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Sonntag, den 25. März 1900 50. Jahrgang. Nr. 69. jeden Wochentag abends A den folgenden Tag und D», GO O nehmen außer der Expedition auch die Austräger auf kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1.40, UR /M U, U WM U, M. dem Lande entgegen auch beordern die Aunoncen- durch die Post Mk. 1,50 frei m's Haus. Expeditionen solche zu Ongmalpreisen. für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz. Oersdorf, Luga». Hermsdorf, Hernsdorf, Zangenberg, Falken, Langenchursdors, Meinsdorf, Rußdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Erlbach, Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, Grumbach, St. Egydien, Hüttengrund u. s. w. für den Verwaltungsbezirk des Stadtrathes ;« Hohenstein-Ernstthal. Grgcrrr aller Gerneirröe-Verrvcrltungen der »inliegenden Ortschaften. AM" Uiehmarkt in Hohenstein-Ernstthal am 26. Miirz 1900. "MG Nachstehend wird eine Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmannschaft zu Glauchau, die Einführung einer Polizeistunde für Schankwirthschasten mit weiblicher Bedienung (sg. Kellnerinnen) be treffend, zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Gersdorf Bez. Zw., den 19. März 1900. Der Gemeindevorstand GSHler. Bekanntmachung. Am 1. April laufenden Jahres ist der 1. Termin der Landesimmobiliarbrand verficherungsbeiträge fällig und nach Höhe von i'/z Pfg. für jede Einheit spätestens bis zum 15. April a. e. bei der hiesigen Stadtsteuereinnahme — Rathhaus Zimmer Nr. 2 — bei Vermeidung der zwangs weisen Beitreibung zu entrichten. Hohenstein-Ernstthal, am 15. März 1900. Der Stadtrath. vr. Polster. Bürgermeister. Gßlr. Bekanntmachung. Der am 31. März dss. Jahres fällige 1. Termin der Land- und Landeskulturrenten ist bei Vermeidung der zwangsweisen Beitreibung längstens bis zum 6 April a. c. an die hiesige Stadtsteuereinnahme — Rathhaus Zimmer Nr. 2 — abzusühren. Hohenstein-Ernstthal, am 15. März 1900. Der Stadtrath. vr. Polster. ürgermeister. Gßlr. Einlastung. Die diesjährigen Turnprüfungen bei der hiesigen Bürger- und 1. Bezirksschule finden Mittwoch den 28. März, von 2 bis 4 Uhr in der Schulturnhalle statt. Alle Freunde der Schule werden hierzu ergebenst eingeladen. Hohenstein-Ernstthal, den 24. März 1900. Schuldir. Diehe. Zur strengsten Nachachtung werden hiermit nachstehende Bekanntmachungen zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Oberlungwitz, am 22. März 1900. Opperman«, Äemeindevorstand. Bekanntmachung, die Verkaufsstätten für den Branntweinlleinhandel betr. Nach Gehör des Bezirksausschusses wird für d^n Bezirk der Königlichen Amtshauptmannschaft angeordne:, daß in den Berkaufsstälten für den Kleinhandel mit Branntwein 1., die Fenster und Glasthüren nicht verhängt, verstellt oder sonst irgendwie undurchsichtig gemacht und 2., keinerlei Sitzgelegenheit sür die Käufer vorhanden sein dürfen. Zuwiderhandlungen hiergegen werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder Hast bis zu 14 Tagen bestraft. Glauchau, den 9. März 1900. Die Königliche Amtshauptmaunschast. Kbmeler. Bekanntmachung, die Einführung einer Polizeistunde für Schankwirthschasten mit weiblicher Bedienung (sog. Kellnerinnen) betr. Die Königliche Amtshauptmannschafl hat mit Zustimmung des Bezirksausschusses beschlossen, sür alle im hiesigen Verwaltungsbezirke befindliche Schankwirthschasten mit weiblicher Bedienung (sog. Kellnerinnen) eine Polizeistunde dergestalt einzusühren, daß in der Zeit von 12 Uhr nachts bis 6 Uhr früh Gäste in denselben nicht verweilen dürfen. Die Schankwirthe sind gehalten, die um 12 Uhr bei ihnen noch verweilenden Gäste zum Fort gehen aufzufordern. Schankwirthe, welche das Verweilen der Gäste über die Polizeistunde hinaus dulden, d. h. die selben nicht zum Fortgehen auffordern oder ihnen trotzdem noch Speisen oder Getränke verabreichen, werden auf Grund von 8 365,2 des Reichsstrafgesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder Haft bis zu 14 Tagen, Gäste, welche über die Polizeistunde hinaus in einer solchen Schaukstätte verweilen, un geachtet der Wiith, sein Vertreter, oder ein Polizeibeamler sie zum Fortgehen aufgefordert hat, auf Grund von ß 365,1 des Reichsstrafgesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu 15 Mark bestraft. Glauchau, den 12. März 1900. Die Königliche