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109, 13, Mai, Nichtamtlicher Theil. 1759 gen zu verschaffen, suhlte sich Schiller außer Stand, um so mehr, als ^ ein von ihm schon früher vorgeschtagener Bürge war zurnckgewiescn ^ worden. Daher jetzt die Bitte an die gerade sür den bedrängten ^ Drucker zur rechten Zeit erschienenen „biederen Franken", die Drucke- ^ rei ihrem früheren Besitzer wieder zugänglich zu machen und ihn selbst durch Druckausträge zu unterstützen. Wir wissen nicht, ob und in welcher Weise der Bürger Dorsch, der Präsident der allgemeinen Administration, dem Wunsch Schiller's willfahrte. Denn hier schließen die Mainzer Acten, Aber so viel scheint gewiß, daß Schiller auch in Mainz nicht zur Ruhe kam, „Ist dem (von Schwab) mehr erwähnten anonymen Biographen (Schil ler'-, des Dichters) zu glauben, so wäre er um die Zeit von seines großen Vetters Tode (jetzt schon ein Greis in denSicbzigen) Associö der Buchhandlung Schwan L Gütz in Mannheim gewesen, was von dorther leicht bestätigt oder widerlegt werden kann." Gustav Schwab hat diese Nachforschung nicht angestellt. Erst der Schreiber dieser Zeilen hat sich deshalb nach Mannheim an das dortige Bürgermeisteramt gewendet. Die Antwort, die auf seine Anfrage einlies, läßt keinen Zeisel darüber, daß Johann Friedrich Schiller nicht in Mannheim war. So verschwindet er sür uns von Mainz, wer aber weiß, wohin er sich dann wandte? Und als was? Als Sprachmeister, Buchdrucker oder Buchhändler? Wer schreibt diese Mittheilung zu Ende? Misccllen. Stralsund, 6, Mai, Aufsehen erregt in unserer Stadt das Plötzliche Verschwinden des Buchhändlers A, Dühr, bisherigen Be sitzers der Hingst'schen Buchhandlung, Leider scheint es, daß der selbe — nach Verübung einer Anzahl schwerer Betrügereien, bei denen er, wie sich nun zeigt, ganz systematisch und mit einer großen Umsicht seit sechs Monaten zu verfahren verstanden hat — nach Amerika flüchtig geworden ist, um den Erlös seiner Schandthatcn, der nicht unbeträchtlich sein dürfte, daselbst in Sicherheit zu bringen, Dühr hat in empörendster Weise seine intimsten Freunde nicht ge schont und zwar diesen mit Vorliebe empfindlichen Schaden zuge- sügt. Ohne Zweifel wird der Flüchtige in Amerika Bekanntschaften in Buchhandlungen anzuknüpfen suchen und daher mögen diese vor dem gesährlichen Betrüger gewarnt sein. Die definitive Annahme des Reichspreßgesetzes durch den Bun desrath hat die Verleger der Berliner Zeitungen veranlaßt, zu einer Couferenz zusammenzutreten, um über die Maßregeln zu berathen, welche für die materielle Entwickelung des Journalismus nach der Beseitigung der Stempelsteuer zu ergreifen sind, Einmüthig wurde beschlossen : 1) es soll keine Preisherabsetzung des Abonnements und der Inserate stattfinden; 2) es sei sür die Vermehrung der Korre spondenzen sowie sür ein reichhaltiges Feuilleton Sorge zu tragen; 3) wurde festgesetzt, daß die Gehälter der Rcdacteure sowie das Ho norar für die Correspondenten und Mitarbeiter erhöht werde. — Vom 1. Juli ab (Aushebungstermin für die Zcitungsstempelstener) sollen in Berlin 10 neue Zeitungen erscheine». Weit größer ist die Zahl der angekündigten Journalnntcrnehmungen in den Provinzen, Den Sortimentshandlungcn zur Notiz. — Die Herren Sortimenter werden ganz besonders daraus aufmerksam ge macht, sich für Ferd. Schmidt's Weltgeschichte, Verlag vonA, Goldschmidt, zu verwenden, indem der Verleger die Bemühungen des Sortimenters in ungewöhnlich thätiger Weise unterstützt. In jüngster Zeit versandte nämlich Hr, Goldschmidt an die Schuldirek toren ein Circular, worin er sich erbietet, Schmidt's Weltgeschichte geheftet oder gebunden zur Ansicht zu übersenden, auch bei größc- ^ ren ihm zugehenden Bestellungen den üblichen Rabatt (welchen üblichen Rabatt?!) zu gewähren oder aus je 5 Exemplare