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Hohensteiner Tageblatt : 09.05.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896-05-09
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id184110793X-189605095
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id184110793X-18960509
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-184110793X-18960509
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Hohensteiner Tageblatt
-
Jahr
1896
-
Monat
1896-05
- Tag 1896-05-09
-
Monat
1896-05
-
Jahr
1896
- Titel
- Hohensteiner Tageblatt : 09.05.1896
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Aus dem Gerichtssaale. Dresden, 7. Mai. Die am 1. Mai vor der V. Straf kammer des Königlichen Landgerichts begonnene Hauptverhand lung gegen den Rechtsanwalt und Notar Richard Schanz «egen Unterschlagung, Untreue und Betrugs wurde heute Nachmittag zu Ende geführt. Nach dem Gutachten des Sach verständigen, Kaufmann Johannes Meyer, der die Einnahme- und Ausgabebücher des Angeklagten durchgesehen, wurde die Behauptung des letzteren, daß er jederzeit in der Lage gewesen sei, die von ihm verwendeten fremden Gelder zu ersetzen, wider legt. Schanz gerieth hierüber in große Erregung und rief mit brüllender Stimme: „Mir, einem Manne, der Vertrauens person der Dresdner Bank, der deutschen Bank, der größten industriellen Unternehmungen gewesen, traut man zu, daß ich mich an den kleinen Werthpapieren eines Dienstmädchens ver griffen hätte; das ist entsetzlich." Nach der Vernehmung des genannten kaufmännischen Sachverständigen schloß der Vor sitzende die Beweisaufnahme und ertheute dem Vertreter der königlichen Staatsanwaltschaft das Wort. Assessor Döhn ent rollte zunächst ein Bild von dem ganzen Processe, wie er sich nach der Beweisaufnahme abgespielt hat. Wir gehen hierauf nicht nochmals näher ein, da die von uns gebrachten Berichte genau mit dieser Darstellung übereinstimmen und wir nament lich die Aussage des Hauptzeugen, Lieutenants a. D. Meinhold, sehr ausführlich gebracht haben. Es seien deshalb aus dem Plaidoyer des Vertreters der Anklagebehörde nur diejenigen Punkte hervorgehoben, auf Grund deren er die Verurtheilung des Angeklagten beantragte. Assessor Döhn wies zunächst da rauf hin, welche hervorragende Stellung der Rechtsanwaltsstand im Staatsleben eiunehme, welchen besonderen Schutz er genieße, woraus sich schon selbst ergebe, daß derselbe völlig ehrbar, makellos und rein dastehen müsse, unlautere Elemente aber sofort unschädlich zu machen und aus demselben zu entfernen seien. Leider hätten sich in jüngster Zeit letztere Fälle in ge radezu besorgnißerregender Weise vermehrt, und der Fall Schanz bilde wieder ein Seitenstück hierzu. In dem vorliegenden Strafprocesse seien zwei Fragen von principieller Entscheidung: „Wie sind die Vermögensverhältnisse des Angeklagten ?" „Wie ist sein Geisteszustand?" Schanz habe sich längere Zeit in Untersuchungshaft befunden. Er sei während jener Zeit auf Anordnung des Gerichtsarztes, Mcdicinalrath Dr. Donau, zur Beobachtung seines Gesundheitszustandes nach der Irrenanstalt Sonnenstein überführt worden. Aus dem Gutachten des Direc tors derselben, Geheimen Medicinalrath