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WWn-EWckl LWE Inserate nehmen außer der Expedition auch die Austräger auf dem Lande entgegen, auch befördern die Annoncen- Expeditionen solche zu Originalpreisen. Erscheint irden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1,40, durch die Post Mk. 1,50 frei in's Hans. Hohenstein-Ernstthal, Okerlungwitz, Gersdorf, Luga«, Hermsdorf, Kernsdorf, Zangenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rußdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Erlbach, Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, Grnmbach, St. Egydien, Hiittengrnnd u. s. w- Anzeiger für für Sen Verwaltungsbezirk des Stadtrathes zu Hoheustein-Grustthal Grrgcrir crller Geineri^öe-Vevrvcrltungear öev uinlregeiröerr Mrtschcrfleir Nr. 137. Sonntag, den 17. Juni 1900. 50. Jahrgang Hekanntmachung, das Schützenfest betreffend. Für di? Dauer des diesjährigen Schießens der hiesigen Schützengesellschaft wird hiermit Folgendes bekannt gemacht. 1. Das Feilhalten mit Eß- und Trinlwaaren, das Aufstellen von Schau- und Schießbuden, Caroussels, Schankzelten u. s. w. ist nur Denjenigen gestattet, welchen hierzu von der unterzeichneten Polizeibehörde Erlaubnis ertheilt worden ist. 2. Das Offenhaltc» der Schau- und Schießbuden, Caroussels, Restaurationen und dergl. ist am Sonnabend von 3—11 tthr Abends und am Sonntag von 3 Uhr Nachmittags an gestattet. 3. Alle von Privaten auf dem Festplatze errichteten Etablissements, z. B. Schau- und Verkaufsbuden, Zelte, Stände, Caroussels, Schaukeln n. s. w. müssen mit einer dentlich lesbaren Firma versehen sein, welche den vollen Vor- und Zunamen, sowie Wohnungsangabe des Inhabers enthält. 4. Das Aufstellen von Schankzelten, Verkaufsstellen u. s. w. ansterhalb des Schießplatzes ist unbedingt verboten. 5. Jede Art Ausspielung beweglicher Sachen ist an die vorgängige Erlaubniß der unterzeichneten Behörde gebunden, wie dies in der Verordnung vom 15. Juni 1826 vorgefchrieben ist. Es wird über jede in dieser Beziehung eriheilie Erlaubniß ein besonderer Erlaubnißfchein ausgefertigt, welchen der be treffende Unternehmer stets bei sich zu führen und auf Verlangen dem reviduenden Polizeibeamten un weigerlich vorzuzeigen hat. Würfelspiele werden nur unter der Bedingung gestattet, daß bei einem Spiele nicht mehr als drei Würfel verwendet werden, daß diese Würfel mindestens je 1'/^ Cubikeenlimeter groß, von weißer Hmbe uno mit deutlichen schwarzen Punkten versehen sind. Bei einem Spiele, in welchem alle Nummern gewinnen, sind die Nummern von 3 bis 18 der Reihe nach deutlich und unverwischbar auf das Würfelbrett auszuschreiben und ist neben jede dieser Nummern der ans sie evemuell fallende Gewinn zu stellen. Würfelspiel mit Nieten wird nur unter der weiteren Bedingung gestattet, daß stets alle un geraden Nummern gewinnen, alle geraden dagegen verlieren, daß die ungeraden Nummern von 3 bis mit 17 der Reihe nach mit deutlicher, unverlöschbarer Schrift auf das Würfelbrett ausgeschrieben sind und daß nebeit jede dieser Nummern der für sie bestimmte Gewinn gestellt wird. Ausspielungen mittelst sogenannter Glücksräver werde» nur dann als zulässig erachtet unv genehmigt werden, wenn die auf den letzteren befindlichen Nummern 3 em hoch, aufrecht stehend, mit schwarzer Farbe ans weißem Untergründe ange bracht nnd durch rothe Striche von einander getrennt sind, sodaß sie von dem spielenden Publikum deutlich gesehen werden können. Kegelspiele aller Art, ausgenommen Kegelbahnen, sowie Topfloosspiele werde» nicht gestattet nnd wird außerdem das Ausspielen von Geld strengstens verboten. 