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WOm-ElMckr WM Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rußdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Erlbach, Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, Grumbach, St. Egydien, Hüttengrund u. s. w. jeden Wochentag abends für den folgenden Tag und FBI MA A A MA MT Ach nehmen außer der Expedition auch die Austräger auf kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1,40, MM /M A- M MM M^ dem Lande entgegen, auch befördern die Annoncen - durch die Post Mk. 1,50 frei ms Haus. (A AM Expeditionen solche zu Originalpreisen. Mr Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Kugau, Hermsdorf, Kernsdorf, Aintsblcrtt Nr. 32. Freitag, den 9. Februar 1900. 50. Jahrgang. für den Verwaltungsbezirk des Stadtrathes z« Hohenstein-Ernstthal. Organ aller Gerireinöe-Verrvcrltungen der unrliegenöen Ortschaften. Müstendrand. Der 1. Termin Grundsteuer ist fällig und spätestens bis 10. d. Mts. an hiesige Orlssteuereinnahme abzuführen. Ferner sind die noch rückständigen Gemeinde- »nd Schulaulagen von 1809 auch bis zum 10. Februar a. c. an die Ortssteuereinnahme bei Vermeidung der zwangsweisen Beitreibung zu entrichten. Wüsteubrand, am 1. Februar 1900. Der Gemeindevorstand. Schubert. allgemeinen Vorberathung des Baugesetzes geäußerte« Wunsche und zugleich verwirkliche sie damit ihre Ab- , sicht, die Materie einer allgemeinen gesetzlichen Regelung zu unterwerfen, da das Bedürsniß nach einer zeitgemäßen Umgestaltung und Aenderung der auf das Enteignungsrecht bezüglichen Bestimmungen wie in der Mehrzahl der deutschen Staaten, so auch für das Königreich Sachsen wohl als ein unbestritten feststehendes zu betrachten sei. Bei dem Enteignungs wesen handle es sich um eine der schwierigsten Auf gaben der Regierung, denn es komme dabei nichts weniger in Frage, als die Lösung eines inneren Widerspruches, der entstehe bei der Durchführung der in sich sehr verschiedenen Staatszwecke. Derselbe Staat, der berufen sei, den Schutz der allgemeinen Rechtsführung zu üben, jeden Einzelnen in seinem Rechte zu schützen, dieser selbe Staat erhalte Ver anlassung, im Interesse der Allgemeinheit für Be schaffung allgemeiner nützlicher, nationaler und anderer Einrichtungen einzutreten. In der Mehrzahl der Fälle könne er dies nicht thun, ohne Eingriff in fremde Rechte, wolle sich der Staat nicht erheblichen Schwierigkeiten aussetzen und stehe er gleichzeitig exorbitanten Preisforderungen für das benöthigte Areal gegenüber, so könne er sich nur auf das Ent eignungsrecht zurückziehen. Durch die sächsische Gesetzgebung sei dem Staate dieses Recht in der Verfassungsurkunde bei einzelnen Fällen bereits ein geräumt, aber die Fälle der Ausübung dieses Rechtes unterliegen wieder in jedem Falle der gesetzlichen egulirung. Ebenso sei es nothwendig im Interesse jedes einzelnen, daß die Art und Weise der Ausübung neses Rechtschutzes gesetzlich geregelt werde, daß für dessen Ausführung bestimmte Normen festgesetzt und bestimmte Grundsätze aufgestellt und gehandhabt i werden, denn der Eingriff in das Recht des Einzelnen , Minister v. Metzsch aus: Die Regierung entspreche mit dem vorliegenden Gesetzentwürfe einem bei der deiner Weife gefährdet. Wenn in Folge deS Para- ! zraphen Sudermann von der Bühne verschwinde, so f würde diesem Umstande kein anständiger