Volltext Seite (XML)
WeMemer Tageblatt etzten ; dcs lt zu men, cant- venn üieß- Lild- i der rgige igen, - " rung hält, t ge- der esetz- icität bald nter- rdige rger- den igen. stern die Ge- des lller- bach, war Heu, rächt Erschein: ^en Wochentag abends für den folgenden ^ag und kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1.40; durch die Post Mk. 1.50 irei ins Haus. Geschäfts-Anzeiger für I «KL n «eymen oir Expeornon m» Borvi. LH owie 'ür Answarir alle AuSträzer, de^ rlle Annoncen Erpeonwnen zu Origi«»»'' Preßen »mqeciev Hohenstein-Ernstthal, Dberlnngwitz Gersdorf, Lngan Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Mchdorl WMendranv GrLma Mtlreldaej. Ursprung, Leukersdorf, Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, PLeitza, Reichenbach, Grumbach Callenberg TMchdem, Kuhschnappel, St. Egidien, Hüttengrund u. 4 w Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des Stadtrathes zu Hohenstein. Nr. 145. Donnerstag, den 25. Juni 1896. 46. Jahrgang. MIM, For- cwick. ögiS, Mitl- und hluß- rma: idrich ) e n: ieder, hlen- V0N ligeu üert. prä- ohne ithig zur >errn Bekanntmachung. Mittwoch den 24. und Donnerstag den 25. ds. Mts. Landrenten-Einnahme in der Gemeindeexpedition. Hermsdorf, am 22. Juni 1896. Götze, Gemeindevorstand. Sonderzüge nach München, Salzburg, Bad Reichenhall, Kufstein und Lindau den 15. und 18. Juli, sowie den 15. August ds. Js. Abfahrt von Glauchau 9 Uhr 36 Min. Nachm. am 15. Juli, 4 „ 40 „ „ „ 18. Juli und 15. August. Ankunft in München 10 Uhr 20 Min. Vorm, am 16. Juli, 5 „ 20 „ „ „ 19. Juli und 16. August. Fahrpreise für Hin- und Rückfahrt: I. Kl. II. Kl. III. Kl. Glauchau—München 40,20 Mk. —Lindau 60,40 Fahrkartengültigkeit 45 Tage. 17,20 22,60 20,50 24,70 Mk. —Salzburg oder Bad Reicheuhall 54,80 —Kufstein 49,20 Außerdem verkehrt am 4. Juli d.J. ein Souderzug von Leipzig (Bayer. Bhf.) nach München rc., zu welchem auf sämmtlichcn sächsischen Stationen Anschlußfahrkarten ausgegeben werden. Schluß des Fahrkartenverkaufs am Tage vor Zugsabgang Abends 6 Uhr. 29,00 Mk. 39,20 „ 35,40 „ 43,20 „ Sonntag, 5 Uhr 15 Min. Vorm. W aus Chemnitz 5 29 Nachm. 57 29 5 6 8 8 8 n n 59 33 45 10 54 11 11 11 9 9 7 20 51 „ Hohenstein-Ernstthal „ Glauchau in Plauen i. V. ob. Bhf. aus Greiz Bhf. „ Barthmühle Näheres ergiebt die bei den sächsischen Staatsbahnstationen unentgeltlich zu erhaltende Uebersicht über die Sonderzüge. Dresden, am 19. Juni 1896. Königliche Generaldirection der Sächsischen Staatseisenbahnen. Hoffmann. Sonderzug von Chemnitz nach Plauen i. V. ob. Bhf. mit Anschluß nach Greiz und Barthmühle, IN Fahrkartenpreise für Hin- und Rückfahrt: ab Chemnitz und Nic.-Vvrst. Chemnitz 4,50 Mk. II. Kl., 3,00 Mk. III. Kl. „ Hohenstein-Ernstthal, St. Egidien und Glauchau 4,00 „ II. „ 2,50 „ III. „ 7tägige Fahrkartengültigkeit. Schluß des Fahrkartenverkaufs am 4. Juli 9 Uhr Abends. Näheres ist aus der bei den betheiligten Stationen unentgeltlich zu erhaltenden Uebersicht zu ersehen. Dresden, am 20. Juni 1896. Königliche Generaldirection der Sächsischen Staatseisenbahnen. Hoffmann. Sonntag, den 5. Juli 1896. 