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Sonnabend, den 12. Dezember 1936 Pulsnitzer Anzeiger — Ohorner Anzeiger Hetzrede des Wüste Angriffe auf d Am dritten Verhandlungstag des Mordprozesses David Frankfurter kam der Verteidiger des Angeklagten, Dr. Curti, zum Wort, der sich dabei zum Anwalt des Weltjudentums in dem Verleumdungsseldzug gegen das nationalsozialistische Deutschland macht. Zu diesem Zwec! hat ihm die Weltliga für das Judentum eine umfang reiche „Dokumentensammlung" zur Verfügung gestellt, die ein wirr durcheinandergewürfeltes Hetz- und Greuel- material gegen Deutschland enthält. Dr. Curti begann sein Plädoyer mit allgemeinen Bemerkungen, die offensichtlich den Eindruck erwecken sollten, als ob er ein objektiver Mann wäre. So erklärte er im Brustton der Ueberzeu- gung, daß die Verteidigung das Gebiet der Politik nicht betreten werde. In Wirklichkeit sind seine Ausführungen eine einzige politische Hetze gegen Deutschland und insbesondere gegen die Auslandsorganisation der NSDAP. Während der An kläger die Haltung der Auslandsorganisation und ins besondere ihres Landesgruppenleitcrs Gustloff gegenüber dem Gastland als durchaus loyal bezeichnet hat, versucht der Anwalt des Judentums, diesen Eindruck ins Gegenteil zu verkehren und die Weltöffentlichkeit gegen die Vertre tung der Reichsdeutschen im Ausland aufzuhetzen. Curti wagt die Integrität Gustloffs nicht anzugreifen, behauptet aber andererseits, daß der Landesgruppenleiter durch ein „gewisses Geltungsbedürfnis" für die Schweizer Oeffentlichkeit untragbar geworden wäre. Er habe einen Druck auf die Deutschen in der Schweiz ausgeübt im Sinne der Gleichschaltung. Er habe zwar erklärt, alles, was er getan habe, sei auf die freiwillige Zustimmung seiner Landsleute gerichtet gewesen, aber diese Legalität sei nur eine scheinbare gewesen. Er habe später doch in die Sou veränität eines Landes hinübergegriffen, wenn er bei spielsweise Davos, dessen 7000 Betten zu 40 v. H. durch Deutsche belegt seien, als politisch ungünstiges Klima er klärte und dadurch erreichte, daß die Reichsdeutschen aus blieben. Allerdings muß der Verteidiger später zugeben, daß die Behörden bis zuletzt nichts zu „rapportieren" ge habt hätten. Schließlich zieht der Verteidiger noch den Punkt 1 des Parteiprogramms der NSDAP, heran und behauptet, die Schweiz habe diesen Punkt 1 so aufgefaßt, als ob der Zusammenschluß aller Deutschen so zu verstehen sei, daß er sich über die Reichsgrenzen hinaus erstrecke. In diesem Zusammenhang beschwort die Verteidigung sogar die sattsam bekannte „Kriegsgefahr für die Schweiz" herauf. Zum angeblichen Nachweis der Uebertretung seiner Gast, pflichten durch Gustloff zieht der Verteidiger dann dir Interpellation des Juden Moses Nachmann-Silberroth aus dem Dezember 1933 im Großen Rat des Kantons Graubünden heran, die bekanntlich von der Regierung selbst als gegenstandslos abgelehnt würde, wobei fcstgestellt wurde, daß sich Gustloff einwandfrei verhalten habe und keinerlei Verstöße gegen das Schweizer Recht und ins besondere nicht gegen das Vereinsrecht zu verzeichnen ge wesen seien. Dr. Curti zählt dann alle Auseinandersetzungen, die es in den letzten Jahren zwischen Deutschland und der Schweiz gab, in solch einseitiger Art auf, auch wenn sie mit diesem Prozeß nicht das mindeste zu tun haben. Er zieht ebenso die Interpellation vom 3. April 1935 heran, aus der er die gegen Gustloff erhobenen Vorwürfe in der Interpellation heraushebt, nicht aber die eindeutige Ant wort, die der Chef des Justiz- und Polizeidepartements, Baumann, in