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WslemMMr UM 's «rschrint ;eden Wochentag abends für den folgenden Tag und lostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1,b5 durch die Post Mk 1,82 frei in's Haus. MM M MM" M^ nehmen außer der Expedition auch die Austräger auf WM /M M. WM W^, W^ dem Lande entgegen, auch befördern die Annoncen- IW WM Expeditionen folche zu Originalpreifen. für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Kugau, Hermsdorf, Kernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rußdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Erlbach Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, Grumbach, St. Egydien, Hüttengrund u. s. w für den Verwaltungsbezirk -es Stadtrathes zu Hohenstein-Ernstthal. Organ aller Genreinde-Verwaltungen der unrliegenöen Ortschaften. Nr. 246. Dienstag, den 23. October 1900. 50. Jahrgang Bekanntmachung, die Einkommensdeklaration betreffend. Aus Anlaß der im Laufe des nächsten Jahres stattfindenden allgemeinen Einschätzung zur Ein kommensteuer werden zur Zeit Aufforderungen zur Deklaration des steuerpflichtigen Einkommens ausgesendet. Denjenigen, welchen eine derartige Aufforderung nicht zugesendet werden wird, steht es frei, eine Deklaration über ihr Einkommen bis zum 28. Oktober 19V9 bei dem unterzeichneten Gemeindevorstande einzureichen. Zu diesem Zwecke werden bei Letzterem Deklarationsformulare unentgeltlich verabfolgt. Gleichzeitig werden alle Vormünder, ingleichen alle Vertreter von Stiftungen, Anstalten, Personen vereinen, liegenden Erbschaften und anderen mit dem Rechte d?s Vermögenserwerbs ausgestatteten Ver- mögensmassen aufgefordert, für die von ihnen bevormundeten Personen beziehentlich für die von ihnen vertretenen Stiftungen, Anstalten u. s. w., soweit dieselben ein steuerpflichtiges Einkommen haben, Dekla rationen bei dem unterzeichneten Gemeindevorstande auch dann einzureichen, wenn ihnen deshalb besondere Aufforderungen nicht zugehen sollten. Gersdorf Bez. Chemnitz, am 22. Oktober 1900. Der Gemeinde-Borstand. Göhler. Bekanntmachung. Die für hiesigen Ort auf das laufende Jahr aufgestellte Schöffen- und Gefchworenen- Urliste liegt eine Woche lang und zwar vom 1S. bis mit 27. Oktober -ss. Jrs. auf dem hiesigen Rathhause — Kassenzimmer — zu Jedermanns Einsicht aus. Innerhalb dieser einwöchigen Frist kann Einsprache gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Liste schriftlich oder zu Protokoll bei Unterzeichnetem erhoben werden. Hierbei werden zugleich nachstehend unter die darauf bezüglichen Gesetzesvorschriften bekannt gegeben. Gersdorf Bez. Chemnitz, am 17. Oktober 1900. Ter Gemeindevorstand. Göhler. Anlage Zu 8 1, 3. Gerichtsverfaffungsgesetz vom 27. Januar 1877 in der Fassung des Gesetzes betr. Aenderungen des Gerichtsversaffungsgesetzes und der Strasprozetzordnung vom 17. Mai 18S8 nach Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 20. Mai 1898. 8 31. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 32. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen sind: 1. Personen, welche die Befähigung infolge strafgerichtlicher Verurtheilung verloren haben; 2. Personen, gegen welche das Hauptveefahren wegen eines Verbrechens öder Vergehens eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann 3. Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind. 8 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste das dreißigste Lebensjahr noch nicht voll endet haben 2. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Gemeinde noch nicht zwei volle Jahre haben; 3. Personen, welche für sich oder ihre Familien Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln empfangen oder in den drei letzten Jahren, von Ausstellung der Urliste zurückgerechnet, empfangen haben; 4. Personen, welche wegen geistiger und körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind; 5. Dienstboten. 8 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1. Minister; 2. Mitglieder der Senate der freien Hansastädte; 3. Re'chsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 4. Staatsbeamte, welche auf Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 5. richterliche Beamte, oder Beamte der Staatsanwaltschaft; 6. gerichtliche und polizeiliche Vollstreckungsbeamte; 7. Religionsdiener; 8. Volksschullehrer; 9. dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörende Militärpersonen. Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Berwaltungsbeamte bezeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. 8 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient gleichzeitig für die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 32 bis 34 über die Berufung zum Schöffenamte finden auch auf das Geschwocenenamt Anwendung. Gesetz, Sie Bestimmungen zur Ausführung des Gerichtsversaffungsgesetzes vom 27. Jannar 1877 rc. enthalten; vom 1. Mörz 187S. 8 24. Zu dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden: 1. die Abtheilungsvorstände und Vortragenden Räthe in den Ministerien; 2. der Präsident des Landeskonsistoriums; 3. der Generaldirektor der Staatsbue; anh 4. die Kreis- und Amtshauptleute; 5. die Vorstände der Sicherheitspolizeibehörden der Städte, welche von der Zuständigkeit der Amts hauptmannschaften ausgenommen sind. Schule Oersdorf. Nachdem die Königliche Bezirksschulinspektion die Weihe unserer Centralschule auf Montag, den 5. November festgesetzt hat, wird diese Abänderung des Weihetermines allen denen, die sich an der Feierlichkeit zu be theiligen gedenken, mit der Bitte bekannt gegeben, sich nachmittags S Uhr in der Vorhalle der alten Schule gütigst einfinden zu wollen. Astend» 6 Uhr gehen von der Centralschule zwei Laternenfestzüge der Schüler ab. ^9 Uhr findet im „Grünen Thale" öffentlicher Kommers statt, zu dem alle Festteil, nehmer und die sich sonst für unsere Feier interessieren, hierdurch freundlichst eingeladen werden. Gersdorf, den 21. October 1900. Schulvorstand und Lehrerkollegium. Göhler, Vorsitzender. Pfeifer, Direktor. Die chinefischen Wirren. Das am Sonnabend in Berlin und in London ver öffentlichte deutsch-englische Abkommen über China bietet allenthalben große Ueberraschung. In den Berliner Blättern findet das Abkommen allgemein günstige Beur- theilung. Die „Nordd. Allg. Ztg." schreibt: Auf den ersten Blick ist klar, daß der Schwerpunkt dieses Abkom mens auf wirthschastlichem Gebiete liegt. Es war eine wichtige Aufgabe der deutschen Poli ik, unsern Handel in China, besonders im Dangtse-Grb'et, vor der Gefahr einseitiger Be ünstigung des Handels anderer Länder da durch zu sichern, daß der Grundsatz der offenen Thür praktische Geltung in bindender Form erlangte. Wir bc grüßen es als ein beruhigendes Moment für den Welt frieden, daß England ebenso wie Deutschland auf die Ausnutzung der chinesischen Wirren zu Sondervortheilen ausdrücklich verzichtet und für seine wirthschastlichen Be strebungen an dem Grundsätze der Gleichberechtigung Aller festhält. Beide Theile wollen für die Durchführung des Prinzips der offenen Thür in allen chinesischen Ter ritorien wirken, wo sie einen Einfluß ousüben können Deutschland übernimmt nicht die Verpflichtung, seinen Einfluß da geltend zu machen, wo andere Mächte bereits besondere Rechte erworben haben. Mit der jetzt getrof fenen Uebereinkunft ist ein bedeutender Schritt zur baldigen Herstellung friedlicher und geordneter Zustände in China erfolgt. — Die „Kreuzztg." führt aus: Wer den er- müdenden und beunruhigenden Gang der Ereig isse ver. folgt hat, die während der politischen und militärischen Aktion der Mächte in China sich abgespielt haben, wird die hier zu Tage tretende kühne Initiative mit ungetheiltem Beifall begrüßen. Wir standen bereits m.t beiden Füßen in einer Verwickelung, die lebhaft an die unbequeme Lage erinnerte, in der sich das europäische Concert in der kre tischen Angelegenheit befand. Wie wir uns damals durch rechtz citiges Ausweichen von einer Aktion lossagten, die einen ersprießlichen Ausgang nicht haben konnte, so haben wir jetzt die drohende Gefahr einer Jsolirung in exponirter Stellung rechtzeitig parirt und durch bindende Verpflich tung auf Grundsätzen, zu welchen alle Mächte sich durch gelegentliche, nicht bindende Erklärungen bekannt hatten, ein Fundament zu gesunder Weiterentwickelung des chine sischen Problems geschaffen Daß diese Verständigung gerade mit England getroffen worden ist, erklärt sich wohl durch die mit großer Emphase von der russischen Presse wiederholte Erklärung, daß Rußlands Interessen mit denen Europas nicht identisch seien. Da bleibt eben nichts übrig, als daß Diejenigen, dw