen Jahren mit ersten Firmen in Verbindung gestanden, und mir wurde stets die Tara abgerechnet. Kürzlich bezog ich einen Posten Manilakarton von einem neuen Hause, welches sich viel Mühe gegeben hatte, mit mir in Verbindung zu kommen, und mir wurde in diesem Falle der Karton brutto für netto berechnet. Hiergegen reklamierte ich und setzte die Tara, welche 20 kg betrug, von der Rechnung ab. Mein Lieferant weigert sich, einen Abzug anzuerkennen, und behauptet, daß es zu den Normen der Verkaufsbedingungen der Papierhändlervereinigung gehört, Rollenpapier und Rollenkarton brutto für netto zu be rechnen. Antwort: Wir kennen keinen Handelsbrauch, wonach Rollenpapier und Rollenkarton brutto für netto berechnet würden. Unseres Wissens werden nur die billigsten Pack papiere etwa in der Preislage bis zu 20—25 Pf. das Kilo so berechnet. Bei teureren Papieren werden Bretter, Latten und Packpappen vom berechneten Gewicht abgezogen, da gegen das Papier, in welches die Rollen unmittelbar ein gewickelt sind, mitberechnet. Enthärten von Wasser 9148. Frage: Infolge des ziemlich kalkhaltigen Wassers, das wir haben, setzt sich in den eisernen Zuflußrohren zu unserm Sauggasmotor ständig Kalk an. Wie kann man dem vorbeugen? Antwort: Man kann Kalkausscheidung aus Wasser ver hüten, wenn man das Wasser vor der Verwendung von seinem Kalk befreit, d. h. weich macht. Dies geschieht durch Zusatz von Kalkmilch, Soda oder Aetznatron oder eines Gemisches dieser Stoffe in bestimmten Verhältnissen je nach der Zusammensetzung des Wassers. Diese Zusätze fällen den im Wasser enthaltenen Kalk und die Magnesia aus und werden entweder durch Absetzen oder (bei größeren Anlagen) durch Filterpressen zurückgehalten. Maschinenfabriken, welche Einrichtungen zum Weichmachen und Klären von Wasser liefern, empfehlen sich ständig durch Anzeigen in unserm Blatt. Sealingspapier 9149. Frage: Wir haben einem Ausfuhrhändler Sealings papier laut einliegendem Muster verkauft, die Ware ist wie ebenfalls belf. Muster ausgefallen. Der Ausfuhrhändler will jetzt einen Vorbehalt wegen der in dem Papier vorkommenden Längsstreifen machen. Der Fabrikant behauptet, daß hier nur der Stoff etwas dicker aufgetragen ist, worunter Qualität und Brauchbarkeit des Papiers in keiner Weise leiden. Wir bitten um Ihre Ansicht, die vielleicht zu einem Ausgleich zwischen beiden Parteien führen könnte. Antwort: Das Vorlagepapier hat durchweg stark wolkige Durchsicht, die durch Stoffanhäufung entstandenen dunk leren Stellen verteilen sich aber gleichmäßig auf die Fläche. Das Liefermuster hat ziemlich klare Durchsicht, jedoch sind darin einzelne dunklere Streifen in der Richtung des Ma schinenlaufes vorhanden. Diese Streifen sind durch Stoff anhäufungen verursacht, und neben ihnen ist das Papier entsprechend dünner, weshalb es dort auch etwas leichter reißt. Wenn auch das Aussehen und die Verwendbarkeit des Papiers hierdurch nur wenig leiden, erscheint doch mäßiger Nachlaß am Platze. Schikane als Kündigungsgrund 9150. Frage: Ich bin kontraktlich in meiner Stelle als Ex pedient bis zu einem bestimmten Zeitpunkt gebunden, werde indessen vom Chef derartig schikaniert, daß ich mit Rücksicht auf meine durch obigen Umstand Schaden leidende Gesundheit meinen Vertrag lösen möchte; darauf will der Chef nicht ein gehen. Die Schikanen bestehen darin, daß mir täglich die heftigsten Vorwürfe über Angelegenheiten gemacht werden, welche lediglich die Geschäftsführung angehen. Diese unter bleiben trotz meines Protestes nicht. Kann ich hierauf sofortige Entlassung erzwingen oder solche gegen übliche Kündigungs frist? Antwort: Nach § 626 BGB kann das Dienstverhältnis von jedem Teil ohne Einhalten der Kündigungsfrist ge kündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund kann es unseres Erachtens sein, wenn ein Angestellter unschuldigerweise nachweislich in der oben beschriebenen Weise behandelt wird, und diese Behandlung trotz wiederholter Vorstellungen des Angestellten nicht aufhört. Allerdings sind für die Beurteilung die Einzel heiten des Falls maßgebend, welche der Richter durch An hören beider Teile und der Zeugen feststellen kann. Mehrlieferung von Etiketten 9151. Frage: Die Firma X bestellte bei uns 100000 Stück Etiketten Ho .... und 300000 Stück Ha . . . ., zusammen 400000 