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Erscheint jeden Wochentag abends für den folgenden Lag und kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1.40; durch die Post Mk. 1.50 frei ins Halls. für Inserate nehmen die Expedition bis Vorm. 10 Uhr sowie für Auswärts alle Austräger, desgl. alle Annoncen-Expeditionen zu Original- Preisen entgegen. HoheNstem-ErnsLtlM, Oberlungwitz, Gersdorf, Lugau, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falten, Langenchursdorf, Meinsdorf, Ruszdorf, Wilstenbrand, Grüna, Mittelbach, Urfprung, Leukersdorf, Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleisza, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, St. Egidicn, Hüttengrund u. s. w. Aiutsblatt für den Verwaltungsbezirk des Stadtrathes zn Hohenstein Str. 136 Jahrgang. Ältitlwoch, den 16. Juni 1897, Betluultmachuug, das Schützenfest betreffend. Für die Taner des diesjährigen Schießens der hiesigen Schützengesellschast wird hiermit Folgendes bekannt gemacht. 1. Das Feilhalten mit Eß- und Trinkwaaren, das Anfstellen von Schau- und Schieß buden, Caronssels, Schankzelten u. s. w. ist nur Denjenigen gestattet, welchen hierzu von der unterzeichneten Polizeibehörde (Erlaubnis; ertheilt worden ist. 2. Das Ossenhaltc» der Schau- uud Schießbuden, Caronssels, Restaurationen nnd dergl. ist am Lonnllbend von 6 bis 1l Uhr Abends nnd am Sonntag von 3 Uhr Nachmittags an gestattet. 3. Alle von Privaten auf dem Festplatze errichteten Etablissements, z. B. Schau- und Verkaufsbuden, Zelte, Stände, Caronssels, Schaukeln n. s. w. müssen mit einer deutlich lesbaren Firma versehen sein, welche den vollen Vor- und Zunamen, sowie Wohnungs angabe des Inhabers enthält. 4. Tas Ausstellen von Schaukzelten, Verkaufsstellen u. f. w. anszerhalb des Schicsz- Platzes ist unbedingt verboten. 5. Jede Art Ausspielung beweglicher Sachen ist an die vorgängige Erlaubniß der unterzeichneten Behörde gebunden, wie dies in der Verordnung vom 15. Juni 1826 vor geschrieben ist. Es wird über jede in dieser Beziehung ertheilte Erlaubniß ein besonderer Erlaubnißschein ausgefertigt, welchen der betreffende Unternehmer stets bei sich zu führen und auf Verlangen dem revidirenden Polizeibeamten unweigerlich vorznzeigcn hat. Kegel- spiclc, bei denen die Kugel an einer Kette oder Schnüre befestigt ist, werden nur unter der Bedingung gestattet, daß sowohl der Balken, an welchem die Kugel hängt, als auch das Brett, auf welchem die Kegel stehen (Aufsatzbrett) unverschiebbar mit dem Erdboden ver bunden sind. Würfelspiele werden nur unter der Bedingung gestattet, daß bei einem Spiele nicht mehr als drei Würfel verwendet werden, daß diese Würfel mindestens je 14/2 Cubikeentimeter groß, von weißer Farbe und mit deutlichen schwarzen Punkten versehen sind. Bei einem Spiele in welchem alle Nummern gewinnen, sind die Nummern von 3 bis 18 der Reihe nach deutlich und unverwischbar ans das Würfelbrett aufzuschreiben und ist neben jede dieser Nummern der auf sie eventuell fallende Gewinn zn stellen. Würfelspiel mit Nieten wird nur unter der weiteren Bedingung gestattet, daß stets alle ungeraden Nummern gewinnen, alle geraden dagegen verlieren, daß die ungeraden Nummern von 3 bis mit 17 der Reihe nach mit deutlicher unverlöschbarer Schrift auf F>as Würfelbrett aufge schrieben sind uud daß neben jede dieser Nummer der für sie bestimmte Gewinn gestellt wird. Ausspielungen mittelst sogenannter Glücksräder werde» nnr dann als zu lässig erachtet und genehmigt werde», wen» die a»f de» letztere» bcsittdlichc» Nummer» 3 am hoch, aufrecht stcheud, mit schwarzer Farbe auf weiszem Unter- grnudc augebracht uud durch rothe Striche vou einander gctreuut siud, so daß sie von dem spielenden Publikum deutlich gesehen werden können. Tvpfloosspiele, Spiele auf sogen. Revolver- bez. Spiral-Billards, sowie Bolzen- schieszapparate werden nicht gestattet. Ansspielen von Geld ist verboten. 6. Aller Branntweinschank auf dem Schießplätze außerhalb der berechtigten Schank statten ist verboten, ebenso das Schreien beim Anpreiscn der Waaren. 