12 Uhr 9 Min. Vorm, am 6. Juli. >Pf ieke. Kin den onc" .'N ) am «ng ollen >tzei- c in itur, izen. rgt. erb. veise Be- agen Dank «der Deutscher Reichstag. Berlin, 23. Juni. Die weitere Berathung des bürgerlichen Gesetzbuchs setzte bei den §8 819 und 819 a ein, die Bestimmungen über den Ersatz dcs Wildschadens enthalten. Die Regierungsvorlage wollte den Jagdbcrechtigten für den Schadenersatz pflichtig machen, der durch Schwarz-, Roth-, Elch-, Dam- oder Reh wild hervorgerufen wird. Die Commission hat diese Be stimmung verschärft, indem sie Fasanen und Hasen hinzufügte. Der 8 819 a, Her die Ersatzpflicht fürj denj Schaden regelt, den Schwarz- oder Rothwild in einem fremden Jagdbezirke anrichtet, ist von der Commission neu eingefügt worden. Eine Reihe von Aenderungsanträgen aus der Mitte der eonfcrvativen Partei und der Reichspartei suchte diese den Jagdinhabcrn unbequemen Bestimmungen wieder zu beseitigen. Der Abg. Frhr. v. Gültlingen (Reichspartei) begnügte sich da mit, nur die Hasen von diesen Bestimmungen auszunehmen, während die Abgg. Stumm und Pauli von der Rcichspartei die beiden Paragraphen streichen und eine Bestimmung ins Einführ.ingsgesetz aufnehmcn wollten, daß die landcsgesetzlichen Vorschriften über Jagd und Fischerei nicht berührt werden. Der konservative Abg. Graf Mirbach wollte die beiden Para graphen und alle bezüglichen Artikel im Einführungsgesetz be seitigt wissen. Der Reichsparteiler Pauli meinte, daß der Schaden, den die Hasen anrichteten, viel geringer lein würde, als der, den diese Bestimmungen verursachen würben, da sie zu einer An zahl chikanöser Proccsse gegen den Jagdbesitzcr führen müßten. Die Ersatzpflicht müsse zum Würfelspiel für den Richter werden, da sich nur schwer feststcllen lasse, wer der richtige Ersatzpflichtige sei. Die Eingatterung des Geheges sei eine zweischneidige Sache. Die Ersatzpflicht bestehe nur in Hannover und habe sich auch dort nicht bewährt. Man solle die Frage den Landes regierungen überlassen. Der eonservative Abgeordnete Graf Mirbach vertrat das Interesse der Gemeinden, denen durch die Ersatzpflicht große Einnahmen, die sie aus der Jagdpacht ziehen, entgehen würden. Die Gesetzgebung müsse auf Gegend und Bodenkultur Rücksicht nehmen und könne deshalb nur landes gesetzlich erfolgen. Die Frage der Ersatzpflicht lasse sich zwischen Nachbarn leicht regeln, den fremden Jagdpächter werde man leicht auszubcutcn geneigt sein. Die Ersatzpflicht bestehe nur in Hannover, und wenn man sie auf das Reich ausdehnen wolle, sv schaffe man damit ein Novum in der deutschen Reichs gesetzgebung. Der Centrumsabgeordnete Groebcr trat der An sicht entgegen, daß die Frage nicht spruchreif sei und nicht reichsrcchtlich geregelt werden könne. Es sei eine Eigenthums frage, und auch die bayrische Regierung stehe auf dem Stand punkt, daß sie ins bürgerliche Gesetzbuch gehöre. Ohne die Anträge der Commission oder ohne die Bestimmungen der Regierungsvorlage würden die Beschlüsse des Reichstages nicht ein Fortschritt, sondern ein Rückschritt sein. Der preußische Landwirthschaftsminister Freiherr