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MWMllMer WM Erscheint leben Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1,40, durch die Post Mk. 1,50 frei m's Haus. Anzeiger für Hohenstein Ernstthal. Oüerlmlgwitz, Gersdorf. Kagan. Hermsdorf, Kernsdorf. Inserate nehmen außer der Expedition auch die Au-träger auf dem Lande entgegen, auch befördern die Annoncen- Expeditionen solche zu Originalpreisen. Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rußdorf, Wüstenbraud, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Erlbach, Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, Grumbach, St. Egydien, Hüttengrund u. s. w. Amtsblatt Mr den Verwaltungsbezirk -es Stadtrathes zu Hohenstein-Ernstthal. Organ aller Genreinöe-Verwcrltungerr öer rrnrliegerröerr Ortschaften. Rr. 98. Dienstag, den 1. Mai 1900 50. Jahrgang Bekanntmachung. Der am 30. April dieses Jahres fällige 1. Termin Einkommensteuer ist, ungeachtet etwaiger Reklamationen, bis spätestens zum 21. Mai lausenden Jahres bei Vermeidung der zwangsweisen Beitreibung an die hiesige Stadlsteuereinnahme abzuführen. Hohenstein-Ernstthal, am 30. April 1900. Der Stadtrath. vr. Polster. Gßlr. vom Reichstage. Berlin, 27. April. Das Haus gelangte heute zur Besprechung einer erst gestern eingebrachten Interpellation: „Bis zu welchem Zeitpunkte ist die Vorlage betreffend Ab änderung des bestehenden Weingesetzes im Reichstage zu erwarten?" Die Unzulänglichkeit des bestehenden Weingesetzes ist ziemlich allgemein anerkannt, und die Weininteressenten erwarten mit Ungeduld den von der Regierung längst angekündigten neuen Entwurf, der den sogenannten Kunstweinen energisch zu Leibe gehen soll. Zu ihrem Wortsührer hatten sie sich heute den pfälzischen Chmnxagnersabrikanten Dr. Deinhard (nl.) auserkoren. Er sprach die unerschütterliche Ueber- zeugung aus, daß der deutsche Weinbau die edelsten Weine der Welt producire und umsomehr gegen un lautere Concurrenz geschützt werden müsse; es sei deshalb sehr zu wünschen, daß der neue Geietzcntwurs noch in dieser Session dem Reichstage zugehe. Graf Poladowsky konnte das nun in feiner Beantwortung freilich nicht in Aussicht stellen, einmal weil die Vor bereitungen noch nicht beendet seien, und sodann, weil die Geschäftslage des Reichstags das kaum zweckmäßig erscheinen lasse. Mit diesem Bescheide gaben sich die Interessenten freilich sehr wenig zu frieden; so meinte Herr Wallenborn (Z.), das Wein gesetz sei mindestens ebenso wichtig, wie das eingebrachte Reichsseuchengesetz. Es wurde nochmals über Einzel heiten des nunmehr im Herbst zu erwartenden Ge setzes gesprochen, so wurde vor Allem die Einführung der Kellercontrole verlangt, die allerdings nicht durch die als „Kellerratten" wenig beliebten Polizisten aus geführt werden soll, sondern durch technisch gebildete Sachverständige. Graf Posadowsky erklärte allerdings, nicht recht zu wissen, wo -er solche „Wcinräthe" her nehmen soll, obwohl er überzeugt sei, daß der Zudrang zu diesen Stellen recht stark sein würde. Laudtag. Dresden, 26. April. Die Erste wie die Zweite Kammer beschäftigten sich heute mit dem Etat. Die Zweite Kammer hatte sich zunächst mit dem Reste des Etats des Departements des Innern zu beschäftigen. Die F nanzdeputation beantragte, sämmtliche Postulate nach der Vorlage zu bewilligen und die zu den verschiedenen Capiteln vor liegenden Petitionen des Vereins für die Bezirksarmen- und Arbeitsanstalt zu Hilbersdorf, des Vorstandes deS