Volltext Seite (XML)
MM ein er Tageblatt Nr. 295. Sonntag, den 19. December 1897 L7. Jahrgang findet Der diesjährig 10 Nhr nnd Freitag, den 24. statt. Znm (khristmarkt dürfen Die diesjährige Stadwermdneten-C'rgän;nW findet Sonntag, den 19. December Nachmittags von 2 December Vor und Nachmittags bis Abends 10 Uhr nur hiesige Händler feUbieten. Hohenstein, am 13. December 1897. Der Etadtr at h. Or. Polster. Die hier in Pflicht stehenden Vormünder werden hiermit anfgefvrdert, die vorge schriebenen jährlichen Anzeigen über die persönlichen Verhältnisse und die Aufführung ihrer Pflegebefohlenen spätestens bis zum 31. Januar 1808 bei Vermeidung von Strafauflageu hier einzureichcn. Formulare zu diesen Anzeigen sind hier in Empfang zu nehmen. Die Anzeigen find am Grund vorheriger genauer Erkundigungen gewissenhaft zu erstatten. Die einzelnen Rubriken des Anzeigeformulars sind genau auszufülleu. Aus die vorgedruckten Fragen ist vollständige Auskunst zu ertheilen.' Die Altersangabe hat durch Anführung des Jahres und Tages der Geburt zu erfolgen. Zu der Frage, was der Un mündige treibt, ist bei schulpflichtigen Kindern anzugeben, ob sie die Schule beiuchen. An zeigen über mehrere von einem Vormuno bevormundete Geschwister sind stets aus ein Formular zu schreiben. Es bedarf keiner Anzeige, wenn und solange der Bevormundete in einer öffentlichen Irren oder Versorgungsanstalt untergebracht ist. Königliches Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal, am l 6. December 1897. O'onstantm. Herr Lehrer Karl Jähnig, „ Fabrikant Leonhard Günther. II. Herr Fabrikant Edwin Ncöstob, „ Weberobermeiner Friedrich Reinhold, ,. Fabrikant Otto Hermann Bohne, „ Tischler Richard Wappler/ „ Schneidermeister Lonis Stein, „ Fabrikant Panl Reinhard. Dienstag, den 28 December er. statt. Als Wahllokal ist das Rathssitzungszimmer bestimmt. Für die Wahl ist Folgendes zu beachten: 1. Tie Abgabe der Stimmzettel erfolgt in der Zeit von Vormittags 10 bis Nock mittags 2 Uhr. 2. Zu wühlen sind gemäß K 5 des Ortsstatutes vom 11. Alai 1897 2 ansässige und 2 unansässige Stadtverordnete, von letzteren einer an Stelle des durch die Wahl als Stadtrath bereits ausgeschiedenen Herrn Procurist Mar Clauß. Aus zwei Jahre gewählt gilt, derjenige Uuausässige, weicher die zweithöchste Zahl der Stimmen aus sich vereinigt. 3. Die Stimmzettel sind von den Stimmberechtigten persönlich abzugeben rind sind ans den Stimmzetteln die zu Wählenden so anzugeben, daß über deren Person kein Zweifel entstehen kann. 4. Insoweit Stimmzettel obiger Vorschrift nicht entsprechen oder die Namen von nicht Wählbaren enthalten, sind dieselben ungültig. 5. Die Namen der stimmberechtigten Bürger, welche im Stadtverordneten Collegium verbleiben und deshalb nicht wählbar sind, sind unter l znsammengestellt.' Die unter II verzeichneten ausscheidenden Stadtverordneten sind wieder wählbar. Hohenstein, am 16. December 1897. Der Stadtrath. IM Polster. I. Amrsbia s'lr den Verwaltungsbezirk des SLadtrathes z» Hohenstein Deutscher Reichstag. Berlin, 17. Dezember. In der heutigen Sitzung war der Platz des Abg. Dieden (Ctr.) der als ältestes Mitglied des Hauses heute feinen 87. Geburtstag leiert, durch mehrere Blumen sträuße geschlickt. Der Abgeordnete wurde von verschiedenen Seiten, u. A. auch vom Minister v. Goßler, beglückwünscht. Das Haus erledigte endgültig in dritter Berathung des Gesetzes über die Controle des Reichshaushalts, veiwies eine Anzahl von Rechnungssachen an die Regierungscommission und setzte sodann die erste Lesung der Militärstrasprozeßreform fort. Der nationalliberale Abg. Bassermann gedachte zunächst seines ver storbenen Fractionsgenossen von Marguardsen, dem unzweifelhast, wenn er noch am Leben weilte, die Aufgabe zugefallen wäre, den Standpunkt der