von Hammerstein erklärte, daß die Wildschadensfrage ins öffentliche Recht gehöre, weil wichtige volkswirthschaftliche Interessen in Betracht kämen. Mit Rücksicht auf die allgemeine öffentliche Stimmung habe die Reichsregierung zugestanden, daß der Theil der Wildschadcns- frage, soweit er das öffentliche Recht berühre, im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt werde. Weiter zu gehen, sei jedoch nicht rathsam, da man sonst zu Zuständen gelange, wie sie in Frank reich herrschten, wo die jagdbaren Thiere ausgerottet seien und sich die Jagdleidenschaft auf alle nützlichen Vögel werfe. Der Aufnahme der Fasanen in den Wildschadensparagraphen wolle er nicht widersprechen, da der Schaden, den sie anrichteten, nur gering sei; dagegen habe er das größte Bedenken, die Bestim mungen auch auf die Hasen auszudehnen. Gegen den Schaden, den der Hase anrichtet, könne sich der Bauer schützen. Die Ersatzpflicht für Schaden, der durch Hasen verursacht sei, habe in Hannover zu den unglaublichsten Verhältnissen geführt. Der Abgeordnete Frhr. von Gültlingen von der Rcichspartei sprach für die Annahme seines Antrages. Der freisinnige Abgeordnete Lenzmann, aus dessen Antrag die Abstimmung über den 8 819a namentlich sein wird, sprach die Hoffnung aus, daß das Cent rum nach den Ausführungen des Abgeordneten Gröber den konservativen Anträgen nicht folgen werde. Der konservative Abgeordnete von Manteuffel stellte sich auf den Standpunkt desWinisters, während der Socialdemokrat Frohme der Rechten vorwars, daß sie noch in den alten feudalistischen Anschauungen lebe. Oberforstmeister Danckelmann vertrat die Regierungs vorlage und bekämpfte den Zusatz der Commission, da man das Bürgerliche Gesetzbuch nicht mit unpraktischen und undurch führbaren Vorschriften belasten dürfe. Am entschiedensten trat der Abgeordnete Stein für die konservativen Anträge ein, indem er drohte, daß seine Freunde nicht in der zur Weiterberathung des Gesetzbuches erforderlichen Anzahl bleiben würden, wenn man ihren Wünschen nicht stattgebe. Der freisinnige Abgeord nete Rickert benutzte diese Aeußerung zu einer scharfen Kritik der Haltung der Conservativen. Der Centrumsabgcordnete Lieber gab im Namen des größeren Theiles dcs Centrums die Erklärung ab, daß sie an der Hasenfragc das große nationale Werk nicht scheitern lassen wollten. Auch der nationalliberale Abg. von Bennigsen wies darauf hin, daß die Bestimmungen nickt so wichtig seien, daß man hartnäckig daran festhalten müsse. Der Pole von Dziembowski-Pomian war gleichfalls bereit, auf die Regreßpflicht für Hascnschaden zu verzichten. Der Abg. Richter (freis. VpO kennzeichnete die Drohung der Conservativen als eine Gefahr für das ganze parlamentarische Leben. Das Centrum opfere seine Ueberzeugung aus taktischen Gründen. Es handele sich gar mcht um das Zustandekommen dcs Gesetzes, sondern darum, ob das Gesetz jetzt oder im Herbst verabschiedet wird. Der Abg. Lieber habe schließlich das na tionale Banner aufgepflanzt, es sei aber nur ein Hasenpanier gewesen. Abg. Frhr. von Hodenberg (Welfe) befürwortet die