das 6, ' gratis beizufügen (der Sortimenter erhält erst aus 8 Exemplare das 7, gratis). Ferner heißt es daselbst: „Wir erlauben uns noch hin- ^ zuzufügen, daß wir eine Anzahl von Exemplaren besitzen, deren Original-Prachtband durch einmaliges Versenden etwas (meist nur im Glanz der Decke) beschädigt ist, und daß wir diesen Einband — soweit der Vorrath reicht — mit 714 S-s pro Band statt 15 Sgr. berechnen würden." Der Sortimentsbuchhandel weiß hiervon nichts. - Man kann nun entgegnen: der Verleger kann mit seinem Eigenthum ansangcn, was er will; dies mag einestheils richtig sein, andern- theils aber ist der Verleger verpflichtet, wenigstens moralisch, den Sortimenter dem Publicum nicht nachzustellen, — Es ist eine Pflicht des Sortimentsbuchhandels, gegen derartige Uebergrisse Front zu machen und sie der Oesfentlichkeit zu übergeben. Einer, der kein Freund von Schleuderei ist, Erwiderung, — Es ist ganz gewiß das Recht des Sortiments buchhandels, gegens Uebergrisse der Verleger Front zu machen und sie der Oesfentlichkeit zu übergeben. Ebenso gewiß ist cs aber auch seine Pflicht, bei einer derartigen Veröffentlichung den Sachverhalt in vorurtheilssreier und in nicht gehässiger, willkürlich gefärbter Weise vorzutragcn. In allen Fällen aber, wo cs dem Angreifer be liebt, sich hinter den sicheren Schutzwall der Anonymität zurückzu ziehen und von diesem Versteck aus ungesehen und unerkannt einen für ihn persönlich ganz gefahrlosen Kampf gegen einen Collcgen zu beginnen, in solchen Fällen, meine ich, sollte der Angreifer wenig stens streng bei der Wahrheit bleiben. In dem vorstehenden, gegen mich gerichteten anonymen Angriff wird behauptet, daß ich den Schuldirektoren in einem Circulare betreffs der „Weltgeschichte von Ferdinand Schmidt" günstigere Bezugsbedingungen geboten hätte, als dem Buchhandel, Ich weise diese Behauptung als unwahr zurück. Ist denn die Ausdrucksweisc in meinem Circular nicht klar und deutlich genug?! Ich habe den Herren Schuldirectoren bei größeren Bestellungen den üblichen Rabatt oder (höchstens!) auf je 5 Exemplare das 6, gratis (ohne Rabatt) offcrirt, das macht nach buchhändlerischer Rechnung: baar bei Parliebestellungen 1t>2/z<X> Rabatt ohne Freiexemplar, Und dem Buchhandel gewähre ich bekanntlich 33H A, Rabatt und aus 6 Exemplare ein Frei exemplar, — Es hat sich auch, soweit mir bekannt, der Sortiments buchhandel, dem infolge des Privat-Circulars die Bestellungen zu gingen, durchaus nicht geweigert, den Herren Schuldirectoren Rabatt zu geben, umsomehr, da ich ja durch das Beiwort „üblich" die Höhe des Rabatts in eines Jeden Belieben gestellt habe. Daß aber der Sortimentsbuchhandel an den günstigen Resultaten meines Privat-Circulars wirklich betheiligt wurde, das bin ich im Stande zu beweisen. Unter den Remittendcn der gebundenen Ausgabe von Schmidt's Weltgeschichte befand sich eine Anzahl von Exemplaren, deren Original-Prachtband etwas beschädigt war. Aus naheliegen den Gründen, die ich hier nicht näher auseinanderzusetzen brauche, wollte ich diese Exemplare nicht wieder in den Buchhandel bringen und ich habe deshalb niemals die im Einbande beschädigten Exem plare einem deutschen Buchhändler offerirt. Nur in dem Privat- Circular war auf diese Exemplare hingcwicscn. Und trotzdem habe ich eine Menge von Bestellungen aus buchhändlerischen Kreisen gerade auf die etwas beschädigten Einbände erhalten, die ich auch zu dem ermäßigten Preise regelmäßig cxpedirt habe. Das gerügte Circular hat also vielen Sortimentshandlungcn einen Gewinn ver mittelt — geschadet hat es aber keiner einzigen, Berlin, Albert Goldschmidt, Rcvocation, — Ich erkläre hierdurch, daß ich in Nr. 34 d. Bl. den Schriftsteller Hrn, Or, W, Schröder irrthümlichcrWeise beschuldigt habe, die von ihm in der Reclam'schenUniversal-Bibliothek 238*