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Hohenktiner Tageblatt Erscheint jeden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1.40; durch die Post Mk. 1.50 frei ins Haus. Geschäfts-Anzeiger für Inserate nehmen die Expedition bis Vorm. 10 Uhr sowie für Auswärts alle Austräger, desgl. alle Annoncen-Expeditionen zu Original- Preisen entgegen. Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Lugau, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rutzdors, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Leukersdorf, Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleisza, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w. Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des Stadtrathes zu Hohenstein. Donnerstag, den 15. October 1896. 46. Jahrgang Nr. 241. S'uL Itlches. Hohenstein, den 14. Letober. Gestern Abend 10 Uhr wurde unsere abendliche Stille durch Feuerrufe unterbrochen, denen sich bald die Sammelsignale unserer Feuerwehren anschlossen. Das alte Heilmann'sche Brauhaus, das seit ca. 4 Wochen nicht mehr Brauzweckcn dient, stand in Flammen und die Löschmannschaften sahen bei ihrem Eintreffen am Brandplatze, daß sich in diesem Falle ihre Thätigkeit nur auf den Schutz der umliegenden Baulich keiten zu beschränken habe. Die alte Brauerei brannte bis auf die Umfassungsmauern vollständig nieder. Nur wenige dürste es geben, die Bedauern hätten mit dem alten Gebäude. Wie das Feuer entstanden, ist nicht zu sagen, aber vcrmuthlich ist cs angelegt. Außer dem Besitzer dürste den meisten Schaden noch Herr Kühnert in Oberlungwitz haben, der Fleischerhand werkszeug in dem Gebäude aufbewahrt hatte, die alle mit verbrannt sind. Die Dresdner Handelskammer beschäftigte sich in ihrer Sitzung am 12. October mit der vom Ministerium des Innern gewünschten Begutachtung des Entwurfs zum neuen deutschen Handelsgesetzbuche. Der Berichterstatter der Commission, Commcrzienrath Collenbusch, der die bereits anderwärts ge äußerten Gutachten mit zur Erörterung brachte, bezeichnete zwar das seitherige (seit 1861 und 1868 bezw. 1879) im deutschen Reiche gehandhabte Handelsgesetz als befriedigend, erkannte aber an, das die Ausdehnung der deutschen Handels verhältnisse einige Abänderung nöthig mache. Die von der Commission selbst ausgestellten Abänderungsvorschläge enthalten Streichungen, Ergänzungen und andere Fassungen verschiedener Paragraphen. Die Vorschläge fanden sämmlich einstimmige Annahme, ebenso der Schlußsatz des Gutachtens: „Im Ucbrigen ist die Commission mit dem Gesetzentwürfe allenthalben ein verstanden und hält dessen Bestimmungen für zweckmäßig und den Bedürfnissen des Handels entsprechend." Montag Nachmittags 5 Uhr fand zu Ehren der gegen wärtig 'N Dresden tagenden VI. ordentlichen evangelisch- lutherischen Landessynode im königl. Schlosse zu Pillnitz eine größere Hoftafel statt. Zu derselben waren Einladungen er gangen an die in LvunFolio-s beauftragten Staatsminister Ur. Schurig, v. Metzsch, v. Seydewitz und v. Watzdorf — Letzterer nahm infolge Beurlaubung nicht theil — und an den Vortragenden Rath Geh. Rath Meusel, ferner an den Präsidenten des evangelisch-lutherischen Landeseonsistoriums v. Zahn, an den Geh. Rath Or. Waentig, Geh. Schulrath Kockel, die Geh. Regierungsräthe Kretzschmar und Or. Böhme vom Cultusmmisterium und an die Oberconsistorialräthc Or. Ackermann, Meusel, Lotichius und Clauß von evangelisch- lutherischen Landesconsistorium sowie an sümmtliche Mitglieder der Synode. Für die vorgenannten Gäste war auf Befehl Sr. Majestät ein Extradampfschiff der sächsisch-böhmischen Dampfschifffahrts-Gesellschaft zur Fahrt von Dresden nach Pillnitz und zurück zur Verfügung gestellt worden, mit welchem die Herren Nachmittags nach Uhr in Pillnitz eintrafen. Das Schiff legte an der großen Freitreppe vor dem