nationalliberalcn Partei zu vertreten. In der Vorlage erblickte der Redner einen Fortschritt, für dessen Erreichung man dem Reichskanzler zu Dank verbunden sei. Dennoch drängten sich über manche Bestimmungen schwer wiegende Bedenken am. Man erkenne deutlich, daß der Ent wurf das Ergebniß zweier sehr verschiedener Anschauungen sei. Selbst die rauhe Hand des Finanzministers könne man in einzelnen Fragen erkennen. Im Einzelnen übte der Redner an der Vorlage eine eingehende Kritik, so z. B. an der ver schiedenen Behandlung der verabschiedeten und der zur Dis position gestellten Ossiciere, an der zu weiten Ausdehnung der Zuständigkeit der Militärgerichte und des Gerichtsherrn, sowie auch der Standgerichte. Er äußerte Bedenken gegen die Ständig- keit der Kriegsgerichte, gegen die zu geringfügige Zuziehung von Juristen, gegen die Einschränkung der Zulassung von Rechtsanwälten, gegen die Uebernahme der Kosten auf die Staatskasse u. s. r. Für die Commission regte er eine Er örterung der Frage an, ob nicht das Institut des fliegenden Auditeurs für die Standgerichte einzusühren sei, das sich in Bayern so gut bewährt habe. An den Kriegsminister richtete er die Anfrage, ob nicht das Richterpersonal zu verstärken sein werde. Den Gründen für das Reservat eines bayrischen obersten Gerichtshofs konnte er eine überzeugende Kraft nicht bcimessen. Er kam zu dem Schlüsse, daß in dem Entwurf manches zu loben und manches zu tadeln sei, daß man den Werth der Disciplin nicht außer Acht lassen dürste, und bei der Behand lung der Sache dafür sorgen müsse, daß das Bessere nicht der Feind des Guten werde. Der socialdemokratische Abg. Frohme hielt den Umfang der Militärstrafprozeßvrdnung 'ür viel zu weit greifend, was er auf die Reizung des Militarismus zurück- sührte, seinen Einfluß möglichst ouszudehnen. In welche Conslicte gerathe der Soldat, wenn von der e-neu Seite gefordert werde, er müsse gegebenen Falls auch au- Vater nnd Mutter schießen, und wenn auf der anderen" Seite das christliche Gebot verlange, Pater und Mntter zu ehren. Unhaltbar sei die Bestimmung, daß alle Duelle von Reserveofficieren militärischer Verurtheilnng unterliegen. Man dürfe doch nicht von einer besonderen Osficiersehre sprechen. Leider gebe es znr Zeit keinen schärferen Gegensatz als zwischen Armee und Volk. Dem Alaun im Soldatenrock, dm inan den Rock des' Königs zu nennen be liebe, werde nicht einmal das Recht der Freiheit seiner eigenen politischen nnd religiösen Meinung zugebilligt: daß sei unerhört und menschenunwürdig. Dieser Ausdruck zog dein Redner eine ernste Rüge des Präsidenten zu. Geueralauditenr Itten bach lehnte auf Grund der 0x00^60 pluniun die Vaterschaft des Gesetzes ab und hielt dem Vorredner entgegen, daß er sich über den Begriff der Disciplin mit dem Socialdemvkrateu niemals einigen werde, denn er verstehe nnter Disciplin un bedingte Hingabe an den König, unbedingte Treue zum Kriegs herrn, unbedingten Gehorsam gegen Befehle des Vorgesetzten und die Pflege der echten Kameradschaft. Im Zukunftsstaate der Sociatdemokraten würde man eine bewaffnete Gesellschaft haben, für die ein summarisches Bersahreu uöthig sei und die auf kürzestem Wege zur Raison gebracht werden müsse, wenn sie nicht Ordre parire. Der Redner vertheidigte dann die Institution des Gerichtsherrn, bezüglich deren eine dreizehn jährige Erfahrung bei ihm alle Bedenken zum Schweigen ge bracht habe. Die Besetzung der Kriegsgerichte mit nur einem Juristen bilde eine Ehrung der Justiz. Unserem Officierscorps als dem gebildetsten könne man doch Aufgaben znweisen, wie den Schöffen. Unter den Vertheidigten müsse man eine Aus wahl treffen können, um Clemente, die vornehmlich Unzufrieden heit in der Armee nähren möchten, sernznhalten. Rücksichten auf die Disciplin müßten