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Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des Stadtrathes zu Hohensteim Dienstag, den 23. Juni 1896. W-SSSMMSSS Sir. 143. MEWSMSSSSSSSUMM- 46. Jahrgang. HohenKemer TagMatl Erschetni AG U GG AG d „H k«d«n Wochentag abends für den folgenden O -tymen Expeo'.twn ms Vorm. W W Tag und kostet durch die Austräger pro M 8 WWAU W W NA - M MWUR U owie '-üc Autzwän? alle Austräger, deK;si Quartal Mk. 1.40; durch die Post Mk. 1.50 v" A W MM M M '^^M M M/ AM' >6; Annoncen. Expeöiüonen zu Origw»s. frei ins Haus. ' V ' M G " Lreiien enraeqen. für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf Lugan Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rutzdoch WüstendrE Grüna Mittelbach Ursprung, Leukersdorf, Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleitza, Reichenbach, Grumbach Callenberg Tirfchvem^ Kuhschnappel, St. Egidien, Hüttengrund u. f. w Tagesordnung: 1) Auslassung von Stadtschuldscheinen. 2) Verordnung des Ev.-luth. Landesconsistonums, Gewährung einer Alterszulage an den 2. Geistlichen betr. 3) Antrag des Wasserausschusses, das Badereiwasser betr. 16. öffentliche Stadtgemeinderaths-Sitzung, Dienstag, den 23. Juni er, Abends 8 Uhr. Hohenstein, am 22. Juni 1896. Der S t a d t r a t h. vr. Backofen. Bekanntmachung. Mittwoch den 24. und Donnerstag den 25. ds. Mts Landrenten-Einnahme in der Gemeindeexpedition. Hermsdorf, am 22. Juni 1896. Götze, Gemeindevorstand. ue s rn s li, sie ur s en Bekanntmachung. Der 2. Termin Renten wird Mittwoch, den 24. Juni Nachm. von 2—6 Uhr in Ackermann s Restaur. und Donnerstag, „ 25. ,, „ „ 2—6 Uhr in Vorwerk's Restauration vereinnahmt. Oberlungwitz, den 20. Juni 1896. Die O r t s st e u e r e i n n a h m e. Franke. Sächsisches. Hohenstein, den 22. Juni. Unsere Notiz in letzter Sonntagsnummer, die Zusammen kunft von Deutsch-Amerikanern betr., können wir nunmehr da hin ergänzen, daß sich gestern thatsächlich eine größere Gesell schaft von Amerikanern, die zum Besuche ihrer Anverwandten z. Z. in Deutschland weilen, hier im Hotel zu den „drei Schwanen" zusämmengefunden und im Kreise alter Freunde und Bekannten das Wiedersehen feierten. Es braucht sicher nicht eigens erwähnt zu werden, daß die Feier eine äußerst herzliche und aninurte war. In Anwesenheit Ihrer Majestäten des Königs und der stürzlcr und Feinde des Rechtszustandes handeln. Der Abg. Haußmann hegte die Befürchtung, daß der Zusatz der Com mission auch solche Rechtsgeschäfte, die an sich durchaus zu lässig seien, bei denen aber für einen Theil ein großer Vor theil herausspringe, mit dem civilrechtlichen Makel der Un gültigkeit behaftcn würde. Mit diesem Vorschläge werde ein tausendjähriger Rechtsgrundsatz beseitigt, der den Nachweis der Vermögensschüdigung fordere. Der Centrumsabg. Gröber hielt die Begriffsbestimmung „gute Sitte" für genügend begrenzt und wies darauf.hin, daß der Richter auch dem Gewohnheits recht folgen werde. Namens der Conservativcn sprach sich der Abg. v. Buchka für den Antrag Haußmann aus, da die Com missionsfassung dazu führe, eine Reihe von Rechtsgeschäften für ungültig zu erklären, wo eine wucherische Ausbeutung durchaus nicht vorliege. In eindringlicher Rede empfahl der