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WkWMOIM WbiM sür den folgenden Tag und nehmen außer der Expedition auch die Austräger auf ste durch die Austräger pro Quartal Mk. 1,40, WM s M M, UM U, dem Lande entgegen, auch befördern die Annoncen- durch die Post Mk. 1,50 frei m's Hans. Expeditionen solche zu Originalpreisen, für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Luga», Hermsdorf, Hornsdorf, Zangenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rüßdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Erlbach, Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, Grumbach, St. Egydieu, Hüttengrund u. s. w für den Verwaltungsbezirk des Stadtrathes zu Hohenstein-Ernstthal Orgcrrr crller Geinernde-Ver'wcrltirrrgert der rrurlre^enöeir Ovtschcifterr 132. Dienstag, dm 12. Juni 1900. 50. Jahrgang . Bekanntmachung. Dienstag, den 12. Zuni dieses Jahres von Vormittags 8 Uhr ab wird im Kayritz'schen Grundstücke hier, Oststrasze Nr. 2, eine Kuh, welche mit Knochenbruch behaftet war, als minderwerthiq in rohem Zustande ä Pfund 45 Pfg. öffentlich unter polizeilicher Aufsicht verkauft. Hohenstein-Ernstthal, den 11. Juni 1900. Der Stadtrath. l)r. Polster. W. Bekanntmachung, die öffentlichen Impfungen in der Gemeinde Gersdorf (Bez. Aw.) betr. Für diejenigen Kinder, welche l. in Gersdorf im Jahre 1899 geboren, 2. nach Ausweis der Jmpflisten der vorvergangenen Jahre der Jmpspflicht noch nicht Genüge geleistet, 3. im vergangenen oder im laufenden Jahre nach Gersdorf zugezogen und der Jmpspflicht noch nicht genügt haben, finden die öffentlichen Impfungen an den nachverzeichneten Tagen von Nachmittag 4—5 Uhr im Gasthof zum grünen Thal, hier, in folgender Ordnung statt: Dienstag, den 12. Juni 190t» für Kinder, deren Familienname mit —b, Dienstag, den 19. Juni 1900 für die, deren Familiennamen mit Dienstag, den 26. Juni 1900 für die, deren Familiennamen mit —kV, Dienstag, den 3. Juli 1900 für die, deren Familiennamen mit S— Dienstag, den 10. Juli 1900 für die, deren Familiennamen mit I— anfangen. Jedes geimpste Kind ist am achten Tage nach erfolgter Impfung dem Jmpf- arzte von 5—6 Uhr Nachmittags zur Nachschau und zur Empfangnahme des Impf scheines vovzustellen. Znr Verhütung von Uebertragung ansteckender Krankheiten wird hiermit bestimmt, daß aus einem Hause, in welchem ansteckende Krankheiten, wie Scharlach, Masern, Diphtheritis, Kroup, Keuchhusten, Fleck typhus, rosenartige Entzündungen oder natürliche Pocken herrschen, die Impflinge nicht zu den Impf terminen gebracht werden dürfen. Die Eltern, Pflegeeltern und bezw. Vormünder impfpflichtiger Kinder werden hierdurch aufge- forderr, mit denselben in den anberaumten Terminen behufs deren Impfung im Jmpflokale zu erscheinen, oder die Befreiung von der Impfung Herrn Ss». «s«/- Laabs hier anzuzeigen. Die Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlene ohne gesetzlichen Grund und trotz der gegenwärtigen Aufforderung oder der ihr folgenden Ge:ellung im Revisionstermine entzogen geblieben sind, werden auf Grund von Z 14 des Reichsgesetzes vom 8. April 1874 mit Geldstrafe bis zu 50 Mk.