Volltext Seite (XML)
Hohenftein Grnstchal, Oberlungwitz, Gersdorf, Lugau, Hermsdorf, Kernsdorf, Erscheint leben Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1,40, durch die Post Mk. 1,50 frei m's Haus. Inserate nehmen außer der Expedition auch die Austräger auf dem Lande entgegen, auch befördern die Annoncen- Expeditionen solche zu Originalpreisen. Anzeiger für Zangenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rußdorf, Wüstcnbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Erlbach, Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Callellberg, Tirschheim, Kuhschnappel, Grumbach, St. Egydien, Hüttengrund u. s. w° Sonntag, den 20. Mai 1900 50. Jahrgang für den Verwaltungsbezirk -es Sta-trathes zu Hohenstein-Ernstthal. ^-r. 115. Bekanntmachung. Es ist in letzter Zeit mehrfach die Wahrnehmung gemacht worden, daß fortbildungsschulpflichtige junge Leute des Abends bis in die Nacht hinein in hiesigen Gastwirthschaften ohne Begleitung Erwachsener zechen und spielen. Es wird deshalb Folgendes hiermit bekannt gemacht: „Sämmtlichen fortbildungsschulpflichtigen jungen Leuten wird der Besuch von Tchank- und Tanzstätten und öffentlichen Vergniigungsorten ohne Begleitung Erwachsener strengstens verboten." Die Gastwnthe werden hiermit angehalten, die sortbildungsschulpflichtigen jungen Leute ohne Be gleitung Erwachsener beim Betreten ihrer Schank- und Tanzlocale sofort auszuweisen. Eltern, Handwerksmeister, Dienstherren und Herrschasten werden für die von ihren Lehrlingen, Dienstboten, Arbeitern begangene Uebertretung dieses Verbots dann verantwortlich gemacht, wenn ihnen ein Mangel an der ihnen obliegenden Anssichtsführung zur Last fällt. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmung werden unnachsichtlich mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zr 6 Tagen bestraft. Hohenstein-Ernstthal, am 18. Mai 1900. Der Stadtrath. I>r. Polster, Büraermeister. Ws. Bekanntmachung. Der Strumpfwirkermeister, Material- und Fleischwaarendändler Herr August Friedrich Leichseuring, hier beabsichtigt in seinem an der Hohestraße gelegenen Hausgrnndstiicke Nr. 223 Abtheilung v des Brand- Versicherungs-Catastcrs für Hohenstein-Ernstthal eine Kleinviehschlächtereianlage zu errichten. In Gemäßheit des 8 17 der Reichs-Gewerbe-Ordnung vom 21. Juni 1869 wird dies mit der Aufforderung hiermit bekannt gemacht, etwaige Einwendungen gegen die projectirte Anlage, soweit sie nicht auf besonderen Piivatrechtstiteln beruhen, bei deren Verlust binnen vierzehn Tagen schriftlich hier anzubringen. Die Frist nimmt ihren Anfang mit Ablauf des Tages, an welchem das die Bekanntmachung zum ersten Male enthaltende Blatt ausgegeben worden ist. Hohenstciu-Erustthal, am 12. Mai 1900. Der Stadtrath. I. V.: W. Listig. Die Entrichtung des Schulgeldes Md der Wassersteuer vetr. Das Schulgeld, Fortbildungsschulgeld und das sür fremdsprachlichen Unterricht auf das 1. und 2. Vierteljahr 1900, sowie die Waffcrstener aus die Monate Januar bis mit März ist nun mehr längstens bis zum 31. Mai 1900 an die hiesige Stadtsteuereinnahme abzuführen. Nach Ablauf dieser Frist beginnt die zwangsweise Beitreibung aller Rückstände durch deu Rathsvollzieher. Hoheustein-Ernstthal, den 16. Mai 1900. Der Stadtrath. vr. Polster. Schsß. An der Wohnung des Wassermeisters Julius Th'mas hi!"-, kommen den 20. Mai nachm. 3 Uhr ein Sopha, Stühle und l Spiegel gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Der Gerichtsvollzieher beim KSnigticheu Amtsgericht Hoheusteiu-Grustthal. Q. 188/00. Sekr. Kurth. Bekanntmachung. Die Vereinnahmung des l. Termines Gemeinveanlaaen pro 1900 soll Dienstag, den 22. Mai a. c., Vormittags von 9—12 Uhr in Böhmers und Nachmittags von 2—6 Uhr in Acker m ann 's, Mittwoch, den 23. Mai a. c., ? Vormittags von 9—12 Uhr in Georgis und Nachmittags von 2—6 Uhr in Neu bauer's Restaurant stattfinden. Uebrigens werden auch Zahlungen an jedem Wochentage während der Expedilionszeit im Ge meindeamt entgegengenommen. Oberlungwitz, am 17. Mai 1900. Der Gemeindevorstand. Oppermanu. MWMs. Hohenstein-Ernstthal, 16 Mai 1900. WittheUungen von allgemeinem Interesse werden dankbar ent- gegengenommen