Dr. Weber, gehe her vor, daß sich Schanz weder jetzt, noch seit 1891 in einem seine freie Willensbestimmung ausschließcnden Zustande krankhafter Störung der Geistesthätigkeit befunden habe. Von einem geistigen Irresein des Angeklagten sei nicht die Rede, wohl sei er in der Lage gewesen, das Recht vom Unrecht zu unter scheiden und wenn auch der seelische Zustand des Angeklagten ein sehr gedrückter sein möge, so sei dies vielleicht ein Straf- milderungs-, aber kein Strafausschließungsgrund. Die Ver- mögen§verhältnisse des Angeklagten in der für die vorliegende Sache in Frage kommenden Zeit seien die denkbar schlechtesten gewesen. Schanz habe während der Jahre 1891 bis 1895 nicht weniger als sechsunddreißig Zwangsvollstreckungen über sich ergehen lassen müssen und er sei wiederholt zur Ableistung des Osfenbarungseides vvrgeladen worden. Als der Zeuge Lieute nant a. D. Meinhold nm einen Betrag von 600 Mark znr Equipirung bei seinem Adjutantenposten gebeten, habe Schanz ihm dies abgeschlagen nnd erwidert: „Du kannst mir doch nicht Zumutheu, daß ich dem geheiligten Willen Deines Vaters, eines Verstorbenen, cntgegcnhandle!" Trotzdem habe sich Schanz nicht entblödet, am nächsten Tage eine neue Verpfändung der Meinholdschen Vermögcnsstücke zu bewirken. Assessor Döhn bemerkte in Bezug hierauf, Schanze habe die Rolle des Mephisto gespielt, jetzt gelte cs, diesem Heuchler die Maske vom Gesichte zu reißen. Der Vertreter der königlichen Staatsan waltschaft beantragte, den Angeklagten wegen Unterschlagung, Untreue und Betrugs zu bestrafen. Für die Zubilligung mildernder Umstände könne er sich jedoch nicht verwenden, selbst wenn man annchme, daß Schanz ein nicht ganz normaler Mensch sei. Der Angeklagte habe siw beispielloser Vertrauensbrüchc schuldig gemacht, in gemeingefährlicher Weise operirt und eine Familie an den Bettelstab gebracht. Schanz habe selbst gesagt: „Ich müßte ein Schurke ersten Ranges sein, wenn ich das ge- thau hätte, was mau mir zur Last legt!" Dieses Urtheil unterschreibe er a-< Vm^cter der Anklagcbehörde nach den jetzt feststehenden Ergebnisder Hauptverhandlung und er bean trage daher nicht nur eine exemplarische Strafe, sondern auch die Abertennung der bürgerlichen Ehrenrechte. Der Verthcidiger StaatSmnm l a. D. Rechtsanwalt Dr. Thieme hob in seiner Rede zunächst hervor, er stehe vor einer sehr schweren Amgabe, da er einen Standesgenossen, der schon 66 Jahre alt und in eine traurige Lage gekommen sei, vertreten müsse. Nach dem der Redner in seinem Vortrage ans alles hingewiesen hatte, was zu Gunsten des Angeklagten vorzubringen war, gab er seinem Bedauern Ausdruck, daß sein Antrag, das Landesmcdi- cinalcollegium über den Geisteszustand des Angeklagten zu befra gen, abgclehnt worden sei. Der Verthcidiger hob ferner in seiner Rede hervor, es habe ihm leid gethan, von dem Vertreter der königlichen Staatsanwaltschaft Worte wie Schurke, Mephisto u. s. w. über den Angeklagten, einen Greis von 66 Jahren, hören zu müssen. Or. Thieme erwähnte, er sei lange Jahre selbst Staatsanwalt gewesen, derartige Ausdrücke über einen Angeklagten zu gebrauchen habe er in seiner Amtsthätigkeit stets vermieden. Der Verthcidiger schloß