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Hohertstetn GrnMstiA, Okrrlmrgrvitz. Gersdorf. Luga», Heruisdorf, Zernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rußdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Erlbach Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, Grumbach, St. Egydieu, Huttengruud u. s. w- Inserate nehmen außer der Expedition auch die Austräger aut dem Lande entgegen, auch befördern die Annoncen- Expeditivnen solche zu Originalpreisen. Erscheint irden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1,55 durch die Post Mk 1,82 frei in's Hans WllM-WWer UM Anzeiger fnr für den Verwaltungsbezirk des Stadtrathes zu Hohenstein-Ernstthal Gvgcrn aller Gerneinöe-Verrvcrltrrirgerr 5er rriirlregerröeir Mrtschcrfteir Nr. 283, Freitag, den 7. Dezember 1900. 50. Jahrgang Hekanntmachnng. Freitag, den 7. December Einnahme des 4. Termins Kchnlanlage in der Gemeindeexpedition. Hermsdorf, den 4. December 1900. Der Gemeindevorstand Müller. Sonnabend, den 8. December oss. Js. bleibt das hiesige Gemeindeamt wegen Reinigung der Geschäftsräume für den Verkehr geschlossen. Das Standesamt ist an diesem Tage nur von Vormittag 11 —>/z12 Uhr geöffnet. Rur dringliche, keinen Auf schub erleidende Sachen finden in dieser Zeit Erledigung. Oberlungwitz, am 4. December 1900. Der Gemeindevorstand. Oppermann. Im Schneider Zaretzke'fchen Coneurs sollen die vorhandenen Anzugs-, Hosen- und Ueberzieherstoffe einzeln freihändig zu billigstem Preise verkauft werden. Besichtigung: Weinkellerstraße 3, 1 Tr ppe. Rechtsanwalt vr. Hanbold. Deutscher Reichstag. Berlin, 5. Dezember. Die Berathung des vom Centrum eingebrachten Gesetzentwurfs betreffend die Freiheit der Religions übung begann mit einer großen Ueberrafchung. Ent gegen der sonstigen Gepflogenheit der Regierung, zu Initiativanträgen erst nach deren Annahme durch die Volksvertretung Stellung zu nehmen, verlas, wie wir schon gestern unter den Telegrammen mittheilen konnten, Reichskanzler Gras v. Bülow eine Erklärung namens der verbündeten Regierungen, in welcher er zunächst betonte, daß es die Regierungen für noth wendig hielten, in dieser so ernsten und das Gewissen des deutschen Volkes berührenden Fra;e sich alsbald au<- zusprechen und in welcher der Centrumsantrag aus staatsrechtlichen Gründen als unannehmbar bezeichnet wurde. Dieser Erklärung fügte Graf Bülow noch hinzu: „Meine Herren, die aus älterer Zeit über kommene Gesetzgebung dieses oder jenes Bundesstaates mag Vorschriften enthalten, die mit den in dem größten Theil des Reichs anerkennten Grundsätzen freier Religionsübung nicht überall im Einklang stehen. Wenn ich für meine Person hoffe, daß derartige landesgesetzliche Disparitäten verschwinden werden — ich bin durchaus für Gleichberechtigung der Religionsgesellschaften — so muß ich als Reichskanzler mir doch vor allem vor Augen halten, daß meine Aufgabe darin besteht, den bundesstaatlichen Charakter des Reichs und die Autonomie der Bundesglieder, soweit die Reichsgesetzgebung dieselbe gewährleistet, nicht ohne völlige Zustimmung der Einzelstaaten be einträchtigen zu lassen. Darin wurzelt das Vertrauen, auf welches die Reichsverwaltung bei den Bundes staaten zählen muß. Dieses Vertrauen ungemindert und ungeschmälert zu erhalten, ist meine vornehmste Pflicht. Ich bin überzeugt, daß das