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Hohenstri« Grrtstthal, Overlungwitz, Gersdorf, ^ugau. Hermsdorf. Kernsdorf. Zangenberg. Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rußdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Erlbach. Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, Grumbach, St. Egydien, Hüttengrund u. s. w. Gr sche int zeden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1,40, durch die Post Mk. 1,50 frei m's Haus. Inserate nehmen außer der Expedition auch die Austräger auf dem Lande entgegen, auch befördern die Annoncen- Expeditionen solche zu Originalpreisen. Anzeiger für für den Verwaltungsbezirk des Stadtrathes zu Hohenstein-Ernstthal Orgcrn aller? Gerneinöe-Verwcrlturrgear bei? rrrnliegerröerr Ortschaften. Nr. 134. Donnerstag, den 14. Juni 1900. 50. Jahrgang. Kekanntmnchung, das Schützenfest betreffend. Für die Dauer des diesjährigen Schießens der hiesigen Schützengesellschast wird hiermit Folgendes bekannt gemacht. 1. Das Feilhalten mit Eß- und Trinkmaaren, das Aufstellen von Schau- und Schießbuden, Caroussels, Schankzelten u. f. w. ist nur Denjenigen gestattet, welchen hierzu von der unterzeichneten Polizeibehörde Erlaubnis; ertheilt worden ist. 2. Das Offcnhalten der Schau- und Schießbuden, Caroussels, Restaurationen und dergl. ist am Sonnabend von 6—11 tthr Abends und am Sonntag von 3 Uhr Nachmittags an gestattet. 3. Alle von Privaten auf dem Festplatze errichteten Etablissements, z. B. Schau- und Verkaufsbuden, Zelte, Stände, Caroussels, Schaukeln u. f. w. müssen mit einer deutlich lesbaren Firma versehen fein, welche den vollen Vor- und Zunamen, sowie Wohnungsangabe des Inhabers enthält. 4. Das Aufstellen von Schankzelten, Verkaufsstellen u. s. iv. außerhalb des Schießplatzes ist unbedingt verboten. 5. Jede Art Ausspielung beweglicher Sachen ist an die vorgängige Erlaubniß der unterzeichneten Behörde gebunden, wie dies in der Verordnung vom 15. Juni 1826 vorgeschrieben ist. Es wird über jede in dieser Beziehung ertheilte Erlaubniß ein besonderer Erlaubnisschein ausgefertigt, welchen der be treffende Unternehmer stets bei sich zu führen und auf Verlangen dem revidirenden Polizcibeamtcn un weigerlich vorzuzeigen hat. Würfelspiele werden nur unter der Bedingung gestattet, daß bei einem Spiele nicht mehr als drei Würfel verweiltet werden, daß diese Würfel mindestens je 1^ Cubikcentimeter groß, von weißer Farbe und mit deutlichen schwarzen Punkten versehen sind. Bei einem Spiele, in welchem alle Nummern gewinnen, sind die Nummern von 3 bis 18 der Reihe nach deutlich und unverwischbar auf das Würfelbrett auszuschreiben und ist neben jede dieser Nummern der auf sie eventuell fallende Gewinn zu stellen. Würfelspiel mit Nieten wird nur unter der weiteren Bedingung gestattet, daß stets alle un geraden Nummern gewinnen, alle geraden dagegen verlieren, daß die ungeraden Nummern von 3 bis mit 17 der Reihe nach mit deutlicher, unverlöichbarer Schrift auf das Würfelbrett ausgeschrieben sind und daß neben jede dieser Nummern der für sie bestimmte Gewinn gestellt wird. Ausspielungen mittelst sogenannter Glücksräder werden nur dann als zulässig erachtet und genehmigt werden, wenn die auf den letzteren befindlichen Nummern 3 vm hoch, aufrecht stehend, mit schwarzer Farbe auf weißem Untergründe ange bracht und durch rothe Striche von einander getrennt sind, sodaß sie von dem spielenden Publikum deutlich gesehen werden können. Kegelspiele aller Art, ansgenommen Kegelbahnen, sowie Topfloosspiele werden nicht gestattet nnd wird außerdem das Ausspieleu von Geld strengstens verboten. 6. Aller Branntweinschank auf dem Schießplätze außerhalb der berechtigten Schankstätten ist verboten, ebenso das Schreiet» beim Anpreisen der Waaren. 7. Alles Feilhalten, Ausschänken, Musiciren und Schaustellen, sowie überhaupt der öffentliche Ver kehr auf dem Schießplätze ist spätestens Nachts 12 Uhr zu schließen und müssen fämmtliche Buden und Bergnügungsorte, auch der Schießplatz selbst, vom Publikum geräumt sein. 8. Das Hinaussahren und Umherfahren kleiner Kinder im Kinderwagen auf dem Festplatze am Sonntag, den 17. Juni, und am Montag, den 18. Juni, ist gänzlich untersagt. 