sein Plaidoyer mit folgen den Worten: „Ich bin hierher gekommen, um dem Rechte zu dienen, dieser Ausgabe habe ich gedient. Ist nun Schanz schuldig oder nicht? Meine unumstößliche Meinung ist die, Schanz gehört nicht hierher, sondern vor das Ehrengericht!" Rechtsanwalt Schanz führte hierauf selbst noch zu seiner Vcr- thcidigung an, daß er es nicht verdient habe, in einer solchen Weise von dem Vertreter der Anklagcbehörde angegriffen zu werden. Letzterer habe ihn Mephisto genannt, ein Schurke soll er sein Eine solche Art der Vertretung öffentlicher Interessen stehe wohl einzig im Deutschen Reiche da. Wenn so etwas Regel würde, dann Gnade Gott unserem Staatsleben. Wie man aber an zuständiger Stelle in diesem Punkte denke, gehe daraus hervor, daß kürzlich erst ein Staatsanwalt verklagt und bestraft worden sei, der einen Angeschnldigten in der Haupt verhandlung beschimpft habe. Als der Angeklagte sich noch weiter in entrüsteter Weise über den Vertreter der Staatsan waltschaft aussprach, wurde er von dem Vorsitzenden darauf hingewiesen, daß zu derartigen persönlichen Auseinandersetzun gen hier nicht der Ort sei. Schanz erwiderte, daß er wegen der ihm zugeschleuderten Beschimpfungen Beschwerde führen werde. Der Angeklagte schloß seine Vertheid igungsrede mit folgenden Worten: „Meine Herren Richter! Mein Schicksal liegt in Ihrer Hand und ich hege die Hoffnung, daß Sie die Ausführungen der Staatsanwaltschaft nicht zu den Ihrigen machen werden, daß hoffe ich zu Gott. Jin innersten Herzen fühle ich mich ohne Dolus und dieses beruhigende Gefühl kann mir kein Staatsanwalt der Welt nehmen. Eine Absicht, die Gesetze zu verletzen hat mir ebenfalls ferne gelegen, es hätten mir auch alle Motive zu einer unredlichen Handlungsweise ge- sehlt Wie hätte ich meine hochbetagte, brave, schwerleidende Frau in so entsetzliches Unglück bringen können. Ich verkenne nicht, der Schein mag gegen mich sein, jede böse Absicht aber hat mir fern gelegen, ich bin unschuldig und lege mein Schick sal in Ihre Hand!" Ehe sich der Gerichtshof znr Be- rathung zurückzog, erklärte Staatsanwaltschaftsassessor Döhn noch, er habe von dem Angeklagten ein Bild entworfen, das demselben nicht angenehm. Ob er oder Schanz recht habe, darüber werde das Gericht entscheiden. Nach einer 6stündigen Berathung wurde Schanz nur betreffs des ersten Anklage punktes, wonach es sich um eine Unterschlagung zum Schaden des Geisteskranken Heinrich Christian Voß in Cölln handelt, für schuldig erkannt und deshalb zu 1 Jahre 6 Monaten Ge- fängniß veurtheilt, dahingegen im übrigen freigesprochen. Tage-gelchirdtc Deutsches Reich. Der Seniorenconvent des Reichstages hat sich heute mit der Geschäftslage des Hauses beschäftigt und dem Wunsche der Regierung zugestimmt, daß die Tagung über Pfingsten hinaus ausgedehnt werden soll. Die Regierung ist der Meinung, daß das bürgerliche Gesetzbuch noch vor dem Auseinandergehen des Reichstages im Sommer zum Abschlusse gebracht werden müsse. Nach der Stimmung aber, die im Hause herrscht, ist hieran gar nicht zu denken. Den Socialdemokraten kommt es aus ge wissen Gründen darauf an, daß möglichst bald eine Vertagung eintritt, und dem Centrum liegt