LandeS-Samaritei Verbandes für das Königreich Sachsen und des Landwirthschaftlichen Vereins Hermannsbad und Genossen auf sich beruhen zu lassen, diejenigen des Vorstandes des Frauenheims Leipzig-Borsdorf, der Gemeinden Geißlitz und Genossen und der Ge meinden des Weißeritzthales der Regierung zur Kennt- nißnahme zu überweisen, ferner die Regierung zu er suchen: s) Erörterungen darüber «umstellen, inwieweit eine systematische und allgemeine Regulirung der der Hochwassergefahr besonders ausgej tzten Flußläufe an- gezergt erscheint, b) für den Fall, daß diese Erörter ungen die Nothwendigkeit eines staatlichen Eingreifens ergeben, an einen der nächsten Landtage eine Vorlage gelangen zu lassen, welche die Aufbringung dec für eine solche Regulirung erforderlichen Mittel durch die Interessenten, durch die Gemeinden bez. Bezi ke und durch den Staat gesetzlich regelt und endlich die Re gierung zu ersuchen: I. die Erhöhung bei der dem Capitel für Wegebauunterstützungen im nächsten Etat einzustellenden Summe auf 800,000 Mark zu erwägen. 2. die Erste Kammer zum Beitritt zu diesem Beschlusse einzuladcn. Weiter lagen zu dem Kapitel Landwirthschasiliche, gewei bliche und Handelsschulen rc. von den Äbgg. Hähnel, Nudelt und Bößneck folgende Anttäge vor: 1. die Regierung zu ermächtigen, dem bereits mit 2 Millionen Mk. dotirten Fonds zur Gewährung von Darlehen an landwirthschaftliche und gewerbliche Ge nossenschaften weitere 3 Millionen Mark zuzusühren mit der Maßgabe, daß zwei Fünftheile dieser Summe sür gewerbliche Zwecke zu verwenden sind und die Elste Kammer zum Beitritt zu diesem Beschlusse ein zuladen; 2) dem Anträge des Abg. Hähnel als zweiten Absatz einzufügen: „Den gewerblichen Genossenschaften gleich zu achten sind juristische Personen des öffent lichen Rechts"; 3. die StaatSregierung zu ersuchen, zum Studium der aus der diesjährigen Weltausstell ung in Paris dargestellten Fortschritte aus industriellem und landwirthschastlichem Gebiete Landwirthen, Hand werkern, gewerblicheu und landwirthschaftlichen Lehrern und Beamten, sowie kunstgewerblichen Arbeitern Bei hilfen zu den Reisekosten für den Besuch der Ausstell ung zn gewähren und die Erste Kammer zum Beitritt zu ersuchen. Bei dem Capitel Frauenklinik rc. ergreift das Wort Abg. Fräßdorf-Mickten und sagt, es seien ihm über die Hebammenlehranstalt eine Reihe Klagen zu gegangen, die hauptsächlich die Beschäftigung und Be handlung der sogen. Hausschwangeren betreffen. Abg. Dieterich-Helfenberg und Staatsminister v. Metzsch erwidern ihm. Abg. Dr. Schill-Leipzig ersucht die Regierung, der Petition des Landes-Sameriterverbandes um Gewährung einer laufenden Unterstützung von 5000 Mk. später Berücksichtigung zu Theil werden zu lassen. Zu dem Capitel Ausgaben für Landwirthschast und Gewerbe begründete Abg. Hähnel-Kuppritz (cons.) eingehend seinen obenerwähnten Antrag. Abg. Andrä- Braunsdorf nahm Veranlassung, sich bei diesem Ca pitel des Längeren über die allgemeine Lage der Landwirthschast zu verbreiten. Die Devise für die nächsten Handelsverträge müsse den Schutz der natio nalen Arbei: garantiren, denn wenn es so weiter gehe, wie jetzt, sei der Rückgang der Landwirthlchaft unaus bleiblich. Im Uebrigen dankt Redner für die für die Landwirthschast eingestellttn Mittel und bittet, daß die zur Förderung der Pferdezucht bewilligten Mittel so wenig wie möglich zersplittert werden. Abg. Ruder- Roßwein bittet die Regierung, die Unterstützung für gewerbliche und