Abg. Lenzmann (fr. Vp.) den Antrag Haußmann. Der Ver treter der verbündeten Regierungen Geh. Rath Professor Dr. Gebhard hielt den Zusatz der Commission für überflüssig, aber unschädlich. Der polnische Abg. v. Dziembvwski-Pomian sprach sich für die Commissionsfassung aus, weil Polen gewissermaßen das elastische Land der Uebervortheilung sei. Den Gegnern des socialdcmokratischen Antrages machte der Abg. Stadthagen den Vorwurf, daß sie eine wucherische Ausbeutung der Arbeiter zulassen wollten, wogegen der Abg. Haußmann von der deutschen Volkspartei lebhaften Einspruch erhob. Es verblieb schließlich bei der Fassung der Commission. Mit dieser Abstimmung war das erste Buch völlig erledigt und das Haus trat in die Berathung des zweiten Buches ein, welches das Recht der Schuldverhältnisse behandelt. Eine große Reihe von Paragraphen wurde meist ohne erhebliche Erörterung in der Fassung der Commission genehmigt. Im weiteren Verlaufe der Sitzung hatte sich das Hans fast aus schließlich mit Anträgen der Soeialdemokraten zu beschäftigen, die sammt und sonders abgclchnt wurden, mit einer einzigen Ausnahme, daß nämlich die Aufkündigung des Miethsverhält- nisses nur bei erheblich vertragswidrigem Gebrauch, statt wie es in der Vorlage heißt, bei vertragswidrigem Gebrauch zu lässig sein soll. Bei der Besprechung über das Pfandrecht des Vermiethers erklärte Staatssecretär Nicberding, daß es in der Absicht der Reichsverwaltung liege, den Kreis der pfändbaren Gegenstände, wie er in der Civilproccßordnung bestimmt ist, bei der Revision der Civilproccßordnung einzuschränken. Bis auf die Paragraphen, die vom Wildschadengesetz und vom Dienstvertrag handeln und zurückbestellt wurden, erledigte das Haus die Vorlage bis einschließlich des dritten Buches, d. h. bis ß 1279, und vertagte sich sodann auf Montag. Zum Schluß riefen die Antisemiten durch das Verlangen, am Montag die Abstimmung über die Gewerbeordnungsnovelle zuerst auf die Tagesordnung zu stellen, eine neue Erörterung zur Ge schäftsordnung hervor, ohne aber mit ihrer Obstructionspolitik durchzudringen. Königin sowie Ihrer königl. Hoheiten des Prinzen Georg, des Prinzen Friedrich August, der Prinzessin Mathilde und des Prinzen und der Prinzessin Johann Georg vollzog sich vor gestern Vormittag 10 Uhr zu Dresden die feierliche Eröffnung der Ausstellung des sächsischen Handwerks und Kunstgewerbcs, für welche durch den neuen Ausstellung» Palast der sächsischen Residenz ein so prächtiger Rahmen beschafftwordenist. Schon kurz nach 9 Uhr erschienen die Herren Gesandten, Staats- ministcr, sämmtliche Mitglieder des Raths und des Stadt- verordneten-Collegiums zu Dresden iin Schmucke der Amtsketten, die Spitzen der kaiserlichen, königlichen und städtischen Behörden sowie zahlreiche sonstige Vertreter der offtciellen Welt, steriler die Garantiezeichner, Mitglieder sämmtlicher Ausschüsse rc. :c. Direct vor dem fahncngeschmücktcn Ausstellungspalast, den Tausende erwartungsvoll umstanden, hatten die Ehrenpräsidenten, Staatsminister von Metzsch und Oberbürgermeister Beutler, sowie die Herren des gcschäftsführenden Ausschusses mit Herrn Geh. Hofrath Ackermann an der Spitze, Aufstellung genommen, während links und rechts des Haupteinganges die