7. Alles Feilhalteu, Attsschänken, Musicircn und Schaustellen, sowie überhaupt der öffentliche Verkehr ans dem Schieszplatze ist spätestens Nachts 12 Uhr zu schlieszeu und müssen sämmtliche Buden und Vergnügungsorte, auch der Schießplatz selbst, vom Pub likum geräumt sein. 8. Das Hiuausfahreu und Umhersahren kleiner Kinder im Kinderwagen aus dem Festplatz am Sonntag, den 20. Juni uud am Montag, den 21. Jnni, ist gänzlich untersagt. 9. De» Anordnungen der ans dem Festplatze befindlichen Polizeiorgane (Schntzmann- schaft) ist unweigerlich Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften 1—9 werden, soweit nicht bereits in den Gesetzen Strafen ausdrücklich augedrvht siud, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu K Tage» geahndet. Ho Heu stein, am 10. Jmn 1897. Der S t a d t r a t h. I. V. W. Zeiszig, Stadtrath. Ten 18. Jnni Nachm. 5 Uhr kommt au der Wohnung des Gutsbesitzers Ehristiatt August Bochmann in Herms dorf Nr. 6 u eine schwarzfcheckige Kalbe gegen Baarzahlung zur Versteigerung) Der Gerichtsvollzieher beim Kgl. Amtsgerichte Hohenstein-Ernstthal. Q. 231/97. Seer. Kurth! Zum Sächsischen. Ucber die Ergebnisse des ersten Geschäftsjahres des Pserdc- versichenmgs Vereines für Limbach und Umgegend stattete der Vorsitzende desselben, Herr Lingelbach auf Rittergut Lim bach der Generalversammlung den Geschäfts- und Kassenbericht ab, aus welchem wir folgendes mitlheilen: Während der Be gründung des Vereines im vorjährigen Frühjahre die Zahl der Mitglieder sich auf 86 belle', welche 205 Pferde mit einem Werthe vou ea. 140,000 Mk. versicherten, erhöhte sich diese Zahl beim Eintritt in das zweite Geschäftsjahr auf 105 Mit glieder, der Versicherungsbestand auf 243 Pferde im Werthe von 170,OM Mk. Nach der Betheiligung geordnet zählt der Veiein seme Mitglieder in Limbach, Pleißa, Kändler, Brauns dorf, Röh-.sdors, Krcuzcichc, Obersrohna, Löbenhain, Burgstädt, Hartmannsdorf, Rußdorf, Fichtigsthal und Mittelfrohna. Der Durchschnittswcrth eines Versicherungsstückes betrug 700 Mk. Die Einnahme betrug 3760 Mk. 50 Pf. und setze sich zu sammen aus dem Eiutrittsgelde von 2 Proc. des Taxwerlhes des versicherten Thicres uns aus der Jahrcsprämie von eben falls 2 Proe. Entschädigungen wurden in 7 Fällen 3560 Mk. 80 Proc. des Taxwerlhes gezahlt. Die Schadenfälle be trafen: 2 infolge Bornaischcr Krankheit, Versicherungswerth: 1800 M., 4 infolge von Kolik und Darmentzündung, Taxwert!) 23M M., und 1 infolge von Lungenschlag, Versicherungswerth 350 Mk. 5 davon waren bessere Thicre des Landwirthschasts- betnebes. Mit Rücksicht auf die schweren Schadenfällc im Ver- Mufe des ersten Geschäftsjahres beschloß die Generalversamm lung mit 44 gegen 3 Stimmen, die diesjährige Prämie von 2 auf 3 Proc zu erhöhen. Tagesgeschichtr. Deutsche- Reich Berlin, 14. Juni. Finanzmiuister v. Miquel ist unver- muthet von Wiesbaden, wo er sich seit etwa vierzehn Tagen > zum Curgebrauch aufhält, in Berlin cingetroffen. Da der ' Minister schwer an seinem alten Uebel, der Schlaflosigkeit, ge- j litten hat, so dürste cs wohl auf der Hand liegen, daß er seine Cur nicht ohne zwingende Gründe unterbrochen hat. Man er zählt sich, daß der Minister zum Bortrage beim Kaiser berufen sei. der sich heute in Beilin aufhält. Gegen 11 Uhr stattete der Minister dem Reichskanzler Fürsten Hohenlohe einen länge ren Besuch ab. Berlin, 14. Juni. Um die Reform der Militärstrafproceß- ordnung beginnt allmählich sich auch ein Lcgcndcnkranz zu bilden. Um so erwünschter wäre cs, wenn der dem Bundes- rath vorliegende Entwurf wenigstens noch zur Vorlegung im Reichstage gebracht werden könnte. An eine Durchberathung, vielleicht l icht einmal an eine Generaldebatte wäre im gegen wärtigen Augenblicke nicht mehr zu denken. Aber man wüßte wenigstens, wohin die Fahrt gehen soll. Vor Allein hätte Preußen auch etwas Interesse daran, daß sich dir Ansicht nicht festsctzt, als ob cs auch in dieser Frage allein eine zeitgemäße Reform verhindert habe. In süddeutschen Blättern wird das bereits augedeutet. Es wird