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^dcn Wochentag abends für den folgenden nehmen die Expedition bi- Vorm, lv W Lag und kostet durch die Austräger pro W^HHU H H HH H U H R HUH L 8 fowk für Auswärts alle Austräger, de^L Ouartal Mk. 1.40; durch die Post Mk. 1.50 V H N alle Annoncen-Expeditionen zu Origi««-' frei ins Haus. v f Preisen entgegen, fm? Hohenstein-Ernstthal, Oberlvngwitz, Gersdorf, Luga«, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Fallen, Langenchursdorf, MeinSdorf, Rüßdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Leukersdorf, Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirfchhei», Kuhschnappel, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w. Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des Stadtrathes zu Hohenstein. Nr. 21. Sonntag, den 26. Januar 1896. 46. Jahrgang. Hundesperre. Zufolge Mittheilung der Königlichen Amtshauptmannschaft Glauchau ist an einem dem Gutsbesitzer Ernst Hermann Heinig in Falken gehörigen am 13. d. M. getödteten Jagd hunde durchbezirksthierärztliches Gutachten die ToÜWuth festgestellt worden. Da dieser Hund in Meinsdorf und Falken frei umhergelaufcn ist und andere Hunde und Katzen gebissen hat, wird gemäß 8 26 des Rcichsviehseuchengesetzes die Festlegung (Ankettung oder Ein- sperrung) aller Hunde auf die Dauer von drei Monaten d. i. bis mit 13. April 1396 angeordnet. Der Festlegung gleichzuachten ist das Führen der mit einem sicheren Maul korbe versehenen Hunde an der Leine. Die Benutzung der Hunde zum Ziehen ist unter der Bedingung gestattet, daß die selben fest angeschirrt mit einem sicheren Maulkorbe versehen und außer der Zeit des Ge brauchs fcstgelegt werden. Die Verwendung von Hirtenhundcn zur Begleitung der Heerde, von Flcischerhunden zum Treiben von Vieh und von Jagdhunden bei der Jagd wird unter der Bedingung ge stattet, daß die Hunde außer der Zeit des Gebrauchs (außerhalb des Jagdreviers) fcstgelegt, oder mit einem sicheren Maulkorbe versehen, an der Leine geführt werden. Ohne polizeiliche Erlaubniß dürfen Hunde aus der Stadt nicht auSgcführt werden. Hunde, welche den vorstehenden Vorschriften zuwider frei umherlaufend betroffen werden, werden nach Befinden sofort getödtct. Zu diesem Behufe wird der Caviller öfter Umgänge vornehmen. Zuwiderhandlungen werden mit Geld bis zu 15V Mark oder ent sprechender Haftstrafe geahndet. Hohenstein, den 21. Januar 1896. Der Stadtrat h. vr Backofen. Bekanntmachung. Nachdem ein Apparat zur Prüfung der Wasfermesser aufgestellt worden ist, werden bezw. auf Grund von tz 24 des Regulativs für die Benutzung der städtischen Wasserleitung folgende Bestimmungen über die Wasfcrmesscrprüfungcn erlassen: 1. Wenn ein Abnehmer Zweifel über die Richtigkeit der Angaben des Wassermessers erhebt, so wird auf seinen Antrag der Messer geprüft. Ergiebt sich hierbei eine größere Ungenanigkcit als -j 4o/„, so wird das durch den Messer für das vorhergegangene Vierteljahr und bis zur Prüfung etwa zuviel angezcigte Wasser dem Abnehmer in Abzug gebracht, daß etwa zuwenig bezahlte Quantum ihm nach träglich berechnet. Der die Prüfung Beantragende hat, wenn sich eine Abweichung bis -s 4o/g findet, die Kosten der Prüfung mit 's 1 M. 50 Pfg. für 1 Messer bis zu 20 mm Durchgangsweite, 2 „ 50 „ „ 1 Messer über 20 mm „ zu bezahlen. Im anderen Falle trägt das Wasserwerk die Kosten. 