Stück. Wir lieferten dagegen in Zwischenräumen 103000 Stück Etiketten Ho .... und 313500 Stück Ha . . . zusammen 416500 Stück, also 16500 Stück mehr, die die Firma uns zur Verfügung stellt und nur mit Nachlaß übernehmen will. Wir nehmen an, daß es im Druckgewerbe gesetzliche Be stimmungen gibt, die einen Spielraum von 5 v. H. nach oben und unten in der Lieferung gestatten ; wir lehnten daher eine Vergütung als unberechtigt ab und stellten gleichzeitig eine ge richtliche Entscheidung in Aussicht. Daraufhin schrieb uns der Rechtsanwalt des Kunden beifolgenden Brief, in dem er um An gabe der gesetzlichen Bestimmung oder des Handelsbrauchs bittet, der einen Spielraum von 5 v. H. gestattet. Können Sie uns mit einem solchen Hinweis zur Hand gehen? Antwort eines Steindruckereibesitzers: Der Besteller ist nicht verpflichtet, mehr abzunebmen, als bestellt war. Es könnte ja der Fall sein, daß er keine Verwendung für die zuviel gelieferten Drucke hat. In unserem Fach ist es Brauch, daß bis 5 v. H. von den meisten Bestellern an standslos mit abgenommen werden, das Gesetz weist jedoch keinen Passus auf, wodurch der Besteller gezwungen werden könnte, eine Mehrlieferung abzunehmen. Anmerkung der Schriflleitung: Unseres Wissens heißt es in den vom Fachverband Deutscher Steindruckereibesitzer in Leipzig festgelegten Handelsbräuchen für das Steindruck gewerbe, daß 5 v. H. Mehr- oder Minderlieferung bei Stein druckarbeiten zulässig seien. Wir empfehlen den Frage stellern, sich vom genannten Fachverband (Vorsitzender Herr Paul Löwenheim in Leipzig) einen Abzug dieser Handelsbräuche zu erbitten. Kam ein Vertrag zustande? 9152. Frage: Einliegend überreiche ich Ihnen einen Brief wechsel mit der Firma A in G und bitte um Ihr Urteil, ob ge nannte Firma mit der Karte vom 16. Oktober ein bindendes Ge bot, wonach sie zur Uebernahme der 50 Tonnen Zellstoff ver pflichtet ist, nachdem ich den Preis annahm, abgab oder nicht- Antwort: Fragesteller (Vertreter) bot der Papierfabrik A Zellstoff an; diese fand den Preis zu hoch. Fragesteller bat dann um Angabe des niedrigsten genehmen Preises Die Fabrik antwortete hierauf: »Wir könnten für die 50 Tonnen Nr die 100 kg .... M franko verzollte, bezahlen. Falls Sie dieses Limit annehmen können, er bitten wir uns Ihre Antwort und behalten uns weiteres vor.« Fragesteller erlangte die Zustimmung seiner Fabrik zu diesem Preise und bestätigte der Papierfabrik A 6 Tage nach Empfang ihres Briefes den erteilten Auftrag. Diese erklärte darauf, keinen Auftrag erteilt zu haben. Wir pflichten der Auffassung der Papierfabrik bei. Ihre An gabe, sie »könnte« zu jenem Preis kaufen, war bedingt, und außerdem hat sie sich weiteres bis nach Empfang der Antwort Vorbehalten. Es ist daher kein Kaufvertrag zu stande gekommen. Photochromie 9153. Frage: Ist Ihnen bekannt, oder weiß vielleicht einer der Leser Ihres Blattes, ob das Wort Photochromie gesetzlich geschützt ist? Antwort: Photochromie bedeutet ein Vervielfältigungs verfahren mit Hilfe der Photographie und des Farben drucks. Das Wort ist also unseres Erachtens eine Be schaffenheitsangabe und daher von der Eintragung als; Warenzeichen nach dem Gesetz ausgeschlossen. Vorrecht der Gehaltsforderungen im Konkurs 9154. Frage: Inwieweit haben Angestellte das Vorrecht gegenüber anderen Forderungen einer in Konkurs geratenen Firma? Muß die Konkursmasse die festgesetzte Kündigung ein halten, sofern diese 6 Wochen beträgt, auf Quartal oder auf 1/4 Jahr festgesetzt war, oder geht der Angestellte dieser An sprüche verlustig? Antwort: Nach § 61, Punkt 1, der Konkursordnung werden rückständige Lohnforderungen von Angestellten des Gemeinschuldners in erster Reihe aus der Konkurs masse berichtigt. Nach § 22 der Konkursordnung darf der Konkursverwalter den Angestellten mit gesetzlicher Kündigungsfrist kündigen, auch wenn im Vertrag eine längere Kündigungsfrist vereinbart war. Entläßt jedoch der Konkursverwalter den Angestellten ohne Einhalten der Kündigungsfrist, so kann der Angestellte Ersatz seines dadurch entstehenden Schadens verlangen. Verantwortlicher Schriftleiter Siegmund Ferencxi, Friedenau. Zuschritten nur an Papier-Zeitung, Berlin SIV 11 erbeten Druck von A. W. Hayn’s Erben, Berlin SW 68, Zimmerstraße 29 Hierzu eine Beilage von F. Scennecken, Bonn