hohe Haus sich nnt dieser meiner Auffassung einverstanden erklären wird." Abg. Dr. Lieber (Centr.) giebt zunächst seiner Genugthuung darüber Ausdruck, daß beim Reichs kanzler die Rechte der Einzelstaaten so sicheren Schutz finden. Einzelheiten könnten in der Commission, an die er den Entwurf zu überweisen beantragt, geprüft werden. Wir wenden uns, so sagt er, keineswegs gegen Personen, wir wollen nur gegen Zustände vor gehen, die namentlich in Mecklenburg, Braunschweig und im Königreich Sachsen zu vielfachen Klagen An laß bieten. Wir haben Beschwerden über Vorfälle auch in der neuesten Zeit, aber selbst, wenn dieses nicht der Fall wäre, würden wir das Gesetz doch eingebracht haben-. Was wir wollen, ist in den Schutzgebieten bereits Rechtens, und wir meinen, daß es als Consequenz dessen auch im Reiche Rechtens werden müsse. Es liegt uns durchaus fern, auf die SraatSkirchenhoheit etwa noch eine Reichskirchenhoheit zu pfropfen. Wir wollen Vereinsfreiheit auch aus religiösem Gebiete. Nach Art. 3 der Reichsverfassung ist das Reich zuständig, denn zu den politischen Rechten, die dort gewährt werden, rechnen wir vor allem das Recht der freien Religionsübung. Und einer, bereits im Jahre 1869 wurde gesetzlich für den norddeutschen Bund, also einschließlich Mecklenburg, Braunschweig und Sachsen, bestimmt, daß die Aus übung staatsbürgerlicher Rechte unabhängig von dem religiösen Bckennlniß sein solle, und kaum war das Deutsche Reich zusammengeschmiedet, da wurde das Gesetz gleich auf dieses übertragen. Was ivir jetzt verlangen, ist nur die Parallele hierzu, damals wurde die Ausübung staatsbürgerlicher Rechte unabhängig vom religiösen Bekenntniß gemacht, wir wollen die Religionsausübung frei machen von allen staats bürgerlichen Beziehungen. Wenn unser Antrag mit dem Reichsrecht im Widerspruch stände, wie hätte dann das Jesuitengesetz erlassen werden können und noch andere Culturkampfgesetze, die nur Preußen zu Liebe gemacht worden seien. Wer so munter Gesetze, die die Freiheit der Religionsübung beschränkten, ge macht hat, darf jetzt nicht die Frage der Reichs- competenz auswerfen, wenn wir die Freiheit erweitern wollen. Wir gehen mit diesem Gesetze nur den Weg, den unsere Partei von Anfang an beschritten hat. Abg. Graf Stollberg (kons.): Wir theilen die staatsrechtlichen Bedenken des Reichskanzlers, auch wir wollen in die Kompetenz der einzelnen Bundesstaaten nicht eingegriffen wissen, aber da es doch fraglich ist, ob dieses Bedenken sich gegen alle Punkte d s An trages richtet, und da eine große Partei die kom missarische Berathung wünscht, so stimmen wir dieser zu. — Abg. v. Vollmar (Soz.): Die Gründe gegen vorliegenden Antrag, welche Abg. Lieber jetzt zurück weist, nämlich den angeblichen Eingriff in die Kom petenz der Einzetstaaten, sind vom Centrum sehr oft gegen sozialdemokratische Anträge geltend gemacht worden. Was Lieber heute dargelegt, stehe ganz im Widerspruch zu dem sonstigen Verhallen des Centrums. Sonst fei das Centrum stets sehr föderativ, heute da gegen für sehr weitgehenoe Reichskompetenz. Nach der katholisch-kirchlichen Auffassung gebe es eine sittliche Freiheit gegenüber dogmatisch anerkannten Wahrheiten überhaupt nichr. Die Kirche wolle nicht nur dogma tische, sondern auch politische Intoleranz, wo sie aber politisch tolerant fei, sei ihr dies erst von