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Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des Stadtrathes zu Hohenstein. Nr. 150. Freitag, den 2. Juli 1897 47. Jahrgang. Göhler. 1082 ä. fertigt worden, was zur Verhütung von Mißbrauch mit der verloren gegangenen Legitimation hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Gersdorf, den 30. Juni 1897. Der Gemeindevorstand Bekanntmachung. 1001 dem Bergarbeiter Hermann Emil Hammermüller unterm 15. Februar ^oi Nr. 57 von dem Gemeindcvorstande zu Lugau ausgestellte Bergarbeitsbuch ist abhanden gekommen und demselben heute ein Duvlicat von der unterzeichneten Stelle ausge WMlltiner Tageblatt Md^kostet^ durck^dicrAust^ MM M nehmen die Expedition bis Vorm. Iv Uhr für Hohenftem-Er«stthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Lugau, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rnßdors, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Leukersdorf, Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleitza, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, St. Egidien, Hiittengrund u. f. w. Sächsisches. Hohenstein, den 1. Juli 1897. In der Newyorker Staatszeitung vom 15. Juni, die uns heute vorgelegt wurde, lesen wir über Hohenstein-Ernstthal etwas, was uns allen zwar schon bekannt ist, das aber Zeugniß ablegt, wie gewissenhaft unsere Landsleute der westlichen Welt kugel von allen Vorkommnissen des alten Erdtheils und be sonders von ihrem lieben Sachsenlande unterrichtet werden. Manches sächsisches Localblatt nimmt es mit seiner Bericht erstattung nicht so genau. Aus unseren Schwesterstädten wird dem genannten Blatte geschrieben: „Den vereinigten Be mühungen der Bürgermeister vr. Polster in Hohenstein und vr. Haubold in Ernstthal ist es gelungen, die seit 1857 schwe- bcnde Frage der Vereinigung der Städte Hohenstein und Ernstihal zu lösen, indem die beiden städtischen Collegien be schlossen haben, die beiden Gemeinwesen vom 1. Januar 1898 ab zu einer Stadtgemeinde unter dem Namen Hohenstein-Ernst thal zu verschmelzen." Außer dieser Notiz, die für uns und unsere Landslente in ihrer neuen Heimath Hauptinteresse hat, bringt die Zeitung noch eine ganze Masse Correspondenzen aus sächsischen Städten, so z. B. aus Dresden, Leipzig, Bautzen, Bischofswerda, Brand, Chemnitz, Crimmitschau, Eibau, Ruppertsgrün, Rößnitz, Roßwein, Pulsnitz, Plauen, Oederan, Olbersdorf, Oschatz, Oelsnitz i. V., Nieder-Affalter, Niederlößnitz, Niederhaßlau, Neustadt, Leisnig, Heidelberg bei Seissen, Grimma, Görbersdorf, Glashütte, Glauchau, Freiberg, Sieben- lehn, Stützengrün, Werdau, Wurzen, Unternitzka, Zittau, Zwenkau, Zwickau. Ja man findet sogar einen Auszug der Familiennachrichten aus den sächsischen Localblättera dahin, daß die darin enthaltenen Todesnachrichten kurz registrirt werden. Es ist diese Zeitung thatsächlich ein Spiegelbild nu ferer deutschen Localpresse, denn wie die obigen sächsischen Localnachrichten, werden auch die der anderen deutschen Bundes staaten treulich verzeichnet. Man kann daraus ersehen, wie erschöpfend unsere Landsleute in Amerika mit Nachrichten aus ihrer alten Heimath versehen werden. Hierüber können wir uns nur freuen, denn, so lange unsere deutschen Landsleute in Amerika ihre deutsche Zeitung lesen, die sie mit den Nachrichten aus dem Vaterlande so treulich unterrichtet, werden sie sich hoffentlich auch immer ihrer alten Heimath zugehörig rechnen und mit ihr fühlen. Vom heutigen 1. Juli ab werden im sächsischen Binnen verkehr von jeder