Mensch eine ! Thräne nachweinen. Staatssecretär Rieberding: Neuerer . strafrechtlicher Borfchriften, wie der hier zur Berathuug ' stehende Paragraph sie enthalte, bedürfe es nicht. Was auf der Bühne an schamlosen Dingen vorgehe, sei schon jetzt strafrechtlich faßbar. Sollten aber etwa auf der Bühne Dinge als schamlos bestraft werden, die ander wärts straffrei bleiben, fo wäre das eine Jnconfequenz, die man der Gesetzgebung und dem Strafrichter nicht zumuthen könne. Abg. Träger (sreis. Volksp.) fühu aus, wie schwankend die Rechtsprechung bisher schcn in Bezug auf den Begriff unzüchtig" war. Wie werde das erst werden, wenn da noch der Begriff von Ver letzung der Scham- und SittlichkRsgefühle hinzukomme. Nachdem noch Abg. Rintelen (Ccntr.) für 8 184b ge- sprachen, wird der Paragraph gegen die Linke an genommen. Die zweite Lesung ist dgmit zu En>:. Morgen: erste Lesung der Flotteuvoilage. Die Centrumsfraction ^dcs Reichstages hat zu!2 Redner über die Flottenvorlage den bayerischen Ab geordneten Dr. Schädler bestimmt, der als Vertreter der schärferen Richtung beka-nt ist. Die Germania sagt, in der jetzigen Form werde die Flottenvorlage nicht Gesetz werden. Im Sinne der bestimmten Erklärungen, die de> Staatssecretär Dr. Rieberding im Reichstage im Na men der verbündeten Regierungen bei der Berathung dec Isx Hcinze abgegeben hat, hat insbesondere auch das preußische Staatsmimstcrium Stellung genommen, das nicht nur die Herauls tzung des Schutzalters am das vollendete 18. Lebensjahr und den sogen. Arknil- gcberparag'-aphen, sondern auch den Theaterparagraphen (8 184b) ablckmen wird. Falls diese Verschaffungen m der dritten Lesung bcibehatten werden sollten, würde das Gesetz nicht nur scheitern, sondern voraussichtuch auch ein ähnlicher Versuch vom Bundesrath nicht mehr wiederholt werden. Der Krieg um Transvaal. Die heute vorliegend, n Nachrichten lassen erkennen, dag die Englände sich nicht w rfen lassen w llen, und neue Vorstöße verlachen. Zu.'er hat der Versuch ge macht, erneut den Tugela zu überschreite« und die Oberkommandierenden Lord Roberts und Lord Kitchener haben Kapstadt verlassen, vermathlich um sich auf den Kriegsschauplatz im Norden des Kwlandes zu begeben. Die Annahme liegt nabe, daß versucht wird, die Buren mit allen Kräften auf beiden Kriegsschauplätzen zurück- zudrängea. Run hoffentlich erweis n sich die Buren auch weiter der Lage gewachsen. In einer Depesche vo i 7. aus London wird ge sagt, laß General Buller „sich aas dem Marsche nach Lady mith vcfi de". Offenbar haben da di: Engländer wn Mund wieder einmal sehr voll genommen, denn n einer späteren Depesche aus London vom 7. w rd einschränkend gesagt: „In der Mitth ilunz des KricgS- die Jugend abgespecrt werde, desto gieriger sei sie nach den verbotenen Früchten. Wolle man die Jugend schützen, so müsse das in erster Linie geschehen gegen Unterhaltungen im Beichtstühle über die Rothwendig- kcit der Keuschheit. Besonders verfänglich sei der Paragraph wegen des Wortes „Schriften"; das könne sich in dieser Fassung am Ende auch gegen Goethe'S „Wahlverwandschaften" und deren Ausstellung im Schaufenster richten. Er habe eine alte F.au gekannt, die konnte nicht an einem Schilde mit der Aufschrift „Hebamme" vorbeigehen. Die ganze Tendenz dieses Paragraphen sei nicht keusch, sondern unkeusch. (Bei fall links.) Abg. Dr. Höffel (Reichsp.) hält