an dem Zustandekommen des bürgerlichen Gesetzbuches nicht so viel. Wenn heute und morgen das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb und die Gewerbenovelle erledigt wird, so soll der Sonnabend für die Commission für das bürgerliche Gesetzbuch frei bleiben. Am Montag nächster Woche wird dann die zweite Lesung des Zucker steuergesetzes beginnen, für die drei Tage in Aussicht genommen sind. Hierauf soll die dritte Berathung des Börsengesetzes folgen; ist diese fertiggestellt, so wird die Psingstpause, also wahrscheinlich am Dienstag in der Pfingstwoche, eintreten. Die Ferien werden bis zum 2. Juni dauern. Die dritte Berathung des Zuckerstenergesetzes und des Margarinegesetzes wird erst nach Pfingsten erfolgen. Die Erledigung der noch zu erwar- tenten Vorlagen wegen der vierten Bataillone, wegen der Ver stärkung der Schutztruppe in Südwestafrika, wegen der Schutz truppe in Ostasrika und wegen der Ableistung der Dienstpflicht in den Schutzgebieten hofft man bis Ende Juni durchsetzen zu können. Alsdann dürfte die Vertagung bis zum Herbst eintrcten. Berlin, 7. Mai. Ueber seltsame Roggengeschäfte der preußischen Seehandlung unterhalten sich seit einigen Tagen die Blätter. Ans den Beschuldigungen und Aufklärungen ist noch kein klares Bild von dem eigentlichen Thatbestand zu gewinnen. Jedenfalls beweisen die auch von der „N. A. Z." gemachten Angaben, daß die Seehandlung nicht an eine die Getreidepreise ambessernde Wirknng des Verbots des Getrcide- terminhandels glaubt, sondern mit dem Gegentheil rechnet. Der Verlauf des Geschäfts, daß die Scchandlung, wie versichert wird, auf den Rath conservativer Abgeordneter eingegangcn sein soll, spricht auch nicht für die Richtigkeit der Ansicht Derer, die auch auf wirtschaftlichem Gebiete dem Staate und seinen Organen immer weitere Befugnisse und immer neue Aufgaben zuweisen möchten. Dem Grafen Kanitz und den socialdemo kratischen Phantasten kann die Geschichte von dem Kornhandel der Seehandlung nur angelegentlichst zur Lectürc anempwhlcn werden. Und wenn sie daraus die Lehre ziehen, daß es doch besser ist, es bei der bestehenden Ordnung der Dinge bewenden zn lassen, so würde das Geschäft der Seehandlung in jedem Falle von scgenS^'chcn Folgen gewesen sein. Gerinn ^ai. Major v. Wissmann dürfte nach der „National Z z." nnr eines kurzen Urlaubs bedürfen; von einem eventuellen Gesuch um Enthebung vom Amte sei absolut, keine Rede gewesen. Die Fahrten aus der deutschen Postdampferlinie nach Ost afrika sollen nach amtlicher Bekanntmachung vom Juni ab in drei- statt in vierwöchentlichen Zwischenräumen stattfinden. Man darf daraus entnehmen, daß der Verkehr aus der ostafri- kanischen Dampferlinie sich in gleich erfreulicher Weise im Aufschwung befindet wie auf der ostasiatischen Linie, wo die Verdoppelung der Fahrten in Aussicht gestellt ist. Die Erhöhung der Leistungen der Schifffahrtsgesellschaften würde auch eine Erhöhung der Subvention nach sich ziehen. Für die ostasiatische Linie war eine solche bereits für diesen Sommer angekündigt. Die entsprechende Vorlage ist indessen bisher noch nicht an den Bnndesrath gelangt. Oesterreich-Ungarn. Pest, 6. Mai. Außer den bereits gemeldeten