9. Ten Anordnungen der auf dem Festplatze befindlichen Polizeiorgane (Schutzmannschaft) ist un weigerlich Folge zu leisten: Huwiderhaudlungen gegen die Vorschriften 1—9 werden, soweit nicht bereits in den Gesetzen Strafen ausdrücklich angedroht sind, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen geahndet. Hohenstein-Ernstthal, am 11. Juni 1900. Der Stadtrath. vr. Polster, Bürgermeister. . Ws. Bekanntmachung, Sonntagsruhe im Handelsgewerbe betr. Aus Anlaß des diesjährigen Schützenfeste« — Altstadt — wird am Sonntag, de« 17. Juni dieses Jahres der Gewerbebetrieb in hiesiger Stadt 1 in allen offene»» Verkaufsstelle»» für die Zeit von Vormittags 1t — 3 Uhr Nachmittags; 2 in de»» auf Straßen und Plätzen aufgestellten Berkaufsständen von 3 —10 NhrN achmittags gestattet Der Hanftrhaudel ist an diesem Tage ebenfalls nur von 3 —10 Uhr Nachmittag« zulässig. Hohenstem-Ernstthal, den I2. Juni 1900. Der Stadtrath. vr. Polster. 7. öffentliche Sta-tveror-neteu-Sitzung Freitag, den 15 Juni 1WE, Abends 8 Uhr. Hohenstein-Ernstthal, am 13. Juni 1900. Ter stellv Vorsteher. Johannes Koch. Gßlr. Tagesordnung: 1. a) Regulirung der Herrmannstraße; 6) Verknus von Areal ani Altstädter Teichplatze und e) Ankauf von Areal an der Waisenhausstraße. 2. Auslösung von Stadtschuldscheinen. 3. Vertretung des Bürgermeisters während oer Zeit seines Urlaubes. 4. Beschickung des Säas. Gemeindetages. 5. Kenntnißnahme a) von der Gewährung einer außei ordentlichen Schulbeihülse. b) von einer Schenkung für die Schule und o) vom Dienstantritt des Stadthauptkassen Buchhalters Bernhard Müller. Kirschen-UerpachtlMg. Donnerstag, den 21. Juni c. Nachmittags 4 Uhr soll die diesjährige Mrschenuutzuug an der von Falken nach Rußdorf führenden Straße, Falkener Flur, unter den vorher bekannt zu gebenden Bedingungen meistbietend verpachtet werden. Pachtlusiige wollen sich zu dem angeschten Terinin im Schuber t'schen Gasthof zu Falken ein finden. Falken, den 11. Juni 1900. Oskar Jahn, Gemeindevorstand, Falken. Der Krieg um rrauSvaal. Die Buren sind wieder zur Offensive, das heißt zu einer ernstlichen Belästigung der englischen Truppen übcr- gegangen Vor acht Tagen genau meldeten die im nord lichen Oranjesrcistaat kommandirenden britischen Generale, sie hielten den Rest der Buren fest eingeschlossen, eine Flucht sei nur nach dem Basutolanoe hin möglich, wo aber Tausende von Eingeborenen stä ken Trotzdem sind die Buren nicht gefangen, im GegnUheil! Ein ganzes Bataillon Engländer ist gefangen genommen worden und im Weiteren ist es den Buren im Freistaat möglich ge worden, die Bahnlinie nördlich von Kronstadt und ebenso den Telegraphen zu zerstören, Lord Roberts also vor läufig zu isoliren. Wenn es den Buren nun noch glücken sollte, die Eisenbahn nachhaltig zu zerstören, könnten sie dadurch dem Feldmarschall Roberts rechte Unbequemlutz- keiten bereiten Denn einstweilen hat er eine zweite Schienenverbindung noch nicht zn seiner Verfügung für Heranschaffung von Lebensmitteln und anderem Kriegs bedarf. Allerdings würde eine solche Unterbrechung der Verbindung den Oberbefehlshaber wohl bestimmen, schleu nigst sich in den Besitz der von Pretoria nach Lorenzo- Marquez und der von Johannesburg nach Durban sllh renden Eisenbahnlinie zu setzen. Aber auch diese Linien könnten die Buren unbrauchbar machen, wenn dies nicht bereits geschehen sein sollte. Der unbestrittene Besitz der Eisenbahnlinie Maseking Kimberley Kapstadt ist zwar eine große Annehmlichkeit für die englische Heeresverwaltung er genügt aber nicht für die Heranschaffung des Heeres bedarfes, der immer noch von ihr aus bis zu den Stellungen der britischen Truppen mehr als lM Kilo meter auf Landwegen befördert werden müßte. Immerhin ist die englische Berichterstattung über die Vorgänge im nordöstlichen Theile des Freistaats im höchsten Grade lückenhaft. Man weiß vorläufig nur, daß