und eventl. honbr'rt. — Aus dem Verwaltungsbericht für das Jahr 1899 und dem Haushaltplan für 1900 der Gemeinde Oberlungwitz entnehmen wir Folgendes (die eingeklammerten Ziffern beziehen sich auf 1898): Die allgemeinen Registranden für Gemeinde-, Militär-, Armen-, Arbeiterversicherungs- rc. Sachen verzeichnen inSgesammt 4272 (3900) Eingänge, die der Erledigung bedurften. Das Abgangsjournal weist 3834 (3005) zur Post gebrachte Briefe, Packete rc. auf. Im Orte sind etwa 950 Bescheide, Ladungen usw. und 13000 Steuer- und Mahnzettel zugestellt worden. Baugenehmigungsgesuche wurden 40 (40) eingebracht und zur Brandversicherung 36 (42) neue bezw. veränderte Objekte gemeldet. Es wurden ferner 7 (4) Gebäude- und Stubenbrände benierkt, in einem Falle (1) wurde durch Blitzschlag Schaden angerichtet. Anfangs 1899 verzeichnete man 126 Unlcr- stützungssälle, am Jahrcsschluß denn 123. In Heil- und Pflegeanstalten waren am Jabresschluß 24 P.r- sonen untergebracht. — Betriebsunf llanzeigen gingen in 20 Fällen ein. — Am 1. Januar 1900 bezogen 127 Personen an Invaliden- und Altersrente 1371^15 Mk. auf 1 Monat. Die Gemeindeverwaltung stellte im Jahre 1899 161 (151) Arbeit?-, 12 (15) Berg arbeiter- und 63 (67) Dienstbücher ans. Strafver fügungen wurden 118 (192) erlassen — Ferner waren 3285 (3134) Personen hier aulagen-, 2600 staatssteucrpflichtig. Pfändungen mußten 644 (472) vorgenommen werden; Schankstättenverbote wurden 60 (94) ausgesertigt. Anlagenreklamationen waren in 209 (I65) Fällen zu erledigen. — Bei der Gemeinde-Sparkasse erfolgten 1489 Einzahlungen in Höbe von 249935,43 Mk., und 1027 Rückzahlung n in Höhe von 273374,69 Mark. Sparkassenbücher wurden 281 ausgestellt, Konten sind 157 erloschen, sodaß am Jahresschluß 1899 1676 offene Konten mit einem Einleger-Gut- bab n von insgesammt 1018415,74 Mark vor handen waren. In die Register des Standesamts wurden eingetragen: 444 (438) Geburten, 17 (9) Todt- geburtcn, 103 (99) Aufgebote, 103 (98) Eheschlie ßungen und 809 <302) Sterbefälle. — Im Uebrigen ist zu bemerken, daß im vorigen Jahre an Regulativen ein neues für Gemeindeanlagen und ein solches für Besitzveränderungsabgaben erlassen worden sind. Eine Gehaltsstaffel für Gemeinde- Beamte besteht zur Zeit noch nicht. — Herr Ge meindeoorstand Oppermann schließt lunter herzlichem Danke gegen Alle, die ihn in seiner Thätigkeit unter- stützten, sowie mit den besten Wünschen für die Weiter entwickelung der Gemeinde Oberlungwitz seinen Jahres bericht. Aus dem aufgestellten H a u s h a l t p l a n e für 1 9 00 sei angeführt: I. Gemeindekasse. Voraussichtlicher Bedarf: 95 508,89 Mk. Deckung-mittel: 28 753,33 Mk. Dee Fehlbeda.f von Mk. 66 755,56 Mk. ist durch G.meindeanlagen aufzubringen, und zwar so, daß sür eine Grundsteuer-Einheit 6,2 Pfg. und die einfach» Einkommenanlagensätze mit 14 Proz. Zuschlag zu ent richten sind. ll. Armenkasse. Bedarf: 23 437,48 Mark. Deckungsmiltel: 10 804,49 Mk. Der Fehlbedarf von 12 632,99 Mk. wird aus der Gemeindekasse gedeckt. III. Feuer lösch kasse. Bedarf: 1229,39 Mk. Diese Summe wird durch Beiträge von der Landes- brandversichernngskasse, den Mobiliarversichernngs gesellschaften und iveitere Einnahmen gedeckt. Die Einwohnerzahl der Gemeinde Oberlung witz erreichte Ende 1899 die Höhe von 8500 Seelen (1895: 7912); bewohnte Gebäude giebt es 654 (1895: 582). Gemei nderath. Derselbe besteht außer seinem Vorsitzenden, Herrn Gemeindevorstand Oppermann, und den drei Gemeindeältesten, Herren Fabrikant Licberkaecht, Fabrikant Tauscher und Gartenbesitzer Spindler (Ortstheil Hüttengrund) aus den Herren Löbel, Engelmann, Sieber, L. Meier I, Wetzel, Land- gras, L. Meier II, Zimmermann, Metzner, Siegert, Venter, Franke, Bogel, Kunze, Härtel jun., Hoder- mann, Jnngnickel, Kupfer, Baldauf, Köhler, Sehm und Dörr. Die Gemeinde-Sparkasse verzinst die Einlagen mit 31/2 0/0 und leiht Gelder aus gegen mündel mäßige Sicherheit zu 4^ o/g. — Der diesjährige Verwaltungsbe: icht beweist aber mals, wie sich die Gemeinde Oberlungwitz unter einer umsichtigen Leitung stetig fortentwickelt und immer mehr emporblüht. Zur Knieb>e«g««g i« Sachsen nahm am Dienstag die