feftgehalteu werden. Die Reichs partei stellte sich durch Graf Berustorff-Lauenburg auf den Boden der Vorlage, die aber nicht verschlechtert werden dürfe, um die Zustimmung zn ermöglichen. Abg. Beckh bekämpfte als süddeutsches Mitglied der freisinnigen Volkspartci die Vorlage als nicht genug entgegenkommend, während derAntisemit Werner Frvhmcs Ausführungen entgegentrat und den Eutwnrs im Allgemeinen billigte. Abg. Muncket faßte als norddeutscher freisinuigerVolksparteiler mehr dieVerbesferungen der preußischen Herr Fabrikant Ferdinand Jäckel, „ Cartonagenfabrikant Louis Deibel, „ Kaufmann Johannes Koch, „ Schuhmachermeister Friedrich Müller, „ Goldarbeiter Hermann Resch, „ Amtsgerichts-Sekretär Gustav Günther, „ Bäckermeister Gustav Stübner, „ Cartonagenfabrikant Herman»» Schellenberger, „ Zimmermeister Lonis Richter, «»scheint F G» M * Inserate jeden Wochentag abends für den folgenden MM M "eh""» die Expedition bis Vorm. 10 Uh, Tag und kostet durch die Austräger pro MW U »KW U W GOA M WIIR U sowie -ür Auswärts alle Austräger, desgl. Quartal Mk. 1.40; durch die Post Mk. 1.50 M M MMv MW*" alle Aunoucen-Expedilionen zu Original- frei ins Haus. r V Preisen entgegen. für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Luga«, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rußdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Leukersdorf, Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, St, Egidien, Hüttengrund u. s. w. Militärstmsprvceßorduuug ins Auge: er steht der Vorlage zwat kühl gegenüber, erklärte sich jedoch zu Vereinbarungen über die Gestaltung bereit. Der Generalauditeur habe das Evan gelium der heiligen Disciplin gepredigt, oberster Oiesichtspunkt müsse jedoch die Gerechtigkeit sein. Die Vorlage wurde zuletzt einer 21 gliedrigen Commission überwiesen. Tagesgeschichtc. Reichsaewalt und Leegewalt. Mehr als andere Reden unseres Kaisers haben die prächtigen Worte, die er beim Abschied an seinen in die Ferne segelnden Bruder gerichtet, im Laude Eindruck gemacht. Daß sie auch Wiederhol! wecken und daß in ihn sich auch kritische Worte mischen würden, war vorauszuseh.n. Wo die Könige bauen, haben die Kärrner zu lhun. Wenn wir an unserm Theil uns wohl hüten, die mach lige Wirkung dieser im Lapidarstil gesprochenen Abschiedsrede auch nur etwas zu vermindern, so möchten wir doch au- eine Thatsache Hinweisen. Wiederum scheint die klerikale und die socialdemokratische Presse am ci-rigsten bemüht zu sein, an den Auslassungen des Kaisers mit einer kleinlichen, silbenslechendeu Kritik herumzumäkeln. Derweil zwei Fürsten der katholischen Hierc rchie die Aus iahrt des Prinzen mit ihren Segenwünschen begleitet haben, sucht die „Germania" die Ausführungen des Kaisers mit „hi storischen" und „thatsächlichcn" Einwendungen anzufechten. Die Bemerkung, daß die Hansa gefallen sei, weil sie des kaiserlichen Schutzes entbehrt habe, soll vom geschichtlichen Standpunkt aus anfechtbar sein. Und nicht minder bedenklich erscheint dem klerikalen Blatte der Satz, daß Reichsgewalt Seegewalt bedeute und beide einander bedingen. Und doch dünkt uns, daß die Auslassungen des Kaisers vor der Geschicyte so gut wie vor den Thatsachen bestehen können. Wie viele Eirunde auch am den Verfall der Hansa, die einst Königen gebot und in deren Comptoiren nicht nur über kaufmännische Geschä-te, sondern auch über Fragen der großen Politik verhandelt wurde, ein gewirkt haben mögen: der letzte, aber nicht der kleinste Grund ist doch immer der gewesen, daß dem Bunde der Städte der Rückhalt im eigenen Lande gefehlt hat, also das, was der Kaiser knapp in die Worte „kaiserlicher Schutz" znsammen-aßt. Der Hansabund hatte Au-aaben übernommen, die zuletzt doch immer nur ein mächtiges Reich verrichten und dauernd weiter ver-olgen kann. 1