^odcr mit Haft bis zu 8 Tagen bestraft. Im Nebligen ist den Verhaltungsvorschriften, welche den Eltern der Impflinge ausgehändigt werden, streng nachzugehen. Gersdorf Ve;. Zw., am 26. Mai 1900. Ter (Äememdevorstand. Göhler. Bekanntmachung. Der am l. Juni 1666 fällig gewesene 2. Termin Gemeittveanlagcn ist bei Vermeidung von Zwangsmitteln spätestens bis zum 26. Juni 1666 an die hiesige Äemeindekasse zu bezahlen. Gersdorf, Bez Zw., am 8. Juni 1900. Der Olemeindevorstand. Göhler. Bekanntmachung. Dienstag, den 12. Juni a. c-, wird in der Gemeindeexpedition der I. Termin Lchnlanlagen aufs Schuljahr 16661661 eingenommen. Hermsdorf, den 8. Juni 1900. Der Gemeindevorstand. Mütter Deutscher Reichstag. Bertin, 9. Jun» Der Reichstag setzte heute nach discussionsloier Erledigung einer Rechnungsvorlage die zweite Bc- rathung der Novelle zum Reichsstempelgesetz fort, und zwar bei der Umsatzsteuer aus Kuxe, die von der Commission auf 1 vom Tausend festgesetzt worden ist. Abg. Richter hat einen Antrag eingebracht, die Summe auf vom Tausend herabzu'ctzen. Abg. Hilbeck (natl.) erklärt, er habe in dem sehr ausführlichen Be richte des Abg. Paasche auch nicht die mindeste An deutung gefunden, warum auf Kuxe eine höbere Um satzsteuer gilegt werden solle, als auf andere Werth Papiere. Er glaube, der höhere Satz sei von der Commission in der Voraussetzung angenommen worden, daß der Emissiousstempel auf Kuxe nicht die Zu- stimmung des Hauses finden werde, da dies aber doch geschehen sei, sei auch der letzte Grund für die Aus nahmestellung der Kuxe in Bezug auf die Umsatzsteukr weggefallen. Ich bitte ini Jnt>resse der Gerechtigkeir den Antrag Richter anzunehmeu. Abg. v. Kurdmff (Reichsp.) erklärt, der Grund, n arum er für die Höhere Steuer stimme, sei, daß rr die Kuxe als eine ganz andere Art Papier betrachte, als alle übrige:», die hier in Betracht kommen. D e Kuxe seien sozu sagen weniger mobil, als die Actien, und er könne nicht wünschen, daß sie öfter ihren Besitzer wechseln als bisher. Die Beschlüsse der Commission gingen nicht über das Maß der Billigkeit hinaus, er bitte daher, bei ihnen stehen zu bleiben. Abg. Richter (freis. Vp.) ineint, da die Commission selbst schon in der zweiten Lesung Verbesserungen an den Beschlüssen der ersten vorgenommen habe, sehe er nicht ein, warum das Plenum nicht sollte auf diesem Wege weiter gehen können. „Hier sind doch", so sagt er unter all gemeiner Heiterkeit, „noch andere kluge Köpfe außer Herrn v. Kardorff und mir." Gestern hatte die Mehrheit den Emissionöstempel auf Kuxe damit be gründet, daß die Kuxe sich so gut wie gar nicht von den Actien unterschieden, da könnte man doch nicht heute behaupten, sie seien etwas ganz anderes. Des halb solle man seinen Antrag annehmen. Abg. Hilluck (natl.) wendet sich gegen die Ansführungen v. Kardorffs. Abg. Dr. Arendr (Rp.) erklärt, er werde für den Commissionsbeschluß hauptsächlich deshalb abstimmen, um das Compromiß nicht zu gefährden, durch welches das Zustandekommen des Flottengesetzes gewährleistet sei. Maa müsse der Commission dankbar für ihre Arbeiten sein, da die Regierung nichts gethan habe, um die Bedingung zu erfüllen, unter der allein die ausschlaggebende Partei für die Flottenvorlage zu gewinnen war, nämlich die Deckungsfragc zu lösen. Sollte der Verkehr in Kuxen infolge der höheren Umsatzsteuer eine Einschränkung erfahren, so wäre das durchaus nicht zu bedauern, aber er glaube nicht ein mal, daß dies geschehen werde. Redner greift in seinen Ausführungen vielfach auch auf die Debatten der lebten Tage zurück. Präsident