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Inserate nehmen außer der Expedition auch die Austräger auf dem Lande entgegen, auch befördern die Annoncen- Expeditionen solche zu Originalpreisen. Erscheint jeden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1,55 durch die Post Mk 1,82 frei in's Haus. Anzeiger für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Kuga«, Hermsdorf, Kernsdorf, Zangenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rußdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Erlbach, Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, Grnmbach, St. EgMen, Hüttengrund u. s. tw für den Verwaltungsbezirk des Stadtrathes ;n Hohenstein-Ernstthal Grgcrrr aller Gerneiiröe-Verrvaltrrrrgelr der rriirlregeiröcir Mrischafteir Nr. 264. Mittwoch, d n 14. November 1900. 50. Jahrgang Kekanntmachnng. Nachstehende Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß und genauen Befolgung bekannt gegeben. Hohenstein-Ernstthal, den 13. November 1900. Der Stadtrath. vr. Polster. Verordnung, die Bekämpfung der Tuberkulose der Meuschen betreffend, vom 29. September 1900, Um dem Ueberhandnehmen der Tuberkulose in der Bevölkerung thunlichst zu steuern, wird an- durch Folgendes verordnet: . 1. Die Leichenfrauen haben über jeden in Folge von Lungen- oder Kehlkopfschwindsuch: ein getretenen Todesfall der Ortspolizeibehörde schriftlich Meldung zu machen. Ist der Verstorbene unmittelbar vor dem Tode von einem Arzte behandelt worden, so hat der letztere auf Ersuchen der Leichenfrau die Todesursache zu bescheinigen. Die Meldung hat vor der Beerdigung der Leiche zu erfolgen. 2. Die Aerzte haben in jedem Falle, in welchem ein von ihnen behandelter, an vorgeschrittener Lungen- oder Kehlkopsschwindsucht Erkrankter aus seiner Wohnung verzieht oder in Rücksicht auf seine Wohnungsoerhältnisse seine Umgebung hochgradig gefährdet, der Ortspolizeibehörde schriftlich Anzeige zu erstatten. 3. Jeder in Privattraukeuanstalteu, in Waisen-, Armen- und Siechevhänsern, sowie in Gast- und Logierhäusern, Herbergen, Schlafstellen, Internaten und Penfiooaten vorkommende Er krankungsfall an Lungen- oder Kehlkopsschwindsucht ist von dem behandelnden Arzte, wenn aber ein Arzt nicht zugezogen ist, von dem Haushaltungs- bezw. Anstattsvorstaud binnen 3 Tagen nach erlangter Kenntniß schristlich der Ortspolizeibehörde anzuzeigen. 4. Die Ortspolizeibehördeu haben ans die an sie gelangten Anzeigen bezw. Meldungen oder sobald sie sonst von einem Todes- oder Erkrankungsfalle in Folge von Lungen- oder Kehlkopsschwindsucht Kenntniß erhalten, die Desinfektion der Wohnung des betreffenden Kranken uud ihres Inhaltes zu veranlassen. Bei Todesfällen ist diese Desinfektion alsbald nach der Beerdigung, bezw. Ueberfiihrung der Leiche in die Leichenhalle, bei Erkrankungssällen alsbald nachdem der Kranke seine bisherige Wohnung oder Aufenthaltsstelle verlassen hat, vorzunehmen. Etwaige Auslassungen der Aerzte auf den Meldungen oder Anzeigen bezüglich der Desinfektion sind bei Anordnung und Ausführung der letzteren thunlichst zu berücksichtigen; auch wird den Ortspolizeibehörden empfohlen, bei der Desinfektion nach Anleitung der Bezirksärzte zu verfahren. — Die Kosten der Desinfektion sind bei mittellosen Kranken oder Verstorbenen aus der Gemeinde kasse, in selbständigen Gutsbezirken von der Guts Herrschaft zu übertragen. Die Anzeigen und Meldungen selbst oder Abschriften derselben sind von den Ortspolizeibehörden thunlichst bald an den Bezirksarzt weiter zu geben, dabei haben die Ortspolizeibehörden zu bemerken, was bisher von ihnen verfügt worden ist. 5. Ortspolizeibehörden im Sinne dieser Verordnung sind in Städten mit Rev. Slädteordnung die Stadträthe, „ mittleren und kleinen Städten die Bürgermeister; „ Landgemeinden die Gemeindevorstände, „ selbstständigen Gutsbezirken die Gutsvorstcher. Handelt es sich um eine Erkrankung oder einen Todesfall in der Familie des Gutsvorstehers selbst, so hat an des letzteren Stelle die Amtshauptmannschaft als Polizeibehörde einzutreten. 