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Nr. 34 PAPIER-ZEITUNG 1329 Kampf gegen den -Papiertrust« in Amerika. — Amerikanischer Einfuhrzoll auf Papierstoff und Papier S. Nr. 30, S. 1184 Den Bemühungen des Vereins amerikanischer Zeitungs verleger ist es gelungen, den Vorsitzenden des ameri kanischen Hauses der Abgeordneten, Cannon, zu bewegen, folgende zwei Beschlüsse im Hause anzuregen: 1. Der Bundesstaatsanwalt werde ersucht, dem Hause zu berichten, welche Schritte er getan hat, um zu untersuchen, ob die International Paper Company in New York oder ein sonstiges Haus des Papierfaches ungesetzlich vorgegangen ist, und wie man solche Ungesetzlichkeit verfolgen will. 2. Der Minister für Handel und Arbeit werde angewiesen, darüber zu berichten, ob und welche Schritte er gegen die International Paper Company oder andere Häuser des Papierfaches mit Hilfe seines »Bureau of Corporations« unternommen hat. Herman Ridder, Herausgeber der New Yorker Staats zeitung und Vorsitzender des Vereins amerikanischer Zeitungsverleger, erklärte einem Ausfrager, diese Anträge des Vorsitzenden Cannon dürften angenommen werden, auch sei das Abgeordnetenhaus geneigt zu beschließen, daß der Ausschuß für Mittel und Wege, welcher alle Zoll angelegenheiten in erster Linie beraten muß, mit der Be ratung des Antrages auf sofortige Abschaffung der Papier- Zölle nichts zu tun haben soll. (Dieser Ausschuß hat nämlich die Beratung des Zollantrages in diesem Jahre abgelehnt.) Es soll im Hause der Abgeordneten eine Mehrheit dafür vorhanden sein, daß der Zoll auf Papier und Papierstoff noch vor Reglung jeder andern Tariffrage möglichst sofort abgeschafft wird. * ♦ * Die beiden vom Vorsitzenden Cannon eingebrachten Anträge kamen am 8. April im Washingtoner Abgeordneten haus zur Verhandlung. Herr Clayton aus Alabama klagte den Papiertrust als eine verbreche ische Verschwörung gegen den Handel an, und Herr Williams betonte, die Be ratung der Anträge sei hauptsächlich dadurch beschleunigt worden, daß der Vorsitzende des Hauses selbst sie ein gebracht habe. Herr Payne, Vorsitzender des Ausschusses für Mittel und Wege, führte dann etwa folgendes aus: Niemand kann annehmen, daß durch Schaffung eines Ge setzes, welches den Zoll auf Papier und Papierstoff auf hebt, die Papierfabriken mit einem Schlage von den Ver einigten Staaten nach Kanada verlegt werden können, auch würde das kanadische Parlament nach Schaffung eines solchen Gesetzes einen Ausfuhrzoll auf Papierholz legen, und woher soll dann Hilfe kommen, wie soll dann das Papier billiger werden? Wie kann also durch diese Maß regel irgend jemandem im Lande genutzt werd.n? Redner bezeichnete die Ausführungen der Zeitungsverleger über die Besteurung des Wissens als billiges Geschwätz. Die Zeitungsverleger versuchen, so führte er weiter aus, mit Hilfe der vielen von ihnen abhängigen Abgeordneten den Kongreß zu überrumpeln, auf die Gefahr hin, 38 000 Arbeiter de r Papierfabrikation in ihrem Erwerb zu schädigen. Bei der Abstimmung wurden die beiden Anträge an genommen. Ausschaltung des Zwischenhandels in Amerika? Wir berichteten in Nr. 31 S. 1224 über die Herabsetzung der Pappenpreise in Amerika. Die United Box Board and Paper Company in New York, welche eine große Zahl von Pappenfabriken besitzt, teilte nun ihren Kunden am 8. April folgendes mit: Wir haben unsere Preise so herabgesetzt, daß der uns bleibende Nutzen uns die Bezahlung einer Provision an den Zwischenhändler nicht gestattet. Wir wollen daher in Zukunft unsere Erzeugnisse unmittelbar an den Verbraucher durch unsere Verkaufsstellen verkaufen. (Die Gesellschaft besitzt Verkaufs stellen in New York, Boston, Philadelphia, Cincinnati und Chicago.) Wir hoffen durch unmittelbaren Verkehr mit Ihnen die Verzögerungen und Mißverständnisse der Vergangenheit zu vermeiden und sichern Ihnen