Station nach den bis einschließlich 20 Tariskilometer weit gelegenen Stationen die Preise der ein fachen Fahrkarten für Schnell- und Personenzüge, der gewöhn lichen Rückfahrkarten und der Ergänzungskarten zum größeren Theile ermäßigt. Die Berechnung soll dergestalt erfolgen, daß auf Zehntheilkilometer abgerundete Entsernungszahlen mit den Fahrgeld-Einheitssätzcn vervielfältigt und die Ergebnisse durch gängig auf 5 Pfg. abgerundet werden sollen. Als Mindest sätze sollen die sich für 2 Kilometer ergebenden Beträge ange nommen werden. Da jetzt eine Mindestentfernung von 5,0 Kilometer in Anwendung kommt,, so tritt bei mehraneinander liegenden Verkehrsstellen mit Entfernungen von weniger als 3,8 Kilo meter eine wesentliche Herabsetzung der Fahrpreise ein. Be sonders auf den Secundärbahnen, wo die Entfernung von der einen zur anderen Station selten mehr als 2 Kilometer beträgt, wird man diese Ermäßigung sehr dankbar empfinden. Als die ersten Mitteilungen über diese Verbilligung im Frühjahre dieses Jahres in die Oeffentlichkeit gelangten, da haben wir sofort darauf aufmerksam gemacht, daß dieses Verfahren nur einem lleinen Theile der Bevölkerung und nicht einmal dem jenigen zu Gute kommt, aus dessen Reihen sich die häufigsten Eisenbahn-Fahrgäste rekrutiren. Zwar erstreckt stch die Fahr preis-Verbilligung ja bis auf die Entfernung von 20 Tarif- kilometer, aber hier ist die Verbilligung nur eine theilwcife und wo sie thatsächlich in Kraft tritt, nur eine ganz numrnale. Ein kurzes Beispiel mag dies erläutern. Die Rückfahr karten von Hohenstein nach Chemnitz-Nicolai in 3. Klasse kosteten bisher 0,90 Mk., in Zukunft werden sie nur 5 Pfennige weniger, also 0,85 Mk. kosten. Richtig ist allerdings, daß be, ganz kleinen Strecken, namentlich auf Secundärbahnen, die Verbilligung erheblich wird, indessen ist kaum anzuncymcn, daß diese Bahnen in Zukunft bedeutend mehr benutzt werden ein ¬ fach aus dem Grunde, weil man auf ihnen billiger fährt als bisher. Wir betrachten überhaupt diese Verbilligung nur als eine vorläufige Probe auf das Exempel, welcher nach Be währung eine weitere, thatsächlich wesentliche Preisherabsetzung folgen wird. Prinz Friedrich August traf gestern, von den Londoner Jubiläumsseierlichkciten heimkehrend, in Dresden bezw. Wachwitz wieder ein. Derselbe hatte am Dienstag Vormittag London verlassen, wobei ihn Ehrenstallmeister Oberst Howard bis zum Bahnho fe geleitete. Bei der Verabschiedung am Bahnhofe waren der Botschaitssecretär Graf Hatzfeld und die übrigen Mitglieder der deutschen Botschaft anwesend. Die Heuernte geht, begünstigt vom besten Erntewetter, nunmehr ihrem Ende entgegen. Das Erträgniß ist so reich, daß das Futter bei weitem nicht in den üblichen Aufbewahr ungsräumen unterzubringen ist. Weit geringer sind die Aus sichten für die Grummeternte, die kaum viel ergeben wird, weil )ie brennenden Sonnenstrahlen den Rasen förmlich versenkt jaben. Einige Tage Regenwetter sind ebenso wohl für den Wiesenwuchs wie für die Hackfrüchte sehr von nöthen. In der Dresdner Gegend hofft man bei fortdauernd heißer Witterung nächste Woche mit dem Roggenschnitt beginnen zu önnen. Bekauntlich sängt nach den alten Bauernregeln mit dem Peter-Paulstage, welcher Heuer auf den vorgestrigen Dienstag iel, der Roggen an zu reisen, denn „Peter Paul bricht dem Lern die Wurzel." Der erste Roggenschnitt ist dann gewöhn- ich um die Mitte des Monats Juli zu erwarten, falls nicht die ungewöhnliche Sommerhitze, wie sie gegenwärtig herrscht und das Korn zum