Commissionsbeschlüsse. Hieraus wird in namentlicher Abstim mung mit 178 gegen 69 Stimmen bei 5 Stimmenthaltungen der Antrag Gültlingen angenommen, desgl. wird 8 819 in der Commissionsfassung unter Weglassung der Worte „durch Hafen" angenommen. Der 8 819a wird abgelehnt. Einige Bestimmungen des Einführungsgesetzes werden aus Antrag Spahn abgelehnt und sodann die Weiterberathung auf Mittwoch 11 Uhr vertagt. Schluß 53/4 Uhr. Ä'achsiscdes. Hohenstein, den 24. Juni. A lpen f ah r ten. Wie wir unseren Lesern bereits kurz mittheilten, beabsichtigen die sächsischen ,und bayerischen Staatsbahn - Verwaltungen zur Erleichterung'des Besuchs der Bayerischen sowie der Tyroler und Schweizer Alpen Sonder züge nach München, Salzburg, Bad Reichenhall, Kufstein und Lindau abzulassen. Der erste Sondcrzng wird am 4. Juli nur von Leipzig, Bayerischer Bahn hof abgehen, während die weiteren Züge am 15. und 18. Juli sowie am 15. August je von Dresden und Leipzig (bezw. Chemnitz) aus verkehren. Die Abfahrt erfolgt von Leipzig (Bayer. Bhf.) aus am 4. und 18. Juli sowie am 15. August 2 Uhr 55 Min. Nachm., am 15. Juli aber 8 Uhr 50 Min. Nachm, von Dresden-Altstadt aus am 15. Juli 6 Uhr — Min. Nachm., am 18. Juli und 15. August Nachm. 1Uhr 25 Min., und von Chemnitz aus am 18.Juli und 15. August 3 Uhr 40 Min. Nachm. Die Ankunft in München erfolgt am anderen Morgen gegen 5 und 6 Uhr bezw. bei den Zügen am 15. Juli in der 11. Stunde Vorm. Auf den Stationen der östlichen preußischen Staatsbahnen und zwar in Bcuthen, Breslau, Brieg, Dittersbach, Gleiwitz, Glogau, Hirschberg, Kattowitz, Liegnitz, Lissa, Neisse, Oels, Oppeln, Posen, Ratibor und Schweidnitz werden zu den am 15. Juli, 18. Juli und 15. August verkehrenden Sonderzügen billige Anschlußrückfahr karten nach Dresden ausgegeben. Alles Nähere über die Weiterführung dieser Züge nach Salzburg, Lindau u. f. w., sowie die specielleu Angabe« über die bedeutend cmäßigten Fahrpreise und über die sonstigen Bestimmungen sind aus der jetzt erschienenen Uebersicht über die genannten Sonderzüge zu ersehen, welche auf Verlangen bei allen größeren sächsischen Staatsbahnstationcn, sowie bei den Ausgabestellen für zu- fammenstellbare Fahrscheinhefte in Leipzig (Drcsd. Bhf.) und Dresden-Altstadt (Carolastr. No. 16) unentgeltlich abgegeben wird. Brieflichen Bestellungen sind zur Frankirung 3 Pfg. in Marke beizulegen. Das Königliche Ministerium des Innern hat mit Rücksicht auf die erhebliche Verbreitung, welche die Maul- und Klauen seuche neuerdings insbesondere auch in dem kreishauptmann schaftlichen Bezirke Zwiaau genommen hat, auf Grund von 88 18 flg. des Reichsgesetzes, betreffend die Abwehr und Unter drückung von Viehseuchen, in der Fassung vom 1. Mai 1894 (Reichsgesetzblatt Seite 410 flg.) in Verbindung mit 8 18 der dazu erlassenen Ausführungsverordnung vom 30. Juli 1895 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 74) für den Bezirk der Königlichen Kreishauptmannschaft Zwickau unter Anderem auch angeordnct, daß die von Händlern zum Zwecke öffentlichen Verkaufs aufgestellten, oder öffentlich ausgebotenen Rindvieh-