rasche und aufmerksame Be dienung zu. Wir hoffen, daß unser Verkehr zu beiderseitigem Nutzen gereichen wird. Sidney Mitchell, Vorsitzender Ein Angestellter der Gesellschaft sagte einem Aus frager: Obiges Rundschreiben enthält alles, was gesagt werden kann. Obwohl der Handel unser Tun nicht billigen wird, so bat doch unsere Geschäftsleitung das Gefühl, daß eine Provision an den Händler unter den heutigen Ge schäftsverhältnissen unnötig ist. Bis jetzt hat die genannte Gesellschaft Händlern 5 v. H. Provision gegeben. Schwefelmarkt Amerikanische Blätter berichten aus Rom, daß der Leiter der Union Sulphur Company, Herr Herman Frasch, dort mit Vertretern des Consorzio (der von der italienischen Regierung verwalteten Verkaufsstelle für sizilianischen Schwefel) verhandelt. Die Nachricht, daß ein Ueberein kommen erzielt sei, wird als verfrüht bezeichnet. Das größte Hindernis für die Einigung bestehe darin, daß solche in den Vereinigten Staaten als Verletzung des Sherman- sehen Antitrustgesetzes betrachtet würde und daher für die Union Sulphur Company nachteilige Folgen haben könnte. Der italienische Handelsbeirat in New York, Herr A. Ravaioli, veröffentlicht in einer New Yorker Handels zeitung folgendes: »Nach amtlichen Berichten ist es unwahr, daß das Consorzio und die Union Sulphur Company ein Uebereinkommen abgeschlossen hätten. Wohl werden zwischen beiden Parteien Mittel und Wege beraten, um den Schwefelverbrauch zu heben. So wurde unlängst vor geschlagen, Schwefelerz, d. h. schwefelhaltiges Gestein, wie es aus der Grube kommt, an Stelle von Schwefelkies zur Erzeugung von Schwefelsäure zu verwenden. Versuche des Professors Oddo von der Universität Pavia auf Ver anlassung des italienischen Handelsministers bewiesen die Durchführbarkeit dieses Vorschlages. Sizilien wird nach wie vor seinen Schwefel auf dem amerikanischen Markt verkaufen. Der Preis für sizilianischen Schwefel in Amerika ist zurzeit etwas niedriger als der von Louisiana-Schwefel und als der frühere Preis von sizilianischem Schwefel in Amerika. Die Schwefelerzeuger wollen jedoch keinen ein ander schädigenden Wettkampf unternehmen.« Verein französischer Papierfabrikanten. Die Jahres versammlung dieses Vereins wird am Donnerstag, 4. Juni, 11/2 Uhr mittags in Paris, Cercle de la Librairie, Boulevard St. Germain 117, stattfinden. Der Verein schwedischer Papierfabrikanten beschloß in seiner letzten Hauptversammlung (s. Nr. 30 S. 1184) folgen den Zusatz zu § 1 seiner Verkaufsregeln: »Bei Gewicntsschwankungen wird nach dem vereinbarten Gewicht bezahlt, wenn die Gewichtsschwankung nicht mehr als 3 v. H. auf oder ab beträgt.« bg. Waldwirtschaft in Norwegen. Der norwegische Reichstag hat der in Norwegen für Waldkultur arbeitenden Gesellschaft »Det norske skovselskabe am 26. März einstimmig eine Unterstützung von 115750 Kr. bewilligt. Im schwedischen Verein für Waldpflege hielt am 9. März Oberförster Barthelson einen Vortrag über beste Nutzbar machung des Holzes. Der Segen der Papier-Industrie könne in dieser Hinsicht garnlcht hoch genug geschätzt werden. Wenn die Forstleute ihr den Holzabfall allgemein verkaufen wollten statt ihn in ihren Kaminen und Herden zu verbrennen, so würden etwa 26 Mill. Kr. jährlich dem schwedischen National vermögen zugeführt. Förster Welander meinte hiergegen, es sei doch Aufgabe der Forstleute, den Wald zu hegen, nicht aber für den Bedarf der Industrie Holzveredler zu werden. Auch meinte er, die Berechnungen seien durch eine rosige Brille ge macht. Zu seinen Aeußerungen bemerkt »Svensk Pappers Tidning«, unter Forstbeamten sei leider die Ansicht noch allge mein, daß man in der Forstwirtschaft auf keine andere Industrie als die der Sägewerke Rücksicht nehmen solle. Es gelte, diese falsche Auffassung, eine Folge von Unterricht und Ueberliefe- rung, baldmöglichst richtig zu stellen, bg.