gleiche Interessen haben, sich zusammenthun. Für unsere Stellung aber in China ist nichts wichtiger als die bisher nicht ganz vorhandene Uebereinstimmung unserer Politik mit dec Englands. End lich liegt auf der Hand, daß diese Vereinbarung den Chinesen in ihrer jetzigen Noth wie ein Rettungsanker erscheinen muß; und die Gesinnung Chinas ist doch auch ein Faktor, der müzählt. — Die „Nat. Ztg." schließt ihre Betrachtungen über die Vereinbarung: Das neue Abkommen entspricht der von deutscher Seite von Anfang an abgegebenen Erklärung, welche eine Eroberungspolitik in China ausschloß. Die letzten Monate haben von Neuem darüber belehrt, zu welch unabsehbaren Wirren eine solche führen, wie schwer sie die wirthschastlichen Interessen schädigen würde, deren Förderung der einzige Zweck der Mächte in China sein kann. Darnach darf man aber erwarten, daß die deutsch-englische Vereinbarung sich als ein weiterer Schritt zur Wiederherstellung geord ¬ neter Zustände in China erweisen werde. — Die „B. N. N." constatiren, daß die deutsch-englische Vereinbarung um so mehr auf günstige Aufnahme zählen kann, als ihr jede gegen eine dritte Macht gerichtete Tendenz fehlt. Die Verständigung, die die poliiische Lage, so weit der chinesische Krieg in Betracht kommt, in sehr erwünschter Weise klärt, hinterläßt einen durchaus erfreulichen Ein druck. - Die „Voss. Ztg." schreibt: Das Abkommen kann ein Akt der Vorsicht sein, aber auch eine Mahnung an Den, den es angeht. Es ist schon bemerkenswert!), daß es gerade in dem Augenblick geschlossen wird, wo die Frage der Friedensunterhandlungen und die Beding ungen zur Sicherung des Friedens im Vordergründe der Erörterung stehen Von besonderem Interesse wird unter diesen Umständen die Stellungnahme Rußlands diesem Abkommen gegenüber sein, das unter Umständen durch ein feierliches Versprechen der beiden Mächte, keine Ge bietserweiterung in China anzustreben, auch auf die chine sischen Machthaber günstig wirken kann. — Die „Deutsche Tagesztg." hat dagegen mancherlei Bedenken gegen die Abmachung. Im Inhalte derselben liege nichts, was die anderen Mächte nicht jederzeit unbedingt billigen könnten Sei das aber der Fall, so dränge sich die Frage auf: Warum ist denn überhaupt diese Vereinbaruug abge schloffen worden? Es steigen uns, fährt das Blatt fort, die schwersten Bedenken auf, Bedenken, die noch verstärkt werden durch die auffallende Wendung im Punkt 3, wo uach beide Mächte sich Schritte Vorbehalten gegen terri toriale Erwerbungen jeder „anderen" Macht „unter irgendwelcher Form". Richtet sich das gegen Rußland? Welchen vernünftigen Grund hätte aber Deutschland, gegen die russische militärische Besetzung der Mandschurei einzutreten und den Sturmbock der englischen Interessen gegen Rußland in China zu bilden ? Sollte dieses Ab kommen vielleicht der Grund für die plötzliche Amts« Müdigkeit des Fürsten Hohenlohe gewesen sein? Ein Telegramm ans London meldet. Die englisch-deutsche Convention erregt in poli tischen Kreisen Sensation nnd lebhafteste Genugthuunb- Sie wird allgemein als Triumph der englischen Politik gegen die russische erklärt, da die Convention fast alles garantire, was England in China wünsche. Man erblickt in ihr ein willkommenes Symptom der immer enger werdenden dentsch-englischen Beziehungen. Die politische Tragweite des Ereignisses wird allgemein als hochbedentsam erklärt. Man glaubt hier, die Zwei bundmächte würden zustimmen, da sie sonst isolirt wären. Aus rie Zustimmung der Union wird sicher gerechnet. Die St. James Gazette sagt, die Con vention sei von erheblicher Wichtigkeit und ein weiterer Beweis der freundschaftlichen Beziehungen zwischen England und der deutschen Regierung. Leider löse die Uebereinkunft das dringendste Problem nicht: die Bestrafung der schuldigen Beamten. Da Rußland und Frankreich bereits die territoriale Integrität Chinas respectiren zu wollen erklärt hätten, herrschte zwischen allen interelsirten Mächten hierüber scheinbare Ueber einstimmung, doch sei Rußland in Niutschwang und anderswo in actuellem ungetheilten Besitz chinesischen Gebiets. Die PariserRegierungsblatter publiciren das englisch deutsche Uebereinkommen ohne Glossen. Die natio nalistische Presse sucht das Ereiguiß gegen die französische Regierung auszubeulen, indem sie glauben machen will