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WMelMiWer WM Hohrnstrin-Grnstthal. Oberlungwitz, Gersdorf, Lugau, Hermsdorf, Kernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Nußdorf, Wüsteubrand, Grüua, Mittelbach, Ursprung, Erlbach Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, Grumbach, St. Egydieu, Hiittengniud u. s. w. Kuferate nehmen außer der Expedition auch die Au-träger auf dem Lande entgegen, auch befördern die Annoncen- Expeditionen solche zu Originalpreisen. Erscheint leben Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger pro Quartal M. 1,bb durch die Post Mk 1,82 frei in's Haus Anzeiger für für den Verwaltungsbezirk -es Stadtrathes zu Hohenstein-Ernstthal. Gvgcrn crllev Gsnrerirbe-Vevir>crltirirgeir ber: irnrlretzeirbeir Mr tschcrfteir Nr. 256. Sonntag, d^n 4. Noveinber 1900 50. Jahrgang Freitag, des 9. November IWO werden sämmtliche Geschäftsräume des Rathhattses, mit Ausnahme der des Stadt- bauamtes, Ivelches Lonnabend, den 10. November 1000 für den öffentlichen Berkehr geschlossen ist, gereinigt. An diesen Tagen werden in der betr. Abtheilung nur dringliche, keinen Aufschub duldende Sachen erledigt. Hierzu, sowie zur Eutgegenuahme der standesamtliche» Anzeigen von Todesfällen ist daS Waciü- lokal, Zimmer Nr. 9, Freilag, den 9. November von Bormittags 11 — 12 tthr geöffnet. Tie Lpartasfe ist Tonnabrnd, den 10. November er. ebenfalls wegen Reinigung der Geschäftsräume für den 'Verkehr geschloffen. Hohenstein-Ernstthal, am 2. November 1900. Der «tadtrath. Ur. P o l st e r. Gemeindeaniagon. Am 1. November ds Js. ist der 4. Termin der Gemcindcanlagen ullig und bis spätestens zum 15. November lfdu. Zs. bei Vermeid»ug der .Zwangsvollstreckung au die hiesige Ltadtsteuereinnahme abzusühren Hohenstein-Ernstthal, am 29. Oktober l!>00 Ter Ltadtrath l )r. P o l st e r. Ws. Tie Entrichtung des Schulgeldes und der Wassersteuer betr. Tas Schulgeld, Fortbildungsschulgeld und dasjenige sür sremdsprachlichen Unterricht auf das 4. Bierteljahr 1000, sow,e die 'Wasierstcuer aus die Monate Fuli bis mit September er. ist längstens bis zum 15. November dss. Zs. an die hiesige Ltadtstenereinnahmc abzusuhren. Nach Ablaus dieser Frist werde» alle Rückstände dem Rathsvollzicher zur zwangsweisen Beitreibung überwiesen werden. Hohenstein-Ernstthal, am 27. Ocwber U«»0. Der Ltadtrath. I>r. Polster, Bürger in e i st e r. Gßlr. 13. Oeffcittliche Stadtverordneteil-Sitzung Tienstag, den 6. November 1900, Abends 8 Uhr. Hohenstein-Ernstthal, am 8. November 1900. «. Pedslob, Stadlverordnetcnvorsteher. Gßlr. Tagesordnung: 1. Kenntnißnahmen. 2. Festsetzung der Straßenbaubeiträge sür einen Theil der verlängerten Logenstraße. 3. Richtigsprechung a. der Dienstbotenkrankenkassenrechnung aus das Jahr 1893, b. der Feuerlöschkassenrechnungen aus die Jahre 1897 bis mit 1899. Hierauf: Geheime Sitzung. Deck-, Lesen- und Lrennreisiz-Auction auf Oberwaldenburger Revier. In der Restauration »zur Windmühle in Hohenstein-Ernstthal sollen Mittwoch, den 7. November e., Bormittag 0 Uhr ca. 4,g» Wllhdt. bi. anstehender Besenreisig, - 250 Rmtr. fi. Teckreisig und 8,,g Wllhdt. ki. Brennreißig versteigert werden. Fürstl. Schönb. Forftverwaltung Oberwaldenburg. Bekanntmachung. Es wird hiermit noch besonders daraus hingewiesen, daß es, um sich vor dem Verluste der aesetz- lichen Entschädigung für an Genickstarre verendete Pferde zu schützen, im Interesse jede- Pferde- besitzerS liegt und auch zur Sicherstellung der Krankheit erforderlich ist, daß anher sowie dem BezirkSthierarzte in allen Fällen sofort und unverzüglich Anzeige gemacht wird, damit rechtzeitig noch am lebenden Thier die amtliche KrankheitSfeststellung erfolgen kann. Oberlungwitz, am 2. November 1900. Der Gemeindevorstand. Oppermann. Mehrbietungstermin. Auf das zum Nachlasse des Uhrmachers Heinrich L'ouis Hiemann in Hohenstein- Ernstthal gehörige,. Eentralstraße I4 gelegene Grundstuck — Border- und Hinterhaus, Mieth- ertrag jährlich gegen 500 Mark — in als Kaufpreis bisher 8 100 M. — Pfg. geboten worden. Zur Abgabe höherer Gebote wird ein Mehrbietungstermin aus Donnerstag, den K. November 1W0, Bormittags 10 Uhr, im Hotel zum Schwan in Hohenstein-Ernstthal hiermit anberaumt und lade ich Kaufsinteressenten