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'o Aiirtsklcrtt Iuserale nehmen außer der Expedition auch die Austräger auf dem Lande entgegen, auch befördern die Annoncen- Expeditionen solche zu Originalpreifen. «rfchrtnt irden Wochentag abends für den folgenden Tag und MM M M MM kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1,55 MM /M M, M, MM M, M, durch die Post Mk 1,82 ftei in's Haus. (M MM für Hohvnstein Grnstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Kugan, Hermsdorf, Kernsdorf, Zangenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rußdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Erlbach Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, Grumbach, St. Egydien, Hütteugmnd u. s. w für -eu Verwaltungsbezirk -es Stadtrathes z« Hohenstein-Ernstthal Grgarr aller Gernerrröe-VertValtirrrgerr der rrirrlregenöerr Vrtschafterr Donnerstag, dm 8. November 1900. Nr. 259. 50. Jahrgang Freitag, de» 9. November 1900 werden fämmtliche Geschäftsräume des Rathhauses, mit Ausnahme der des Stadt- bauamtes, welches Sonnabend, den 10. November 1900 für den öffentlichen Verkehr geschlossen ist, gereinigt. An diesen Tagen werden in der betr. Abteilung nur dringliche, keinen Aufschub duldende Sachen erledigt. Hierzu, sowie zur Entgegennahme der standesamtlichen Anzeigen von Todesfällen ist das Wacht- lokal, Zimmer Nr. 9, Freitag, den 9. November von Vormittags 11—12 Uhr geöffnet. Die Sparkasse ist Sonnabend, den 10. November er. ebenfalls wegen Reinigung der Geschäftsräume für den Verkehr geschloffen. Hohenstein-Ernstthal, am 2. November 1900. Der Stadtrath. vr. Polster. Uolkszahlrmg. Am 1. Deeember 1900 findet nach dem Beschlusse des Bundesrathes vom 17. März 1900 eine Volkszählung im Deutschen Reiche statt. Die Zählung umfaßt alle zur Zählungszeit innerhalb der Landesgrenzen ortsanwesenden Personen. Als ortsanwesend werden diejenigen Personen betrachtet, die in der Nacht vom 30. No vember zum 1. Deeember ständig oder vorübergehend hier sich avfhalten. Dabei gilt als entscheidender Zeitpunkt die Mitternacht, so daß von den in dieser Nacht Geborenen und Ge- storbenen die vor Mitternacht Geborenen und die nach Mitternacht Gestorbenen mit zu zählen sind. Die während der Zählungsnacht auf Reisen oder sonst unterwegs befindlichen Personen werden dort als anwesend verzeichnet, wo sie am 1. Deeember zuerst anlangen. Die Zählung erfolgt durch namentliche Aufzeichnung der zu zählenden Personen bei derjenigen Haushaltung, in der fie übernachtet haben. Umer Haushaltung sind die zu einer wohn- und hauswirthfchaftlichen Gemeinschaft vereinigten Personen zu verstehe». Einer Haus haltung gleich zu achten sind einzeln lebende Personen, d e eine besondere Wohnung inne haben und eine eigene Hauswirthschaft führen. Mit der Volkszählung ist eine Feststellung der bewohnten und unbewohnten W »hn- häuser und der fonstigen zur Zeit der Zählung zu Wohnzwecken benutzten feststehenden und beweglichen Baulichkeiten verbunden. Die in jeder Haushaltung zur Zählungrzeit Anwesenden sind in Haushaltungslisten, die Gäste (aber auch nur diese, also nicht der Wirth und dessen Angehörige und Personal) in Gast häusern und Herbergen, sowie die Insassen von Anstalten aller Art in Anstaltslisten ein- zutragen. Die näheren Vorschriften über das Zählungsverfahren sind in der auf der ersten und vierten Seite der Haushaltungsliste abgedruckten „Allgemeine Anleitung" enthalten. Die Eintragung in die Zählungsliste hat für jede Haushaltung durch den Haushaltungs vorstand, für Gasthäuser, Herbergen und Anstalten aller Art durch die Besitzer, Vorsteher, Verwalter oder durch geeignete Vertreter zu geschehen, und zwar am 1. Tecember 1900, Vormittags. Die Eintragungen in die Zählungslisten sind bezüglich ibrer Richtigkeit und Vollständigkeit von dem Eintragenden durch Namensunterschrift zu bescheinigen. Die Austheilung der Zählungslisten an die einzelnen Haushaltungen und Anstalten er- folgt in der Zeit am 29. und 30. November 1900 und mutz an letzterem Tage