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Gries 999999* Ladenpreis 5 Pfennig Verlangen Sie Offerte in Hans Sachs"-Bleistiften T T D.LL-cL Blei- und Farbstift-Fabrik J•J• KcnDdCI, REGENSBURG, Bayern 90 Deutsche amtliche Zolltarif-Entscheidungen und IA Tarif-Auskünfte im Papierfach T*P Fortsetzung zu]Nr.2195S.5782 Die - Größherzoglich Badische Zolldirektion in Karlsruhe hat kürzlich über die Zollbehandlung von ausgestanztem Papier nachfolgende Entscheidung getroffen, welche vom Großherzoglich Badischen Finanzministerium gebilligt ist und auch der Auf fassung des Reichskanzlers (Reichsschatzamts) entspricht: Als ausgestanztes Papier muß alles Papier, also z. B. auch das in den Tarif-Nrn. 662, 663 und 664 aufgeführte Papier, verzollt werden, bei dem die in der Anmerkung zu Ziffer 6 des Stich worts »Papier« im Warenverzeichnis zum Zolltarif Seite 516 an gegebenen Merkmale zutreffen und das nicht an sich schon einem höheren Zollsätze als dem der Tarif-Nr. 658 von 20 M. für 1 dz unterliegt. Dieselbe Zolldirektion hat Korkstaub und Korkschleifmehl nach Tarif-Nr. 90 für zolljrei erklärt. Die Ware ist ein rötlicher, mehlartiger, teilweise mit Korkstückchen, Kehrsel und sonstigem Unrat vermengter Abfall von der Korkstopfenherstellung; er entsteht nach Angabe des Fragestellers bei dem Abschleifen der von einer Maschine vorgeschnittenen Korkstopfen. Da die Ware nicht in besonderer Herstellung durch Zerkleinern von Korkabfällen gewonnen worden ist, sondern lediglich Abfall ist, ist sie nicht als Korkmehl, sondern als Korkabfall zu behandeln. Diese Korkabfälle sollen auch zur Dachpappenherstellung verwandt werden. Der Königlich Preußische Finanzminister hat über die Zoll behandlung von Einu:ickel-(Einschlag-)Papier folgende Entscheidung getroffen: »Die von einigen Zolldirektivbehörden über die Zoll- behandlung mehrerer Arten von Einwickel-(Einschlag-)Papier erteilten Auskünfte sind bei der Beurteilung gleichartiger Waren zu verschiedenen Ergebnissen gelangt. Nach einem Gut achten der Technischen Prüfungsstelle des Reichsschatz amts, dem ich in Uebereinstimmung mit dem Reichskanzler (Reichsschatzamt) beitrete, handelt es sich bei dem den Aus künften zugrunde liegenden Papier, bei dem rosafarbigen wie bei dem grauweißen, um in der Masse gefärbtes, nicht auf beiden Seiten glattes Packpapier, das gemäß Anmerkung zu Ziffer 2 des" Stichworts »Papier« auf Seite 514 des Waren verzeichnisses zum Zolltarife, je nachdem es (ganz oder zum größten Teil) aus mechanisch bereitetem Holzstoff besteht, der Tarif-Nr. 654, sofern es aber aus chemisch bereitetem Holzstoff besteht, der Tarif-Nr. 655 (in beiden Fällen mit dem vertrags mäßigen Zollsätze von 3 M. für 1 dz) zuzuweisen ist. Die Zoll behandlung als Seidenpapier hat in keinem Falle einzutreten, weil die kennzeichnenden Eigenschaften eines derartigen Papiers — Weichheit und gleichmäßige klare Farbe — fehlen. Der General-Zolldirektor für Hamburg hat Affenbrotbaum oder Baobabrinde nach Tarif-Nr. 68 für zollfrei erklärt. Die als Affenbrotbaum- oder Baobabrinde bezeichnete Ware ist nach dem Gutachten der Hamburgischen Botanischen Staatsinstitute