einen Schutz der Heranwachsenden Jugend, wie die hier beab sichtigt sei, für unmöglich. Ein Theil seiner Freunde w.rdc sü" die Fassung der Regierungsvorlage, der andere mr die der Commission stimmen. Abg. Henning (cons.) ist der Ansicht daß das Gcsitz der Kunst als Wegweiser dienen werde. Die Antike sei in der Dar stellung des Nackten viel anständiger gewesen als die heutige Zeit. In namentlicher Abstimmung wird hierauf der PeragrapH 184a in der Fassung der Commission mit 159 gegen 100 Stimmen an- sür deren gewissenhafte Handhabung volle und weit gehende Garantieen zu bieten, so glaube sie, daß der gewisse Vertrauensbeweis, der seitens anderer Korporationen den Regierungen geboten worden sei, vielleicht auch der sächsischen Regierung nicht vor- enthalten wird. Die vom gegebenen Standpunkte ge botenen Garantieen und Kautelen anlangend, so er kenne die Regierung die Bürgschaft für die gewissen hafte Ausführung der Formel und des Gesetzes in einer festen Bestimmung und Begrenzung des Ent- eignungsrechtes in Ansehung seiner Zeitdauer und seines Umfanges, in einer umfassenden und möglichst eingehenden Ausgestaltung der Vorschriften über die Entschädigungsleistung und in der gesetzlichen Regelung des Entschädigungsverfahrens. — Aus der Mitte der Kammer wurde der Entwurf durch die Abgg. Dr. Stöckel-Dresden namens der konservativen Fraktion und Dr. Schill-Leipzig namens der Fraktion der Nationalliberalen begrüßt bez. in den Einzelheiten erörtert. Sodann erfolgte die Ueberweisung des Entwurfes dem Anträge des Abg. Stöckel gemäß an die Gesetzgebungs-Deputation zur Prüfung und Berichterstattung. > genommen. ES folgt die Berathung des Paragraph 1845 (Theater-Paragraph), Aergeraiß-Ecreguag durch gröbliche Verletzung des Scham- und Sittlichkcits- gefühls, welcher von der Commission eingesügt worden ist. Abg. Müller-Meiningen (sreis. Volksp.) beantragt Vie Streichung des Paragraphen. Wenn er Gesetz würde, dann könnten weder Schiller noch Shakespeare auf unseren Bühnen bestehen. „Wallcnstein'S Lager". „Die Braut von Messina", „Kabale und Liebe", so wie von Shakespeare sammtliche Königsdramen müßten von der Bühne versexwindcn. Und nun gar unsere neuen Dichter! 2 on Sudermann müßten sämmtlichc Werke verschwinden, auch aupcmann würde zum großen Theil diesem Schicksale verfallen. An Halve's „Jugend" wäre nicht mehr zu denken. Wie gehe schon jetzt der Censor zu Werke! Geradezu 'yvifch hierfür sei die Art, wie der Rochstisi mit dem „Eywoo von Bergerac" umgegangen sei. In Berlin habe der Censor die Schlußworte im „Probecandidatcn" gestrichen, wo es heißt: „In Preußen darf Jeder seine Meinung ftei sagen, gehe Du nach Preußen!" (Stürmische He terkeit) Wenn der Censor sich um solche Dinge kümmert, Vann solle er doch auch einmal auf die Hofbälle gehen und '«sehen, wie die Damen da dekolletirt sind. (Lachen und Beifall.) Geheimrath Kruse: In einem Punkte befindet sich der preußische Herr Minister de- Innern in Uebereiustimmung mit dem Vorredner, nämlich in Bezug auf die Mißgriff: der Ceniur. Der Minister mein!, daß gcgcn die ernsten Theater zu scharf und gegen die Variötötheatcr za »uldsam verfahr-m werde. Er hat auch einen ent sprechenden Erlaß ergehen lassen, welcher sich Haupt- sä hlich gegen die laxe Moral auf den Bühnen richtet: aber daß nun kein Mißgriff mehr vorkommt, das darf man sich von dem E-lasse