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Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des Stadtrathes zu Hohcustcin Donnerstag, den 30. April 1896 16. Jahrgang. gegen Hahn »»» — Nr. 99. S'ilchjjschis. Hohenstein, den 29. April. Erst vor kurzer Zeit konnten wir unseren Lesern die er freuliche Mittheilung vou einer unserem Mitbürger, Herrn I. L. Lotze, Inhaber der Hohensteiner Seidenweberei, von höchster Seite zu Theil gewordenen ehrenden Auszeichnung bringen und bereits heute sind wir in der angenehmen Lage, von einer zweiten derartigen Auszeichnung berichten zu können. Wie unS Bei der Setzung von Grenzsteinen ist nicht außer Acht zu lassen, den Grenzsteinen unverwesliche Merkzeichen, wie Schmiedeschlacken, Glas- oder Topfschcrbcn unterzulege», sowie jedeu Stein mit einem Kreuze zu versehen. Sämmtliche Grenzsteine, sowohl die alten noch brauchbaren als auch die neugcsetzten find mit Weißkalk (ciugerührt mit scharfer Scifensicderlauge) anzustreicheu. 4. Nach näherer Angabe der mit der Vermessung beauftragten Beamten sind zu sämmt- lichen Grenzsteinen durch die betreffenden Besitzer oder deren Vertreter Abstcckepsähle zu schlagen, welche je 45 ein lang und au der eine» oberen Seite dergestalt glatt abgclascht sein müssen, daß eine Nummer daran geschrieben werden kann. Hohenstein, den 27. April 1896. Der S t a d t r a t h. vr Backofen. Den 2. Mai Vormittag 10 Uhr kommt an der Wohnung der Auguste Tetzner in Hüttengrund 1 Sopha nud 1 Waschtisch gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Der Gerichtsvollzieher des Königl. Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal. Seer. Kurth.Q. 150 96. Deutscher Reichstag. Berlin, 28. April. Die bereits mehrfach in der Presse erörterte Frage, ob der antisemitische Abgeordnete Köhler durch die Ueberuahme einer Postagentur seines Mandates verlustig gehe, ja ob er, da, wie mehrfach angegeben wurde, mandatsmüde sei, fand ihre vorläufige Erledigung durch ein Schreiben, worin der Abgeordnete anfragt, ob sein Mandat erlösche. Dieses Schreiben wurde der Geschäftsordnungscommission überwiesen. Dann trat das Haus in die zweite Lesung des Börsenge setzes ein, dessen erster Paragraph die Errichtung und Aufhebung von Börsen, sowie die Aufsicht über sie betrifft. Dazu lag eiu Unterantrag des konservativen Abg. Grafen Kanitz vor, wonach die Landesregierungen befugt sei» sollen, anzuordnen, daß in den Vorständen der Productenbörsen die landwirthschaftlichen Nebcugcwerbe und die Müllerei entsprechend vertreten sind. Der Berichterstatter Abg. Gamp (Rp.) verwahrte die Commission gegen die Vorwürfe der Stettiner Acltesten der Kaufmannschaft, daß sic sich von frivoler Leichtfertigkeit, Haß, Neid und völliger Unken» tniß der heutige» Wirthschaftsverhält- nisse habe leiten lassen. Der Abg. Graf Kanitz gab bei Be gründung seines Antrages die Erklärung ab, daß seine Partei, uni die Berathung nicht zu erschweren, nur die allernothwen- digstcn Anträge stellen wolle. Er erinnerte dann bezüglich des Antrages selbst an die Bestimmung des preußischen Gesetzes über die Landwirthschaftskammern, wonach die Laudwirthschaft an der Preisnotirung und Verwaltung der Productenbörse Mit wirken solle. Staatssecretär v. Bötticher meinte, daß der An trag Kanitz auf Schwierigkeiten beim Bundesrath nicht stoßen mitgeiheilt wurde, ist Herr Lotze mittelst heute eingegangencn Dekrets auch von Seiner Hoheit dem Herzog Friedrich von Anhalt zum „Hoflieferant Ihrer Hoheit der regierenden Frau Herzogin von Anhalt" ernannt worden. — Wir beglückwünschen Herrn Lotze ausrichtig auch zu dieser weiteren ehrenvollen An erkennung seiner rastlosen Bemühungen zur Hebung der Seidcn- industrie und hoffen, daß diese hohen Auszeichnungen immer mehr dazu beitrage» werde», die Producte der heimischen In dustrie auf dem großen Weltmärkte gesucht uud gewürdigt zu sehen. X. Wer sich noch mit der Brandkasse aus deu 1. Termin d. I. im Rückstände befindet, beeile sich sofort zu bezahlen, da in den nächsten Tage» mit Kosten bis zu 1 Mark verbundene Zahlungsauflagcn erlassen werden. Für sächsische Städte nicht