den Um ständen ausgezwungen worden. Als Minorität forder ten die Ultramontanen Toleranz, als Majorität dächten sie nicht daran, der Minorität das Gleiche zu be willigen. (Rufe: Sehr richtig.) Vorliegenden Antrag teile das Ceutrum nur nothgedrungen als konfessionelle Minderheit. Die Sozialdemokratie dagegen sei grund- ätzlich für volle Glaubensfreiheit und meine, daß die Religion und was darum und daran hängt, völlig dem Einzelnen zu überlassen sei. Trennung von Staat und Kirche sei das Richtige. Seine Freunde seien deshalb auch gegen das Jesuitengesetz. Der vor- iegende Antrag gehe ihnen nicht nur nicht zu weit, andern es werde vielleicht zu erwägen sein, was noch darüber hinaus zu beschließen sei. Hauptsächlich werde ja auch der ganze Toleranz-Gedanke durchbrochen durch die Beschränkung des Antrags auf die anerkannten Religions-Gesellschaften. (Rufe links: Sehr richtig.) Er kündige schon jetzt einen Antrag an auf Streichung des Wortes „anerkannt". — Abg. Bassermann (natl.): Ob der Antrag in allen seinen Theilen dem Frieden diene, werde in der Kommission zu untersuchen sein. Der vom Centrum proklamiere Grundsatz der Gleich- berechtigung aller Konfessionen ist gewiß sehr schön; wir wollen hoffen, daß er auch in ka thol i s ch e n Ländern anerkannt wird. Wir sehen in dem Antrag allerdings auch eine Er- Weiterung der Reichsverfassung, aber von diesem for mellen Einwand ließe sich wohl absehen. Hat doch d-r Reichskanzler selbst zugegeben, daß in den Einzelstaaten da und dort noch ganz veraltete Bestimmungen be stehen. Wir müssen aber darauf bestehen, daß die Religionsfreiheit nicht nur den Mitgliedern anerkannter Religionsgesellschaften gewährleistet wird. Nicht ein verstanden sind wir damit, daß nach beendetem 12. Lebensjahre dem Kinde die Entscheidung seines religiösen Bekenntnisses zustehen soll. Das winde die bedenklichste Agitation zeitigen, namentlich, wo es sich um gemischte Ehen handelt. Ebenso wenig können wir dem Abschnitt über die Religionsgemeinschaften zu- stimmen. solange die Religionsgemeinschaften Korpo rationen mit staatlichen Vorrechten und staatlicher Unterstützung find, solange können wir sie auch nicht zu bloßen Vereinen mit voller Freiheit herabdrücken. Auch die Bestimmung können wir nicht billigen, wo nach die Landesregierungen nicht mehr in der Lage sein sollen, selbst auswärtige Religionsdiener in ihrer Thätigkeit zu beschränken. — Aba. Richter (sn. Vp ): Als die Sturmglocke des Präsidenten verkündete, daß der Reichskanzler sprechen wolle, da dachte ich, er würde das Wort nehmen zu einer E ttschuldignug des Verhütens der Reichsregieruug gegenüber dem P asi deuten Krüger. (Stürmische Heiterkeit.) Eine Ver fassungsänderung enthält der Antrag jedenfalls, und diese muß auch in dem Gesetzentwurs ausgesprochen werden. Ich halte es für durchaus richtig, Abschnitt l, der jedem Reichsangehörigen volle Freiheit der Reli- gionsübunq gewährt, zum Gesetz zu erheben. Ter Abschnitt 2 dagegen von den Religionsgemeinschaften zieht alle nur erdenklichen Streitigkeiten, wie sie sich in den Einzelstaateu abspielen, vor das Reich, und das ist sehr bedenklich, zumal sich der Abschnitt auf anerkannte Gesellschaften beschränkt, alle anderen aber rechtlos läßt. Wir wollen gleiches Recht sür Alle, wir wollen auch keinerlei staatliche Zuwendung sür irgend eine Religionsgemeinschaft, sonder.