der Bundesratssitzung vom 26. Septem ber 1935 gegeben hat und in der abermals ganz unzwei deutig bestätigt wird, daß sich Gustloff absolut korrekt verhalten hat und in der ferner betont wurde, daß nur Reichsdeutsche und deutschösterreichische Staats angehörige Mitglieder der NSDAP, sein können und daß auch diese sich im Auslande stets den Gesetzen des Landes, in dem sie zu Gast sind, unterzuordnen haben. Curtis ^Dokumentensammlung^ Der Verteidiger des Angeklagten beschäftigt sich in sei nem Plädoyer dann mit der Auslandsorganisation der NSDAP, und versucht, ihre „illegale" Tätigkeit aus Zei- tungsstimmen des Auslandes und den Mitteilungsblättern dieser Organisation nachzuweisen. Dabei versteigt er sich zu einer eigenartigen Behauptung, daß die Tatsache, daß die Mitteilungsblätter dieser Organisation nichts von einer illegalen Tätigkeit verrieten, gerade die illegale Tätigkeit bewiesen. Der Inhalt sei absichtlich so gefaßt, um diese „illegale" Tätigkeit zu verdecken. Nach einer Pause wendet sich der Verteidiger dann dem Kapitel „Judenverfolgung" zu, über das er dem Gericht die 254 Seiten umfassende „Dokumenten sammlung" vorlegt. Aus dieser Sammlung verliest Dr. Curti dann stundenlang Aeußerungen führender Per sönlichkeiten des neuen Deutschland über die Juden, meist nur einzelne Sätze und kurze Abschnitte, denen oftmals auzumerken ist, daß sie willkürlich aus dem Zusammenhang gerissen sind Er zählt dann ferner eine Reihe von Bestim mungen aus dem Schriftleiter-, dem Berufsbeamten- und dem Reichsbürgergesetz, sowie zahlreiche Ausführungsver ordnungen dazu auf wobei der Paragraph aus dem Nürnberger Gesetz, wonach in jüdischen Haushaltungen keine weiblichen arischen Angestellten unter 45 Jahren be schäftigt werden dürfen, mit verständnisvollem Schmun- 'zeln ausgenommen wird. Da sich der 76 Jahre alte Verteidiger bei der Ver lesung tief auf das ihm vorliegende Buch herabbeugt, bleibt ein großer Teil der eintönigen Verlesung kaum ver ständlich, und so leeren sich die Bänke in bisher nicht beob achtetem Maße. Selbst die jüdischen Prozeßteilnehmer be schäftigen sich während dieses ermüdenden Plädoyers an gelegentlich mit der Lektüre von Zeitungen. Wenn auch das Recht der Verteidigung, alles hervor- zubringcn, was für die Beurteilung der Motive des Mör ders von Belang sein könnte, keineswegs bestritten werden soll, so ist doch sestzustellen, daß das, was Dr. Curti — ent gegen seiner Ankündigung — sich nicht mit der Greuel- litcratur zu beschäftigen, in dieser Dokumentensammlung und ihren beiden Anhängen über die Behandlung der Juden in Deutschland zusammengctragen hat, an die schlimmste Grenclliteratur der Emigranten erinnert. Viel mals werden als Quellen auch Auslandszcitungen zitiert, über deren Beziehungen zu Emigrantenlrciscn keine Zwei fel bestehen. Verteidigers Auslandsorganisation Es ist auffällig, daß in der ganzen Sammlung das Wort Frankfurter überhaupt nicht erwähnt wird, und der Amtskläger hat schon in seiner Anklage festgestellt, daß der Mörder Frankfurter sich geradezu auffällig wenig mit der Judenfrage in Deutschland und der einschlägigen Lite ratur befaßt habe, eine Feststellung, die der Amtskläger in seinem Plädoyer nochmals mit Nachdruck unterstrich. Das eine ist jedenfalls zweifellos, dem Angeklagten ist von die sem ganzen Material, aus dem doch die feindliche Ein stellung des Mörders gegen das neue Deutschland und feine Vertreter erklärt und bewiesen werden soll, nur ein verschwindender Bruchteil bekannt. Da diese Dokumentensammlung den schweizerischen, jüdischen