6. Formulare zu den Anzeigen und Meldungen werden auf Verlangen von den Bezirksärzten unentgeltlich verabfolgt. 7. Nichtbeachtung der oben in Punkt 1, 2 und 3 ertheilten Vorschriften hat Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder Haft bi«" zu 6 Wochen zur Folge. Die Leichenfrauen, gegen welche im Unterlassungsfälle diseiplinell einzuschreiten ist, sind feiten dec Ortspolizeibehörde auf die Vorschriften dieser Verordnung aufmerksam zu machen. Dresden, am 29. Septeniber 1900. Ministerium des Innern. (gez.) v. M e tz s ch. Minmie ßMliMukM MtMin -KMU. Ordentliche Generalversammlung Dienstag, den 21). November ae., Abends 8 Uhr, im Gesellschaftszimmer des Stadthauses, Neustädter Markt. Tagesordnung: l. Wahl des Ausschusses für die Rechnungsynisung. 2. Ergänzungswah! des Vorstandes. 3. Vorlage der Bestimmungen über Einführung von Mahngebühren. 4. Einführung des Klassensystems für die Beiträge unter Zugrundelegung eines durchschnitt lichen Arbeitsverdienstes. 5. Ev. Weiteres. D'° Herren Vertreter der Arbeitgcb.r uud der Arbeitnehmer werden unter Hinweis auf vor stehende Tagesordnung ergebens! eingeladen. Hohenstein-Ernstthal, am 12. November 1900. Der Borstand. Otto Grabner, Voisitzender. Bekanntmachung. Die zum Zwecke der bevorsteh nd.n Gemcinderathsergänzungowahl ausgestellten Listen der Stimmberechtigten nno Wählbaren liegen vom 17. November ds. Zs. ab 14 Tage lang zu Jedermanns Einsicht während der Geschästsstundcn im Gemeindeamt aus. Bis zum Ende des siebenten Tages nach Beginn der Auslegung, also bis mit 24. d». Mt». steht es jedem Betheiligten frei, gegen diese Wahllisten bei dem Unterzeichneten Einspruch zu erheben. Oberlungwitz, am 13. November 1900. Ter Gcmeindevorstand. Oppermann. Bekanntmachung. Nachdem die Aufstellung der Wahllisten für die diesjährige Gemeinveraths-Ergänjungs- wahl erfolgt ist, werden diese Listen vom 14. November a. c. an, vierzehn Tage lang in der hiesigen Gemeindeverwaltung — Polizei-Expedition — zur Einsichtnahme sür die Stimmberechtigten und Wählbaren ausgelegt. Einsprüche gegen diese Wahllisten sind gemäß der Bestimmungen m 8 42 der revidirten Land- gemeindeordnung binnen sieben Tagen, also bis zum 20. Vs. Mts. bei dem unterzeichneten Ge- meindevorstande anzubringen. Gersdorf Bez. Chemnitz, am 13. November 1900. Ter Gemeindevorstand. Göhler. 3m MmtMe ks LtWM. An diesem Mittwoch beginnt die zweite Session des am 15. Juni 1898 gewählten gegenwärtigen deutschen Reichstages, womit ein neuer bemerkens- werther Abschnitt des politischen Lebens in Deutschland anhebt. Dem diesmaligen Zusammentritte des Reichs- Parlaments ist erst vor wenigen Wochen der jüngste Wechsel im Reichskanzleramte vorangegangen, welches bedeutsame Ereigniß sich zweifellos in den parlamen tarischen Verhandlungen gleich von deren Anfang an widerspiegeln wird. Der deutschen Volksvertretung steht in dem Grafen Bülow ein leitender Staatsmann gegenüber, der auf verschiedenen Gebieten der deutschen Politik zunächst gewissermaßen noch als ein homo novu, als ein Neuling erscheint, allseitig blickt man darum mit Interesse seinem Auftreten als Reichs kanzler entgegen und erwartet, daß er vielleicht schon die erste Gelegenheit, etwa die übliche allgemeine Etatsdebatte, benutzen werde, um vor dem Reichstage zu bekunden, wie er über die künstige Finanz- und Steuerpolitik, wie über die einzuschlagende Handels und Wirthschaftspolitik des deutschen Reiches denkt, zumal ja die mit dem 14. November beginnende neue Sitzungsperiode des Reiches wesentlich mit im Zeichen wichtiger Handels- und wirthschaftspolitischer Fragen stehen wird. Man darf wohl indessen schon jetzt annehmen, daß die gejammte Wirthschaftspolitik Deutschlands sich auch unter der Amtsführung des jetzigen Reichskanzlers im Wesentlichen in denselben wird, vorausgesetzt, daß man ihm regierungsseitig die österreichischen Vcreinsthaler, betr. die Gebühren sür Personen gewesen sein Im Uebrigen kann man nur wünschen, daß der Reichstag seine Zeit nicht allzusehr mit langschweifigeu Erörterungen über diesen und jenen Vorgang der letzten Monate vertrödeln möge, denn auch diesmal erwartet