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Wenstemer Tageblatt Erscheint Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des Stadtrathes zu Hohenstein Nr. 141. Dienslag, den 22. Juni 1897. 47. Jahrgang folgende: Bricht in einem Geschoß Feuer aus, durch das die daneben oder darüber gelegenen Wohnräume gefährdet werden können, so ist so schnell als möglich zu versuchen, auf den Treppen nach der Straße zu gelangen. Ist bereits das Treppenhaus derartig mit Rauch angcfüllt, daß dessen Passieren nicht mehr möglich ist, so sind alle Flur- und Stubenthüren zu schließen, damit der Rauch möglichst zurückgehalten wird. Die Fenster sind zu öffnen, vorausgesetzt, daß sie nicht von außen her durch Rauch gefüllt werden können Ist dies der Fall, so ist ein anderer Raum aufzusuchen. Beginnt der Rauch durch Fuß boden und Thürritzen in das Zimmer cinzudringen, so ist der Kopf möglichst tief nach unten zum Fenster hinauszuhaltcn und die Ankunft der Feuerwehr abzuwarten. In dieser Stellung ist ein Aufenthalt im Raum noch sehr lange möglich, selbst wenn schon die Thüren zu brennen beginnen oder an einzelnen Stellen des Fußbodens bereits die Flamme hervorbrichl. Das Wagniß des Herabspringens darf erst dann vorgenommen werden, wenn thatsächlich die Rauchemwickelung so stark ist, daß das Athmen richt mehr möglich ist oder wenn die Kleider vor Hitze zu climmcn anfangen. Die allermeisten Absprünge sind jedoch schon lange vor Eintritt dieses Zustandes erfolgt, also zu einer Zeit, wo thatsächlich ein Grund zum Abspringen noch lange nicht vorhanden war. Der Sprung in das Sprungtuch ist möglichst in hockender Stellung, die Knie fest mit den Händen an den Oberkörper gedrückt, vvrzunehmcn. Daß die zu retten den Personen nicht auf die Zurufe des Publikums, sondern nur auf die der Feuerwehr und ihre Befehle zu hören haben, ist selbstverständlich; ebenso daß von den gefährdeten Personen die in den obersten Geschossen befindlichen Personen sowie Kinder zuerst gerettet werden. Die darunter befindlichen Per sonen müssen die Rettungsarbeiten erst abwarten. Die gefährdeten Personen können mit Sicherheit darauf rechnen, daß beim Eintreffen dec Feuerwehr auch die erwartete Hilfe gebracht wird. Eßt Gemüse! Eßt Salat, Radieschen, Rettige usw. Alle, die ihr nicht nach Karlsbad, Kissingen, Ems usw. gehen könnt oder wollt. Besonders der grüne Salat hat mit Recht sehr viele Freunde, er ist ein Labsal Vieler. Schmeckt er denn nun so vortrefflich? Nein, er hat keinen besonderen hervortretenden Geschmack. Es ist bei ihm, wie bei der Kartoffel, er wirkt mehr auf's allgemeine Empfinden. Sein Genuß erfrischt und regt die Verdauung an. Man sühlt, daß er z. B. zu fetten Fleischmahlzeiten vortrefflich paßt. Denn alles junge Gemüse, hauptsächlich der naturgrüne Salat, ist nicht nur sehr nahrhaft, sondern er befördert die Verdauung und reinigt das Blut, er befreit von der Ansammlung schwerer Stoffe und unnützer Gase. Der viele Genuß kann deshalb eine Badekur ersetzen. Aber ihr Hausfrauen, erhaltet ihm auch die stärkenden Kräfte. Viele werfen mehr Blättchen weg, als nöthig ist, auch die kleinsten sind brauchbar, wie auch das Herzstückchen, das man nur zu zerschneiden nöthig hat. Zu langes im Wasser liegen zieht den Salat aus. Die Salatköpfe müssen uugerupst gcwaichcn wer den, uns) zwar am besten im Salzwasser, damit alles Gewürm herauskrieche, erst direkt vor dem Essen werden sie zerlegt. Die Frische ist mit Hauptsache. Allein nur viele Bäder wirken heilkräftig, so auch nur der fortgesetzte Genuß von Grünem. Die kleinen Gemüseschüffeln sind kaum der Beachtung Werth, sondern erst die großen vollgefüllten Schüsseln der Hausmanns kost bei wochenlangem Gebrauch haben die gewünschte Wir kung. Darum: Kinder, Stubenhocker, Bureaumenschen, Bier trinker, ihr, die ihr euch stets müde fühlt und euch im Som mer vor Schwitzen nicht zu retten wißt usw. — eßt tüchtig Salat! Der Verband „Saxonia" des Central-Verbandes Deutscher Bäcker-Innungen hält am Dienstag den 6., Mittwoch den 7. und Donnerstag den 8. Juli feinen Verbandstag in Leipzig ab. Die Tagesordnung für die Verhandlungen weist neben den üblichen Berichterstattungen, Wahlen und dergleichen auch mehrere Anträge auf, üie sich auf die Entlohnung der Lehr linge, die Einlnhrung einheitlicher Vorschriften un Verband über Abnahme des Gesellenstücks, die