und ausländischen Pressevertretern über reicht worden ist, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, als wenn hier die Rechte der Verteidigung zu einer Neuauflage einer Grcuelhetze mißbraucht worden sind. Vor dem Eintritt in die Mittagspause gibt der Vorsitzende bekannt, daß am Sonnabend nur am Vormittag verhan delt wird, so daß sich der Mordprozeß Frankfurter noch bis in die nächste Woche erstrecken wird. * Jüdisch-bolschewistische Entlastungsmanöver Nachdem der bisherige Verlauf des Prozesses gegen den Juden David Frankfurter in Chur bereits eindeutig llargestellt hat, daß die Auslandsorganisation der NSDAP, in der Schweiz und ihr von feiger jüdischer Mörderhand gefallener Landesgruppenleiter Gustloff stets streng legal vorgegangen und die Gesetze des Gastlandes auf das peinlichste beachtet haben, hat die jüdisch-bolsche wistische Clique es für notwendig befunden, zu einem Ent lastungsmanöver zu schreiten. Sie bediente sich dabei einer obskuren Organisation, die sich „Internationale Juristische Vereinigung" nennt und die in Genf einen „Presse- empfang" veranstaltet hat, um gegen die Auslandsorgani sation der NSDAP, und ihre angebliche „Spitzeltätigkeit" Stimmung zu machen. Die genannte Vereinigung ist dadurch hinreichend ge kennzeichnet, daß Elemente wie die berüchtigten Bolsche wisten Moro Giaffcri und Henry Torres ihrem Vorstand nugehörcn und frühere Berliner Rechtsanwälte, wie die Jude» Apfel und Rosenfeld ihre treibende» Kräfte sind. Da diese saubere Vereinigung Wohl selbst eingesehen hat, daß sie mit dem kümmerlichen Judenjungen Frank furter doch keinen Staat machen kann, wurde der Schwer punkt der Besprechungen in dem Presseempfang auf die spanische Frage verlegt. Dabei wurde der Versuch gemacht, das seinerzeit bei der Plünderung des deutschen Generalkonsulats in Barcelona von den Bolschewisten ent wendete Material gegen die deutsche Politik auszunützen. Diese Tendenz wurde noch durch die Anwesenheit des so genannten „Konsuls" der Valencia-Bolschewisten unter strichen. In der Nachmittagssitzung erklärt Dr. Curti, er habe eine „photographische Dokumentensamm lung" zusammengestellt in der Annahme — wie er höh nisch bemerkt —, daß in Deutschland die photographische Kamera noch nicht umgeschaltet sei. Wer nun erwartet hatte, in dieser photographischen Dokumentensammlung die von der Emiarantenvrefse so oft behaupteten grauen- Frankreichs N< Der Beweis für die Verpflichtung zu Der im italienischen Blatt „Messaggero" veröffentlichte Brief des früheren spanischen Ministers de los Rios über seine Verhandlungen mit dem französischen Ministerpräsi denten Blum und vier Regierungsmttgliedern, aus dem hervorgeht, daß der französische Ministerpräsident Blum sich ursprünglich zu Lieferungen an die spanischen Kom munisten verpflichtet hat, wird von den meisten französi schen Blättern entweder mit Stillschweigen übergangen oder nur in Andeutungen erwähnt. Der „P e t i t P a rt s i e n" versucht nachzuwcisen, daß schon aus zeitlichen Gründen die Behauptungen in sich rusammenfallen dürsten, muß aber zuqeben, daß zwischen dem 25. Juli und dem 1. August eine Meinungsverschie denheit in der französischen Regierung zutage getreten sei, die „sich in der Tat vielleicht in der Aufrechterhaltung eines gewissen, übrigens wenig umfangreichen Exports nach Spanien ausgewirkt hatte." Diesen dürftigen Rechtfertigungsversuchen gegenüber stellt die „Action Franyaise" fest: „Wir besitzen das vom italienischen Blatt veröffentlichte Beweisstück, an seiner Echtheit besteht kein Zweifel. Blum, Pierre Cot und ihre Helfershelfer haben die Anmaßung gehabt, den anderen Mächten die Neutralität vorzuschla- gen, und in der gleichen Zeit haben sie alles getan, um die Verletzung der Neutralität zugunsten der spanischen Anarchisten sicherzustcllen. An dem Tage, an dem sie die amtliche Verkündung der Neutralität beschlossen hatten, d. h. am 8. August, hatte Pierre Cot nach Toulouse den Auftrag gegeben, Dewoi- tine- und Potcz-Apparate nach Barcelona starten zu lasten. Seither haben mehr als 80 Kriegsslugzcugc die Pyrenäen passiert! 