ihn wieder ein stattliches Arbeitspensum. Als theils schon feststehende, theils wahrscheinliche gesetz geberische Aufgaben der neuen Session sind u. a. zu nennen: Der Etat für 1900, die bereits erwähnte Jndemnitätsvorlage, die Gesetzentwürfe über die privaten Versicherungsunternehmungen, über das Ver lags- und Urheberrecht bei Werken der Literatur und Kunst, über die Revision des KrankenkassengesetzeS, über die Regelung der Beschäftigung schulpflichtiger die Beförderung von Nebenblättern der Zeitungen, bclr. die Ausübung der freiwilligen Gerichtsbarkeit im Heere, ferner vielleicht auch eine Novelle zum Weingefetz (Verbot der Kunstweinfabrikation) und ein Gesetzentwurf über die Besteuerung des inländischen Schaumweines, dann neben verschiedenem sonstigen Berathungsmaterial endlich noch die bedeutsamsten Vorlagen der ganzen Session, die Entwürfe des neuen Zollgesetzes und des neuen Zolltarifs, deren Ein- bringung im Parlamente jedoch erst gegen das Früh jahr hin zu erwarten ist. Jedenfalls steht der Reichs tag auch jetzt wiederum vor einer Fülle gesetzgeberischer Aufgaben, und mau kann nur lebhaft wünschen, daß ihm deren gedeihliche und ersprießliche Lösung ge lingen möge. Geleisen weiterbewegen wird, in welche sie bereits durch den ersten Reichskanzler Bismarck geleitet wurde, so daß also die hierüber von manchen Seiten er warteten „programmatischen" Erklärungen des Grafen Bülow im Reichstage kaum besondere Üeberraschungen- bringen würden. Neben dem Kanzlerwechsel wird sicherlich auch die Chinaexpedition ihre Rolle in den ReichStagsdebatten der ersten Zeit spielen, namentlich soll dem Parlamente sofort zu Beginn der neuen Session eine Vorlage zu- gehen, welche sich auf die der Reichsregierung wegen der bisherigen Ausgaben anläßlich des Chinafeldzuzes zu ertheilende Indemnität („Straflosigkeit") und auf die voraussichtlichen ferneren Kosten desselben beziehen werde. Gewiß wird die Regierung bei diesen China debatten keineswegs einen leichten Stand haben, und Nothwendigkeit dieser Bewilligungen überzeugend klar nachweist. Von der Art und Weise, wie der neue Reichskanzler hierbei das Parlament „nimmt", wird aber jedenfalls die künftige Gestaltung des Verhält- nisses zwischen der Bülow'schen Regierung und dem Reichstage nicht zum Wenigsten mit abhängen, und auch deshalb darf mit Spannung dem parlamentari schen Debüt des Grafen Bülow als Reichskanzler entgegengeblickt werden. Endlich wird Graf Bülow nicht umhin können, im Reichstage alsbald Stellunc in der für die leitenden Persönlichkeiten des Reichs amtes des Innern etwas fatalen Angelegenheit deS Bueel'schen Briefes Stellung zu nehmen, nachher wird sich ja zeigen, ob der Staatsfekretär Graf PosadowSky wirklich ein „verlorener Mann" ist. ÄS MbchmM da MM. Die Eisenbahnkatastrophe hat nach den letzten Ermittelungen meh- Menschenleben vernichtet, als zuerst angenommen wurde. Mindestens 11 Personen haben ,ei dem Unglück ihr Leben eingebüßt, wie die Unter- uchung der verbrannten Leichentheile mit Sicherheit ergeben hat. Die Annahme, daß ihre Zahl größer ist, als bisher angegeben werden konnte, wird unterstützt durch folgendes Schreiben, daS der Reichstagsabgeordnete Müller in Fulda an die „Frankfurter Zeitung" richtet: „In der „Frkf. Ztg." lese ich, daß in dem verbrannten zwar wegen der auffälligen Hinausschiebung der Ein berufung des Reichstages trotz der ernsten Ereignisse im fernen Osten, an denen Deutschland so stark mit- interessirt ist. Bis ti.f m die Reihen der gut national und daneben regierungsfreundlich gesinnten Parteien hat dies eigenthümliche Zögern Verstimmung hervor- gerufen, und daß dieselbe sich bei den der chinesischen Frage gewidmeten Reichstagsverhandlungen Luft machen wird, daran ist gar nicht zu zweifeln. In dessen, andererseits ist es auch nicht zweifelhaft, daß der Reichstag die nachgesuchte Indemnität wegen der chinesischen Dinge ertheilen und daneben die Geneigt heit zur Bewilligung weiterer Mittel zur Durch- „ sührung des chinesischen Unternehmens aussprechen Kinder, die Vorlagen, bitr. die AußercourSsetzung der Psälzer I)-