nicht versprechen. Auf dem sittlichen Gebiete ist eben die Grenze schwer zu finden. (Sehr richtig! links.) Der Commissar bemerkt dann noch, daß nach Ansicht des Ministers des Innern im Interesse der Censuc eine Ergänzung deS Strafgesetzes durch den vorliegenden Paragraphen nicht nöthig sei. Abg. Rocrcn (Cenlr.) tritt dem gegenüber lebhaft für die Annahme des Paragraphen ciu. Die Bühnenaus- iührungen der Werke unserer Klassikcr seien dadurch in t Bekanntmachung. Eine Damenuhr ist als gefunden abgegeben worden. Der Verlustträger wolle sich in hiesigem Rathhause (Registraturzimmer) melden. Gersdorf (Bez. Zw.), am 7. Februar 1900. Der Gemeinde-Vorstand. Göhler. Deutscher Reichstag. Berlin, 7. Februar. Tie Berathung der Strafgesetznovelle (lex Heinze) wird fortgesetzt bei 8 184a, welcher mit 6 Monaten Gesängniß oder mit Geldstrafe bis zu 6000 Mk Jeden bedroht, der Schriften, Abbildungen, Darstellungen, die, ohne unzüchtig zu se«> das Schamgefühl gröblich verletzen, einer Person unter 18 Jahren gegen Entgelt überläßt oder anbietet, oder zu geschäftlichem Zwecke oder in der Absicht, das Schamgefühl zu verletzen, öffentlich in Acrgerniß erregender Weise aussiellt oder anschlägt. Diese Fassung, welche die Commission vor schlägt,' deckt sich im Wesentlichen mit der Regierungs vorlage, nur fehlen in der letzteren die Worte „einer Person unter 18 Jahren gegen Entgelt überläßt oder anbietet." Abg. Müller-Meiningen (freis. Volk.p.) be fürwortet einen Antrag Beckh auf Streichung des gan zen Paragraphen Derselbe gebe mit der gröblichen Verletzung des Schamgefühls nur zu sehr subjektiven Anschauungen Raum. Um so weniger sei die Stellung nahme der Regierung begreiflich, welche einen solchen Paragraphen vorschlage, dagegen den von gleichen Ge sichtspunkten ausgehenden Theater-Paragraphen 184d verwerfe. Was der Kunst recht fei, fei doch dem Theater billig. (Rufe: jjSehr richtig!) Zu fürchten sei eine Gefährdung deS ganzen deutschen KunsthandelS und des KunstlcbenS. Selbst die Kunstschätze des Vatikans düifteo vielleicht nicht mehr in Kopien vertrieben wer den. Wie solle es werden, wenn dieser 8 184a durch gehe. Abg. Roeren (Centr) erklärt, das Centrum werde mit diesem Paragraphen fürlicb nehmen, obgleich er nicht weit genug gehe. Die schamlosen Ausstellungen von Abbildungen hätten so überhand genommen, daß Abhilfe unbedingt geschafft werden müsse. Unverständ lich sei ihnen, wie Jemand ernstlich von einer Ein engung von Kunst und Wissenschaft sprechen könn, denn selbst die öffentliche Ausstellung schamloser B ldcr solle erst strafbar se.n, wenn das Schamgefühl gröblich verletzt werde, wenn ferner die Absicht dazu vorliegc und wenn ein geschäftlicher Zweck damit verfolgt werde. Freilich verberge sich heutzutage viel Schamlosigkeit unter dem Deckmantel der Kunst; so trete namentlich aucy bei den Postkartenbildern die Kunst zwffsellos ganz zurück. Vorredner beanstandet den begriff „Per- letzung des Schamgefühls" als zu subjektiv, aber ge meint ist natürlich nicht das Schamgefühl eines Rowdy, sondern das eines sittlich normal denkenden Menschen. Die Zunahme der Sittlichkcitsverbrechcn bei der Jugend hat ihre Ursach, hauptsächlich in der öffentlichen Verbreitung bez. Ausstellung unsittlicher Schriften und Bilder." Staatssecretär Rieberding wendet gegenüber diesen Ausführungen ein, der Para- graph komme nur in