Amtshauptmannfchaft. Gdmeter. Bekanntmachung. Der 4. Termin Schulgeld vom Schuljahr 1899/1900 wird Dienstag, den 27. und Mittwoch, den 28. März in der Gemeinde-Expedition vereinnahmt. Oberlungwitz, am 23. März 1900. Der Schulvorstand. I». Laube, Bors. Die Königliche Amtshauptmannschafl hat mit Zustimmung des Bezirksausschusses beschlossen, für alle im hiesigen Verwaltungsbezirke befindliche Schankwirthschasten mit weiblicher Bedienung (sg. Kellnerinnen) eine Polizeistunde dergestalt einzusühren, daß in der Zeit von 12 Uhr Nachts bis 6 Uhr früh Gäste in denselben nicht verweilen dürfen. Die Schankwirthe sind gehalten, die um 12 Uhr bei ihnen noch verweilenden Gäste zum Fortgehen auszufordern Schankwirthe, welche das Verweilen der Gäste über die Polizeistunde hinaus dulden, d. h. die selben nicht zum Fortgehen auffordern oder ihnen trotzdem noch Speisen oder Getränke verabreichen, werden auf Grund von 8 365, Absatz 2, des Reichs-Straf-Gesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu 60 Mk. oder Haft bis zu 14 Tagen, Gäste, welche über die Polizeistunde hinaus in einer solchen Schankstätte verweilen, ungeachtet der Wirth, sein Vertreter oder ein Polizeibeamter sie zum Fortgehen ausgesordert hat, aus Grund von 8 365, Absatz 1, des Reichs-Stras-Gesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu 15 Mk. bestraft. Glauchau, den 12. März 1900. Die Königliche Amtshauptmannfchaft. Reg.-Nr. 798. II. Gbmeier. P. Bekanntmachung, die Bekämpfung der Blutlaus betr. Zufolge Anordnung der Königlichen Amtshauptmannschast Glauchau werden die Obstbaumbtfitzer hiermit aufgefordert, ihre Obstbäume sofort auf das Vorhandensein der Blutlaus genau zu untersuchen und sofern dieselbe gefunden wird, der Ortspolizeibehörde Anzeige zu erstatte» und die nach Maßgabe der im hiesigen Rathhause aushängenden Belehrung geeigneten Vertilgungsarbeiten schleunigst vorzunehmen, wobei gleichzeitig bemerkt wird, daß die aus Gemeittdemilteln beschaffte und als bestes VertilgUNgS- mittel konstatirte Chemikalienmischung seitens der hiesigen Obstbaumbesitzer im Bedarfsfälle bei den Herren Gärtner Ludwig, Brd.-Cat.-Nr. 11, Fabrikant Moritz Hoppe, Brd.-Cat.-Nr. 56, Malermeister Lämmel, Brd.-Cat.-Nr. 129O und Berginvalid Bogel, Brd.-Cat.-Nr. 206k hier entnommen werden kann. Auch ist ferner Gelegenheit geboten, die bei Ausführung der Vertilgungsarbeiten erforderliche Spritzt gegen mäßige Gebühr beim hiesigen Obstbauverein zu leihen. Die Bertilgungsarbeiten, welche bis 15. April dieses Jahres beendet sein müssen, werden durch Sachverständige überwacht und event. dabei ermittelte Säumige unnachfichtlich bestraft werden. Gersdorf (Bez. Zw.), am 21. März 1900. Der Gemeindevorstand. Göhler. Bekanntmachung. Der am 31. März dieses Jahres fällige 1. Termin Landrenten ist längstens bis zum 5. April a. c. und der am 1. April dieses Jahres fällige 1. Termin der Brandkaffenbeiträge nach 1>/r Pfg. für jede Einheit längstens bis zum 14. April a. c. bei Vermeidung der zwangsweisen Beitreibung an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Außerdem erfolgt die Einnahme Montag den 2. April, nachmittags von 3 bis 6 Uhr im Restaurant „Edelweitz" und Mittwoch den 4. April, nachmittags von 3 bis 6 Uhr in Wustlichs Restanratton. Gersdorf (Bez. Zw.), am 23. März 1900. Der Gemeinde-Borstand. Göhler. Bekanntmachung. Auf Grund der Verordnung der Königlichen Kreishauptmannschaft Zwickau vom 2. December v. I. wird den Gewerbetreibenden und Landwirthen, welche Maaße, Gewichte, Waagen und Meßwerk zeuge im öffentlichen Verkehr benützen, hiermit bekannt gegeben, daß die Nachaichungen derselben am 26. März Nachm., den 27. und 28 März Borm. d. I. im Uuger'schen Gasthofe und zwar in der Zeit von Vormittags 8 bis 12 Uhr und Nachmittags 2 bis 6 Uhr stattfinden. Werden Maaße, Gewichte, Waagen und Meßwerkzeuge, welche das Nachaichungszeichen nicht tragen, nach Beendigung des Nachaichungsgeschäfts bei einem Gewerbetreibenden oder Landwirth vorge funden, ohne daß er den Nachweis der später ausgesührten Nachaichung zu erbringen vermag, so ist dessen Bestrafung nach 8 369,2 d. St.-G.-B. und außerdem die Nachaichung oder nach Umständen die Beschlag nahme und Einziehung der ungeaichten, nicht gestempelten oder unrichtigen Maaße, Gewichte, Waagen und Meßwerkzeuge zu veranlassen. Wüstenbrand, den 19. März 1900. Der Gemeindevorstand. Kchnbert.