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HolMsmner Tageblatt Erscheixt VV M J«,-ra^e jeden Wochentag abends für den folgenden MG -G nehmen die Expedition bis Vorm, 10 Uhr Tag und kostet durch die Austräger pro WDMK UW SMUK W U UU >> W > U sowie für Auswärts alle Austräger, desgl. Quartal Mk. 1.40; durch die Post Mk. 1.50 U MMDUU N U-GU/ alle Annoncen-Expeditionen zu Original- frei ins Haus. f V VM V Preisen entgegen. für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Luga«, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rutzdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Leukersdorf, Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleisza, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, St. Egidien, Hüttengrund u. f. w. Amtsblatt den Verwaltungsbezirk des Stadtrathes zu Hohenstein. Nr. 176. Sonntag, den 1. August 1897. 47. Jahrgang. Bekanntmachung. 1««»» Mk. StiftungsgelScr sind sofort gegen mündelsichere Hypothek zu 4«/„ auszuleihen. Stadtralh Hohen st ein. vr Polster. Bekanntmachung. Dienstag, den 3. August findet die Grundsteuer-Einnahme in der hiesigen Gemeindeerpedition statt. Hermsdorf, den 1. August 1897. Götze. Bekanntmachung. Der 2. Termin Grundsteuer wird Dienstag, den 3. August, nachm. von 2—« Uhr in Ackermann s Restauration, Mittwoch, „ 4. „ „ „ 2—6 Uhr in Vorwerk s „ vereinnahmt. Oberlungwitz, am 29 Juli 1897. Die Ortssteuereinnahme. Krauke. Bekanntmachung. Nachdem die Königliche Amtshauptmannschaft Glauchau für hiesigen Ort die Er- laubniß zum Verkauf von Etz- und Materialwaaren für Sonntag, den 1. August a. e. anläßlich des Schützenfestes auf die Zeit von Vormittags 7 bis 1/zS Uhr, Mittags von 11 bis '/zl Uhr, sonne von Nachmittags 2 bis S Uhr Abends ertheit hat, wird solches hiermit zur öffentlichen Kenntmß gebracht. Oberlungwitz, am 29. Juli 1897. Der Gemeindevorstand. I. V. E. Wetzel, Gemcindeältester. Bekanntmachung. Der am 15. Juli a. c. fällig gewesene II. Termin der diesjährigen Gemeindeanlagen ist spätestens bis 4. August er. bei Vermeidung der nach Ablauf dieser Frist gegen die Säumigen in Anwendung zu bringenden Zwangsmittel an die hiesige Gemeindekasse zu entrichten. Gersdorf, den 22. Juli 1897. Der Gemeindevorstaud. Göhler. Bekanntmachung. Der am 1. August a. e. fällige n. Termin der Grundsteuer fft spätestens bis 14. August cr. bei Vermeidung der »ach Ablauf dieser Frist in Anwendung zu bringenden Zwangsmittel an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Gersdorf, den 27. Juli 1897. Der Gemeindevorstand. Göhler. Obftverpachtung. Die diesjährige Obstuutzung an den nachstehend aufgeführten fiskalischen Stratzen soll I. auf der zehnten Abtheilung der Hofer-, auf der Chemnitz-Hohenstein-Ernstthaler- Oberlungwitz^imbach-Mittweidaer- und 1., 2. und 3. Abtheilung der Reitzenhainer Straße Montag, deu 9. August dss. Js. vo» vormittags 10 Uhr an in der Restauration „zum Schweizerhaus" in Limbach, II. auf der 4. bis 8. Abtheilung der Chemnitz-Zwönitz-Elterleiner-, der Stollberg- Lößnitzer- und der 2. Abtheilung der Stollberg-Lungwitzer Straße Dienstag, den 19. August dss. Js. von nachmittags 1Uhr an iw Gasthof „zum Deutsche« HauS" in Stollberg und III. auf d« 4. und 5. Abtheilung der Reitzenhainer-, 2. Abtheilung der Chemnitz- Anuaberger«, 1. bis 3 Abtheilung der Chemnitz-Zwönitz-Elterleiner