Ausstellung des Ger maniabuchs, Berathnng einer Werkstatt-Ordnung rc. beziehen. Das Festprogramm sür den Verbandstug verzeichnet Empfangs- Commerse, Festtafel, Besichtigung der Stadt Leipzig und ihrer mannigfachen Sehenswürdigkeiten sowie der Ausstellung rc. Im Interesse sowohl der Bienenzüchter, als auch deren angrenzenden Nachbarn sei hiermit besonders zur gegenwärtigen Schwarmzeit der Bienen auf HZ 961—964 des bürgerlichen Gesetzbuches hingewiesen, welche besagen: 1. Zieht ein Bienen schwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigenthümer ihn unverzüglich verfolgt, oder wenn der Eigenthümer die Ver folgung aufgiebt; 2. der Eigcnthümer des Bienenschwarmes darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten, muß aber den entstandenen Schaden dem Grundeigenthümer ersetzen; 3. ist der Schwarm in eine fremde, üicht besetzte Bienenwohn- ung eingezogen, so darf der Eigenthümer des Schwarmes zum Zwecke de) Einfangens die Wohnung öffnen und die Waben herausnehmen oder Herausbrechen. Er hat den entstandenen Schaden zu ersetzen; 4. vereinigen sich ausgezogene Bienen schwärme mehrerer Eigenthümer, so werden die Eigenthümer, die ihre Schwärme verfolgt haben, Mitcigenthümer des cinge- fangenen Gesammt-Schwarmes; die Anthe,le bestimmen sie nach der Zahl der verfolgten Schwärme; 5. ist ein Bienen schwarm in eine fremde besetzte Bienenwohnung eingczogen, jo erstrecken sich das Eigenthum und die sonstigen Rechte an den Bienen, mit denen die Wohnung besetzt war, auf den einge zogenen Schwarm. Das Eigenthum und die sonstigen Rechte an den eingezogenen Schwarm erlöschen. Wenn jeder Land wirt!) und Gartenbesitzer nur immer bedächte, welchen großen Nutzen ihm die Bienen durch Befruchtung der Blüthen bringen, so würde er weniger scheel darein sehen, wenn des Nachbars Bienen beim Schwärmen sich auf sein Grundstück begeben, was jener beim besten Willen nicht zu hindern vermag, derselbe den entstehenden Schaden gewiß auch gern zu ersetzen bereit sein würde. Verordnung, die Namensangaben Gewerbetreibender an offenen Läden, Gast- und Schankwirthschaften betreffend, Gewerbetreibende, die einen offenen Laden haben oder Gast- oder Schankwirthjchaft betreiben, sind verpflichtet, ihren Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vor namen an der Außenseite oder am Eingänge des Ladens oder der Wirthschaft in deutlich lesbarer Schrift anzubringen. Kaufleute, die eine Handelsfirma führen, haben zugleich die Firma in der bezeich neten Weise an dem Laden oder der Wirthschaft anzubringen. Ist aus der Firma der Familien name des Geschäftsinhabers mit dem ausgeschriebenen Vornamen zu ersehen, so genügt die Anbringung der Firma. Auf offene Handelsgesellschaften, Commanditgesellschaften und Commanditgesellschasten auf Actien finden diese Vorschriften mit der Maßgabe Anwendung, daß für die Namen der persönlich haftenden Gesellschafter gilt, was in Betreff der Namen der Gewerbetreibenden be stimmt ist. Sind mehr als zwei bctheiligte vorhanden, deren Namen hiernach in der Aufschrift anzugeben wären, so genügt es, wenn die Namen von zweien mit einem das Vorhandensein weiterer Bctheiligter andeutenden Zusatz ausgenommen werden. Die Polizeibehörde kann im einzelnen Falle die Angabe der Namen aller Bethciligten anordnen. Mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark und im Unveunögensfalle mit Halt bis zu vier Wochen wird bestraft, wer den Vorschriften dieser Verordnung zuwidcrhandelt. Dresden, am 21. Mai 1897. Ministerium des Innern. Sächsisches. Hohenstein, den 21. Juni 1897. Anher gelangter Mitthcilung des Bezirksfcldmebels zufolge fällt der nächste Meldctag auf hiesigem Nachhause, 22. Juni, aus. Den Beginn des Sommers verzeichnet der Kalender am heutigen Montag. Die Sonne hat ihren höchsten Stand, den Gipfel ihrer Macht sür unsere nördliche Erdhälfte erreicht. Es ist, als freute sich die ganze Natur dieses hohen Festtages. In Feld und Wald erklingen Jubeltöne, überall prangen festliche Farben, überall wehen süße Düste. Wenn eine Zeit des Jah res besonders dazu angcthan ist, zu Lobliedern auf unsere Licht- und Wärmcspenderin anzuregen, dann ist cs die gegenwärtige. Die festliche Stimmung zu Ehren der Himmelskönigin zeigte sich auch schon bei den Völkern des AltcrihumS ganz besonders in diesen Tagen. Ihr Sonnenkult erreichte um die