Handelsschulen im nächsten Etat zu erhöhen. Abg. Rudelt-Deuben begründet seinen An trag und tritt warm für die Interessen der Hand werker ein. Vicepräsident Georgi-Mylau findet es er freulich, daß das landwirthschaftliche Genossenschafts wesen sich derart entwickelt hat, daß eine Erhöhung des betreffenden staatlichen Unterstützungsfonds noth wendig wird. Das Geld, was auf diese Were der Landwirthschast zugewendet wird, sei sehr zweckmäßig angelegt. Abg. Richter-Großschönau verbreitet sil über die Textilschulen und äußert, diese müßten noch gehoben werd'n. Die Koste« könnten ja nach Art der Handelskammerbriträge von den Interessenten bezahlt werden. Der Löweaantheil musst natürlich auS der Staatskasse entnommen werden, kenn die Schulen dienten auch der Allgemeinheit. Abg. Schieck-Franken berg meint, die Beihilfen des Staates zum Besuche der Weltausstellung dienten nicht nur Privatinteressen, sondern auch der Allgemeinheit. Staatsminister v. Metzsch erklärt, daß die Regierung wohl bereit sein werde, in gewissen Schranken Beihilfen der gedachten Art zu gewähren. Er möchte aber etwaige Mißver ständnisse vermeiden und constatirkn, daß Arbeitern in Privatbetrieben solche Beihilfen nicht gewährt werden können. Die Entsendung der betreffenden Arbeiter sei Lache und liege nur im Interesse der betreffenden Industriellen. Er könne aus Regierungskrisen unt- »heilen, daß man der Frage der Eilsendung von Ar beitern zur Pariser Weltausstellung recht skeptisch gegenüberstche in Rücksicht auf die bei der Weltaus stellung in Chicago gemachten Erfahrungen. Abg. Töpler-Böhlen: Er halte die geforderten 45,000 Mk. zur Förderung der Remontezucht in Sechsen für ein Danaergeschenk an die Landwirthe. Er sei Pferde- liebhaber und auch Pferdezüchter gewesen mit sehr schönem sachlichen, ober recht geringem finanziellen Erfolg. Er bedauere daher, daß man die Versuche der Zucht warmblütiger Pferde jetzt wieder aufnehme, da er sich davon irgend welchen Erfolg nicht verspreche. Er werde gegen die Position stimmen. Kriegsminister von der Planitz bittet im Gegensatz zum Vorredner die Position zu bewilligen. Es sei absolut nothwendig, daß Sachsen Pferde züchte, um seinen nationalen Pflichten nachzukommen. Es würden an Remonten jährlich gebraucht in Preußen 8900 Stück, Sachsen 780, Württemberg 460 und Bayern 1100 Stück. Von dem sür Sachsen nothwendigen Bedarf seien in Sachsen nur 35 Stück gekauft; den anderen Bedarf müsse man in Preußen decken. In Preußen gehe aber die Remontezucht auch zurück, einmal weil mehr Pstrde kaltblütigen Schlages gezüchtet würden und weil der Preis für das Remontepferd zu niedrig sei. Im Durchschnitt betrage der Preis 830 Mk. Derselbe müsse und werde auch erhöht werden. In der Kreis hauptmannschaft Dresden hätten sich 149 Herren zur Remontezucht bereit erklärt. W:nn die Zucht bisher nicht recht vorwärts gegangen sei, so sei vaS begrün det im Mangel an geeigneten Znchtstuten und -Hengsten und im Fehlen der Erfahrung. Preußen habe bisher pro Pferd bewilligt an Unterstützung 1,5 Mk., B'yern 3,3 Mk., Württemberg 2,5 Mk., Sachsei 1,3 Mark. Wenn man die geforderten 45,000 Mk. bewillige, wie er hoffe, so werde man auf den Satz von Preußen kommen. (Bravo.) Abg. Engelmann Mülsen St. Micheln wünscht eine Erhöhung der Mittel für ge- werbliche Fortbildungsschulen und beantragt, die R - gierung zu ersuchen, im nächsten Etat in di°sem Capitel Titel 7b und c 56,000 Mk. me r einzustellen. Der Antrag findet von k-irrer Seite