Meißner Kirchen- und Pastoral- conferenz auf Veranlassung des Vorsitzenden, Geh. Kirchenrathes I). Rietschel, Stellung. Der Präsident des Landesconsistoriums, von Zahn, erklärt: Es lei ihm ein Bedürfniß, sich in dieser Versammlung über d.ese Angelegenheit auszusprechen, deren hohe Bedeutung für die Stellung und Ehre unserer Landeskirche Nie mand verkennen kann, die aber in der Behandlung, die sie von Anfang an in der Oeffentlichk-nt gefunden, zum Theil koch eine Deutung erfahren hat, die sie nicht verdient, und zum Theil in das Gebiet der L idenschast gezogen worden ist, was der Sache nicht genutzt hat. Was soll man dazu sagen, wenn in Zeitungen die Nachricht ausgesprengt worden ist, in Sachsen tobe jetzt ein Kampf nm die Ehre des Pro testantismus, oder wenn mau sich in der Presse zu dec Ansicht verstiegen hat, der Hof möchte doch auf die Theilnahmc an den Processionen lieber verzichten. Solche Maßlosigkeiten und ungereimte Forderungen können nicht ernstlich genug zurückgewiesen werden. Sie schaden nur und haben sehr geschadet und denen ihre Aufgabe erschwert, die in erster Linie berufen sind, die Ehre und die Rechte unserer Kirche zu ver- theidigeu. Noch sitzen im Landesconsistorium nur Männer, die auch evangelisch denken und fühlen und des Eides eingedenk sind, unsere Landeskirche in ihren Rechten zu wahren und zu schützen. Noch wissen auch wir im Landesconsistorium, daß unser Volk, das evan gelisch ist und bleiben soll, sich den Schatz unseres evangelischen Bekenntnisses nicht entreißen lassen will, und wenn es ernstlich in Gefahr ist, werden wir eiu müthiq zusammenstehen zur Vertheidigung. Aber handelt es sich hier um Existenzfragen für unser Be- kenntniß? Betrachten wir doch i nh'g den Thatbestand. Bei den Processionen in der Hoskirche, an den» der König und die Mitglieder des königlichen Hauses theil- nehmcn, sind auch evangelische Officiere und Soldaten zur Spalierbildung befohlen worden. Das ist von altersher so gehalten worden, und es ist bisher von evangelischer Seile daran kein Anstoß genommen worden. Man braucht das auch nicht, denn wie die kürzlich veröffentlichte Instruktion bestätigt, handelt es sich dabei um eine rein militärische Dienstleistung, durch welche kein Evangelischer in seinem Gewissen sich bedrückt zu fühlen braucht. Die Ehrenerweisung gilt nicht dem Sanclissimum, sondern dem Könige und den Mitgliedern des Königshauses. Die aktive Be theiligung an irgend einer gottesdienstlichen Handlung in der katholischen Kirche wird keinem evangelischen Soldaten zugemuthet. Ganz anders liegt es freilich bezüglich der Commandirung evangelischer Cadetten zum Pagendienste. Wie erst in neuerer Zeit festgestellt morden ist, bat die'e Commandirung dazu geführt, daß evangelische Cadetten in die Lage gekommen sind, sich von der Verneigung vor dem Sanctissimum nicht aus- schließen zu können, wodurch sie genöthigt waren, eine Handlung zu begehen, die dem evangelischen Gefühl widerstreitet. Hierzu kann die evangelische Kirche nicht schweigen. Mit vollem Nachdruck mnß hiergegen Ein spruch erhoben werden (Bravo!), und es ist kein Zweifel darüber gelassen morden, daß in diesem Punkte, in dem mir mit allen Evangelischen eines Sinnes sind, in dem Ausschluß jeder aktiven Betheiligung an Kulmshaudlungen, kein Zugeständniß gemacht werden kann, und daß, wenn nicht Wandel geschaffen wird keine Aussicht sei, daß die Beunruhigung sich wieder legen würde. Es genügt jedoch, falls die Verwendung evangelischer Cadetten sich nicht umgehen lasse, wenn ihnen vorgeschrieben werde, unter allen Umständen stehen zu b'.eibcn. Die Entschließung hierüber steht noch aus, aber Alles b.rechtigt zu der Hoffnung, daß wir mit Vertrauen dem Ausgange entgegensetzen dürfen. Wir dürfen in Zuversicht hoffen, daß der König in einer Weisheit und hohen Gerechtigkeit auch in diesem Stücke seinen evangelischen Unterihanen gerecht wird werden wollen. Haben mir doch in bedeutungsvoller Stunde es ans s mein eigenen Munde gehölt, und ist doch seine gesammte Regierungszeit dafür ein Zeugniß, wie gerade der Erhaltung des confeffionellen Friedens jeder Zeit seine besondeie Fürsorge zugcwendet gewesen