Bleichen bringt, eine erheblich zeitigere Ernte veranlaßt. Bei andauernd heißer Temperatur dürften auch unsere hochgelegenen Roggenfelder bald der Schnitter harren. Daß man aber schon jetzt Kornpuppen sehen kann, sollte man kaum für möglich halten, wenn nicht die Thatsachen dies bestätigen würden: dicht beim Bahnhofe Arnsdorf, auf Ka menzer Seite, hat man dieser Tage mit dem Roggenschnitt begonnen und bereits Kornpuppen aufgestellt. Ist Jemand gezwungen, in großer Hitze ohne Schutz gegen die Sonnenstrahlen zu gehen oder zu arbeiten, so schütze er vor allen Dingen seinen Nacken. Ein über den Hut gebundenes und nach hinten hängendes oder lose um den Hals gebundenes Taschentuch thut schon große Dienste. Die den offenen Nacken treffenden Sonnenstrahlen sind viel gefährlicher als die auf die Stirn fallenden. Bei Fußparthien schadet auch ein frischer, nicht szu kalter Trunk nicht, vorausgesetzt, daß die Wanderung gleich wieder fortgesetzt wird. Ganz vorzüglich erquickt öfteres Waschen der Hände. Eine wesentliche Verbesserung scheint ein Apparat zu be deuten, der neuerdings in Aufnahnie kommt. Derselbe dient zur Erzeugung von Luft mittels Wasserdruckes zum Betriebe der Bierleftungen: er wird zu diesem Behufe an die Wasser leitung angeschlosien und verüberflüssigt die unter Umständen unsauberen Luftpumpen und Luftkessel. Wie man hört, wurd am 26. Juni in ordentlicher Gene ralversammlung die Liquidation der Aktiengesellschaft „Cham pagnerfabrik Niederlößnitz", mit großer Mehrheit beschlossen. Dieses an der Moritzburgerstraße 44 gelegene Etablissement wurde von den Weingutsbesitzern Schwarze und Pilgrim be reits im Jahre 1836 begründet und erhielt ein königliches De kret vom 2. Januar 1842. Das Aktienkapital betrug damals 100,000 Thlr. in 1000 Stück Aktien. Das Unternehmen hatte mit manchen Widerwärtigkeiten, namentlich auch mit häufigen geringen Weinernten zu rechnen, lieferte aber von Anfang an eine treffliche Waare. Eine Schädigung erwuchs dem Unter nehmen in dem Zollverein und ferner in der seit 19. August 1887 (zuerst in der Hoflößnitz) austretenden Reblaus, die eine weitere Verminderung des sächsischen Weinbaues bis auf etwa 800 Ku herbeiführte, während 1843 das Weingelände Sachsens noch 1709 Ku betrug. Die Produktion, die sich anfänglich jährlich auf etwa 30,000 Flaschen belief, erhöhte sich in der Folge auf 50,000 bis 55,000 Flaschen. Die bedeutendste Pro duktion betrug 123,000 Flaschen im Jahre 1877. Die Aktien gesellschaft beschloß am 25. März 1878 die Liquidation. Die freiwillige Liquidation, am 20. October 1879, bei der ein Areal ¬ bestand von 2 Acker 296 Quadratruthen, und ein Buchwerth, inklusive allen Inventars und der Waarenvorräthe, von 161,644 Mk. nachgewiesen wurde, erbrachte nur ein Gebot von 130,000 Mk. Mit vermindertem Aktienkapital (seit 1893 nominell 90,000 Mk. und 75,000 Mk. Hypotheken) wurde das Unternehmen bis auf die jetzige Zeit fortgeführt. Der Gewinn ist jedoch, dem Kostenaufwande gegenüber, zu gering — 1895 Bruttogewinn : 19,255 Mk., Reingewinn : 6473 Mk., Dividende: 3 Procent, — und die Hoffnungen aus erfolgreichen Aufschwung, wurden mit den fallenden Weinerträgnissen Sachsens immer weiter herabgestimmt. Die natürliche Folge war der Liquida tionsbeschluß. Jedenfalls wird sich das Areal nutzbringender, als bei dem Weiterbetriebe der Champagnerfabrik, verwerthen lassen. Für irgend einen Kellereibetrieb sind die Fabrikgebäude wohlgeeignet. Sie enthalten zwei übereinander liegende je 41/2 m hohe, 25 m lange getäfelte