Volltext Seite (XML)
1180 PAPIER-ZEITUNG Nr. 29 Südamerikanische Schlingpflanzen als Rohstoff für Papier 9165. Frage: Gibt es Bücher, und wo kann ich solche er halten, die Abhandlungen bringen über die Verarbeitung von Bäumen oder Schlingpflanzen der südamerikanischen Urwälder zu Papier? Gibt es solche Bücher nicht, so bitte ich, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wurden solche Gewächse schon zu Papier oder Pappe verarbeitet, und wie waren die Ergebnisse? 2. Findet Zuckerrohr zur Herstellung von Papier oder Pappe Verwendung? 3. Würde sich ein Halbstoffwerk, das Baumwolle, die Bastfaser der Banane (siehe Papier-Zeitung Nr. 58 von 1907 S. 2559), Zuckerrohr usw. in Südamerika verarbeitet, lohnen? Antwort: In Hofmann’s Handbuch der Papierfabrikation sind diejenigen Pflanzen beschrieben, welche zur Gewinnung von Papierstoff fabrikmäßig verwendet werden. Ob einige der dort erwähnten Pflanzen auch in südamerikanischen Urwäldern vorkommen, ist uns nicht bekannt. Wir führten an dieser Stelle schon oft aus, daß man aus fast jeder Pflanze Papierstoff gewinnen kann, daß es aber nur wenige gibt, deren Verarbeitung zu Papier lohnt. Neuestens werden die Schriftleitungen der Papier-Fachblätter mit tropischen Pflanzen aller Art heimgesucht, welche als Roh stoff zur Papierherstellung dienen sollen. Es sind entweder Pflanzen, deren Verwendung lange bekannt und beschrieben ist, oder solche, die sich in keiner Weise zum erwähnten Zweck eignen. Aus Zuckerrohr wird Packpapier in einigen amerikanischen Fabriken seit langer Zeit hergestellt. Frage 3 ließe sich nur auf Grund von Erkundung der Ver hältnisse an Ort und Stelle beantworten, im allgemeinen jedoch muß auf die großen Schwierigkeiten hingewiesen werden, welche erfahrungsgemäß dem ersprießlichen Betrieb von Fabriken in wenig kultivierten Ländern im Wege stehen. Irrtum im Urteil 9166. Frage: Durch einen Fehler, jedenfalls infolge Ver schreibens der Ziffern durch den amtierenden Amtsrichter, haben wir in einer Klagesache 36 M. 50 Pf. zu wenig erhalten. Auf unsere Eingaben lehnt das Amtsgericht ab, weitere Schritte zu tun. Was raten Sie uns? Antwort unseres rechtskundigen Mitarbeiters: Fragesteller kann zunächst den Versuch machen, beim zuständigen Amtsgericht Berichtigung des Urteils und Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung in Höhe weiterer 36 M. 50 Pf. zu beantragen. Wenn es richtig ist, daß der Antrag in der mündlichen Verhandlung, die dem Urteil vorausging, in der vollen Höhe von 151 M. 65 Pf. gestellt ist, — was sich aus dem Protokoll ergeben muß, — so ist der Berichtigungs antrag begründet. Fragesteller mag ihn durch seinen da maligen Prozeßbevollmächtigten stellen. Sollte Berichtigung und Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung abgelehnt werden, so bleibt nichts anderes übrig, als neue Klage auf Zahlung von 36 M. 50 Pf. zu erheben. Erst wenn diese Klage rechtskräftig abgewiesen worden oder die Voll streckung aus dem neu ergehenden Urteile fruchtlos aus fallen sollte, wird es sich je nach der Sach- und Rechtslage beurteilen lassen, ob ein Regreßanspruch auf Schadens ersatz gegen den damaligen Prozeßbevollmächtigten oder den damaligen Richter gegeben ist. Warenzeichen des Papierfaches 9167. Frage: Ist Ihnen eine Sammlung der Waren- und Fabrikzeichen unseres Papierfaches bekannt? Antwort: Eine Zusammenstellung der eingetragenen Warenzeichen unseres Faches wurde von Dr. Paul Klemm im Jahre 1903 veröffentlicht (Verlag Eisenschmidt & Schulze, Leipzig), und jährliche Ergänzungen sind in den von dem selben Verfasser im gleichen Verlag herausgegebenen Jahrgängen des Papier-Industrie Kalenders enthalten. Eine andere Sammlung ähnlicher Art wurde von F. Pfau in Schöneberg im Selbstverlag herausgegeben und durch einen Nachtrag ergänzt. Geschmacksmusterschutz 9168. Frage: Für eine befreundete Firma haben wir ein Klischee anzufertigen. Die damit anzufertigenden Abdrücke sollen dazu verwandt werden, eine von der Firma benutzte Packung schützen zu lassen. Als Größe des Klischees wurde 83 mm Länge und 54 mm Höhe angegeben. Sind die angegebenen Maße für Musterschutzeinreichungen richtig? Antwort: Das Gesetz vom 11. Januar 1876 betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen schreibt keine bestimmte Größe für die zur Einreichung dienenden Muster vor. Somit können Abzüge des erwähnten Druck stockes zu diesem Zweck verwendet werden. Zentralheizung 9169. Frage: Meine Druckerei und mein Papierlager befinden sich in einem alten Fabrikgebäude. Da ich durch Kohlen- feurung viel unter Staub zu leiden habe, beabsichtige ich, Zen tralheizung einbauen zu lassen. Können Sie mir zu dieser Ein richtung raten, und welches System wäre für diesen Zweck am besten? Im Papierlager würde permanente Wärme dem Papier schädlich sein; man muß also die Leitung vollständig abstellen können, da sonst die Papiere leiden würden. Antwort: Zentralheizung ist zur Vermeidung von Kohlen staub für Lager- und Arbeitsräume sehr vorteilhaft. Warm wasser-Heizung erfordert zwar größere Anlagekosten, ist aber etwas billiger im Betrieb und verschlechtert nicht die Luft, was bei Dampfheizung leicht vorkommt, wenn Staub an der heißen Fläche der Heizkörper anbrennt. Warm wasser-Heizung gestattet solches Regeln der Temperatur, daß das Papierlager keinen Schaden leidet. Häufiges und wirksames Lüften darf jedoch nicht versäumt werden. Abschlußmenge in Ladungen oder in Kilo 9170. Frage: Mit X arbeiten wir schon lange und haben ihm die Lieferungen für das Xer Volksblatt stets mit »40 Ladungen zu 5000 kg« in Auftrag gegeben, bis auf die einliegende Auf tragserteilung vom 17. Januar 1907. Daß ein Unterschied zwischen 200000 kg und 40 Ladungen zu 5000 kg bestehen soll, ist uns bisher nicht in den Sinn gekommen, aber X ist dieser Ansicht, hat uns die bereits gelieferten 36 Ladungen, welche teils über, teils unter 5000 kg enthielten, genau auf die Menge von 200000 kg ausgerechnet und verweigert die Zusendung der restlichen 4 Ladungen. Müssen wir uns dem fügen, oder können wir etwas dagegen tun und dabei auf die frühere Handhabung zu rückgreifen? Antwort: Es besteht ein Unterschied, ob nach der einen oder nach der andern Weise bestellt wurde. In einem Falle müssen 40 Ladungen geliefert werden, und sie können erheblich mehr als 200 000 kg ausmachen, weil die Ladungen meist übergewichtig ausfallen. Im zweiten Fall braucht nur soviel geliefert zu werden, daß die letzte Lieferung die 200000 kg voll macht. X war demnach berechtigt, in der erwähnten Weise vorzugehen. Anerkennung treuer Mitarbeit 9171. Frage: In einer Berliner Großbuchbinderei feiert im August dieses Jahres ein Buchbinder sein 25jähriges Jubelfest. Ich habe schon öfter gelesen, daß die »Papierverarbeitungs- Berufsgenossenschaft« Jubllaren aus dem Fach Diplome über reicht. Wo muß dies beantragt werden? Welche Schritte sind zu tun? Antwort: Uns ist nicht bekannt, daß die Papierver arbeitungs-Berufsgenossenschaft an Angestellte ihrer Mit glieder Diplome verteilt, auch läge dies außer ihrem durch das Gesetz vorgeschriebenen Wirkungskreis; jedoch tun dies der Papier-Industrie-Verein sowie der Deutsche Papier- Verein. Wer die Mitgliedschaft dieser Vereine erwerben will, kann sich an deren Geschäftsstelle wenden; für den Papier-Industrie-Verein Berlin W 9, Potsdamerstr. 10 11, und für den Deutschen Papier-Verein Berlin SO, Schle- sischestr. 42. Nachdruck einer Reklame 9172. Frage: Einer unserer Reisenden arbeitete sich einen Text für eine Kaffee-Reklame aus, welchen wir vielfach auf Beutel, wie beiliegendes Schema I zeigt, gedruckt haben; eine Konkurrenzfirma hat diesen Wortlaut wortgetreu nachgedruckt und benützt diese Reklame ebenfalls zu diesen Zwecken. Ist die Nachahmung solcher Texte gestattet? Antwort: Die vom Fragesteller auf der Rückseite von Kaffeebeuteln angebrachte Anpreisung besteht aus einem ziemlich umfangreichen Text, welcher die Vorzüge des Er zeugnisses rühmt, und in welchem die in besonderer Zeile stehenden und durch fetten Druck sowie Unterstreichung hervorgehobenen Worte folgenden Satz ergeben; »Röst- Kaffees kaufen Sie am Orte besser und billiger«. Den an preisenden Text hat ein anderer Tütenfabrikant auf Tüten seiner Kunden wörtlich und in genau gleicher Setzweise nachgedruckt. Unseres Erachtens bildet diese Anpreisung ein Schriftwerk im Sinne des Gesetzes zum Schutz des Urheberrechts an Schriftwerken, demgemäß kann der Nach drucker auf Unterlassung des Nachdrucks verklagt und die Einziehung der bereits nachgedruckten Exemplare verlangt werden. Verantwortlicher Schriftleiter Siegmund Ferencai, Friedenau. Zuschriften nur an Papier-Zeitung, Berlin SW 11 erbeten Druck von A. W. Hayn’s Erben, Berlin SW 68, Zimmerstraße 29 Hierzu |e eine Beilage von Sohleipen & Elohhorn, G. m. b. H., Pergament-Papierfabrik, Emmer loh a. Rh. und von A. L. G. Dehne, Masohinenfabrlk, Halle a. S.