27 000 rote Freiwillige, die mit Hilfe des Gewerk- schaftsverbandes CGT. öffentlich angeworbcn wurden, ho hen unsere Grenzen überschritten. Löon Blnm möchte, daß diese offenkundigen Tatsachen als nicht bestehend gelten. Die Vaterlandsliebe, so wie dieser Jude sie ausfaßt, will uns vorschreiben, sie zu ver schweigen. Er hat fein Gesetz gegen die französische Presse verabschieden lassen, aber er hat keinen Einfluß aus die Anslandspresse und hat sie nicht verhindern können, den öffentlichen Beweis für seine Hinterhältigkeit zu erbringen. Die sensationellen Enthüllungen des „Messaggero" werden in der römischen Presse abgedruckt und von „Tribuna" und „Giornale d'Jtalta" eingehend kommen tiert. Uebereinstimmend wird das in den» Geheimbericht enthaltene einwandfreie Belastungsmaterial als außer ordentlich schwerwiegend bezeichnet. haften Mißhandlungen der Juden in Deutschland zu fin den, wurde völlig enttäuscht. Die ganze Sammlung ent hielt nichts anderes als Photokopien von Zeitungen, Hausinschriften, Boykottzettel einer Liste der Aerzte eines Kurorts, von Satzungen eines Vereins mit einem Arier- Paragraphen, einer Seite aus dem Buche „Juden sehe» dich an", eines Schildes „Wer beim Juden kauft, ist ein Volksverräter", einer Tafel ,^Juden nicht erwünscht", Photographien endlich von Schildern „Jüdischen Hausie rern ist der Zutritt verboten" und von Warnungen vor den jüdischen Frauenschändern. Das Glanzstück dieser sogenannten Dokumentensammlung ist die Photographin einer gelben Armbinde aus einem Konzentrationslager. Als weitere „Beweise" liest der Verteidiger dann aus einigen „Stürmer"-Nummern vor. Als nächsten Punkt seiner Verteidigung behandelt Dr. Curti die literarischen Ergüsse der Emigranten über ihre angeblichen Erlebnisse in Deutschland. Der Vor sitzende bitte: reu Verteidiger, die Verlesung dieser Lite ratur einzusch.äuf.u. Der Verteidiger beruft sich daraus, daß er durch die Verlesung glaubhaft machen wolle, daß ein ausländischer Jude wie Frankfurter sich durch das an gebliche Schicksal deutscher Juden so habe Hinreißen lasten, daß er schließlich „explodiert" sei. Obwohl der Ver teidiger zusagt, die Verlesung dieser literarischen Erzeug nisse einzuschränken, nimmt sie doch noch den ganzen Rest des dritten Verhandlungstages in Anspruch. Oerprozeßverirekr von Krau Gustloff Der Prozeßvertreter der als Nebenklägerin zngelaffe- nen Frau Gustloff, Dr. Ursprung aus Zürzach, er klärte einleitend, daß er sich auf die rein zivilrechtliche Sette des Prozefses beschränke. Au dem Motiv der Tat erklärte er, daß eS reiner politischer Haß sei. Frankfurter habe einen prominenten Vertreter der Be wegung ermorden wollen, nur weil dieser ein Anhänger Hitlers ist. Weil Frankfurter, bei dem das Fehlen jeg licher Reue die absolute Ueberlegung und den klaren Vor bedacht beweise, ein Gegner der Hitlerschen Lehre sei, glaube er, einen Deutschen in der Schweiz ermorden zu dürfen. Das sei eine Gesinnung, die nicht scharf genug verurteilt werden könne. Der politische Mörder sei sich aber