- allenfalls für jede Vereinigung, welche sittliche Zwecke austrebt. Wir können uns nur sür eine» Antrag erklären, der diesen von mir entwickelten Zielen und Grundsätzen entspricht. — Abg. Fürst Radziwill (Pole) tritt namens seiner Fraktion für den Antrag ein unter Klagen über die Behandlung ver Polen in Preußen in konfessioneller, wie nationaler Hinsicht. — Staatssekretär Graf Posa- dowsky: Der preußischen Staatsregierung liege es völlig fern, die legitime Verbindung zwischen der ka- tholischen Kirche im Posenschen einerseits und ihrem geistlichen Oberen andererseits zu verhindern, aber sie sei verpflichtet, dafür zu sorgen, daß in jener Provinz Ruhe und Frieden herrsche. — Abg. Rickert (frs. Vg.) freut sich, daß das Centrum seine Anschauung über die Kompetenz des Reiches geändert habe, und hofft, daß aus diesem Antrag ein gutes Gesetz zu Stande komme. — Abg. Stockmann (Reichsp.): Dem Grund gedanken des Antrages kann wohl jeder humanistisch Gebildete zustimmeu, wenn es auch eigenthümlich ist, daß gerade das Centrum ihn einbringt. Für uns ist das Wichtigste die staatsrechtliche Seite der Sache. In Bezug auf die Beseitigung veralteter Bestimmungen stimmen wir dem Reichskanzler durchaus zu, aber im nationalen Interesse halten wir es doch sür bedenklich, in die Staatshoheit der einzelnen Staaten einzugreifen. — Abg. Pichler (Centr.) verbreitet sich über zahlreiche Fälle, wo katholische Minderheiten vergewaltigt worden seien, namentlich in den mitteldeutschen kleinen Staaten, vornehmlich in Braunschweig, ferner in Mecklenburg und in Sachsen. — Sächsischer Bevollmächtigter Graf Hohenthal erklärt, die Erklärung des Reichskanzlers, der er sich in allen Theilen anschließe, überhebe ihn der Nothwendigkeit, auf den Antrag näher einzugehen, und tritt sodann dem Anträge des Vorredners über einige Einzelsülle, spcciell über Vorgänge in dem Schlosse Wechselburg des Grafen Schönburg entgegen. Es handle sich dabei um angeblich verhinderte öffentliche katholische Gottesdienste. Die Besorgniß, daß es eines Eingreifens des Reiches bedürfe, fei unbegründet, es bedürfe nur einer energischen Beschwerde in Sachsin selbst, falls irgend eine Unzuträglichkeit vorkomme, und )ie Sache sei geregelt. Jedenfalls seien das allein ächsische Angelegenheiten. — Mecklenburgischer Bevoll mächtigter v. Oerbett äußert sich ähnlich. Die Geneh migung für den Bau katholischer Kirchen sei niemals versagt worden, wo ein Bedürfniß dazu vorlag. Wenn im Sommer katholische Arbeiter nach Mecklenburg kämen und Gottesdienste verlangten nnd die Mecklen burgische Regierung treffe entsprechende Einrichtungen, so kämen vielleicht im nächsten Sommer weniger katho lische Arbeiter, und da solle daun sine Einrichtung bestehen bleiben? Im Allgemeinen sei jedenfalls sür katholische Gottesdienste hinreichend gesorgt. — Braun- schweigischer Gesandter v. Cramm-Burgdorf tritt eben falls noch den Lieber'schen Beschwerden entgegen mit dem Hinzusügen: Einzelne Dinge, über welche begrün dete Beschwerde geführt fei, würden nicht ivieder vor kommen. — Der Antrag geht an eine Commission. — Morgen 2 Uhr: Fortsetzung der Kohlen-Interpellation. ch « ch In Reichstagskreisen geht man mit der Ab sicht um, eine Anfrage au den Reichskanzler wegen des amtlichen Verhaltens gegenüber dem Präsidenten Krüger zu