unwichtig ist die Nachricht, daß. wegen Umänderung der vierwn Bataillone dem Reichstag in etwa 14 Tagen eine Vorlage zugchen soll. Je zwei Halb bataillone werden zusammcngclegt und das Vollbataillon durch 100 Köpfe, welche die übrigen Bataillone abgebcn, auf etwa 500 Köpfe gebracht werden. Auf jede Division kommt ein neues Regiment von zwei Bataillonen. Sachsen mit seinen drei Divisionen erhält demnach drei neue Regimenter. Eins davon soll in Dresden, eins in Leipzig und eins in einer noch zu bestimmenden andere» Stadt »ntergebracht werden. Mög licherweise wird man erst abwarten, was von den sich bewer- bcndcu Städten angeboten wird. Die Neuordnung soll am 1. April 1897 in Kraft treten. Die Kosten wurden bisher auf 600 000 Mk. angegeben. Daneben wird eine größere Rate für die Kasernierung gefordert. Die Bestimmungen über die Landbriefbestellungen an den Festtagen sind neuerdings für das Rcichspostgebict dahin ein heitlich geregelt worden: die Landbriefbestcllung ruht vollständig am erste» Weihnachts-, Oster- und Pfingsttage, am Charfreitag, am Himmclfahrtstag und an den Bußtagen, sowie in katholischen Gegenden am Frohnlcichnamstag. Dagegen hat an den zweiten Feiertagen von Weihnachten, Ostern und Pfingsten, am Neu- jahrstage und Geburtstag des Kaisers, sowie au den gewöhn lichen Sonntagen eine einmalige Landbriefbestellung nach sämmt- lichen Landortcn stattzufiuden. Ueber die Zcitcmtheilung für die Herbstübungen des 12 Armcecorps berichtet das „Meißn. Tagebl." Folgendes: 45. Jnfanteriebrigade. BrigadcmanöverÄmtshauptmannschastMeißen links derElbe vom 24. bis mit 26. August. 64. Jnfanteriebrigade. Brigademauöver: Amtshauptmannschaft Meißen rechts der Elbe vom 24. bis mit 26. August. 27. August Rasttag. 23. Di vision. Divisivnsmanöver: Amtshauptmannschaft Meißen links derElbe vom 28. bis mit 31.August. 32.Division. Divisivns manöver: Amtshauptmannschastcn Meißen und Großenhain rechts der Elbe vom 28. bis mit 31. August. 3. September Kaiserparadc bei Zeithain, 8. und 9. September Kriegsmärsche. 10., 11. und 12. September Manöver des 12. (königl. sächs.) Armeecorps mit der 8. Division gegen das 5. und 4. Armee corps. Außerdem finden in der Zeit vom 18. bis mit 22. August Gcfcchtsschießübungcn im Gelände statt, und zwar schießt das Bekanntmachung. Nachdem das Ergebniß der diesjährigen Einkommensteuer-Einschätzung den Beitrags pflichtigen bekannt gemacht worden ist, werden in Gemäßheit der Bestimmungen in 8 46 des Einkommensteuergesetzes vom 2. Juli 1878 alle Personen, welche am hiesigen Orte ihre Steuerpflicht zu erfüllen habe», denen aber ein Stenerzettcl nicht hat behändigt werden können, hiermit aufgefordert, wegen Mittheilung des Einschätzungscrgcbnisscs sich bei unserer Stadtsteucreinnahme zu melden. Hohenstein, den 29. April 1896. Der Stadtrat h. vr. Backofen, Bürgermeister. Murvermessung. Sämmtliche Grundstücksbesitzer, welche ihre Grundstücke noch nicht vermut haben, werden, da mit Vermessung der einzelnen Grundstücke jetzt begonnen wird, aufgefordert, nunmehr schleunigst die Berarnunß zu ordnen. Es sind dabei folgende Vorschriften zu beachten: Die Grenzen sämmtlicher Grundstücke sind durch feste Grcnzmale dauernd und sicher abzurainen. Soweit die Grenzen nicht durch Mauern, Flußufer, mit steinernen Säulen versehene Gartenzäune oder gemauerte Gräben gebildet werden, sind zur Abrainung durchgängig geeignete Grenzsteine von nicht unter 60 cm Länge zu verwenden. Alle etwa versunkenen oder mit Erdboden bedeckten alten Grenzsteine sind frei zu machen und aufzurichten und, soweit sie ihrer Bestimmung zu dienen nicht mehr geeignet sind, durch neue zu ersetzen. daß der Präsident ihn an den Inhalt des zur Berathuug stehenden Paragraphen mahnen mußte. Die Kritik sdcr Ham burger Kausmannschaft an der Vorlage steht nach des Redners Anschauung auf zu niedrigem Niveau, als daß man näher da rauf eingeheu sollte. Die Börsianer hätten allerdings Grund, nach Erlaß dieses Gesetzes mit schweren Sorgen der Zukunft entgegen zu scheu. Staatssecretär v. Bötticher empfahl, den Antratz Kanitz, wenn man ihn überhaupt für uöthig halte, iu 8 4 aufzunehmen. Hierauf ergriff der Abg. Graf Kanitz noch einmal das Wort, um darzulegen, daß die Börsen gegenwärtig nicht mehr das Gepräge eines Marktes haben, wo sich Käufer und Verkäufer gcgenüberträten, sondern, daß dort nur eine ein seitige Preisfestsetzung stattfinde. Diesen Zustand wolle sein Antrag ändern. Der Abg. Dr. Hammacher (uat.