Graf Ballestrem bittet den Redner, sich mehr an die Sachs zu halten, der Herr Redner habe hei Beginn feiner Ausführungen gesagt, daß es ihn» hauptsächlich um das Zustande kommen des Flatwngesetzks zu thun sei. Wenn er a.er bei jeder Position auf alle früheren Anseinander- setzungkn wieder cingehen wolle, werde das Flotte-- gesetz nie zustande kommen. Nachdem der Abg. Richter dem Avg. Dr. Arendt kurz geantwortet hat, erklärt Abg. Freiherr v. Stumm (Rp.), daß er sich zu seinem Bedauern in die'ec Frage von seinen politischen Freunden trennen müss. Auch er wünsche vor allem die Fertigstellung des Flottengesetzes, aber seine sach lichen Bedenken g-qen die e Position des Tarifes seien zn schwer, als daß er ihr zustimmen könne. Wenn man die Kuxe gegenüber den Actien so viel schlechter stelle, würde die bedauerliche Folge sein, daß die soliden Bergwerks - Gewerkichaften in Actien - Gesell- slasten umgewandelt würden. Abg. Müller-Fulda (Cenlr.) hält die Befürchtungen des Frhrn. v. Stumm für unbegründet und empfiehlt deshalb nochmals die Annahme der Coinmissionsbeschlüsse. Daraus wird die Discussion geschlossen. Da die Abstimmung über den Antrag Richler zunächst zweifelhaft bleibt, muß ein Hammelsprung vorgenommen werden. Es stimmen 99 Mitglieder dafür und 126 dagegen. Der Antrag ist also abgelehnt. Die Position wird nach dem Antrag? der Commission angenommen. Eine weitere Debatte folgt bei der Berathung der Bestimmung über die Befreiung von Stempel. Abg Richter beantragt, die nach dem jetzigen Gesetz bestehende Befreiung für Objekte von höchstens 600 M., die von der Commission ausgehoben ist, wieder herzustellen Der Antrag wird abgelehnt. — Bei Tarifnummer Lotterieloose, wo eine Verdoppelung des Stempels eintritt, bekämpft Abg. Bebel (Soz.) diese Ausbeutung schlechter Instinkte zur Deckung der Flottenkosten Die Verdoppelung des Lotteriestcmpels wird genehmigt. — Bei Nr. 6. Schiffs frachturkunden I Mk, jedoch für Konosseinente im Ver kehr zwischen inländischen Häfen und ausländischen der Nord- und Ostsee, des Kanals oder der norwegischen Küste nur 10 Pfg. beantragt Abg Richter, die ganze Nummer zu streichen eveni. aber den Verkehr, für wel chen die Commission den lO Pfennigstempcl vorschlägt, ganz stempelfrei zu taffen. Abg. Frese (freis. Vrg) er klärt, den Vorschlägen der Commision seine Zustimmung nicht versagen zu können, da er eine Vergrößerung der Flotte wolle und die Aufbringung der Mittel aus anderem Wege, etwa durch eine Reichsvermögenssteuer, nicht durch- zusctzen gewesen sei. Er habe auch neuerdings Proteste gegen den Zehnpfennig-Stempel aus dem nahen Verkehr nicht gehört. Wenn er dem Vorgeschlagenen zustimme, so wolle er damit vor Allem dem so oft vernommenen Einwande begegnen, der Handel fei wohl bereit sich die Vortheile der Flottenvcrmehrung gefallen w lassen wenn es sich aber um Beschaffung der Mittel hierfür handele, sei er nicht zu Hause Er sei andererseits in der Com mission allen denjenigen Vorschlägen cntgegengetretcn, die er für undurchführbar gehalten habe, so Stempel au Seefahrkarten, prozentige Besteuerung der Frachttonnen gelber, und er sei der Majorität außerordentlich oankbar, daß sie diele Gedanken habe fallen lassen Den Zehn pfennig-Stempel habe übrigens Lübeck schon seit Jahren Abg. Semmler (natl) erklärt sich in gleichem Sinne. Die Hamburger