nicht nur der Straf barkeit, sondern auch der Widerrechtlichkeit seiner Tat voll bewußt. Frankfurter wisse, daß er gemordet habe, und er habe es immer gewußt. Er habe selbst gesagt, er habe Gustloff nicht aus persönliche« Gründen ermordet, son dern weil er, Frankfurter, Jude sei. Er nehme also offenbar für jeden Juden das Recht in Anspruch, Ratio aalsozialisten töten zu dürfen. Auch der Einfluß einer gewissen Presse auf das Ver brechen fei unverkennbar und nicht zu leugnen. Der An geklagte sage aus begreiflichen Gründen, daß die Aus lassungen in der Schweizer Presse nicht die direkte Ver anlassung zür Tat gewesen seien. Er müsse aber zugcbe», vaß er durch die Lektüre gewisser Schweizer Zeitungen in seinen Ansichten bestärkt und von der Existenz und Tätig keit Gustloffs erst durch die Presse erfahren habe. Auch der Vertreter der Nebenklägerin befaßt sich mir der Tätigkeit Gustloffs, die in der Schweiz zu- keinerlei Bedenken Anlaß gegeben habe. Er Verweist auf die Anordnungen der Auslandsorganisation, nach denen es verboten sei, sich in die politischen Ange legenheiten anderer Länder zu mischen. Er bestätigt im übrigen in vollen« Umfange das Plädoyer des Amts- klägers um am Schluß seiner Ausführungen die berech tigten Ansprüche der Nebenklägerin geltend zu machen. Waffenlieferungen nach Spanien echt Rebellion gegen Daladier Gründung einer neuen radikalen Partei. Die enge Verbrüderung der radikalsozialistischen Par tei mit den Kommunisten hat zu einer Art Palastrevo lution im Lager Herriots und Daladiers geführt. Die revolutionäre Volksfrontpolitik hat zahlreiche Mitglieder und auch Kreise, die mit den Radikalsozialisten bisher sympathisierten, vor den Kopf gestoßen. Eine Reihe von Persönlichkeiten, darunter der frühere Generalsekretär der radikalsozialistischen Partei, Pfeiffer, und der frühere Mi nister Gaston Gerard, haben deshalb eine neue Partei ins Leben gerufen, die durch ihre Benennung „Französi sche Radikale Partei" zum Ausdruck bringen will, daß die alten Grundsätze der Nadikalsozialisten unverfälscht hochgehalten werden sollen. Die neue Partei hat ihre erste Landesratssitzung in Paris abgehalten, an der 200 Ver treter der inzwischen gegründeten Landesfachgruppen teil nahmen. Pfeiffer, der dem Vorstand der neuen Partei äuge- hören wird, bezeichnete es als Ziel der Partei, ein Sam melbecken für alle gesunden Kräfte des Landes unter Aus schluß des Marxismus und der Reaktion darzustcllcn. Die Nadikalsozialisten um Herriot und Daladier nsw. hätten ihre Mission durch das Bündnis mit den Kommunisten verleugnet. In der Parteierklärung, die verlesen wurde, heißt es u. a.: Die Moskowiter wollen uns in den Bürgerkrieg führen. Das darf nicht zugelaflen werden. Die Drohung mit der Diktatur der Straße muß aufhören. Wir begreifen «icht, daß ein Ministerpräsident die Fabrikbesetzunaen wohl tadeln und verurteilen kann, aber nicht soviel Macht be sitzt, sie zu verhindern. Wir wollen nicht die dummen Opfer eines angebli^'cn „Kreuzzuges der Demokratien" sein, bei dem wir allein die Gekreuzigten sein würden. Gestern haben wir uns den Nationalisten und den Kanonenbändlcrn widersetzt, die Frankreichs Grenze an die Weichsel verlegen wollten, heute widersetzen wir uns den Moskowitern, die aus Frankreich die angebliche deut sche Gefahr ablenken möchten. Als Patrioten treten wir für die Verstärkung der Landesverteidigung ein, um etwai gen Drohungen begegnen zu können, aber soweit das von uns abhängt, ziehen wir die Entspannung in den inter nationalen Begehungen mit allen Nachbarn ohne Aus nahme vor!