königl. Schlosse an, worauf sich die Gäste durch das mit BlatGflanzcn- gruppen und silbernen Candelabern geschmückte Wafferpalais in den großen Speisesaal begaben, um an der königl. Tafel plackt zu werden. Gegen 5 Uhr traf Se. Majestät der König, von Strehlen kommend, in Pillnitz ein. Ku'-z vorher war Se. königl. Hoheit Prk „ Georg vorgefahren^ Nachdem der König im Kaffeezimmer das Directorium der Synode em pfangen hatte, erschien der Monarch mit dem P'iuzen Georg und den Herren vom Dienste in der Festversammlung, ehr- si N/svollst begrüßt von derselben, und nahm an der Tafel Platz. Rechts vom König saßen: Se. königl. Hoheit Prinz Georg, Minister I)r. Schurig, Minister v. Seydewitz, Geh. Rath Meusel, Geh. Rath Professor Or. Wach re., links vom Monar chen waren plncirt: Se. Durchlaucht Prinz Georg von Schön burg-Waldenburg, Minister v. Metzsch, Oberstallmeister v. Ehrenstein, Geh. Rach IM. Waentig, Hofmarschall v. Haug. re. und gegenüber vom König: der Präsident der Synode Wirkt. Geh. Rath Graf Koenneritz; rechts von diesem dcc Vicepräsi- dent der Synode Obcrhofprediger Ur. Meier, erster Scerctär Overamtsricyter Weidauer re., links der Präsident des Landcs- consistoriums v. Zahn, zweiter Seerctär Superintendent IM. Richter rc. Die königl. Tafel, welche 91 Gedecke zählte, war hufeisenförmig ausgestellt und machte in dem in griechischem Style gebaute» großen Speisesaale, welcher am 20 dorischen Säulen einen uippelsö.migen Aufbau trägt, einen äußerst vor nehmen Eindruck. Zur Decoration der Tafel waren die alten! kunstvollen Schätze der königl. Hofsilberkammer verwendet I worden. Zahlreiche silberne Aufsätze, Blumen- und Frucht-/ körbe, Kandelaber, Girandolen und Schüsseln wechselten in reicher Fülle ab mit duftenden Blumengebinden aus den sel tensten tropischen Gewächsen, die dem ganzen Arrangement bei der reichen Kerzenbeleuchtung einen außerordentlichen Farben reichthum verliehen. Nach dem Diner, das nach ^7 Uhr zu Ende war, begaben sich die Herrschaften in den großen Saal des Wasserpalais, wo Se. Majestät der König und Se. königl. Hoheit der Prinz Georg Cercle hielten und hierbei die einge ladenen Herren mit huldvollen Ansprachen auszeichneten. '28 Uhr fuhren der König nach Strehlen und der Prinz Georg nach Hosterwitz zurück, während sich die Gäste unter Fackclbe- leuchtung auf das vor der Freitreppe des königl. Wasserpalais landende Extradampfschiff zur Fahrt nach Dresden begaben. Durch die Magnesiumfackelbeleuchtung auf der Elbseite des Wasserpalais einerseits und durch zahlreiche Kicnfeucr in dem in diesem Frühjahre neu angelegten Lustgarten andererseits kamen die architektonischen Conturen des in bizarr-barockem Style erbauten Lustschlosses, eine Vermischung chinesischer, japanischer und italienischer Bauart, in wunderschöner Weise zur Geltung. Die evangelisch-lutherisäic Landcssynode beschäftigte sich in ibrer geskigca Sitzung mit dem vorgclegten Entwurf eines Kirchcngcsetzcs, die Dauer des Gnadengenusses der Hinter lassenen der ev.-lutherischen Geistlichen betreffend. Den Be richt erstattete das Mitglied des Verfassungsausschusses Ober- justizrath Richter-Zwickau und schlug vor, sich mit der Herab setzung der Dauer des Gnadengenusses aus 8 Monate von Ab- lnüf des Sterbemonats an gerechnet einverstanden zu erklären, dakern der verstorbene Geistliche entweder sein geistliches Amt erst nach dem Inkrafttreten des geplanten Gesetzes augctreten hat oder nur gnadengcnußberechtigte Personen hinterläßt, welche ihr Recht aus einer erst nach dem Inkrafttreten dieses Kirchen gesetzes geschlossenen Ehe ableiten. Der Herr Berichterstatter führte noch an, daß auch von Seiten der Hinterbliebenen selbst mitunter das Aushalten des Gnadenl'albjahres als eine Last empfunden worden ist, sowie daß nach dem Sinne des Gesetzes der Anspruch