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Briefkasten Der Frage muß 1o-PS.-Marke beiliegen. Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt. Antwort erfolgt ohne Gewähr. Kostenfrei nur, wenn Abdruck ohne Namen gestattet. Italienischer Zoll auf lichtempfindliches Papier 9323. Frage: In dem uns gelieferten Zollhandbuch für die Papierindustrie, Band I, Europa, vom Jahre 1906, scheint auf Seite in die Angabe unter Nr. 191B, daß Papier farbig, ver goldet oder bemalt und Papiertapeten einschließlich des weißen Papiers zur Lithographie und Photographie zum Vertragstarif von 40 Lire (Vertragsstaaten Deutschland, Oesterreich-Ungarn) zu verzollen sei, auf einem Irrtum zu beruhen, da nach einer Bestimmung des italienischen Ministeriums der für gefärbtes Papier vertraglich festgesetzte Zollsatz von 40 Frank für die 100 kg nicht zur Anwendung kommen kann, weil das italienische Ministerium von dem Standpunkte ausgeht, daß in keinem Handelsvertrag photographisches Papier als solches genannt ist, und daß es daher auch nicht die Vergünstigung des Vertrags zolles zu genießen habe. Wir bitten um Aeußerung zu Vor stehendem, da wir die Absicht haben, weitere Schritte ein zuleiten. Antwort der ^Vereinigung der Papier verarbeitenden Industrie und des Papierhandels«., Berlin W 9, Potsdamer straße 10-11 II. Obige Frage ist unklar und vermutlich auf ein Mißverständnis zurückzuführen. Die Angabe im Zoll handbuch Seite in ist durchaus zutreffend. Im Warenver zeichnis zum italienischen Zolltarif wird auch ausdrücklich »Carta albuminata, non sensibilizzata« und »sensibilizzata«, ferner »Carta sensibile per la fotografia« der Nr. 191b (Vertragszoll 40 Lire per 100 kg) zugewiesen, und eine Zolltarifentscheidung aus dem Jahre 1905 besagt aus drücklich: «Photographisches Papier, lichtempfindlich, ist vom amtlichen Warenverzeichnis der Nr. 191b des Tarifs zugewiesen und daher mit 45 Lire (vertrags mäßig also 40 Lire per 100 kg), einschließlich des Gewichts der unmittelbaren Umschläge, in denen es - sich befindet, zu verzollen.« Daß das italienische Ministerium die Verzollung von photographischem Papier zum Vertragszoll von 40 Lire deshalb nicht zulassen sollte, weil in keinem Handelsvertrag photographisches Papier als solches genannt sei, klingt un wahrscheinlich und ist auch unlogisch. In einer ganzen Reihe von ausländischen Zolltarifen und Handelsverträgen ist das photographische Papier ausdrücklich als solches er wähnt; aber selbst wenn dies nicht der Fall wäre, könnte die italienische Regierung die Verzollung zum Vertragssatz von 40 Lire nicht ausschließen, weil eben für die ganze Nr. 191b, unter welche das photographische Papier fällt, eine ver tragsmäßige Zollermäßigung vereinbart worden ist und zwar von 45 Lire auf 40 Lire. (Vgl. »Die Handelsverträge des Deutschen Reiches, herausgegeben im Reichsamt des Innern«, Berlin 1906, Seite 331.) Der Geschäftsführer: Eugen Hager Chromokarton 9324. Frage: Bei einem mit Kasein gebundenen Chromokarton stellt sich beim Drucken der Uebelstand ein, daß sich nach etwa 50 Bogen auf dem Stein eine weiße fettige Schicht ansetzt, was nicht der Fall ist, wenn dieselbe Farbmischung mit Leder leim gebunden ist. Ich habe der ersteren Farbe Glyzerin, Traubenzucker und Wachs beigemischt, was aber alles dieses Uebel nicht beseitigt. Vielleicht können Sie oder ein Mitarbeiter mir einen Rat geben, wofür ich sehr dankbar wäre. Antwort eines Fachmannes: Wenn Fragender angegeben hätte, wie er sein Kasein auflöst und welche Verhältnisse er beim Mischen anwendet, könnte ihm sofort geholfen werden, so aber erscheint die Anfrage wie ein Rätsel. Vielleicht wurde beim Lösen des Kaseins zu viel Alkali und beim Farbmischen zu wenig Formalin angewandt. A. W. Gelatine in Bogen 9325. Frage: Mit einem meiner Kunden, welcher vorgibt, daß »Gelatine in Bogen« in den letzten 18 Monaten eine allge meine Preisermäßigung erfahren habe, bin ich in Meinungsver schiedenheiten geraten. Hat genannte Ware in oben erwähnter Zeit Preisrückgang erfahren, sind deren Preise dieselben geblieben oder hat Preiserhöhung stattgefunden? Antwort einer Gelatinepabrik: Die Preise für Gelatine folien sind in den letzten 18 Monaten gestiegen. Chromopapier 9326. Frage: Zur Herstellung eines feinen Chromopapiers welches ohne Firnis-Vordruck gearbeitet werden sollte, ge brauchten wir eine Mischung von 5 Teilen Blankfix nebst 1 Tel' Satinweiß und setzten nebst reichlichem Leim Chromalaun zu, um den Strich abzuhätten. Leider erreichten wir das Gegen teil, das Papier tont. Nachdem wir einen Firnis-Vordruck machten, finden wir das Tonen noch immer. Wirkt das Chromo alaun schädlich und warum? Ein Muster des Papiers fügen wir bei. Antwort eines Fachmannes: Wenn man die gestrichene Seite fraglichen Chromopapiers mit destilliertem Wasser feuchtet und ein Stück rotes Lackmuspapier darauflegt, so färbt sich dieses stark blau, ein Beweis, daß die in der Mischung enthaltenen 14—15 v. H. Satinweiß sehr kalkhaltig (alkalisch) waren. Solcher Alkaligehalt im Farbstrich wird durch das Anfeucbten des Steines gelöst, entsäuert nach und nach den Stein, und die Folge davon ist, daß das Papier mehr und mehr tont. Warum wurde Satinweiß zugesetzt? Reine Blankfixfarbe würde nicht tonen. Chromalaunlösung ge hört in die Mischung und schadet auch nicht. A. IV. Braune Maschinenpappe 9327. Frage: Wir bestellten eine Waggonlieferung brauner. Karton in Stärke wie Muster A, die Lieferung fiel nach Muster B aus. Nach unserem Dafürhalten Ist diese gegenüber dem Stärke muster A viel zu stark. Sind wir zur Annahme der Lieferung verpflichtet, da infolge der Stärke viel weniger Pappen aufs Gewicht gehen, und die Pappe sich dadurch für den in Aus sicht genommenen Zweck nicht eignet? Antwort: Wir wogen gleich große Stücke beider Pappen ab. Stück A wog 2,44, Stück B 3,01 g. B ist also um 57 g oder 23 v. H. zu schwer. Falls Stück B dem Durchschnitt der Lieferung entspricht, ist diese zu schwer aus gefallen, denn bei Maschinenpappe kann man u E. nur Ab weichungen bis höchstens 8 v. H. auf und ab als zulässig ansehen. Fragesteller ist u. E. nicht verpflichtet, die Pappe zu übernehmen, und wenn er sie übernimmt, braucht er das Uebergewicht, d. h. dasjenige, was das Bestellgewicht plus 8 v. H. überschreitet, nicht zu bezahlen. Papierstoff aus Bambus 9328. Frage: Ein Geschäftsfreund ersucht uns, ihm einige nähere Angaben über die Art, in der Bambus zu Papierstoff verarbeitet werden kann,, zu machen. Auch möchte er wissen, ob dieses Material in gebleichtem oder ungebleichtem Zustande zu verwenden und wie die Leimung vorzunehmen ist. Antwort: Die Herstellung von Papierstoff aus Bambus ist in Hofmann’s Handbuch S. 1641 beschrieben. Weitere Erfahrungen auf diesem Gebiet sind in Nrn. 60 der Papier- Zeitung von 1903, 44 und 54 von 1906 und 74 von 1907 enthalten. Zeitungspapier 9329. Frage: Wir erhalten seit einiger Zeit fortgesetzt von der Xer Zeitung Beanstandungen unseres Papiers, das wir für sie liefern, mit der Begründung, daß der Druck auf unserm Papier vollständig unzureichend ausfalle. Auch heute geht uns ein Schreiben der Xer Zeitung zu, daß der Druck der gestrigen Nummer wieder ungenügend ausgefallen ist. Wir übersenden Ihnen anbei ein Exemplar der gestrigen Nummer der Xer Zeitung und bitten Sie um Ihr fachmännisches Urteil, ob der Druck der Zeitung als unzureichend zu bezeichnen ist, bejahenden Falles, ob das Papier daran schuld Ist, und wa an unserm Fabrikat auszusetzen ist. Antwort eines Fachmannes: Die vorliegende Nummer, auf einer i6seitigen Zwillingsrotationsmaschine bergestellt, ist im Hinblick auf das weiche Papier im allgemeinen nicht schlecht gedruckt. Das Papier müßte fester gearbeitet werden. Auch beim Drucken sind jedoch Versehen gemacht worden. Das Dublieren der ganzen Seiten, wodurch das unruhige Aussehen der Zeitungen verursacht wird, kann darauf zurückgeführt werden, daß die Papierrollen unrund, wahrscheinlich beim Transport gedrückt sind. Es ist nötig, daraufhin den Lauf der Papierbahn während des Druckes zu beobachten und danach die Rollenbremse zu regeln. An den meisten Maschinen sind Stahlbandbremsen zum Auffangen des Stoßes unrunder Rollen angebracht. Diese Bremsen haben sich gut bewährt. Zur Vermeidung der Schmitzstreifen ist ferner zu empfehlen, die Zylinderbezüge zu vergrößern und den Druck dementsprechend schwächer zu stellen. Sodann deuten einige Anzeigenseiten auf mangelhafte Ausgleichung unter den Platten. P. IV.