Gruppirung der Abordnungen der Innungen mit ihren Fahnen erfolgte. Bei sder Anfahrt der königl. Familie, welche von zahlreichen Personen des Hofstaates umgeben war, erhob sich ein wahrer Jubelsturm und begeistert stimmte alsdann die Fcstversamm- lung in das von Herrn Stadtrath Wetzlich auf Se. Majestät den König aüsgebrachte Hoch ein. Anmuthige junge Damen überreichten gleichzeitig Ihrer Majestät der Königin und den Prinzessinnen kostbare Bouquets mit Schleifen, wahre Meister werke der Dresdner Bindekunst. Nach der Begrüßung der Mit glieder des königl. Hauses durch den geschäitsführcndcn Aus schuß begaben sich die Majestäten und prinzlichcn Herrschaften in den Kuppelsaal, wo nunmehr Herr Geh. Hofrath Ackermann das Wort zu folgender Ansprache ergriff: „Vor einigen Wochen haben Ew. Majestät geruht, die Erlaubniß zur Eröffnung dieses zu Ausstellungszwecken bestimmten Gebäudes zu geben. Da mals waren die Hallen gefüllt mit Ranken und Patinen, mit köstlichen Blumen und Blüthen, mit lachenden Boten des Frühlings. Ucber die weiten Räume hatte sich ein wunderbarer Glanz, ein Alles verjüngender Zauber verbreitet. Heute fehlt diese Farbenpracht. Nicht Blüthen sind es, die wir ausstellcn, sondern Früchte, Früchte des menschlichen Geistes, Erzeugnisse der schaffenden Hand, des bürgerlichen Fleißes, des gewerb lichen Fortschrittes." Redner verbreitete sich hierauf über die Entstehungsgeschichte der Ausstellung sowie über ihr Wesen und ihre Ziele, zu deren Erreichung so Viele bereitwillig ihre Dienste geliehen. „Man kann nicht Alles, was alt geworden ist — so fuhr der Redner dann fort — wieder erneuern. Aber cs ist doch gut, sich zuweilen der alten Zeiten, der alten Sitten und Gebräuche, des Lebens der hcimathlichen Volksstämme, der Kraft und Eigenarten des selbstbewußten Heimathsgesühls zu erinnern und darum haben wir da drüben die alte Stadt auf- richtcn lassen." Nachdem im Weiteren der herzlichste Dank für die den Ausstellungs-Unternehmern von allen Seiten dar gebrachte Unterstützung zu Theil geworden war, schloß die Ansprache mit folgenden Worten: „Die Betheiligung von Ew. königl. Majestäten und Prinzen und Prinzessinnen des königl. Hauses an der heutigen Feier ist uns eine gute Vorbedeutung für das Gelingen des Unternehmens. Wir danken unterthänigst sür diese unserer Sache geschenkte Thcilnahme. Gott lasse unser Werk gelingen, Gott schütze das ehrsame Handwerk. Ew. Majestät aber bitte ich zu gestatten, daß die Ausstellung er öffnet wird. Die Ausstellung des sächsischen Handwerkes und Kunstgewerbes wird eröffnet, indem wir ruicn: „Hoch Ihre Majestäten, der König und die Königin und alle Glieder des königl. Hauses." Freudigsten Widerhall fand dieses dreifache Hoch und überraschend wirkte in Verbindung hiermit das Ge- DsmtscheL' Reichstag. Berlin, 20. Juni. Da begreiflicher Weise der Reichstag bei Beginn der Sitzung noch nicht in beschlußfähiger Anzahl versammelt war, machten die wenigen anwesenden Antisemiten den Versuch, die Berathung des bürgerlichen Gesetzbuches zu verschleppen, was ihnen bei ihrer Ungcschicklichkeir aber glücklicherweise nicht gelang. Der Abg. Vielhaben stellte nämlich den Antrag, die Abstimmung über die Gewerbeordnungsnovelle der weiteren Be