und der Chemnitzthal-Straße Mittwoch, den 11. Angust dss. Js. vo« vormittags 10 Uhr au i« der Restauration „zum Vieuenstock" in Chemnitz, Plan 3, gegen sofortige baare Bezahlung und unter den vor Beginn der Auctio« bekannt zu gebenden Bedingungen öffentlich an die Meistbietenden verpachtet werden. Chemnitz, am 27. Juli 1897. WM Archi- und Mr-LmcheM. WM BmemMi. Hübler. Voigt. Ms dem Gerichtssaale. Augsburg, 28. Juli. eund. tkeol. Günther von hier machte im Jahre 1886 als 14jähriger Lateinschüler einen unüberlegten Streich, indem er, von dem Wunsche durchdrungen, Schlittschuhe zu besitzen, einen Zettel mit gefälschter Unterschrift versah und in der Attinger'schen Eisenhandlung auf Grund desselben ohne Bezahlung ein paar Schlittschuhe erhielt, da der fälschlich angegebene schriftliche Besteller der Attinger'schen Eisen- Handlung bekannt war. Die Sache kam später zur Anzeige. Der Lateinschüler ging mittlerweile nach Rom, wo er 11 Jahre studirte. Als er zurückkehrte, uni ats katholischer Priester ge weiht zu werden, wurde ihm di- Anklageschrift zugestellt, und heute hatte er wegen der nunmehr 11 Jahre zurückliegenden Strafthat eine Verhandlung vor dem Landgericht zu bestehen. Die Strafkammer sprach den Angeklagten nach längerer Be- rathung frei. In der UrtheilSbegründung wird ausgeführt, daß die strafbare That zwar als erwiesen zu betrachten sei, daß aber wegen der Länge der inzwischen verstrichenen Zeit Nicht mehr festgestellt werden könne, ob der Angeklagte damals schon das Bewußtsein gehabt habe, eine rechtswidrige Handlung zu begehen TKgesgeWchte. Ein Wichts für unsere Stellung im Welthandel und im Weltverkehr ei , oender Schritt ist gestern mit der Kündigung des deutsch-englischen Handelsvertrages durch die britische Re gierung geschehen. Der Vertrag, der seit dem 30. Mai 1865 also seit dem Tagen des deutschen Zollvereins, die geschäftlichen Beziehungen zwischen beiden Ländern beherrschte, tritt nach Ablauf eines Jahres außer Kraft. Den Anlaß zu diesem wichtigen Schritt hat bekanntlich Canada gegeben, das in sein neues Zollgesetz eme Bestimmung ausgenommen hat, wonach Waaren, die aus Großbritannien oder den Colonieen stammen, einen Vorzugstarif genießen sollen, vorausgesetzt, daß die be treffenden britischen Staatswesen den Waaren canadischer Her ¬ kunft gleiche Vortheile zusagen. Canada strebt also eine Art britischen Zollvereins an, der die sämmtlichen Coloninalgebiete des britischen Reiches umfassen soll; der deutsche Ausdruck ist während der Festlichkeiten, die in London zu Ehren der colo nialen Männer aus Anlaß des Regierungsjubiläums der Königin stattfanden, stets ausgenommen worden, und der Ge danke, den der gegenwärtige Colonialminister Chamberlain mit besonderm Nachdruck vertritt, hat in den weitesten Kreisen Englands Anklang gefunden. Der Bestimmung des kana dischen Zolltarifs stehen indes zwei Handelsverträge, der mit Deutschland von 1865 und der mit Bel gien von 1861, entgegen. Großbritannien, Mutterland und Colonieen erscheint darin als ein Ganze«, dem von den beiden festländischen Staaten die Meistbegünstigungsclauscl bewilligt wird, natürlich gegen Gegenseitigkeit. Die Vorschiebung eines Vorzugstarifs wie des canadischen vor die bisher allein übliche Behandlung entweder mit Meistbegünstigung oder nach allge meinen, nach Maximal- oder