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1448 PAPIER-ZEITUNG Nr. 37 auf Nachlässigkeit zurückzuführen sein. Schaberblätter dürften nur an großen Trockenzylindern viel Kraft verbrauchen, auf denen man zur Erzielung einseitiger Glätte mit Hochglanz bis zu drei Schabern anwendet, deren Hebel man mit Gewicht be schwert. Bei meiner Anordnung hat der Schaber nach der Walze zu nur wenig Uebergewicht, daher läßt sich die Schneide des Blattes im Betrieb leicht umdrehen und schnell reinigen. Carl Eichhorn, Nijmegen Papiermaschine Diese Erfindung, für welche Jean Albert Dupont in Paris das amerikanische Patent Nr. 877 836 erhielt, bezieht sich auf diejenigen Papiermaschinen, bei denen die feuchte, so eben gebildete Papierbahn von dem Langsieb auf ein zweites endloses Drahtsieb übergeführt wird, um auf diesem durch eine Trockenkammer geleitet zu werden. Die Erfindung bezweckt insbe sondere, den Uebergang der Papierbahn von dem einen Sieb auf das andere C zu erleichtern und zu sichern. Die Abbildung zeigt schema- A tisch die betref- B ) fende Einrich- AAO tung. Die auf n( ) ()g e 2 dem Sieb Al einer ——==)KCO Langsieb- Q, () A ~ - maschinebefind- ~-yOLB O_ liehe feuchte C A F E in S Papierbahn B H—O soll auf das Sieb - C übergeführt werden. Zu diesem Zwecke wird das Sieb C mit dem auf dem Rückwege befindlichen Langsiebe A nebst Papierbahn zusammen zwischen zwei Walzen E und D hindurchge führt, von denen die untere D als Gautschwalze dient, die obere siebartig gelocht oder mit einem Siebmantel über zogen ist. Zugleich wird ein endloser feuchter Filz F unterhalb des Siebes C mit zwischen den Walzen E und D hindurchgeführt, wodurch die Papierbahn veranlaßt wird, sich von dem Siebe A abzulösen und dem Siebe C an zuhaften, mit dem sie dann zur Trockenkammer geführt wird. Erhitzen von Hohlkörpern — lebensgefährlich! Im Bezirk der Sektion VIII der Papiermacher-Berufs genossenschaft sind in jüngster Zeit zwei bemerkenswerte Unfälle beim Erwärmen metallener Hohlkörper über dem Schmiedefeuer vorgekommen. In dem einen Falle erwärmte der Schmied den hohlen Kolben einer Wasserpumpe, um ihn von altem Schmieröl leichter reinigen zu können. Die Kolbenstange wurde plötzlich explosionsartig aus dem Kolben getrieben und traf den Oberschenkel des Mannes. Quetschwunden am Bein, sowie zahlreiche Brand- und Rißwunden im Gesicht, an der Brust und an der Hand waren die Folge. Im andern Falle erwärmten ein Schlosser und ein Schmied zusammen am Herdfeuer der Schmiede einen Pumpenkolben, um den Kolben leichter von der daran be findlichen Welle herunter zu bekommen. Plötzlich zer sprang der Kolben. Die umherfliegenden Sprengstücke verletzten den Schlosser schwer am rechten Auge, leichter am linken Auge und mehrfach am Halse, während der Schmied durch umherfliegende Koksstücke im Gesicht und an den Augen verletzt und von der gleichzeitig los gerissenen Herdplatte so unglücklich getroffen wurde, daß der Tod eintrat. Die Leute hatten angenommen, daß der Pumpenkolben massiv sei. Nach Ansicht des staatlichen Aufsichtsbeamten war diese Annahme nach Aussehen und Gewicht des Kolbens berechtigt. Die Untersuchung ergab, daß der Kolben hohl war, sowie daß Löcher hineingebohrt und wieder verschraubt waren. Die bei der Erwärmung erfolgende Ausdehnung der im Hohlkörper eingeschlossenen Luft führte zum Zerreißen der Metallwandung und zur Explosion. Kampf gegen den Papiertrust in Amerika Amerikanischer Einfuhrzoll auf Papierstoff und Papier S. Nr. 36 S. 1404 . Cannon, der Vorsitzende des amerikanischen Ab