nicht die ganze Rinde des Affenbrotbaums (Adansonia digitata), sondern der auf einfache Weise aus ihr gewonnene, nicht weiter zugerichtete Bast. Die Ware soll nach Angabe des Fragestellers zu Packpapier verarbeitet werden. Nach dem Gutachten ist eine andere Verwendung der Adansoniafaser, als bei der Papierherstellung, insbesondere etwa für Gerbzwecke, weder bekannt noch wahrscheinlich. Die Ware wird in Afrika erzeugt und von dort eingeführt. Der Provinzial-Steuerdirektor für Schlesien in Breslau hat feine Pappen dem Zollsätze der Tarif-Nr. 651 mit 6 M. für 1 dz zugewiesen. Die vorgelegte Pappe ist zum größten Teil aus Abfällen von Gespinstwaren, hauptsächlich Leinenfasern, her gestellt. Die ungefärbte, gegautschte, auf beiden Seiten ge glättete Pappe besteht aus vier einzelnen Lagen, die sich durch Behandlung mit Wasser leicht trennen lassen. Sie besitzt eine gewisse Festigkeit und hat ein Gewicht von 502 g auf 1 qm Fläche. Derartige Pappen sind als feine Pappen zu verzollen. Diese Waren werden in Oesterreich hergestellt und von dort eingeführt. Sie werden zur Herstellung von Dessinkarten für Gebildweberei verwendet. verzollen, wird in Frankreich hergestellt und vielfach nach Deutschland versandt. Die Großherzoglich Badische Zolldirektion in Karlsruhe hat unzerreißbare Kinderbilderbücher aus bedrucktem Baumwollenstojffe dem Zollsätze der Tarif-Nr. 946 mit 10 M. für 1 dz zugewiesen. Die Kinderbilderbücher bestehen nach den vorgelegten Mustern aus mehreren Lagen (Blättern) dichten baumwollenen Zeug stoffs, auf welchen im Wege des Kattundrucks Vogelbilder auf gedruckt sind. Durch einen am linken Rande der Blätter an genähten, die verschiedenen Lagen von Zeugstoff als Buch rücken zusammenfassenden Streifen von gebleichtem, dichtem, baumwollenem Zeugstoffe von etwas anderer Webart als die mit den Bildern bedruckten Blätter, ist das Ganze in Buch- (Heft-)form gebracht. Die beschriebenen Bilderbücher sind als Kinderspielzeug zu verzollen. Die Waren werden in der Schweiz hergestellt und von dort eingeführt. ALBERT BOLLE & JORDAN Berlin S 42, Ritterstrasse 14 empfehlen |g Hebelpappscheren mit Holzgestell u. schmiede eiserner Tischplatte, Hebel pappscheren mit Eisengestell und Tischverlängerung aus Holz, Hebelpappscheren ganz aus Eisen, sowie Pappscheren mit Kreismessern, ferner: Kartonscheren, Schneide maschinen, Balancierpressen für Prägearbeiten, für Stanz arbeiten u. für Monogramm pressungen, Kniehebeipressen für Gold- u. Blinddruck sow. f. Holzbrandarbeiten, Stock pressen, Pack- u. 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Das Waben papier ist als eine durch Kleben hergerichtete Papierware zu Goudronn-, Spelt-, Bast-, Zellulose- 194166] und dünne Einschlagpapiere von 40 g/qm, sowie Packpappen bis zu 400 g/qm, liefert preiswert in Bogen und auch hart gewickelten Rollen Ludwig Kef erstein, Papierfabrik, Weddersleben am Ostharz Muster ohnt Wert € m Tahp; für Musterbeutel, Muster- waTeV in Umschläge, Versandtaschen, ® Lohntüten, Samentuten, Anhängezettel etc. etc. , 5 Kilo i t( , Kaiser-^ .,0, Gebr. Kornicker. BRESLAU sa Papierwaren-Fabrik. A Musterbeutel mit Falte.