Zeit der Sommersonnenwende seinen Höhepunkt, und so mancher Brauch des nahenden Johannisfestes ist heute noch ein Zeuge jener Feste. Wir begreifen heute, warum die Alten in ihrem dun keln Drange an Stelle des Schöpfers die Sonne als Gottheit verehren konnten. Zwar wußten sie nichts von dem innigen Zusammenhänge aller Naturkräste, von der Wärme als der Urform aller anderen Krastformen; nur ein dunkles Gefühl von der Bedeutung der Wärme veranlaßte sie, die Sonne auf den Tkron des Schöpfers zn erheben. Heute berechnen wir die Kraft der Sonne und suchen uns diese durch Gleichnisse be greiflich zu machen. Wir Erdenbcwohner erhalten an Sonnen kraft nur einen winzigen Theil; doch dieser genügt, um in 1600 Jahren das Wasser aller Oceane, wenn von diesen aller Zufluß abgehalten würde, zu verdampfen. Diese Krast deckt sich aber mit derjenigen von 228 Billionen Pferdekräften. Könnten wir alle die ungezählten Räder, die in Fabriken schnurren und über Schienen rollen und die Bewegung dem Dampfe verdanken, der unmittelbaren Wirkung der Sonne aus- fetzcn, ein Oberflächcnthcilchen der Sonne von nur wenigen Quadratmetern würde dieselbe Wirkung wie der Dampf hervvr- bringen. Unsere Speisen und unsere Getränke verdanken wir der Sonne; ohne diese würden keine Pflanze und kein Thier auf Erden leben können. Das Wasser erhebt sich unter Ein wirkung der Wärme als Dunst vom Meeresspiegel; die Sonne erzeugt durch verschiedcngradige Erwärmung der Luft Ström ungen in dieser, die Nebel werden nach den Bergen getragen; aus der Wolke strömt der Regen, sickert in die Erde und quillt wieder heraus aus murmelnden Quellen. Welch' herrliche Wan derung darf ein Sonnenstrahl zurücklegen und welch' reicher Wechsel lieg! in seinen Dascinssormcn! Mit ungeheurer Ge schwindigkeit sucht er unsere Erde auf, weckt die Lebenskraft für Pflanzen, Thiere und Menschen, überwindet die Schwerkraft der Erde, schafft das Grün der Wälder, legt sich zur Ruhe im Holz und in den Kohlen, erwacht, leuchtet und wärmt von Neuem und wandert wieder hinaus in den Weltcnraum. Welch' ferneres Schicksal wird ihm beschieden sein; denn wie an Stoff, so geht auch an Kraft in der Welt nichts verloren. Der WetterMschlag fcheint sich über ganz Mitteleuropa erstreckt zu haben. Aus Kärnten wird Schneefall gemeldet. Verhaltungsmaßregeln bei Bränden sind seil dem Pariser Unglück im Schwünge. Ein praktischer Feuerwehrmann giebt Bekanntmachung. . hiesigen Gewerbetreibenden wird nachstehend hiermit die Verordnung des König ¬ lichen Ministeriums des Innern, die Namcnsangaben Gewerbetreibender an offenen Lädcn- Gast- und Schankwilthschmten betr., mit dem Bemerken bekannt gegeben, daß erforderliche Acnderungen oder Anbringungen neuer Firmenschilder bis zum 1. Oktober dieses Jahres bei Vermeidung der angedrohtcn Strafe zu erfolgen haben. Gersdorf, am 19. Juni 1897. Der Gemeindevorstand. Göhler. Der 2. Termin Renten ist spätestens bis den 5. Juli c. Gemeinveexp^ einznliesern. Tie Rentenbeträge werden vereinnahmt in der sowie Donnerstag, den 24. ^zuni Nachmittags von 2—6 llhr in ÄlkerinannA F,-U°g, d.» 25. --<! Uhr m Lv«, Oberlungwitz, am 21. Juni 1897. Der G e m e i n d e v o r st a n d. Oppermann. jeden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1.40; durch die Post Mk. 1.50 frei ins Haus. Was bauen sie nur schon wieder dort draußen im Hütten- grunve? So hat g-wiß in der letzten Zeit mancher in unsrer Stadt gefragt. Das große Haus neben dem Bethlehemstift, auf das zuletzt das nette Tyürmchen, das so freundlich ins Thal hinein und ins Land hinaus schaut, gesetzt wurde, soll zu einem Genesungsheim für Frauen dienen. Die Kinder sind bisher schon im Bethlchemstifte gut versorgt gewesen, nun will man auch für die Erwachfenen etwas thun, unter denen die Erholungsbedürftigkcit groß ist. Nächsten Donnerstag zumJo- Mnistag wird Nachmittag l/z3 Uhr die Jahresfeier des Bcth- ehemstiftes stattfinden, und mit ihr soll die Einweihung des Genesungsheims, das aber leider erst etwas später in Benutzung nehmen d'e Expedition bis Vorm. 10 Uh, V Preisen entgegen. Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdors, Lugau, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rußdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Leukersdorf, Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, St. Egidien, Hiittengrund u. s. w.