ein, sich zu diesem Termine einzufinden. Tie Bedingungen sür den Zu chlag werden im Termine bekannt gegeben werden. Hohenstein Ernstthal, den 27. Oktober 1900. Rechtsanwalt Ur. Ticrks, als Evneursverwnlter. Bekanntmachung, Volkszählung betr. Am 1. Teeember 1000 findet nach dem Beschlusse de- Bundesrathes vom 17. März 1900 eine Volkszählung >m Teutschen Reiche statt. Tie Zählung umfaßt alle zur Zählungszeit innerhalb der LandeSgrenzen ortsanwesende» Personen. Als ortsanwesend werden diejenigen Personen betrachtet, die in der Nacht vom UO. No vember zum 1. Teeember ständig oder vorübergehend hier sich aufhalten. Dabei gilt al- entscheidender Zeitpunkt die Mitternacht, so daß von den in dieser Nacht Geborenen und Ge storbenen die vor Miller nacht Geborenen und die nach Mitternacht Gestorbenen mit zu zählen sind. Tie während der ZählnngSnachi aus Reisen oder sonst unterwegs befindlichen Personen werden dort als anwesend verzeichnet, wo sic am I. Teeember zuerst anlangen. Tie Zähluug erfolgt durch namenktiche Auszeichnung der zu iahlenden Personen bei derjenigen »aushaltung, in der sie übernachtet haben. Unter Haushaltung sind die zu einer wohn- ni d hauswirtuschasilichen Gemeinschaft vereimattii Personen zu verstehen. Einer Haus haltung gleich zu achten sind einzeln lebende Personen, die eine besondere Wohnung inne haben und eine eigene »auswirthschaft 'uhreu. M,t der Volkszählung ist eme Feststellung der bewohnten und unbewohnten W >hn- häuser und der sonstigen zur Zeit der Zahlung zu Wohnzwecken benutzten feststehenden und beweglichen Baulichkeiten verbunden Tic in icdcr Haushaltung zur ZählungSzelt Anwcicndea sind in »aushaltungslisten, die Gäste «aber auch nur diese, also nicht der Winb und dessen Angehörige und Personal) in Gast- hänsern und Herbergen, sowie d e Insassen von Anstalten aller Art in Anstaltslisten cin- zutragen. Tie näheren 'Vorschriften nbcr das Zählungsversadren sind in der auf der ersten und vierten Leite der Haushaltungsliste abgedrncktcn „Allgemeine Anleitung" enthalten. Die Eintragung in die Zählnngsllste hat siir jede Haushaltung durch den Haushaltungs vorstand, sür Gasthäuser, Herbergen und Anstalten aller Art durch die Besitzer, Borsteher, 'Verwalter oder durch geeignete Vertreter zu geschehen, und zwar am 1. Teeember 1000, Bormittags. Die Eintragungen in die Zählnngslisten sind bezüglich ihrer Richtigkeit und Bollftändigkeit von dem Eintragenden dnrch Namensunterschrift zu bescheiuigen. Tie Anstheilung der Zählungslisten an die einzelnen HauSha'tnngen und Anstalten er folgt in der Zeit vom 20. bis 40. November er. Tie Witdereinsammlung beginnt am 1. Teeember Mittags und iß am 2. Teeember zu beendigen. Zur Ausführuna dieser BolkSzähluna, welche mit Lteuerzwecken nicht in Verbindung steht und bei welcher über die von der Persönlichkeit des Einzelnen gewonnenen Nachrichten das Amtsgeheimnis; zu wahren ist, wird der Ort Gersdorf in etwa 40 Bezirke mit je 40 bis 50 Haushaltungen eingelheilt. Für jeden Bezirk wird ein Zähler bestellt, welcher eine besondere gedruckte Anleitung zur vor- schristSmüßigen Erledigung des Zählergeichüftes erhält. Ta es sich hierbei um die Erfüllung einer wichtigcn öffentlichen Pflicht gegen Gemeinde und Staat handelt, hegen wir die Erwartung, datz alle Bctheiligten die erforderlichen An gaben vollständig und gewiffenhaft erstatten und dnrch verständnißvolleS Entgegenkommen die Ausführung deS ZählgeschästeS sowohl der Behörde als den Zählern erleichtern werden. Gleichzeitig bitten wir diejenigen Bewohner unseres Ortes, die zur tteber- uahme des Ehrenamtes als Zahler bereit sind, sich spätestens bis 7. November bs. Zs. mündlich oder schriftlich im RathhanS (bei Herrn Registrator Seifert) zu melde». Gersdorf Bez. Ehemnitz, am 2. November 1900. Der Gemeindevorstaud. Göhler. Gemeinde-Sparkasse Gersdorf „ Dieselbe ist geöffnet an jedem Dienstag und Freitag Nachmittags von 2 bis 5 Uhr und verzinst Einlagen — V0M 1. ZaNUar 1000 üb — Mit 4'!. Darlehne werden zum jeweilig üblichen Zinsfüße, gegen vorschriftsmäßige Sicherheit gewährt. Auf mündliche oder schriftliche Anfragen wird jederzeit bereitwilligst Auskunft ertheilt. GerSdorf Bez. Zw., den 1b. August 1899. Die Sparkassen-Berwaltung. Äemeindevorstand Göhler, Vorf.