Keller. Zu dem Grund stücke gehörte von Anfang an der Weinberg „Nierenbcrg bei der Viehtreibe". Wie man nachträglich erfährt, wird trotz der Liquidation sowohl die Fabrikation wie der sonstige Geschäfts gang nicht nur vorläufig, sondern auch fernerhin ausrecht erhalten bleiben, da schon verschiedene Offerten von solchen Stellen vor liegen, welche gesonnen sind, das Geschäft weiter zu betreiben. Ausgeschlossen ist jedoch nicht, daß bei angemessenen Preisen von dem überflüssigen Areal ein Theil zum Verkaufe gelangt Der bei der Gemeindeverwaltung in Oelsnitz i. Erzg. angestellte Registrator, Herr Gustav Herrmann, ist als Ge meindevorstand zu Niederhaßlau von 19 Bewerbern gewählt worden. Je näher die Eröffnung der Rennsaison in Chemnitz heranrückt, um so mehr steigert sich das Interesse für diesen Festtag und dürfte daher vielen, welche bisher dem Rennsport fernstanden, eine Belehrung über die hauptsächlichsten Punkte der für öffentliche Wettrennen giftigen allgemeinen Bestimmungen nur willkommen sein: In Ermangelung eines eigenen, sächsi schen Reglements erklärt sich der Dresdener Rennverein an das für die Flachrennen und Rennen mit Hindernissen im preußi schen Staate giftige Reglement vom 11. April 1881 gebunden. Der Vorstand des Vereins hat für die gehörige Abhaltung der von ihm angesetzten Rennen zu sorgen und diese zu leiten. Es sind daher namentlich zu nennen resp. zu erwählen: s. der Richter, b. der Schatzmeister, e. der Abwieger, ft der Starter. Der Richter entscheidet, welches Pferd Sieger ist und plazirt die anderen Pferde, der Schatzmeister empfängt alle Einsätze und Reugelder, der Abwieger überwacht die Richtigkeit der Waage und des Abwiegens, während der Starter die theil- nehmendcn Pferde an der ihm vom Bahnvorstand bezeichneten Stelle ablaufen läßt. Lassen von diesen vier Herren der eine o^er andere selbst ein Pferd laufen, so hat er sich während dieses Rennens jeder Amtshandlung zu enthalten. — Jeder Verein hat ein aus einem Vorsitzenden und vier Mitgliedern bestehendes Schiedsgericht zu ernennen, dessen Entscheidung als Schiedsspruch gilt, wenn nicht binnen zwei Wochen diejenige des Großen Oberschiedsgerichts in Berlin, zu welchem der König von Preußen einen Vorsitzenden ernennt, angerufen wird. — Die zu den Rennen gemachten Propositionen bilden als Ver tragsbedingungen die vorzüglichste Grundlage aller Entscheidungen und müssen enthalten: Ort, Rennzeit, Qualifikation der Kon kurrenten, Bestimmungen über Einsatz und Reugeld, Distanz, Nennungstermin, die Unterschrift des Proponenten als solchen. — Das Alter eines jeden Pferdes wird vom 1. Januar des jenigen Jahres an gerechnet, in welchem dasselbe geboren ist, es wird daher ein zwischen dem 1. Januar und 31. December des einen Jahres geborenes Pferd in der ganzen Zeit vom 1. Januar bis 31. December des zunächst darauffolgenden Jahres als einjährig gerechnet. — Einsatz heißt diejenige Summe, welche bezahlt werden muß, um ein Pferd zum Laufen in einem Rennen zu qualifiziren, Reugeld dagegen diejenige Summe, welche gezahlt werden muß, wenn jemand sich zu einem Rennen verpflichtet hat und nicht dqrin laufen läßt. Ist der Reiter abgewogen, kann Reugeld nicht mehr bezahlt werden. — Sieger ist dasjenige Pferd, dessen Kopf zuerst die gerade Linie zwischen den Gewinnpfosten passirt, zweites Pferd dasjenige, welches dem Sieger zunächst kommt, Pferde, welche später als eine Minute nach dem ersten Pferde das Ziel pas- stren, haben keinen Anspruch auf einen Preis. — Ein todteS