6. Aller Branntweinschank aus dem Schießplätze außerhalb der berechtigten Schankstätten ist verboten, ebenso das Schreien beim Anpreisen der Waaren. 7. Alles Feilhalten, Ausschänken, Musiciren und Schaustellen, sowie überhaupt der öffentliche Ver kehr auf dem Schießplätze ist spätestens Nachts IS Uhr zn schließen und müssen sämmiliche Buden und Vergnügnngsorte, auch der Schießplatz selbst, vom Publikum geräumt sein. 8. Das Hinausfahrvn und Umherfahren kleiner Kinder im Kinderwagen auf dem Festplatze am Sonntag, den 17. Juni, und am Montag, den 18. Juni, ist gänzlich untersagt. 9. Den Anordnungen der auf dem Festplatze befindlichen Polizeiorgane (Schutzmannfchafl) ist un weigerlich Folge zu leisten: Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften 1—9 werden, soweit nicht bereits in den Gesetzen Strafen ausdrücklich angedroht sind, mit Geldstrafe bis zn 30 Mark oder mit .Haft bis zu 3 Tagen geahndet. Hohenstein-Ernstthal, am 11. Juni 1900. Der Stadtrath. vr. Polster, Bürgermeister. Ws. Bekanntmachung. Nach Ablauf der zur Bezahlung der Gemeindeanlagen auf den 2.'Termin dss. Js. festgesetzten Frist werden diejenigen Steuerpflichtigen, welche sich mit denselben noch im Rückstände be finden, hierdurch letztmalig aufgefordert, die bezeichneten Anlagen nunmehr bis spätestens ZUM 1. Juli lfdn. Js. an unsere Stadtsteuereinnahme abzuführen. Alle nach Ablauf dieses Termins noch verbleibenden Reste werden dem Rathsvollzieher zur zwangsweisen Beitreibung überwiesen. Hohenstein-Ernstthal, am 14. Juni 1900. Der Stadtrath. Or. Polster. Gßlr. Bekanntmachung, Sonntagsruhe im Handelsgemerbe betr. Aus Anlaß des diesjährigen Schützenfestes — Altstadt — wird am Sonntag, den 17. Juni dieses Jahres der Gewerbebetrieb in hiesiger Stadt 1 in allen offenen Verkaufsstellen für die Zeit von Vormittags 11 — 3 Uhr Nachmittags; 2 in den auf Straßen und Plätze» ausgestellte» Vertaussstände» von 3 —13 UhrNachmittagS gestattet. Der Hansirhandel ist an diesem Tage ebenfalls nur von 3 — 11» Uhr Nachmittags zulässig. Hohenstein-Ernstthal, den 12. Juni 1900. Der Stadtrath. I>i. Polster. Bekamttmachttug. Montag, den 18. Jnni dieses Jahres, Vormittags 0 Uhr, wird im hiesigen Nathhausc (Altstadt) das Fleisch einer mit Tuberkulose (Perffttcho behafteten Kuh als minderwerthig in gekochtem Zustande, 3 Pfund ZU Pfennige, öffentlich unter polizeilicher Aussicht verkauft. Hoheusteiu-Ernstthal, den 16. Juni 1900 Ter Stadtrath. Dr. Polster Ws. Wegen der nach ministerieller Verordnung auch hier in nächster Zeit vorzunehmenden Zählung der Obstbäume werden hiermit deren Besitzer veranlw t, sich rechtzeitig und io vom Bestände ihrer Bäume zu vergewissern, daß sie den hierseits mit der Zählung beauftragten Personen genau angeben können, wieviel sie 1., in ge schlossenen Gärten und 2., in fieier Flur u) Apfel-, 5) Birnen-, c) Pflaumen- (Zweischen-) und ck) Kirsch bäume stehen haben. Oberlungwitz, am 15. Juni 1900. Der Gemeindcborstand. Oppermann. Hekanntmachung, Landesvermessung betr. Durch das topographische Bureau des Königlich Sächsischen Generalstabs finden im Lommer- halbjahr 11)00 unter Leitung d.s Majors von Carlowitz topographische Feldarbeiten der Landesvermessung auch innerhalb des Bezirks der Gemeinde Gersdorf statt. Die Grundstücksbesitzer und überhaupt alle Einwohner des Gemeindebezirks werden aufgefordert, dem Direktor des topographischen Bureaus des Generalstabes, Major von Earlowitz, sowie