2. Der Stadtrath ist berechtigt, die Wassermesser jederzeit prüfen zu lassen. Kosten sür solche Prüfungen werden nicht berechnet. . Differenzen von mehr als ^o/o (Z. 1) werden dem Abnehmer auf das der Prüfung vorhergegangene Viertel jahr und bis zur Prüfung in Abzug gebracht bezw. nachträglich berechnet. Hohenstein, den 24. Januar 1896. Der Stadtrath. vr. Backofen, Bürgermeister. Die Entrichtung der Grundsteuer betr. Der am 1. Februar d. I. fällige 1. Termin der Grundsteuer ist längsten- bis zum 15. Februar dfs. Js an die hiesige StadZteuer-Einnahme abzusühren. Im Interesse eine- geregelten Geschäftsganges wird um pünktliche Einhaltung dieses Termiucs gebeten, da sofort nach Ablauf dieser Frist da- ZwangSvollstreckungSverfahren ein geleitet werden muß. Hohenstein, den 25. Januar 1896. Der Stadtrath. vr. Backofen, Bürgermeister. Die hier in Pflicht stehenden Vormünder werden hiermit aufgefordert, die von geschriebenen jährliche« Anzeigen über die persönlichen Verhältnisse und die Aufführung ihrer Pflegebefohlenen spätestens bis zum 15. Februar 1896 bei Vermeidung vor Strafauflage hier einzurerchen. Die Anzeigen sind auf Grund vorheriger genauer Feststellungen gewissenhaft zu er statten. Die einzelnen Rubriken de- Anzeigeformular- sind genau au-zufüllen. Auf die vor- gedrucktcn Fragen ist vollständige Auskunft zu ertheilen. Die Lltersangabc hat durch An führung des Jahre- und Tage- der Geburt zu erfolgen. Zu der Frag e, war der Unmündige treibt, ist bei schulpflichtigen Kindern anzugeben, ob sie die Schule besuchen. Anzeigen über mehrere von einem Vormund bevormundete Geschwister sind stets auf ein Formular zu schreiben. Königliches Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal, 23. Januar 1896. Constantin. Bekanntmachung, die Anmeldung der Militärpflichtigen zur Rekrutirungsstamm- rolle betreffend. Die mit Anfang dieses Jahres in- militärpflichtige Alter eintretenden, im Jahre 1876 geborenen männlichen Personen, welche in Gersdorf ihren ordentlichen Aufenthalt haben, bcz daselbst in Arbeit oder Dienst stehen, sowie Diejenigen, welche in früheren Jahren geboren, aber bei den vorherigen Rekrutirungen zurückgestellt worden sind, oder über deren Dienstpflicht noch keine endgültige Entscheidung der Ersatzbehörden erfolgt ist, werden hierdurch aufgefordert, sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar dieses Jahres zur Ausnahme in die RekrutirungS-Stammrolle im hiesigen Gemeindeamt persönlich anzu- melden. Diejenigen, welche auswärts geboren sind, sich aber hier zu melden haben, haben ihre Geburtszeugnisse, die Zurückgestcllten aber ihre LoosungSscheine beizubringcn. Sind Militärpflichtige vorübergehend abwesend, so sind deren Eltern, Vormünder, Lehr- oder Fabrikhcrren verpflichtet, sie anzumelden. Wer die vorgeschriebene Anmeldung zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt, wird mit Geldstrafe bis zu 30 Mk., im Unvcrmögensfalle aber mit Haststrafe belegt Gersdorf, am 7. Januar 1896. Der Gemeindevorstand. Göhler. Bekanntmachung. Dienstag, den 28. d. M., Schulanlagen-Einnahme in der Gemeinde-Ex pedition hier. Hermsdorf, den 26. Januar 1896. Götze. DaS je zur Hälfte den minderjährigen Erben des Webwaarenfabrikanten Friedrich Anton Lindig und den minderjährigen Geschwistern Ai in Lichtenstein gehörige Haus grundstück, Fol. 436 de- Grundbuch-, Nr. 400 Abtheilung des Brandkatastcrs und Nr. 494 des Flurbuch- sür Lichtenstein, 25,7 Ar umfassend, zur Grundsteuer mit 358,47 Einheiten, zur Brandkasse mit 29,440 Mk. eingeschätzt und auf 30,800 Mk. — Pf. gewürdert, bisher und noch gegenwärtig d.'r Sitz eines DeckemabrikationSgeschäfts, nach der Ansicht^Sachverständiger in bester Geschäftslage hiesiger Stadt gelegen, sowie daS Drittel des denselben Eigenthümern gehörigen, auf Fol. 1344 de- Grundbuchs für Lichtenstein eingetragenen Wirthschaftswegs, Parcelle Sir. 495 des Flurbuchs sollen auf freiwilligen Antrag der Eigenthümer Sonnabend, den 1. Februar 1896, Vormittags 9 Uhr im Verhandlungssaale des hiesigen Amtsgericht- öffentlich um das Mcistgebot versteigert werden. Eine Aufstellung der VcrsteigerungSbcdingungcn