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1376 PAPIER-ZEITUNG Nr. 35 Fensterumschläge Die Papier-Zeitung hat in Nrn. 20 und 22 Einsendungen über »Fenster-Kuverte« gebracht. Beide Einsender übersehen indessen zwei wichtige Vorschriften des Reichspostamts, die wesentlich auf das Geschäft in dieser Ware wirken dürften. Das Reichs postamt verlangt nämlich, 1. daß Briefumschlag und Fenster aus einem Stück be stehen sollen, und 2. daß sich Umschlag und Fenster gleich gut und deutlich seitens des Beamten beschreiben lassen. Die erste Vorschrift verbietet die Benutzung solcher Fenster umschläge, bei denen das Fenster durch ein im Umschlag be findliches ausgestanztes Loch hergestellt ist, das mit durch sichtigem Pergamynpapier unterklebt wird. Umschläge dieser Art würden, wie die Post befürchtet, das Sortierungsgeschäft erschweren. Das Pergamynpapier des Fensters läßt sich nämlich nie ganz bis an den Rand kleben, und es ist möglich, daß andere Briefe an den Klebestellen hängen bleiben. Bei der während der Sortierung unvermeidlichen Eile kann überdies das Per- gamynblättchen des Fensters zerreißen und somit der Briefinhalt bloßgelegt werden. Nun schlägt der Einsender in Nr. 22 vor, die Umschläge ganz aus Pergamyn herzustellen und dann mit einem Unterdrück oder einer entsprechend ausgestanzten undurchsichtigen Einlage zu versehen. Gegen diese Art der Herstellung eines Fenster briefumschlags richtet sich aber die zweite Vorschrift der Post verwaltung, welche besagt, daß Papier und Fenster gut be schreibbar sein sollen. Auf kristallklarem Pergamynpapier trocknet indessen die Tinte nicht schnell genug, und auch mit Bleistift läßt sich nur schwer ein deutlicher Vermerk machen. Wenn überdies das Pergamyn papier, wie der Einsender in Nr. 20 sagt, mit einem »tieftraurigen schwarzen Unterdrück« versehen ist, so ist es erst recht unmöglich geworden, einen postalischen Vermerk darauf zu erkennen. Auch wird das Publikum Umschläge aus Pergamyn wegen der schlechten Klebefähigkeit des Papiers wahrscheinlich zu rückweisen. Man hat zwar gelernt, Pergamynpapier in den Brief umschlag- und Beutelmaschinen zu kleben, aber die Verschluß klappe, die doch immer mit reinem Gummi versehen sein muß, haftet bei diesem Papier nicht. Es bleibt somit kein anderer Weg, als ein an sich undurchsichtiges, für Briefumschlagzwecke geeignetes Kuvertpapier durch geeignete Verfahren durchsichtig zu machen, und das ist auch einer deutschen Kuvertfabrik gelungen. Dem Einsender in Nr. 20, welchem ältere Muster vorgelegen haben, sind offenbar die neuen Erzeugnisse dieser Firma nicht bekannt. Bei der neuen Ware ist das Fenster vollkommen durchscheinend, und es wurde wegen seiner auffallend guten Eigenschaften auch vom Reichspostamt als zulässig erklärt. Vergleiche, die der Schreiber zwischen diesem Fenster und anderen durchsichtigen Papieren, so namentlich Pergamyn- und Pauspapieren, anstellte, fielen stets zugunsten der neuen Ware aus. Auch sind die benutzten Papiere undurchsichtig genug, um das Briefgeheimnis zu wahren, und wenn dies wirklich zu wünschen übrig ließe, so könnte ein Unterdrück den Mangel vollkommen beheben. Ein wesentliches Hindernis für die Einführung und all gemeine Benutzung liegt indessen, wie Einsender des Aufsatzes in Nr. 20 erwähnt, in der Vorschrift der Post, daß das Fenster