geordnetenhauses, hat in Ausführung eines vom Haus ge faßten Beschlusses einen Ausschuß von 6 Abgeordneten eingesetzt, welcher die Behauptungen der Zeitungsverleger, wonach ein angeblicher Papiertrust die Papierpreise durch ungesetzliche Mittel in die Höhe treibt, untersuchen soll. Diese Untersuchung soll unabhängig neben der durch den Bundesstaatsanwalt und durch das Handelsministerium in derselben Angelegenheit vorgenommenen einhergehen. Der Ausschuß ist berechtigt, sowohl während der Kongreß- Verhandlungen als auch während der Kongreß vertagt ist, in Washington oder anderswo zu verhandeln, Zeugen unter Androhung von Strafe vorzuladen und zu beeidigen, Haussuchungen vorzunehmen, und ist verpflichtet, dem Kongreß über die Ergebnisse seiner Arbeit zu berichten. Der Verein amerikanischer Papierfabrikanten hat alle seine Mitglieder aufgefordert, an den Präsidenten der Ver einigten Staaten sowie an die maßgebenden Mitglieder des Kongresses telegraphische und schriftliche Eingaben zu richten, worin sie die. geplante Aufhebung des Zolles auf Papierstoff und Papier als schädlich und ungerecht nach weisen sollen. Herr Dillon, Leiter der Great Northern Paper Co., ver öffentlicht eine Erklärung, worin er die Behauptung der Zeitungsverleger als unwahr nachweist. Es gebe keinen Papiertrust, denn die International Paper Co., die einzige Vereinigung von Druckpapier-Fabrikanten, erzeugt nur 35 v. H. des in den Staaten gemachten Druckpapiers. Die Aufhebung des Papierzolles, welcher jetzt 15 v. H. des Wertes ausmacht, würde den Papierpreis nicht ermäßigen und auch die Wälder der Vereinigten Staaten nicht schützen, hätte vielmehr zunächst die Folge, daß die ameri kanischen Papierfabriken ihren Sitz nach Kanada verlegen, wo sie billigeres Holz, billigere Wasserkraft und billigere Arbeiter vorfänden. Die Kanadier würden ferner das jetzt zollfrei in Amerika eingehende kanadische Papierholz mit einem Ausfuhrzoll belegen, damit nicht der Rohstoff, son dern das veredelte Erzeugnis aus dem Lande gehe, d. h. die Amerikaner gezwungen werden, in Kanada Papier fabriken zu errichten. Infolge dieses von den Kanadiern schon jetzt angestrebten Ausfuhrzolles müßten die Ameri kaner ihre Wälder viel rascher abholzen als es jetzt ge schieht. Die Zeitungsverleger könnten übrigens, auch wenn der amerikanische Einfuhrzoll aufgehoben würde, vom Aus lande kein billigeres Papier beziehen, da Zeitungspapier in England, Holland und Deutschland nicht billiger ist als in Amerika. Am 22. April begann das Große Bundes-Schwurgericht in New York eine Untersuchung gegen den sogen. »Papier trust«. Es befaßt sich zunächst mit der Vereinigung der Packpapierfabrikanten (Manila and Fibre Association). Die Mitglieder sehen der Entscheidung ruhig entgegen, da sie kein Gesetz verletzt haben. Später soll sich das Schwur gericht den anderen Papier-Vereinigungen zuwenden. Preissteigerung und Preisermäßigung in Amerika. Der Preis von Kreuzbodenbeuteln wurde von allen amerikanischen Tütenfabrikanten um 10 v. H. erhöht, weil bei den bis herigen Preisen die Fabrikanten unbefriedigenden Nutzen erzielt haben. Der Preis für Buchbmderpappc wurde von den amerika nischen Pappenfabrikanten um 7 Dollar für die amerika nische Tonne ermäßigt, um die Käufer zu größeren Bezügen zu veranlassen. Eine Versammlung von Fabrikanten gestrichener Papiere beschloß dieser Tage in New York, den Preis für weißes Glanzpapier um 15 v. H. zu erhöhen. Die bedeutendsten Fabriken waren vertreten, die nicht Erschienenen werden um ihre Zustimmung ersucht.