Unterstützung, ist also gefallen. Abg. Kockel-Crostwitz spricht sich für die Hebung der Re., ontezucht in Sachsen aus. Abg. Fräßdorf (Svz.): Soweit in diesem Capitel die land wirthschaftlichen und gewerblichen Schulen unterstützt werden sollten, würden auch sie zustimmen. Dagegen würden sie gegen den conservativen Antrag auf Zu- Weisung von weiteren 3 Millionen Mark stimmen. Dieselben Leute, die heute eine solche Summe zu bil ligem Zinsfuß haben wollten, hätten sich vor wenigen Tagen für eine Besteuerung der Consumvereinsgenossen- 'chasten ausgesprochen. Das sei ein offener Wider spruch. Die Herren Industriellen, die eigentlich alle Veranlassung hätten, dagegen zu sprechen, seien zn sehr im Banne der Rechten (Heiterkeit). Staatsminister v. M tzsch äußert sich zustimmend zum Antrag Hähnel. Die sraglichen Mittel seien vom landwirthschaftlichen Genossenjchaftswes.n reichlich in Anspruch genommen worden und die R'gierung hätte nur gewünscht, daß dies auch aus gewerblichen Kreisen geschehen wäre. Vielleicht würde dieser Wunsch in Zukunft erfüllt. Er >ei von seinem Standpunkt sehr gern bereit, für die Vermehrung der jetzigen diesbezüglichen Summen ein zutreten. (Bravo.) Die Abstimmung ergiebt die An nahme sämmtlicher Deputationranträge, sowie der An träge Hähnel, Bößneck und Nudelt. Weiter beschäftigten das Haus 7 Petitionen um Staatsbeihilsen aus Anlaß von Hochwasser- bezw. Wolkenbruchschäden und zwar des Mühlenbesitzers Joh uin Gottlieb Wähle in Schöna, des Schneide mühlenbesitzers Heinrich Zschaler in Schöna, des Gemeinderaths zu Krumhennersdorf, des Steinbruch besitzers Karl Otto Kühn in Schöna, deS Steinbruch- pächtcrs Zieger in Königstein, der Frau Christiane Ernestine verw. Rehm in Obercrinitz und der Ge- meinderäthe zu Schöna und Reinhardtsdorf. Die Petitionsdeputrtion beantragte die 1. und 4. Petition der Regierung zur Kenntnißnahme und die 3. zur Erwägung zu überweisen, d.e übrigen aber auf sich beruhen zu lassen. Auch hierzu entspann sich eine längere Debatte. Schließlich wurden sämmtliche An träge der Deputation einstimmig angenommen. Ferner standen zur Berathung die Petitionen des Aufsichts- rarhes deS Dresdner Spar- und BauvereinS nebst Anschlußpetitionen des Landesverbandes Evangelischer Arbeitervereine im Königreich Sachsen, des Gesammt- Vorstaiides des Evangeli ch.n Arbeitervereins zu Dresden und des BauvereinS zur Beschaffung preis- werther Wohnungen in Leipzig, des Gemeinnützigen Bauvercins zu Dresden und des Allgemeinen Mieth- bewohnervereins zu Dresden nebst Anschlußpetition des Vereins selbstständiger M'ether in Leipzig-Neustadl um staatliche Unterstützung der Gemeinnützigen Bau gesellschaften. Durch ihren Berichterstatter Abg. Die- terich beantragte die Deputation, sämmtliche Petitionen auf sich beruhen zu lassen und die Kammer beschloß demgemäß. * — Den Ständen ist ein Dekret zugegangen das den Entwurf eines Gesetzes über Gewährung von Ent schädigungen für an Gehirn-Rückenmarksentzündung be ziehentlich Gehirnentzündung (Bornaische Pferde-Krankhert) umgestandene Pferde und für an Maul- und Klauenseuche gefallenes Rindvieh betrifft. Der Entwurf enthält fol gende Bestimmungen: 8 1. Für Pferde, welche in Folge der Gehirn- "ückenmarksentzündung (Genickstarre) oder der Gehirn entzündung, sowie für Rinder, welche an der Maul- und Klauenseuche umstehen, wird außer in den nachstehend in 8Z 4 und S erwähnten Fällen Entschädigung gewährt. Bei Pferden wird dem Umstehen gleichgeachtet, wenn