liegt im hiesigen Amtsgerichte zur Einsicht aut, wird auch gegen Erlegung der Schreibgebühren abschriftlich mitgetheilt. Lichtenstein, den 10. Januar 1896. Königliches Amtsgericht. Herold Tagesgeschichle. Deutsches Reich. Wieviel an den Meldungen über den Abschluß eine- rusfisch-türkischen Schutz, und Trutzbündnisses sein mag, er wird den Vettern au der Themse, die mit bekanntem Hochmuth uns mit einer Annäherung an unsere Gegner drohen zu können glaubten, zeigen müssen, daß die Dinge mitunter auch anders kommen, al- man hofft. Schon einmal vor 63 Jahren hatte ein Sultan sich in seiner Bedrängniß Rußland in die Arme geworfen. DaS war damals, als nach der Nicdermetzelung der Janitscharen die von England uno Frankreich unterstützte Em- pörung auf der hellenischen Halbinsel die Pforte in gefährlich ster Weise bedrohte und zur gleichen Zeit der Pascha von Aegypten durch Syrien heranzog, um den letzten Enkel Os- mauS von dem Thron zu stoßen. Von den „natürlichen Ver bündeten" der Pforte, von Frankreich und England, war Sultan Mahmud mit leeren Versprechungen abgespeist worden, und so rief er Rußland um Hülse an. Und siehe, der Erbfeind sandte Schiffe, Geld und Soldaten. Damals erblickte, wie Graf Moltke in seinen Reisebriefen schreibt, die Welt das außerordentliche Schauspiel von 15,090 Rassen, die aus den asiatischen Hügeln vor Konstantinopel lagerten, um den Großh rm im Serail gegen die Aegypter za schützen. E- ist durchaus nicht ausgeschlossen, daß Rußland auf Ersuchen der Pforte die Schützerrolle noch einmal übernimmt. Mit kühler Gelassenheit hat es bisher dem von England in Armenien entfachten Brande zugeschaut. Er hat nichts gethan, was die gleichfalls von eng lischer Seite genährte Besorgniß rechtfertigen könnte, daß man in Rußland auf den Einmarsch in Armenien brenne. Aber die russische Presse läßt doch zugleich durch ihre scharfe Kritik der englischen Politik erkennen, daß ZeitungSflirt die kühlen Staatsmänner an der Newa nicht beirren kann und daß man dort die weitere Verfolgung eigener Wege den Lockungen »on englischer Seite vorzieht. Auch in Frankreich beginnt man bereits zu merken, daß die von England bei dem Arrangement in Hinterindien bewiesene Großmuth nicht ohne bitteren Bei geschmack sei, und bereits drängt sich die Frage auf, ob es überhaupt abgeschlossen werden durfte, ohne daß gleichzeitig die ägyptische Frage im Sinne der französischen Interessen ge regelt wurde. Zu spät wird man an der Themse einschen, daß etwa» Bescheidenheit mehr am Platze gewesen wäre, zumal in einer Frage, die in allen Ländern die gleiche Beurtheilung wie in Deutschland gesunden hat. Gegenüber der Art, wie vielfach die Rede des Kaiser- an die Abgeordneten aufgesaßt und behandelt wird, kann nur von einem Eifer gesprochen werden, der der Sache mehr nachtheilig als förderlich sein wird. Man hat gesagt, daß die 300—400 Millionen, die zum Bau von zwanzig gepanzerten Kreuzern nöthig sein würden, nicht durch neue Steuern aufgebracht zu werden brauchten, cs genüge dazu eine Convertirung der4proc. Anleihen und eine höhere Besteuerung der Lotterien. Man vergißt dabei aber, daß es ReichSlottcrien nicht giebt und Staatslotterien nur in einzelnen Staaten. Die Einführung einer Reichslotterie zur B-schaffung eines Theiles der Mittel für Marinezwecke würde doch auf ernste Bedenken stoßen. Bei der Convertirung kämen sür das Reich 450 Millionen 4proc. und 780 Millionen 3'/zproc. Papiere in Frage. Con- vertirte man sie in 3proc. Consols, so würde sich eine Z:ns- ersparniß von jährlich etwa 8Vg Millionen Mark ergeben. Daß die ZinSverkürzung wie eine Erhöhung der directen Be steuerung wirken muß, liegt aus der Hand, uud da von ihr eine große Anzahl kleinerer und mittlerer Existenzen hart bc-