hätten, obwohl sie durch die Steuer sehr getroffen würden, sich große Zurückhaltung aufcrlegt und keinen Protest dagegen eingelegt. Abg. Richler (freis. Vp.): Den jetzigen Stempclbcschlüssen würden weitere -olgen. Wenn die Hamburger und Bremer so nobel wären, so hätten sie sich doch lieber gleich bereu erklären sollen: Wir in Hamburg zahlen 600,<)00, wir in Bremen 400,000 M. usw., da wäre vielleicht sogar Herr Müller Fulda b-reit gewesen, auf diesen Stempel zu verzichten Heiterkeit.) Abg. Müller Fulda (Ztr): Es ist sehr er- reulich, daß die Schifffahrts-Interessenten sich so bereit gesunden haben, ihrerseits die Kosten tragen zu helfe» Es wäre gut gewesen, ivenn auch die Börse sich so be reitwillig gezeigt hätte. — Die Anträge Richter werden abgelehnt, damit ist der Tarif erledigt. — Beim Stempel- .»eketz selbst wird ein Antrag Wörle (Ztr.), es für in ländische Wohlthätigkeitslotterien auch noch für das ganze Jahr 1901 hindurch bei dem bisherigen Stempel zu be lassen, nach kurzer Debatte angenommen. Artikel 8 dehnt die behördliche Revisionsbefugniß und Pflicht auf alle Personen aus, welche abgabepflichtige Kauf und An- schaffungsgeschäste oder Schiffsversrachtungen gewerbs mäßig betreiben oder vermitteln Abg. Richter beantragt, diese Bestimmung zu streichen, die ein überaus bedenkliches Eindringen in den Betrieb der Privatgeschäfte, speziell der Privatbanken bedeute. Abg. Gräfe (Res.) pflichtet dem bei. Eine automatische Kontrole bestehe ja schon durch den Gegenkontrahenten. Vorliegende Bestimmung sei ebenso überflüssig wie belästigend und erniedrigend. Abg. Müller-Fulda empfiehlt Festhalten am Commissions beschluß. Abg. Dr. v. Siemens ('reis. Vrg.) giebt der Majorität zu bedenken, ob es richtig sei, so weit zu gehen, die Behörde zu ermächtigen, jeden Augenblick auch jedem kleinen Kaufmann aus dem Lande in die Bücher zu gucken. Die Abgq Heim und Gröber (Ztr.) treten dagegen für den Commissionsbeschluß ein. Wenn Aktiengesellschaften, Genossenschaften u. s. w. revidirt ivürden und revidirt werden könnten, so sei es nur gerecht, dies auch auf die Privatgeschä'te auszudehnen — Der Antrag Richter wird abgelehnt und auch der Rest des Gesetzes w-rd unver- ändert nach den Commissionsbeschlüffen angenommen — Es folgt die zweite Lesung der Novelle zum Zolltarif gesetz. Punkt 1 der Kommissionsbeschlüffe betr. den Zoll für Schwefcläther wird vebattelos angenommen. Bei 2a, Erhöhung des Bierzolles von 2 aus 6 Mk., bittet Abg. Eickhoff um Ablehnung, indem er u A. auch vor den handelspolitischen Konsequenzen einer solchen Erhöhung warnt. Sei er recht berichtet, so denke Frankreich schon an eine Verdoppelung des Bierzolles. Namentlich Bayern sei daran interessirt, daß nicht etwa Oesterreich seinen Zoll von Neuem erhöhe Seine Freunde sähen überdies der Zollerhöhung auch schon einen Vorboten der Biersteuer erhöhung und um so mehr hieße es für sie: prinoipiis obsta Abg. Dr. Haffe (nl.) führt aus daß es sich hier, ivo hauptsächlich das Pilsener Bier in Betracht komme, nur um eine Luxusabgabe handele Abg. Rösicke- Desiau (lib.) bekämpft die Zollerhöhung. Pittener Bier werde nicht nur von Reichen getrunken, sondern auch vom Mittelstand, sehr oft werde es auch ärztlich verordnet. Abg Bindewald (Ref.) spricht für die Zollerhöhun , Abg. Müller Sagan (freis. Vp.) erinnert einer Bemerkung des