rathung des bürgerlichen Gesetzbuches vorausgchen zu lassen, vergaß jedoch dabei, die Beschlußfähigkeit des Hauses anzu- zweifeln. Durch seinen Antrag wollte er feststellen, daß das Haus sich zwar für befähigt halte, das bürgerliche Gesetzbuch zu erledigen, aber nicht einmal die Abstimmung über die Ge- werbcordnungsnvvelle vornehmen könne. Der Centrumsabg. Gröber empfahl, an der festgesetzten Reihenfolge festzuhalten und erklärte, das Haus werde sehr wohl in der Lage sein, auch die Abstimmung über die Gewerbeordnung vorzunehmen. Mit schwerem Geschütz gegen das Präsidium fuhr wiederum der antisemitische Abg. Liebermann von Sonnenberg auf, in dem er dem Präsidenten den versteckten Vorwurf machte, er habe gestern die Beschlußfähigkeit nicht auf Grund der im Saale anwesenden Zahl von Mitgliedern festgestcllt, sondern auf Grund einer Zählung der Hüte in der Garderobe, wo oft auch Hüte von Besuchern der Abgeordneten aufgehängt würden. Daß das Haus eine Viertelstunde lang beschlnßfähig gewesen sei, wollte er nicht bezweifeln. Doch verlangte er zu wissen, warum dann nicht die namentliche Abstimmung über die Ge- werbcordnungsnovclle vvrgenommen sei, wie das der Präsident vorher einigen Abgeordneten zngesichert hatte. Unter lautem Beifall der Mehrheit des Hauses legte der Präsident gegen die Vorwürie des antisemitischen Redners entschieden Verwahrung ein. Die Anwesenheit von 206 Mitgliedern sei festgestellt worden, so daß das Bureau deu Zweifel an der Beschluß fähigkeit zurückweisen mußte. Die Abstimmung über die Ge- wcrbeordnungsnovelle habe er abgesetzt, weil dies von ver schiedenen Seiten gewünscht wurde. Das Mitglied des Prä sidiums, der Abg. Spahn vom Centrum, bestritt entschieden, daß in der Garderobe fremde Hüte mitgczählt worden seien. Der freisinnige Abg. Rickert bestätigte die Darstellung des Präsidenten und sprach die Bitte aus, doch nicht fort während die Verhandlungen aufzuhalten. Es würde ein uner hörter Terrorismus sein, verlangen zu wollen, daß fortwährend alle Abgeordneten im Saale seien; man befinde sich doch nicht in der Schule. Der Antrag Vielhabens wurde unter großem Gelächter gegen die Stimmen der drei anwesenden antisemitischen Abgeordneten abgelchnt und das Haus konnte sich nach einer nutzlos vergeudeten halben Stunde seinen sach lichen Bernthungen wieder znwende». Zunächst wurden die gestern ausgesetzten Paragraphen 130 und 134 aus dem ersten Buche zur Berathung gestellt. Die oic Nichtigkeit von Rechtsgeschäften betreffende Commision hat 134 einen Zusatz gemacht, wonach auch Rechtsgeschäfte uichtig sein sollen, bei denen die Nothlagc, der Leichtsinn oder die Unerfahrenheit ausgebcutet wird. Diesen Zusatz wollte ein Antrag des Abg. Haußmann von der deutschen Fortschritts partei gestrichen wissen. Die Soeialdemokraten entpuppten sich seltsamer Weise bei dieser Gelegenheit als Freunde der öffent lichen Ordnung, indem sie entgegengesetzt zur Vorlage den An trag stellten, daß nicht nur Rechtsgeschäfte, die gegen die guten Sitten verstoßen, sondern auch solche, die der öffentlichen Ordnung widersprechen, für nichtig zu erklären sind. Der Abg. Stadthagen begründet diesen Antrag in einer überlangen Rede, worin er ersuchte, ihm zu folgen und nicht als Um