Minimaltarif wäre, wie man in England bald erkannte, den Verträgen zuwider. Die Streit frage war nun die, ob England sich dazu bereit finden würde, mit Canada in den gewünschten engeren Bund cmzutreten, und daher die dem entgegenstehenden Verträge kündigen oder ob es sich für eine Erhaltung seiner bisherigen Beziehungen zu den festländischen Staaten Entscheiden würde, die seine alther gebrachten Abnehmer für seine vielfachen Jndustrieerreugniffe sind, und unter denen gerade dasselbe Deutschland, dessen Mit- bewerb es ängstlich befürchtet, den hervorragendsten Platz ein nimmt, das auch beute noch infolge des Austausches von Waaren zwischen beiden Ländern der englischen Schifffahrt und dem durch sie vermittelten Welthandelsverkehr die reichste Ge schäftsquelle bietet. England hat sich nun aus Gründen, denen wir heute nicht näher zu treten brauchen, in dieser Zwangs wahl für die Kündigung entschieden. Zu einer Beunruhigung liegt kein Anlaß für uns vor. Wir wären nach befangenen wie unbefangenen Zeugnissen des In- und Auslandes wirth- schaftlick genügend erstarkt, unsere Schifffahrt wie unser Handel haben Anregungstrieb genug, um gegebenenfalls auch einen Kampf im Welthandel aufzunehmen, allein darauf scheint Eng land es nicht abgesehen zu haben, einen solchen Kampf heram- zubeschwören, sondern nur zu versuchen, das Hinderniß, das dem engen geschäftlichen Zusammenschluß mit seiner Kolonie entgegensteht, durch den Abschluß eines neuen Vertrages mit Deutschland beseitigen zu lassen. Den neuen Männern, denen der Kaiser vor kurzem die Leitung der wirthschastspolitischen und auswärtigen Angelegenheiten anvertraut hat, bietet sich also eine Gelegenheit, ihre erprobte diplomatische Gewandtheit in Unterhandlungen mit einem welterfahrenen und praktisch denkenden Partner zu bewähren. Sie werden jedenfalls das Vertrauen zu der Begabung rechtfertigen, das-alle diejenigen ihnen entgegenbringen, die ihr bisheriges Wirken aus der Nähe beobachten konnten. DsxtsÄ-K Reich. Berlin, 29. Juli. Auf dem internationalen Congreß in Brüssel, an dem auch der bisherige Präsident des Reichsver- sicherungsamts Dr. Bödiker mit Theil genommen hat, ist die Frage, ob die deutsche Unfallversicherungsgesetzgebung auch in den anderen Industriestaaten nachgeahmt werden solle, Gegen stand eingehender Erörterung gewesen. Der Grundgedanke der staatlichen Versicherung ist nicht unangefochten geblieben von Seiten englischer und französischer Theilnehmer des Congreffes. Auf die Mehrheit scheint jedoch Herrn Dr. Bödikers beredte Auseinandersetzung über die Vortheile der staatlichen Versicher ung und die große Zahl von Arbeitern, denen deren Wohlthaten in Deutschland zu Gute kommen, nicht ohne Eindruck geblieben zu sein. Für uns in Deutschland hat es jedenfalls keinen Zweck, auf die Frage, ob nicht mit einer Verbesserung und einem weiteren Ausbau unseres Haftpflichtgesetzes dasselbe hätte erreicht werden können, noch einmal zurückzukommen. Wir haben uns für die staatliche Versicherung entschieden, und die Befürworter der Haftpflicht sollten nicht übersehen, daß in Eng land beispielsweise trotz der Verbesserungen, die an dem dorti gen Haftpflichtgesetze vorgenommen worden sind, der Gedanke der Einführung der staatlichen Versicherung mehr und mehr au Boden gewinnt. Daß unsere Einrichtung der Verbesserung