mit den Längsseiten parallel laufen müsse. Die Befolgung -dieser Vorschrift erfordert eine besondere Art der Faltung des Briefbogens. Anstatt nämlich den Bogen wie üblich zweimal in der Mitte zu falten, gibt man ihm bei diesen Umschlägen 3 Brüche. Damit die Faltung wirklich in der richtigen Weise erfolgt, empfiehlt es sich, die Bruchstellen durch kleine Vor drucke vom Lithographen auf den Bogen andeuten zu lassen. Weit einfacher läge die Sache, wenn es gestattet wäre, das Fenster senkrecht zu den Längsseiten des Umschlags zu stellen. In diesem Falle ist es nämlich möglich, den Quartbogen in der üblichen Weise zu falten. Die Adresse wird auf die rechte Seite des Bogens geschrieben und läuft, wenn dieser sich im Umschlag befindet, parallel zu dessen Schmalseiten. Für die Abfertigung der Post und die Entwirrung der Briefe auf den Aemtern kann hieraus keine Schwierigkeit erwachsen, wenn nur darauf geachtet wird, daß die Marke rechts oberhalb der Adresse zu stehen kommt. Ist diese Vorschrift erfüllt, so unterscheidet sich die Behandlung des Briefes nicht mehr von der bei gewöhnlichen Briefsendungen üblichen Behandlungsweise. In anderen Ländern, wie Belgien, Italien usw., ist die senk rechte Stellung des Fensters längst gestattet, und es ist nicht einzusehen, warum die deutsche Reichspost sich dieser Neuheit gegenüber anders verhalten sollte. Es wäre deshalb wünschens wert, wenn Industrielle und Händler gemeinsam ein Gesuch an die Postverwaltung richteten, um zu erreichen, daß die Stellung des Fensters auf den Umschlägen den Wünschen der Ver braucher überlassen bleibt. Dabei wäre darauf hinzuweisen, daß in anderen Ländern solche Umschläge mit senkrechter Stellung des Fensters bereits zugelassen sind, ohne daß die Ab wicklung des Postgeschäfts^darunter irgendwie litte. 2X Aussprache erwünscht. Internationale Photogr. Ausstellung Dresden 1909 Der Deutsche Buchgewerbeverein hat auf obiger Ausstellung die Bearbeitung und Durchführung der Gruppe IIb, Repro duktionstechnik, sowie der dazu gehörenden Gewerbe über nommen. Er will die deutsche Gruppe würdig ausgestalten. Nur solche Erzeugnisse der Reproduktionstechnik (Strich- und Halbtonätzungen, Lichtdrucke, Heliogravüren usw.) werden aus gestellt, die neben höchster Leistung auch künstlerischen Wert besitzen. Daher müssen die auszustellenden Gegenstände vor der Annahme von einer Jury begutachtet werden. Die Anord nung erfolgt nach Ländern derart, daß die verschiedenen Ver fahren (Strichätzungen, Autotypie, Dreifarbendruck, Lichtdruck usw.) an einer Stelle vereinigt sind, damit die Beurteilung der Leistungsfähigkeit auf den einzelnen Gebieten leicht möglich ist. Anordnung nach Firmen findet also in dieser Abteilung nicht statt. Dagegen werden die industriellen Gegenstände (Maschinen, Kameras, Raster usw.) in der üblichen Art nach F.rmen auf gestellt. Die einzelnen Reproduktions-Wiedergabe-Verfahren sollen in ihrem Werdegang veranschaulicht werden. Die Neben einanderstellung der Originale und der Wiedergaben soll be weisen, mit welcher Treue die Vorlage wiedergegeben wurde. Kurze Erläuterungen, die neben dem Ausstellernamen an den Ausstellungsgegenständen angebracht werden, sollen Aufklärung und Belehrung geben. Eine Musterwerkstätte, in der an be stimmten Tagen gearbeitet wird, soll die Einrichtung einer photomechanischen