dort sogar der Versuch gemacht, die Einwände, die offenbar auch von süddeutschen Regierungen gegen den Entwurf erhoben sind, aus der Tendenz der preußi schen Bercinsgcsetznovelle herzulciten. Man habe nach dem Charakter und Geiste dieses Gesetzentwurfs sich sclbstveiständlich nicht dazu verstehen können, in Sachen der Ocfsentllchkeit auch nur das geringste Zugcständiiiß zu machen. Damit wird der wirkliche Stand der Dinge doch mehr verschleiert, als klargelegt. Natürlich hat in Vorverhandlungen über die Reform der Mili- tärstrasproceßordnung auch die Oeffentlichkeit des Verfahrens eine Rolle gespielt, und diese Frage ist denn auch bei den späteren Verhandlungen ins Gewicht gefallen. Aber den Haupt- stcm des Anstoßes hat zuletzt doch die Einrichtung des obersten Militärgcrichtshofes gebildet. Man hat verschiedene Vorschläge gemacht, um die purticularistischcn Bedenken zu beschwichtigen: die Verlegung des obersten Gerichthofes in eine andere Stadt als Berlin, etwa nach Leipzig, die Einrichtung eines besonderen bayrischen Senats am Militärgerichtshos und was der-leichen mehr ist. Aber noch immer würgt man an dieser bitteren Pille. Jedenfalls liegt wohl kein Anlaß vor, Preußen allein für die Verzögerung der Milltärstrasproccßreform verantwortlich zu machen, Auch auf Bayern fällt ein Theil der Schuld. Die Frage, ob die Reichstagssession geschlossen oder nur vertagt werden solle, )wird jetzt ams Neue aufgeworfen. Man weist auf die schwere Arbeit hin, die auf zahlreiche Gesetzent würfe verwendet worden ist, wir heben nur die Novellen zum Uniallversicherungsgesetz hervor, über die dem Reichstage die Commissivnsbcrichte erst in diesen Tagen zugcgangen sind und zum Theil noch zugehcn sollen - und die verloren sein würde, wenn die Session geschlossen würde. Dazu hat man noch einen neuen Grund gefunden. Man sagt, die nächste Session könne mit Rücksicht ans die ablaufende Legislaturperiode nur von kurzer Dauer sein und deshalb empfehle es sich, sic von all den Förmlichkeiten zu entlasten, welche die Eröffnung einer neuen Session mit sich bringt. Trotzdem scheint an maßgebender Stelle liur wenig Neigung zu sein, abermals einer bloßen Ver tagung zuzustimmcn und man wird das auch aus Gründen, die mit den Arbeiten dcs Reichstags nicht direct zu schaffen haben, wohl begreifen können. Die über mehrere Jahre sich erstreckende Vertagung des Reichstags schasst in Bezug auf die Persönlichkeit der Abgeordneten Sonderrechte, an die man bei Aufstellung der Verfassung nicht gedacht hat und die auch nicht zu rechtfertigen und. Wohl ist an einem Punkte bereits Abhülfe geschaffen, indem festgesetzt ist, daß durch die Session die Ver jährung gegen Mitglieder des Reichstags schwebender Klagen unterbrochen wird. Aber es hat schon seine Mißlichkeiten, wenn den Abgeordneten eine über mehrere Jahre sich erstreckende Immunität gegen gerichtliche Klagen und Strafvollstreckung eingeräumt wird. Deshalb ist wohl zu wünschen, daß diesmal die Session nicht vertage, wnder» geschlossen wird. Um die Arbeiten der Commissionen nicht verloren gehen zu lassen, da zu bedarf es nur dcs Entschlusses, in der nächsten Session auf eine nochmaligc commissarische Berathung der betreffenden Vor lagen zu verzichten, vielmehr sofort in die zweite Berathung einzutretcn, wie das bei anderen Gelegenheiten ja bereits ge macht worden ist. Berlin, 12. Juni. Der Feenpalastsaal blieb heute geschlossen, aber auch die Räume der Productenböcse ivaren ebenso wenig besucht wie bisher. Viele Pwductcnhändlcr kamen in dein der Börse benachbarten Casö zusammen, das von der Polizei beobachtet wurde. Die Stimmung für Getreide scheint sich, entsprechend den New-Aorker Notirungen, etwas abge schwächt zu haben. Der Produktenhandel von Comptoir zu Comptoir soll seinen Anfang bereits genommen haben. Der Verein der Berliner Getreidchändler wird, wie verlautet, der vor einigen Wochen gegen die Androhung der Schließung des Feenpalastes beim Oberverwaltungsgericht angestrengten Klage nunmehr eine weitere Klage wegen dcs neuen Erlasses folge»