Anwendung, wenn die Schau stellung ein öffentlich s Aergerniß errege. Die Com- Missionsfassung unterscheide sich aber so wesentlich von der Regierungsvorlage, daß er bitten müsse, letztere an- , zunchmeu und erstere abzulchnen. Ter von der Com- i Mission hineingebrachte Schutz der jugendlichen Personen f passe hier gar nicht hinein. Hier handle eS sich überhaupt < darum, das Sittlichkeitsgefühl zu schützen. Abg. Heine > (Soc) erblickt in dem Paragraphen eine Gffährdung: derjenigen Kunst, welche auf daS Ungeschminkte, aw i die Wahrheit gerichtet sei. Man dürfe nicht überall dar Unreine wittern. Es gebe Mensche« welche crröthetcn, wenn sie das Wort „Hose" yören. (Heiterkeit.) Je mehr Landtag. Dresden, 7. Februar. könne vom Rechtsstandpunkte aus nicht einer ver schiedenartigen Beurtheilung unterliegen, vielmehr sei in allen Fällen als oberster, leitender Grundsatz an zusehen, daß, unter Anpassung an den betreffenden Fall, thunlichst nach gleichem Maße gemessen werde, daß in jedem Falle die vollständigen Garantieen für den ausreichenden Rechtsschutz geboten würden, und daß endlich in gleichmäßiger Weise und nach gleich mäßigen Grundsätzen und in möglichst liberaler und entgegenkommender Welle die Entschädigungsfrage geregelt werde. Unsere sächsische Gesetzgebung, wie sie bisher zu Recht bestanden habe, habe diesen Gesichts punkt durchaus nicht außer Acht gelassen, doch sei die zur Zeit bestehende Gesetzgebung in Rücksicht auf das Enteignungsrecht und das Enieignungswesen eine lückenhafte und seien noch manche Verbesserungen nöthig. Bei dem vorliegenden Gesetzentwürfe komme ff; Betracht, daß der gegenwärtig bei der Deputation zur Berathung stehende Gesetzentwurf über uü» ! gemeine Bauwesen und der noch weiter in der Ferne liegende Gesetzentwurf über das Wasserrecht uno die Wasserwirthschast unbedingt es mit sich bringen, daß auch bei der seinerzeitigen Anwendung dieser Gesetze ! das Enteignungsrecht als unentbehrliches Hilfsmitte? in Anwendung zu bringen sein werde. Wenn man > sich vergegenwärtige, daß die Nothwendigkeit vorliege, untere Gesetzgebung in Rücksicht auf das Enteignuugs- wesen und in Rücksicht auf die bevocstehende Gesetz gebung überhaupt zu ändern und zu revidiren, so sei es auch wohl berechtigt und empfehlenswerth, wenn man dann nicht dazu verschreite, auch diese Materien, soweit sie mit dem Enteignungswesen zusammenfallen, auf alte nicht mehr vollständig zureichende Bestimmungen bezüglich des Enteignungswesens zu steken, sondern den Versuch zu machen, ein allgemeines Enteignungs gesetz zu vereinbaren, das die Materien des Bau wesens, der Wasserwirthschast u. s. w. in sich umfaßt. Indem die sächsische Regierung die Verleihung einer Machtbefuguiß seitens der Ständeversammlung sür sich in Anspruch nehme, verkenne sie keineswegs, haß sie üffff 5km-deruna stell-, ahrr sie glaube, daß nach Lage der Verhältnisse diese Forderung als eine wohlberecktigte anzusehen sei, und wenn sie bestrebt gewesen, dieser Forderung gegenüber im Gesetzentwürfe Gestern hielten beide Ständekammern Sitzungen ab. In der Ersten Kammer kam, wie bereits draht lich gestern mitgethcilt, der Entwurf über die Gehalts verhältnisse der Volksschullehrer zur Annahme. — In der Zweiten Kammer stand zur allgemeinen Vor berathung der Entwurf eines Enleignungsgesetzes für jdas Königreich Sachsen. Zunächst führte Staats-