Kunstanstalt veranschaulichen, während Vorträge und Führungen der allgemeinen Belehrung dienen sollen. Zur Entscheidung aller auf die Durchführung der Gruppe bezüglichen Angelegenheiten hat der Deutsche Buchgewerbe verein einen Arbeitsausschuß eingesetzt, dem fünf Leipziger Fachleute angehören. In Vertretung des Arbeitsausschusses besorgt die Geschäftsstelle des Deutschen Buchgewerbevereins die selbständige geschäftliche Behandlung aller diese Gruppe betreffenden Angelegenheiten. Für das Ausland werden Arbeits kommissare bestellt, denen die Heranziehung von Ausstellern, sowie von besonders wichtigen Gegenständen obliegt. Die Ausstellungsbedingungen gelangen demnächst an die deutschen photomechanischen Anstalten zum Versand. Neuer Tarif im Leipziger Schriftgießereigewerbe. Der als Er gebnis der im Anschluß an die letzte für die Gehilfenschaft un günstige Lohnbewegung im Jahre 1903/04 geführten Verhand lungen vereinbarte Tarif ist am 1. März 1908 abgelaufen, ohne daß Kündigung seitens der Prinzipale oder der Gehilfen erfolgt wäre. Die Gehilfen beantragten ordnungsgemäß eine Revision des Tarifs und brachten dabei ihre Wünsche in der Form zahlreicher Abänderungsanträge zum Ausdruck. Die Prin zipale konnten die zu weit gehenden Forderungen aber nicht be willigen. Nach längeren Verhandlungen der beiderseitigen Tarifkommissionen ist es noch zu einer Verständigung ge kommen und ein revidierter Tarif mit fünfjähriger Giltigkeits dauer festgelegt worden. Die Abänderungen erfolgten im wesentlichen unter Anlehnung an den Buchdruckertarif. Das »Gewisse Geld« wurde von 27 M. 50 Pf. auf 30 M. erhöht, für Ausgelernte im ersten Jahre von 21 auf 23 M.; Gewißgelder mit einem Wochenlohn bis einschließlich 34 M. erfuhren fünf prozentige Erhöhung. Die entsprechende Aufbesserung noch höher Entlohnter wurde dem Ermessen der Prinzipale über lassen. Die Festsetzung der Ueberstunden-Entschädigung erfolgte wie bei den Buchdruckern mit 15 bezw. 25 Pf. Einer Ab änderung der bisherigen neunstündigen Arbeitszeit, die von den Gehilfen als Hauptforderung aufgestellt worden war, konnten die Prinzipale nicht zustimmen. Vielmehr wurde die Arbeitszeit der Schriftgießereien am Sonnabend der Woche entsprechend der der Buchdruckereien geregelt, den Gehilfen jedoch die Zu sicherung gegeben, daß, wenn die Arbeitszeit der Buch druckereien vor Ablauf von 5 Jahren eine Abänderung erfahren sollte, auch die Schriftgießereien der gleichen Abänderung nähertreten werden. K. (Leipziger Zeitung) Unbestellte Adreßbücher. Ein Rechtstreit ist zwischem dem Verlage des Weltadreßbuches für Im- und Exporteure W. J. Schmidt in Preßburg, Ungarn, und etwa 50 Hamburger Firmen ausgebrochen. Die letzteren erhielten vor kurzem Exemplare des Weltadreßbuches zugesandt, ohne hierzu Auftrag erteilt zu haben. Sie sandten daher das Buch teils zurück, teils stellten sie es dem Verlage zur Verfügung. Dieser klagte jedoch kurzer hand auf Grund vorliegender Bestellscheine auf Annahme des Buches. Die verklagten Firmen haben sich daher zusammen geschlossen und den Rechtsanwalt Dr. Reimers mit der Ver tretung ihrer Interessen beauftragt. Es kann sich nur um ge fälschte Aufträge handeln. (Hamb. Fremdenbi.) Ueber ähnliche Angelegenheiten desselben Verlages haben wir in mehreren Jahrgängen berichtet, zuletzt in Nr. 65 von 1907 S. 2864.