beendet sein. Die Wiederelnsammlung beginnt am 1. Deeember Mittags und ist am 2. Deeember zu beendigen. Zur Ausführung dieser Volkszählung, welche mit Lteuerzwecken nicht in Verbindung steht und bei welcher über die von oer Persönlichkeit des Einzelnen gewonnenen Nachrichten das Amtsgeheimnitz zu wahren ist, wird die Stadt Hohenstein-Ernstthal in etwa 80 Bezirke mit je 85 bis 40 Haushaltungen eingetheilt. Für jeden Bezirk wird ein Zähler bestellt, welcher eine besondere gedruckte Anleitung zur vor schriftsmäßigen Erledigung des Zählergeschäftes erhält. Da es sich hierbei um die Erfüllung einer wichtigen öffentlichen Pflicht gegen Gemeinde und Staat handelt, hegen wir die Erwartnng, datz alle Betheiligten Vie erforderlichen An gaben vollständig und gewissenhaft erstatten und durch verständnißvolles Entgegenkommen die Ausführung des Zählgefchästes fowohl der Behörde als den Zählern erleichtern werden. Gleichzeitig bitten wir diejenigen Bewohner unserer Stadt, die zur Ueber- nahme des Ehrenamtes als Zähler bereit find, sich spätestens bis 14. November vieses Wahres mündlich oder schriftlich im Rathhans, Zimmer Nr. l zu melden. Hohenstein-Ernstthal, den 2. November l900. Ter Stadtrath. Nr. Polster. Donnerstag, len 8. November 1900 von Vormittag 9 Uhr ab, wird in der Hansflnr des hiesigen Nathhauses das Fleisch eines wegen Tuberculofe beanstandeten Rindes in rohem Zustande, ü Pfd. 43 Pfg., öffentlich verkauft Q. 498/00. Freitag, den 16. November 1900, Nachm. 4 Uhr kommen an der Wohnung des Strumpfiabrikanteu Hermaim Nhlt in Oberlungwitz Nr. 498 eirca 50 Pfd. rohe Chappseide lDramaseide) und eirea 5 Pfd. Weitze Tramaseide öffentlich zur Versteigerung. Ter Gerichtsvollzieher beim König!. Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal. Sekr. Kurth. Metzrlüetrmgstermirt. Aus das zum Nachlasse des Uhrmachers Heinrich Lonis Hiemann in Hohenstein- Ernstthal gehörige, Centralstraße 14 gelegene Grundstück — Vorder- und Hinterhans, Mieth- ertrag jährlich gegen 500 Mark — ist als Kaufpreis bisher 6100 M. — Pfg. geboten worden. Zur Abgabe höherer Gebote wird ein Mehrbietungstermin auf Donnerstag, den 8. November 1900, Vormittags lO Uhr, im Hotel zum Schwan iu Hohenstein-Ernstthal hiermit anberaumt und lade ich Kaufsinteressenten ein, sich zu diesem Termine einzufinden. Die Bedingungen für den Zuschlag werden im Termine bekannt gegeben werden. Hohenstein-Ernstthal, den 27. Oktober 1900. Rechtsanwalt Dr. Dierks, als Coucursverwnlter. Die chinesischen Wirren. 180 Wohnbaracken für das ostasiat. Armeekorps werden gegenwärtig in Bremerhaven verladen. Die deutsche Regierung hat mit der Erbauung dieser Baracken zwei Hamburgs' und zwei Charlottenburger Baugeschäste beauftragt, welche innerhalb sechs Wochen die Baracken, die den Truppen gegen Hitze wie Kälte Schutz gewähren sollen, herzustellen hatten. Ebenso wurden von den obigen Firmen mehrere Lazareth- und 80 Stallbaracken geliefert. Aus Kiautschou bi richtet der „Ostasiatifche Lloyd": „Vor einigen Tagen wurden in aller Stille in Thaitungtfchen zwei chinesische Verbrecher, unter ihnen der Boxerhäuptling, den man in Kiautschou gefangen batte, nebenbei ein katholischer Christ, durch den Scharfrichter von Kiautschou enthauptet. Seitdem der Wunsch ausgesprochen worden ist, nicht mehr unsere Soldaten zu dieser Henkersarbeit zu verwenden, hat man sich an den Präfekten von Kiautschou ge wandt, der mit Vergnügen seinen besten Scharfrichter der deutschen Regierung zur Vermgung gestellt hat." Der Chef dis deutschen Kreuzergeschwaders hat am 2. dss. Mts. gemeldet: „Es ist ein Dampfboot für den Nachtdienst angekaust und armirt worden. Das Boot heißt „Shamien". Wie S. M. S. „Luchs" meldet, hat „Shamiei" am 2. November Piraten bei der Plünderung eines chinesischen Passa- aierbootes betroffen. Der Führer des „Shamien", Oberleutnant zur See Reymann, hat mit Entschlossen heit die Veifolgung der Piraten ausgenommen und ist hinter ihnen gelandet, wobei Schüsse gewechselt wurden. Ein Pirat wurde gefangen. Es