neben den Generalen Brabant und Rundle auch jetzt Lord Methuen mit seiner Division in diesen Gegenden thätig ist, um die rückwärtigen Verbindungen des Feld marschalls Robrr-s wiederherzustellen und die Reste der freistaailichcn Armee zu vernichten. Die völlige Auf reibung des 4. Bamillons des Derbyshire-Regiments bei Roodevaal durch die Buren wird jedenfalls deren Muth wieder erheblich steigern. Ob es ihnen aber gelingen wird, sich dauernd an der Bahnlinie zwischen Kroonstadt und dem Vaalfluß zu behaupten, ist doch bei der enor men Ucberzahl der britischen Truppen recht zweifelhaft Immerhin macht diese unvorhergesehene Schwierigkeit im Zusammenhänge mit dem Mangel aller Nachrichten von Lord Roberts dem englischen Kriegsamt in London nicht geringe Sorgen. London, >2. Juni. Ein Telegramm General Bullers von dem Hauptquartier in Natal von gestern meldet: General Hildyard forcirte Almonds Nek, den letzten Paß von Charlestown. Der Feind befand sich in beträchtlicher Stärke und hatte mehrere Geschütze. Die Stellung des Feindes wurde vom zweiten Dorset Bataillon mit gefälltem Bajonett, sowie von der dritten Kavallerie brigade eingenommen, welche auf unserer Rechten von dem sehr schwierigen Gelände um den Jketiniberg aus heftig angegriffen wurde. Buller hoffe, daß die englischen Verluste unter IM betragen. Aus Lorenzo-Marquez wird vom n. gemeldet: Hier waren heute Gerüchte verbreitet, daß Präsident Krüger in einem Extrazug während der Nacht hier ein treffen und von der Eisenbahnstation nach dem hollän dischen Kriegsschiff fahren würde. Eine große Anzahl Menschen wartete während der ganzen Nacht vergebens auf seine Ankunft, und sie wartet immer noch. Einem Bericht zufolge befindet sich ein britisches Detachement in Bremersdorp, Swaziland. Middelburg ist mit Ver mundeten und Flüchtlingen angefüllt Die Eisenbahn befördert Güter nur bis Bronkhorst Spruit Ein Zug aus dem Transvaal, der heute eintras, brachte nur zwei Passagiere. Die Meldung, daß die Buren Koomati Poort mit Stachcldrahthindernissen umgeben, bestätigt sich. Ein Berichterstatter des englischen Blattes Daily Expreß will den Präsidenten Krüger besucht und ausge fragt haben Er berichtet seinem Blatte hierüber in fol gcndcm Kabeltelegramm: „Ich traf heute Morgen (7. Juni) ein und fand die Herren Klüger und Reitz in einem Privateisen- bahnwagen, den d r Präsident vor einiger Zeit ml Hinblick aus die jetzt eingetretenen Umstände halte bauen lassen. Der Wagen war auf ein Nebengleis der Station Machadodorp erbracht worden und ist bequem, aber nicht luxuriös eingerichtet. Der Ex-Prä sident rauch:e wie gewöhnlich seine lange Pfeife, und obgleich er niederg.drückt und vergrämt war, hatte er eine ruhige und entschlossene Haltung. Er hatte nicht das Geringste dagegen, ausgefragt zu werden, und seine gewöhnliche Schweigsamkeit schien ihn gänzlich ver lassen zu haben, und obgleich er über den Krieg nichts Fesselndes sagte, so glaube ich, daß er seinen persön lichen Gefühlen mehr Ausdruck gab, als er je zuvor gethan hat. „Ja", sagte er nach der Begrüßung, „es ist wahr, daß die britischen Truppen Prätoria besetzt haben, aber das bedeutet noch nicht das Ende des Krieges. Die Bürger sind fest entschlossen, bis an den letzten Mann zu kämpfen, und werden sich nie mals ergeben, wenn noch fünfhundert Bewaffnete im Lande zusammen sind. Ich fühle mich sehr ermuthigt durch die guten Erfolge, die Kommandant De Wet und Präsident Steijn im Freistaat erzielt haben". „Der Krieg muß aber sicher beendet sein", warf ich ein, „nachdem Ihre Hauptstadt gefallen ist". „Haupt- stadt?" rief er mit großem Nachdruck aas, „was ist eine Hauptstadt? S e besteht nicht aus einem beson deren Bau aus Steinen und Mörtel. Die republi kanische Hauptst dt, dec Sitz der Regierung befindet sich hier in diesem Eisenbahnwagen. Unser Land ist vom Feinde überzogen, das ist wahr, aber es i l nicht erobert und die Regierung hat ihre Thätigkeit noch nicht eingestellt". ^Jch vermuthc, daß Sie Prätoria verlassen haben, um nicht in die Hände der Britev