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1188 PAPIER-ZEITUNG Nr. 30 Musterschachteln 605. Schiedspruch Schiedsprüche werden kostenfrei gefällt und ohne Namen der Beteiligten veröffentlicht Mit der Firma X in A haben wir einen Streit wegen ge lieferter Musterschachteln und sind übereingekommen, Ihr Gut achten als für beide Teile maßgebend zu betrachten. Wir senden Ihnen beigehend 3 Muster, davon ist Nr. I ein Muster, wie wir solches der Firma beim Angebot eingesandt haben, Proben II und III sind Ausfallmuster, die uns die Firma aus unserer Sendung gesandt hat. Die Vorlage für das Etikett war allerdings in Schwarzdruck, die Firma hat bezüglich des Drucks keine Vorschrift gemacht und unserer Ansicht nach sieht der Blaudruck nicht schlechter aus als der Schwarzdruck. Wir finden keinen Unterschied zwischen unserem Kaufmuster und unserer Lieferung und haben aus diesem Grunde die Rekla mation als unbegründet zurückgewiesen. Wie aus dem Briefe der Firma vom 17. Februar hervorgeht, hat sie Schachteln mit Metallecken haben wollen, diese haben wir ihr aber garnicht angeboten. Anscheinend hat ihr Kunde Schachteln mit Metall ecken bestellt und will aus diesem Grunde die Ware nicht an nehmen. Unser Muster ist aber ohne Metallecken, und wir haben nur Musterschachteln mit 2 Metallklammern (Verschluß klammern) angeboten, wonach die Firma am 12. Dezember an gefragt hat. Den Briefwechsel fügen wir bei. Y, Kartonnagenfabrik in B •** Die Herren Y, Papierwarenfabrik in A, haben uns den Vor schlag gemacht, Sie zur Schlichtung eines Streites um ein Gut achten zu bitten. Wir haben diesen Vorschlag angenommen und senden Ihnen eine Schachtel in Holzmaser mit Stülpdeckel, die uns als maßgebendes Muster für die Lieferung solcher Schachteln von den Herren Y überlassen wurde. Diese Schachteln sind mit Aufklebeadressen versehen, wozu wir ein Muster wie mitfolgendes eingesandt hatten. Ferner fügen wir zwei der Sendung entnommene Schachteln bei. Wie aus der Aufklebeadresse ersichtlich, haben wir diese Schachteln infolge eines Auftrages des Hofphotographen Z in C bestellt. Dieser verweigert die Annahme aus dem Grunde, weil die Schachteln sowohl als auch das zu den Adressen verwendete Papier und der Aufdruck so ordinär seien, daß er solche für seinen nur feinen Kundenkreis nicht verwenden könne. Die gelieferten Schachteln sind viel weniger sorgfältig ge arbeitet als das Muster. Der Stülpdeckel ist ungleich, kürzer als das Muster und steht ab, anstatt sich genau an den unteren Teil anzuschließen. Das zu den Aufklebeadressen ver wendete Papier ist gering, und auch der Blaudruck macht einen ungünstigeren Eindruck als Schwarzdruck. Auch die ver wendete Pappe mit Holzmasern ist geringer als bei dem Muster. Wir halten die Ausstellungen unseres Auftraggebers für ge rechtfertigt und haben die Schachteln von ihm zurück genommen und den Herren Y zur Verfügung gestellt. 04 022 Wir überlassen die Entscheidung Ihrem gerechten Er messen. X, Fabrik photographischer Apparate Die Fabrik X führt in ihrem Brief vom 17. Februar, worin sie die Ware zur Verfügung stellt, als erste Rüge auf, daß die Ecken nicht mit Metallstreifen überdeckt sind. Bestellt waren jedoch Schachteln nach Muster der Karton nagenfabrik Y, und solche wurden auch geliefert. Diese Rüge wird daher von der Fabrik X auch nicht aufrecht erhalten. Die zu den gelieferten Schachteln verwandte Pappe ist hinreichend mustergetreu, auch sind die Schachteln gut genug gearbeitet. Daß die Deckel der größeren Schachteln nicht so genau passen wie die Deckel der Vor lageschachtel, liegt daran, daß große Flächen aus gleicher Pappe biegsamer sind als kleine Flächen. Das Papier der auf die gelieferten Schachteln geklebten Etiketten ist geringer als das zum Vorlage-Etikett ver wandte. Auch hätte sich die Kartonnagenfabrik in der Druckfarbe und in den Drucktypen genauer an die Vor lage halten sollen. Das gelieferte Etikett ist jedoch gut genug gedruckt, schreibfähig und brauchbar. Gutes Aus sehen der Etiketten ist zwar für das Geschäft eine wirk same Empfehlung, aber die hier festgestellten Mängel des Etiketts sind nicht groß genug, um Zurückweisung der Schachteln zu rechtfertigen. Diese sind für den Besteller verwendbar, aber er hat Anspruch auf Preisminderung. Wir entscheiden, daß die Kartonnagenfabrik Y 8 v. H. des Kaufpreises nachlassen und die Fabrik photographischer Waren X sie mit diesem Nachlaß übernehmen soll. Für Taxationen, Begutachtungen aller Art der Holzstoff- und Papier-Fabrikation, empfiehlt sich J. Wilh. Gebhardt, Ingenieur und Papier-Fabr.-Direktor a. D., beeideter Sachverständiger, Görlitz, Zittauerstrasse 33. [20078/ F. R. Poller, Leipzig,» Festigkeitsprüfer, Dickenmesser, Papierwagen, Aschegehaltsprüfer, Feuchtigkeitsgehaltsprüfer Aelteste Spezial-Fabrik für Prüfungs-Äpparate -- - Geschäftsgründung 1780 — Chemikalien, Reagentien etc. zur Papierprüfung. 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