auf das bisher bestehende Gnadenhalbjahr auch in den Fällen verloren gehe, wenn ein Geistlicher nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes sein Amt wechselt oder falls er erst nach diesem Zeitpunkte eine Ehe schließt und Gnadengenuß- bercchtigte nur aus der Zeit dieser Ehe bei seinem Ableben vorhanden sind. Die Debatte leitete Herr Geh. Kommerzienrath Niethammer-Kriebstein damit ein, daß er im Interesse der Hinterbliebenen von Geistlichen bat, es beim Alten zu belassen. Herr Superintendent Weidauer-Glauchau trat gleich wie die nachfolgenden Redner für die geplante Neuerung ein. Herr Superintendent Dr. Blochmann-Pirna verwies daraus, daß wäh rend der 6 Monate des Gnadengenusses die Seelsorge und die Werke der inneren Mission vielfach leiden, sowie auch leichter eine Agitation in der Gemeinde Platz greift, die beklagenswcrthc Zustände hcrvorrnft Nachdem Pfarrer Arnold-Roßwein seine zustimmende Haltung bekundet, führte Herr Superintendent Michael-Zwickau die Störung des Konfirmandenuntcrrichts bei halbjähriger Vakanz, die Erschwerung der Geschäfte des Kirchen vorstandes, die den Sekten gebotene Gelegenheit, den Boden zn miniren, an, und Pfarrer Hammer-Börnsdorf behandelte das vorliegende Thema als eine Wohlthat für die Gemeinde, für die Wittwen und für die Amtsbrüdcr. Superintendent Spranger- Borna schilderte die Nachtheile des Vikariats und Professor Pötzschke-Plauen regte eine Beihilfe an die Hinterbliebenen zur Deckung des Ausfalles aus der Vakanzcnkasse an. Der Herr Präsident des Landeskonsistoriums von Zahn führte aus, daß zur Einbringung der Vorlage, an die man nicht leichten Herzens herangegangen sei, einige ganz konkrete Vakanzsälle Veranlass ung gegeben hätten. So habe ein junger Vikar eme Parochie von 5000 Seelen über ein Jahr lang allein verwalten müssen, weil eine halbjährige Erkrankung des Geistlichen seinem Tode voransging. Wenn das Gesetz in Kraft getreten sei, liege keine Schädigung der Hinterlassenen vor, welche zu einer Beihilfe an dieselben veranlassen könne. Schulrath Michael-Zittau wendet sich gegen die Bestimmung, daß, wenn ein Geistlicher zu einer anderen Stelle übergeht, seine Angehörigen den Genug der 6 Monwe verlieren. Sein am Beseitigung dieser Bestimmung zielender Abänderungsantcag wurde jedoch von Niemandem unterstützt. Hierauf brachte Pastor Wetzke-Bantzcn folgenden neuen Antrag ein: „In denjenigen Fällen, wo den Hinterblie benen noch cur Gnadcngenuß in dec Dauer eines halben Jah res z» gewähren ist, ist in umfangreicheren Parochien vom ev.- Utth. Landeskonsistvrium ein Vikar unter entsprechender Besol dung zu bestellen. Dem Vikar ist von den Hinterlassenen freie Wohnung mit Beheizung und Beleuchtung zu gewähren." Geh. Kommerzienrath Niethammer vertrat nochmals seine Meinun mit warmen Worten und unter Betonung des idealen Stand » Punktes. Gegen seine Behauptung, eine gewisse Abneigung gegen die jetzige Einrichtung gehe wegen der damit verbundenen Mehrarbeit von den Superintendenten aus, vertheidigte Supe rintendent Hässelbarth-Freiberg seine Amtsgenossen. Für sic Alle hätten hvchideale und schwerwiegende Gründe den Aus schlag gegeben. Uebrigcns kehre man mit dem Entwurf nur zum ursprünglichen Standpunkt zurück, da es sich ursprünglich um ein Gnadenquartal gehandelt habe, welches per akusum zu einem Halbjahre ausgedehnt worden sei Präsident v. Zahn verlas zur Widerlegung der letzteren Bemerkung die Stelle aus der Kirchenordnung vom 1. Januar 1580, welches den halb jährigen Gnadengenuß ausspricht. Der Uebertritt eines Geist lichen in ein anderes Amt sei stets von seinem freien Belieben abhängig und in der Regel mit einem höheren Gehalt verbun den, der zugleich eine höhere Pension bedinge. Herr Oberkon- sistorialrath 0. Ackermann bat um Ablehnung des Antrages Wetzke, da bisher schon immer