Glückwunsch telegrammen anläßlich der Jahrtausendfeier sind an den König noch Depeschen von dem Kaiser von Rußland, der Königin von England, dem Prinzregenten von Baiern, dem König von Sachsen, der Königin-Regentin von Spanien und dem Präsi denten der Schweizer Eidgenossenschaft eingelaufen. Das Tele gramm Sr. Majestät des deutschen Kaisers übermittelt dem Kaiser Franz Joseph zu dem festlichen Tage, an welchem Un garn auf eine ruhmreiche tausendjährige Geschichte und auf einen mehr-hundertjährigen segensreichen staatlichen Bestand unter dem glorreichen Scepter der habsburgischen Dynastie zurückblickt, in treuer Freundschaft den aufrichtigsten Gruß und Glückwunsch, nnd spricht den Wunsch aus, daß Ungarns König und Volk in alle Zukunft treu vereint eine feste Stütze des Friedens für die österreichisch-ungarische Monarchie und für deren treue Bundesgenossen sein und bleiben mögen. Die Depesche des Kaisers von Rußland äußert aus vollem Herzen die Theilnahme an den denkwürdigen Feierlichkeiten und legt Werth darauf, dem Kaiser aus diesem Anlaß die aufrichtigsten Wünsche zu entbieten, sowie die lebhafte und unveränderliche Zuneigung auszudrücken. Der König von Italien bringt in seinem Tele gramm die herzlichste Gratulation und die aufrichtigen Wünsche für das Wohlergehen des Königs und des Volkes von Ungarn zum Ausdruck und bittet den Kaiser, an seine unveränderliche Freundschaft zu glauben. Gewinne 5. Klaffe 129. K. S. Landeslotterie, gezogen am 7. Mai 1896. 3« NN« Mark auf Nr. 63366. 5NNN Mark auf Nr. 36109 55081 57984. 3N«N Mark auf Nr. 4576 8689 8859 9388 9711 12118 12683 13623 14597 16484 18541 26450 26563 31022 38600 39906 41109 41195 41314 42715 46169 48269 49009 49242 59591 60629 66826 67382 68513 70030 75819 76097 77203 77504 77541 78186 79827 80144 80856 86267 92513 92808 93556 96356 97503 97565 99203. 100« Mark auf Nr. 1440 2363 3968 4905 6835 8649 10681 12145 14114 16491 18787 20623 21551 22868 23008 24074 25504 28602 30641 33267 39638 40696 41607 43042 44343 44494 45523 46549 47511 49450 51701 56344 57264 62812 63053 64222 64500 67207 72585 76042 76530 77484 83111 84279 84592 85344 97270 98708. 5VN Mark auf Nr. 25 4004 5802 7005 8467 11335 12844 12861 14058 15195 16227 16326 17381 21898 24494 25112 25462 25852 26342 26543 29151 29424 31359 33875 35107 35794 38644 41068 41181 43830 49113 49235 49348 53537 55557 55575 63571 64851 66135 68468 69747 70452 73773 77275 77432 82584 84864 84881 86268 87691 88699 90040 91449 92205 922l6 94748 96129 99184 99456. 3NN Mark auf Nr. 1646 1809 4642 4765 5007 5148 7555 8425 9446 10515 10856 11278 11677 12652 12691 135l3 13770 14764 15344 15722 16228 16525 16958 17310 17501 17898 17986 18691 19470 19731 20002 23858 24301 25225 25653 25814 27105 28375 29400 29705 32302 33230 34646 36227 36237 37060 37976 38820 39568 39840 41963 42455 42599 45219 45431 45871 45941 47070 47378 47476 49084 49231 52674 53692 53840 55414 56453 57215 58920 58975 59386 60143 60883 61054 61866 62389 62722 63874 64852 64961 65283 65734 65903 66141 66251 66609 68625 68989 69867 71335 72487 72550 75831 75902 76109 78177 78195 78830 78879 79228 80076 80870 81311 86480 88639 88881 89079 89508 89600 90571 91163 91793 93544 95716 96042 97433 97448 98102 98190 98258 99537 99691. 