das Thier, weil unheilbar, unter Zustimmung des Bezirksthier arztes getödtet worden ist. 8 2. Die Höhe der Entschädigung beträgt vier Fünftheile des gemeinen Werthes des Thieres, ohne Rück sicht auf die Werthsverminderung, welche in Folge der Krankheit eintritt, in keinem Falle jedoch mehr als 600 Mk. bei Pferden, 320 Mk. bei Rindern. Auf die zu leistende Entschädigung sind anzurechnen: a) die aus Puvatocrträgcn oder aus einer freiwilligen Versicherung gemäß 8 16 des Gesetzes vom 2. Juni 1898 zahlbaren Versicherungssummen, soweit es sich hierbei um eine Ver sicherung gegen Verluste handelt, für welche nach diesem Gesetz Entschädigung gewährt wird, b) der Werth der jenigen Thetle des Thieres, welche nicht vernichtet wer den muffen, sondern dem Besitzer zur Verfügung überlasten bleiben Die Entschädigung wird, sofern nicht ein anderer Bercch'igter bekannt ist, demjenigen gezahlt, in dessen Gewahrsam oder Obhut sich das Thier zur Zeit des Umstehens, beziehentlich der Tödtung befunden hat. Mit dieser Zahlung gilt jeder Entschädigungsanspruch dritter Personen als erloschen. 8 3. Der Anspruch auf Entschädigung ist bei dessen Verlust innerhalb 48 Stunden nach dem Umstehen oder der Tödtung, bei Pferden außerdem unter Vorlegung eines Zeugnisses des behandelnden Thierarztes, bei der Ortspolizeibehörde anzumelden Zur Entgegennahme der Anmeldung ist auch der Bezirksthierarzt ermächtigt. Der Vorlegung des thierärztlichen Zeugnisses bedarf es nicht, wenn die Feststellung der Krankheit durch den Bezirks thierarzt selbst erfolgt war. 8 4. Keine Entschädigung wird gewährt: 1. für Thiere, welche dem Reiche oder dem Staate gehören, 2. für Thiere, deren Besitzer mit ihnen umherzieht und keine feste Niederlassung im Königreich Sachsen hat, 3. für das in öffentlichen Schlachtviehhösen oder öffentlichen Schlachthäusern aufgestellte Schlachtvieh, 4. für Kälber im Alter von weniger als sechs Wochen, 5. für Thiere, welche bereits mit der Krankheit be- haftet in das Königreich Sachsen eingeführt worden sind, 6. sür Pferde, welche innerhalb eines Monats nach der Einführung in das Königreich Sachsen an der Gehirnentzündung erkranken, 7. sür Rinder, welche innerhalb 14 Tagen nach der Einführung in das Sächsische StaatSgeb et an der Maul- und Klauen seuche erkranken, wenn nicht der Nachweis erbracht ist, daß die betreffenden Thiere zum Zeitpunkte der Ein führung noch nicht mit der Krankheit behaftet waren, 8., für Thlere, welche an den Folgekrankheiten der Gehirn-Rückenmarksentzündung oder Gehirnentzündung beziehentlich der Maul- und Klauenseuche umstehen, beziehen'lich deshalb getödtet werden, 9., für Thiere, welche, abgesehen von den in 8 1 erwähnten Krank heiten mit einer ihrer Art und ihrem Grade nach unheilbare» und unbedingt tödtlichen Krankheit be- haf et waren. 8 5. Der Anspruch auf Entschädigung fällt weg: 1. wenn, soweit für die in 8 1 erwähnten Krankheiten eine Anzeigepflicht besteht, der Besitzer oder dessen Vertreter die vorgeschriebene Anzeige fahr lässig oder vorsätzlich unterläßt oder länger als 24 Stunden nach erha teuer Kenntniß verzögert, 2. wenn der Besitzer oder dessen Vertreter die polizeilich an geordneten Schutzinaßcegeln zu Abwehr der Seuchen gefahr nicht befolgt oder übertritt. 8 6. Die Ermittelung und Feststellung der Entschädigung erfolgt nach näherer Bestimmung des Ministeriums des Inn en. 8 7. Die Entschävigungen werden verlagsweise aus derSwattkasse gezahlt, sind aber alljährlich nebst