wird beabsichtigt, diesen so lange zu behalten, bis er den chinesischen Behörden zur Vollstreckung der Strafe am Ort der That überliefert werden kann." * * Die Aushungerung des chinesischen Hofes ist das Ziel der jetzt vom Grafen Walderfee eingeleiteten mili- tärischen Action. Wir haben bereits gestern daraus hingewiesen, daß damit der chinesische Feldzug in ein neues Stadium getreten ist. Die vom Grafen Waldersce entsandte Expedition rückt von ^tschu nach den Gebirgs pässen vor, über welche der große Weg nach Taiyuenfu führt. Mit der Besetzung dieser Pässe ist der Hof in Singansu vom Norden her von jede'' Zufuhr von Lebensmitteln abgeschnitten. Diese Operation bleibt aber so lange unwirksam, als nicht auch die Wasserwege im Iangtsethal gesperrt werden. Wohlinformirte hiesige Chinesen glauben, daß der Hof in Singanfu nicht ernsthaft wegen des Friedens verhandelt; nur Gewalt könne die chinesischen Machthaber zur Vernunft bringen und annehmbare Bedingungen erzwingen. Die Schanz- Hai-Bank erhielt aus Singanfu Nachrichten, die bestä tigen, daß Prinz Tuan noch immer die Regierungs- Geschäfte leitet, trotz der kaiserlichen Edicte, die seine Bestrafung verkündeten. Der Armee Tungfuhsiangs fehlt es weder an Geld noch an Waffen und Lebens mitteln. Der „Russische Invalide" meldet, daß Rußland auf den Text des englisch-deutschen Abkommens be züglich der chinesischen Angelegenheiten vom 28. Octvber eine Antwort folgenden Inhalts mitgetheilt habe: Das zwischen Deutschland und England abgeschlossene Einvernehmen ändert nicht, vom russischen Standpunkt aus, in wesentlicher Weise die Lage der Dinge in China. Der erste Punkt des genannten Einvernehmens, welcher bestimmt, daß die sich an den Flüssen und Meeresküsten Chinas befindenden Häfen überall, wo die zwei genannten Regierungen Einfluß auSüben, frei und offen für den Handel bleiben, könne von Ruß- land sympathisch ausgenommen werden, indem diese Bestimmung nicht irgendwie den durch die gegen- wärtigen Verträge gegebenen 8tatu8 quo ändert. Der zweite Punkt entspricht umsomehr den Absichten Ruß- lands, als bei dem Entstehen der gegenwärtigen Ver wickelungen Rußland zuerst die Aufrechterhaltung der Integrität des Himmlischen Reiches als Grundprinzip seiner Politik m China proklamirt hat. Was den dritten Punkt betrifft, welcher die Möglichkeit einer Verletzung dieses Grundprinzips voraussieht, so kann die russische Regierung, indem sie auf ihr Cirkular vom 25. August sich beruft, nur ihre Erklärung er neuern, daß eine derartige Verletzung Rußland zwingen würde, die von ihm eingenommene Haltung je nach den Umständen zu verändern. Der vierte Punkt erfordert keine Kommentare. Hongkonfi, 6. Nov. (Reutermeldung.) Meldungen auS Kanton zufolge sind die Chinesen daselbst noch sehr erregt über die Anwesenheit einer großen Anzahl von fremden Kanonenbooten in Kanton. Es ankern jetzt elf Kriegsschiffe gegenüber Schämten. st. WMe ÄhN» in AMMkckn D WHÄMM am 6. November 1900. Vorsitzender: Herr Redslob. Anwesend: 20 Mitglieder. Am Rathstische: Herren Stadträthe Beckert, Bernhard, Clauß, Müller, Schulze und Zeißig. Das Collegium tritt nach der Eröffnung der Sitzung sofort in die Tagesordnung ein und hört zu 1. Kenntnißnahmen, eine Mittheilung des Herrn Vorsitzenden, wonach der Stadtrath dem vom Collegium in der Insel-Angelegenheit gefaßten Beschlusse beige treten sei; die Sache bleibt mithin auf sich beruhen. Ferner nimmt man davon Kenntniß, daß die Unter stützung für die Webschule in Höhe von 1800 Mark eingegangen sei, außerdem aber noch eine außerordent liche Beihilfe von 200 Mark; weiter berichtet der Herr Vorsitzende, daß in der Angelegenheit Wächter die Unterschrift des Vertrages zwischen Stadtgemeinde und dem Genannten vollzogen worden sei, und macht endlich verschiedene Mittheilungen über die Unterführung der Lungwitzstraße unter die Bahn. Dieser Theil sei noch nicht chaussirt rc. Vom Bahn-Fiskus sind zu den Baukosten 2600 Mark bewilligt worden. Heute soll mit den Bauarbeiten begonnen werden; zunächst