-lib.) wies darauf hiu, daß bereits im Gesetz den Landesregierungen die Befugniß ertheilt sei, Fachleute hiuzuzuziehen und trat nament lich den Ausführungen des Abg. Hahn entgegen. Graf Kanitz zog hieraus Zeinen Antrag zu 8 1 zurück, der nach kurzer weiterer Erörterung unverändert angenommen wurde. In 8 2, der vom Staatscommisfar handelt, dem die Commission schon erweiterte Befugnisse gegenüber derRegierungs- vorlage gegeben hat, wollte der Abg. Graf Kanitz für den Commissar auch die Berechtigung ausgesprochen wissen, den Bcrathungcn der Börsenvrgane bcizuwvhnell und den Börseu- vvrstaud zur Beseitigung vou Mißbräuchen ausznfordern. Nur dann könne der Commissar eine ersprießliche Thätizkeit ent- salten. Der preußische Handclsmimstcr Frhr. v. Berlepsch legte das Hauptgewicht auf die richtige Auswahl der Persvn. Der hanseatische Abgeordnete Klügmauii wandte sich gegen den Antrag Kanitz, der die Vörscnorgaue dem Commissar unterordncn würde. 8 2 wurde schließlich »ach längerer Erörterung mit einem Zusatzamrag des Grafen Oriola angenommen, wonach der Börseucommissar berechtigt ist, den Verhandlungen derBörsen- organc bcizuwolmen. Der Schluß der Bcrathungcn spitzte sich zu persönlichen Auseinandersetzungen zwischen dem Abg. Grafen Konitz (cons.) und dem Minister Frhrn. v. Berlepsch sowie dem Abg. Singer (Socialdemokrät) und v. Ploetz (cons.) zu. Abg. Singer warf Herrn v. Ploetz vor, in Speculationsbcziehungen zu einem hiesigen Bankhause zu stehen und blieb auch bei dieser Behaupt ung, als der Abg. v. Ploetz die Berichte Singers „gemein und lügenhaft" nannte. Morgen wird die Berathung fortgesetzt. Die bei Schneider Max Fröhlich in Hohenstein, Drcsdncrstraße, gepfändeten Kleidungsstücke kommen nicht in dessen Wohnung, sondern in Hoppe's Restauration, Neustadt, den 5. Mai, Nachmittag 3 Uhr zur Versteigerung. Der Gerichtsvollzieher beim Königl. Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal. Secr. Kurth. Q. 178/96. Hohensteiner Tageblatt Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf. Lugar» Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rußdorf, Wüstenbrand Grüna. MMelbM, Ursprung, Leukersdorf, Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleitza, Reichenbach, Grumbach, Callenberg TirschhciR^ Kuhschnappel, St. Egidien, Hüttengrund u. f. w- würde. Gleich dem Berichterstatter nahm auch der Abg. Graf Oriola (uat.-lib.) die Commission gegen beleidigende Kritiken, insbesondere des Hamburger „Ehrbaren Kaufmanns", in Schutz, und hob im Gegensatz dazu die sachlichen Darlegungen der Berliner und der Frankfurter Kausmannschaft hervor. Daß die Aussicht am besten durch den Staat und nicht durch die kaufmännischen Körperschaften geübt werde, sei durch ein stimmige» Beschluß der Börscnumfragecommission anerkannt. Mit der Absicht des Antrages Kanitz erklärte sich der Redner einverstanden, doch hielt er ihn bei 8 4 mehr am Platze wie hier. Der freisinnige Abg. Barth sand die scharfe Kritik an den Commissionsbeschlüssen dadurch erklärlich, daß diese Beschlüsse das feine kaufmännische Ehrgefühl schwer verletzen. Dem An trag Kanitz maß er unr geringe kaufmännische Bedeutung bei und sah darin ein Mißtrauen, das durch die Verhältnisse nicht begründet ist. Namens der Antisemiten sprach Abg. Lieber mann von Sonuenbcrg für möglichste Verschärfung des Gesetzes. Gegen den Antrag Kanitz erklärte sich der Centrnmsabgcvrdncte Fritzen, der im Allgemeinen die Coinmissionsbcschlüssc gut heißt uud nur in Bezug auf den Getreidcterminhaudel eine abweichende Stellung cinnimmt. Der Abg. Graf v. Arnim (Reichsp.) hielt ein gewisses Mißtrauen der Laudwirthschaft gegen dre Börse für berechtigt. Der Wildconservatwe Abg. " > gab seine Ausführungen in einem so breiten Rahmen,