richten. Sollte eine solche Interpellation wirklich zustande kommen, so ist kaum anzunehmen, daß sic on der Regierung beantwortet wird. Es würden dadurch zuviel Fragen der hohen Politik be rührt werden müssen, die eine delikate und sekrete Behandlung verlangen. Eine Aenderung der konsequent durchgesühnen Haltung Deutschlands iu dieser An- gelege heit können auch alle Redner der Volksvertretung ja doch nicht herbeisühren. Pom Präsidenten Krüger. (Eine Unterredung mit Dr. Leyds.) Nachdem Präsident Krüger seine Absicht, jetzt nach Berlin zu kommen, hat aufgeben müssen, ist es von besonderem Interesse, zu hören, wie er und seine Vertrauten nun mehr über die Aussichten der Burenjache denken. In Köln, wo der Präsident so stürmisch gefeiert wird, hatte ein Correspondent des „L.-A." eine Unterredung mit dem Transvaal-Gesandten Dr. Leyds über diese Frage. Die Antworten des Diplomaten konnten be greiflicherweise nicht alle einschlägigen Punkte erläutern, sie lassen aber klar erkennen: weder Paul Krüger noch seine Getreuen lassen die Hoffnung sinken, sie glauben trotz allen Ungemachs an den schließlichen Sieg ihre Sache. Ich brachte zunächst die in Deutschland hier und dort verbreitete Annahme zur Sprache, daß die Aenderung im Reiseprogramme des Präsidenten und sein so bald nicht erwartetes Eintreffen in Deutschland aus französische Einflüsse zurückzusühren seien. Dr. Leyds: „Der Herr Präsident hat seinen Entschluß ganz unbeeinflußt gefaßt. Er hat gethan, was ihm der Situation entsprechend, nützlich und das Nächstliegende zu sein schien, insbesondere haben die Franzosen uns in dieser Richtung nicht beeinflußt. Wenn die Dis position Sr. Majestät des Deutschen Kaisers es nicht gestatteten, den Herrn Präsidenten und die Deputation der Republiken zu empfangen, so bedauern wir das freilich sehr". Ich: „Ist es zutreffend, daß nunmehr der Versuch, in Berlin vorzusprechen, in einigen Wochen wiederholt werden wird?" Dr. Leyds: „Das ist Com bination, ein Beschluß ist noch nicht gefaßt. Die Entwickelung der Dinge bleibt abzuwarten, es liegen verschiedene Möglichkeiten vor". Ich: „Man hält die diplomatische Situation in Europa sür den Burenstaat im allgemeinen nicht günstig. Darf ich fragen, ob Excellenz sie ebenso beurtheilen oder ob nach Eurer Excellenz Kenntniß der Sachlage Veranlassung zu so pessimistischer Auffassung nicht vorliegt?" Dr. Leyds: „Darüber könnte ich Ihnen viel sagen, indessen darf ich zur Zeit eine dahingehende Frage nicht beantworte:^ Ich: „Trauen. Euere Excellenz der Südafrikanischen Republik die Fähigkeit zu, sich aus eigener Kraft eine Existenzberechtigung wieder zu erkämpfen?" Dr. Leyds: „Das fehen Sie ja! Wir sind weit davon entfernt, unsere Sache verloren zu geben. Ein Brüsseler Blatt legt dem Präsidenten Krüger die Worte in den Mund Alles ist verloren! Es ist unwahr, daß der Präsident diese Worte gesprochen hat! Es ist das schon auS dem einfachen Grunde unmöglich, weil sie in voll ständigem Gegensatz zu der Anschauung stehen würden, die der Präsident auf Grund ruhiger Erwägung von unserer Lage hat. Wir setzen den Kampf sott!" Ich: „Sind Sie sicher, Excellenz, daß diese Anschauung auch von Ihren Stammesgenossen drüben in Afrika getheilt wird, daß dort keineEntmuthigung eintntt?" Dr.LeydS: „Seien Sie sicher, daß alle so denken, wie wir! Die Thtten beweisen es!"