265 Mark auf Nr. 12 37 45 55 81 112 228 33 377 520 47 675 721 63 839 43 92 933. 1001 18 189 273 80 82 339 76 93 424 612 24 753 61 833 916 58. 2024 27 107 28 29 56 68 239 407 649 756 94 875. 3037 50 151 72 224 48 400 1 57 99 619 70 762 809 83 931. 4034 35 57 98 103 38 49 57 76 90 232 70 357 82 92 427 38 525 61 619 35 786 845 96 917. 5009 58 103 293 351 67 459 61 534 78 659 70 739 805 30 81 902 83. 6009 68 105 35 83 237 45 46 350 428 507 624 84 743 92 833 905 26 64 92. 7016 40 186 289 98 345 51 69 96 479 85 87 552 779 806 20 948 62. 8005 49 98 130 54 220 365 66 401 587 97 658 64 99 713 29 68 830 48 907 41 89. 9011 22 63 105 48 72 303 412 92 594 677 79 96 706 47 71 915 61 64 81. 10071 143 277 381 410 501 56 714 844 58 68 81. 11034 103 57 97 337 74 493 555 96 663 704 800 88 916. 12061 75 132 48 90 205 300 22 28 51 809 927 43 53 60 71 90. 13004 125 56 224 480 519 43 629 79 741 944. 14024 50 86 111 68 357 418 59 99 630 39 813 65 996. 15067 183 203 400 43 94 533 35 70 88 652 66 704 80 860 16000. 16160 222 52 333 487 532 58 68 96 99 650 747 62 87 841 9l3. 17052 57 125 226 64 488 551 623 706 46 55 57 883 908 13 63. 13043 70 169 95 290 313 424 34 98 577 96 606 72 701 52 59 84 825 936 19000. 19009 88 106 24 60 64 86 311 44 47 52 63 73 451 56 520 23 42 695 843 91 935 76. 20020 59 109 96 236 87 374 86 462 544 65 641 855 954 89. 21154 246 80 301 9 404 569 676 725 821 946. 22152 253 78 429 512 33 66 87 744 831 36 88 91 988. 23011 68 90 143 49 57 212 72 313 61 408 66 619 25 58 62 707 9 13 97 832 934 49 86. 24017 78 227 69 308 417 56 59 86 503 76 86 636 721 30 819 929 25043 64 181 230 43 349 67 83 637 93 714 74 816 908 53 93. 26091 95 318 552 705 74 804 15 938 68 79. 27011 52 76 119 44 76 266 89 353 495 507 61 93 600 887 907 26 95. 28070 79 121 44 211 46 309 65 415 513 31 30 48 684 91 753 90 839 950 62. 29029 56 165 82 224 94 349 69 434 51 53 64 651 95 738 813 73 942 44 87 88. 3N057 125 96 233 458 608 36 76 712 801 33 70 970 73 78 80. 31030 139 49 219 55 95 333 487 89 564 96 712 847 53 63 925 38 48 97. 32074 86 110 210 23 50 64 72 91 424 59 65 533 95 674 86 999. 33072 116 52 223 76 612 729 77 810 45 46 53 66 930 73. 34048 72 137 42 274 337 49 61 97 470 92 547 762 823 57 950. 35125 98 217 33 375 479 96 546 638 86 89 741 904 29 97. 36007 224 372 569 81 628 97 720 32 968. 37048 87 102 42 74 206 88 312 32 417 86 506 94 604 889 957. 38088 121 200 9 28 38 74 333 71 478 620 60 753 62 99 811 41 54. 39070 105 45 80 220 39 46 76 392 417 45 66 68 508 81 672 709 97 831 50 89 977. 4N013 48 128 214 74 83 89 94 349 69 448 85 574 92 731 87 932. 41017 111 202 31 79 351 457 509 611 60 786 802 18 68 954 57 87. 42012 49 99 248 317 62 72 425 564 71 611 95 778 890 909. 43088 15 69 202 344 94 458 91 560 719 31 34 947 58 88. 44013 178 275 78 350 87 406 96 572 604 12 821 32. 45008 99 105 67 71 265 349 68 86 402 64 641 44 96 766 98 808 37 41 55 95 910 13 21 39. 46255 346 413 98 508 774 836 51. 47031 113 215 317 439 68 517 673 723 808 36 82 94 928 78. 43027 120 49 74 202 29 82 361 434 579 634 702 974. 49073 100 250 311 27 8! 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