die Abordnung eines Vikars verfügt worden sei, wo es erforderlich war. Die Abstimmung ergab, daß der Antrag Wetzke mit großer Mehrheit abgelehnt, der vom Kirchenregiment vorgelcgte Entwurf gegen 2 Stimmen angenommen wurde. — An zweiter'Stcllc handelte es sich um Einführung freier Eisenbahnfahrt zwischen dem Sitze der Sy node und dem inländischen Wohnort des Synodalmitglicdes für die ganze Dauer der Synode, sowie um Festsetzung der Entschädigung für den Reiscamwand am 2 Mk. für je 5 Kilo meter Entkernung des Wohnortes von der nächsten Eisenbahn station. Der Verfassungsausschuß beantragt durch Superinten dent Hösselbarth Beitritt zu dem betr. Entwurf, sowie das Kirchenregiment zu einer Statutenänderung zu veranlassen, wo nach die tägliche Auslösung kür die auswärtigen Mitglieder der Landessynode 12 Mk., statt wie seither 9 Mk., für die in Dresden wohnenden 6 Mk. betrage. Der Ausschuß war der Meinung, es entspräche nicht der Würde der Synode, wenn ihre Mitglieder nicht denen der zweiten Ständekammcr gleich gestellt würden. Die Mehrbelastung würde etwa 4500 Mark betragen. Oberamtsrichtcr Weidauer-Nossen gab zur Erwägung anheim, ob nicht die Kilvmetergebühr erhöht und die Kosten der Beförderung des Gepäcks vergütet weeden könnten. Prä sident von Zahn erklärte jedoch, daß die Benutzung der Frei karte auch den Verzicht auf die bisherige Reisevergütung in sich schließe. Justizrath Opitz-Treuen brachte folgenden Antrag ein, welchem sich auch der Vcnassungsausschuß anschloß: 1. sich-mit den vom Landeskonsistorium vorgeschlagenen Abänderungen ein verstanden zu erklären und 2. in die Kirchenvorstands- nnd Synodalordnung folgende Bestimmung aufzunehwen: Abgeord nete der Synode erhalten Tagegelder und Reiscentschädigung. Das Nähere in beiden Beziehungen wird der Regelung durch die Geschäftsordnung Vorbehalten. Dieser Antrag wnrdc ein stimmig zum Beschluß erhoben. — Nächste Sitzung heute Vor mittag 10 Uhr. Der 12. deutsche Korbmachertag wird im Juli nächsten Jahres in Leipzig abgehalten. Einige Winke für die Rekruten! Wichtig für jeden jungen Mann, der zum Dienste im stehenden Heere eingezogen wird, ist es, zu wissen, was er als Nothwcndigstcs in einer Kiste verpackt in seine Garnison mitzunehmen hat. Vielfach werden ihm von Muttern Sachen eingepackt, welche bei seinem Einzug in das neue Heim — den ihm zugewiesenen Schrank — über flüssig sind und nur uunöthigen Raum in dem auf das Acußerste bemessenen Verließ wegnehmen. Vor allen Dingen sind er forderlich: gute Fußbekleidung, bestehend in wollenen Strümpfen oder Fußlappen, letztere sind auch am besten und vorschrifts mäßig in der Kantine < Regiments- und Bataillons-Consum) käuflich vorhanden, Eßbesteck, Kamm, kleiner Spiegel, Zahn bürste, ev. auch Nasirzeug, Hausschuhe (nicht Pantoffeln), eine blaue Schürze, etwa ein Dutzend bunte Taschentücher, ein Vorgehänge- oder ein Vorlegeschloß zum Verschließen des Schrankes, einige wollene und leinene Lappen als Putzflecke und — eine gute Tabakspfeife gehören mit zu der nvthwcndigstcn Ausrüstung eines Neuc>ntreffcnden. Das Putzzeug wird von der Compagnie vorräthig gehalten und besteht ans Schuh und Kleiderbürsten, Klopfpeitsche, Knopfgabel, Nähzeug usw. — Alles in einem Leinwandbeutel verpackt. Für dasselbe sind ca. 5 Mk. zu enkichten und werden im Unvermögensfalle raten weise von der Löhnung gekürzt. Cs ist also auch sehr rathsam, einen kleinen Geldbetrag für diese Zwecke mitzusühren. Alle übrigen Beklcidungs- und Ausrüstungsstücke erhält der Mann resp. werden auf der Bataillonskammer gefaßt und sind könig liches Eigenthum. Lanftenchuvsdorf, 11. October. Heute ward in un serem Kirchlein ein Fest des ev.-luth. Gotteskastens im König reich Sachsen gefeiert. Dieser Verein hat stk 20 Jahren die Aufgabe, oic unter Reformirten, "Unkten und Römischen ver-