den ihm unterstellten Offizieren, Topopraphen und Hilfstopograpb.en bei der Ausführung dieses gemein- .uitziaen und wissenschaftlichen Unternehmens allerseits zur Beförderung des Auftrages und zur Erreichung des beabsichtigt n Zweckes thnnlichste Unterstützung zu gewähre» »nd Hilse zu leisten. Das Umwerfen, Zerbrechen oder Entfernen der ausgestellten Signalstangen, sowie jede Störung der Vermessungsarbeiten wird mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 8 Tagen bestraft. Gersdorf, 12. Juni 1900. Der Gemeindevorstand. Göhler. ?. WnWk ZM in AMmkckn z» HckM-lmWl am 13. Juni 1000. Vorsitzender: Herr Redslob. Anwesend: 17 Mitglieder. — Am Rathststche: Herren Bürgermeister Dr. Polster, Stadträthe Claus und Schulze; außerdem Herr Stadtbaumstr. Matzinger. Auf der Tagesordnung steht zunächst als wichtig ster Gegenstand die Veräußerung von Areal am Teich platz und damit zusammenhängend die E: Werbung eines Grundstückes in der Waifenhausstraße, sowie die Regulirnng der Hermannstraße. Kurz nach 8 Uhr, nachdem sich die Mitglieder in beschlußfähiger Anzahl eingesunden, eröffnet der Vorsteher die Sitzung und berührt die Wichtigkeit der heutigen Berathung, dabei dem Wunsche Ausdruck verleihend, daß dieselbe unserer Stadt zum Segen gereichen möge. — Ueber die An gelegenheit referirte Stadtv. Koch. Der Referent kommt zunächst auf einige früher gefaßte Beschlüsse bezüglich der Re- gulirung der Her mannstraße zurück. In diesem Monat sei man nun abermals dieser Frage näher getreten, und es ist geplant worden, die Straße in einer Breite von 12—15 Metern auszubauen und in gerader Rich tung durch wsühren. Die Schmiede soll nicht theilweise, sondern ganz angr kauft werden. Herr Herrmann, der sich bereits früher durch kostenlose Arealabtretung und Stiftung von Baarsummen nm die projektine Straße verdient machte, hat einen abermaligen Beitrag geleistet, insgesammt nun 17,500 M., 2500 M. sind überdies von anderer Seite aufgebracht, sodaß an der erforderlichen Baufumme einschl. des Ausbaues der Straße noch ein Betrag von 10500 Mark fehlt, über dessen Bewilligung das Collegium heute gleich falls zu beschließen habe. Herr Koch wendet sich nun zur Teichplatz-Angelegenheit. Der cv. Käufer dieses Platzes habe der Stadt 16000 Mark dafür geboten. Der Stadtrath hat beschlossen, 8000 Mark dieses Betrags zum Ankauf der Heilmannschen Brandstelle zu verwenden, mit dem übrigen Gelbe den Fehlbedarf zur Regulirung der Hermannstraße zu decken. Der Stadtrath meint ferner, wenn sich die Verkaufs verhandlungen wegen des Teichplatzcs zerschlügen, dann solle auch die Regulirung der Hermannstraße vorläufig ruhen bleiben, man wolle also beide An gelegenheiten geschlossen behandeln. Ter Finanz ausschuß, so führte der Referent weiter aus, sei darüber anderer Meinung, das Collegium solle die beiden Gegenstände getrennt behandeln. Der Finanzausschuß schlägt endlich vor, die zur Regulirung der Hermann straße noch erforderliche Summe durch Anleihe auf zubringen. Der Vorsitzende, Herr Redslob, hält es für rath- sam, dem Projekt der Hermannstraße näher zu treten. Die Heilmannsche Brandstelle in der Waisenhausstraße eigne sich ebensogut zum öffentlichen Platze wie der Teichplatz, nnd man müsse schließlich auch in Betracht ziehen, daß dann die von der Stadt zu bringenden Opfer z r Regulinmg der Hermannstraße keine so großen mehr seien. Herr Bürgermeister Dr. Polster führt aus, daß, wer ohne Sonderinteressen die Sache ansehe, sich sagen müsse, ein viereckiger Platz, der von vier Seiten von