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Auseratr nehmen außer der Expedition auch die Austräger auf dem Lande entgegen, auch befördern die Annoncen- Expeditionen solche zu Originalpreisen. Erscheint ;eden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger pro Quarta! Mk. 1,55 durch die Post Mk 1,82 srei in's Haus. Anzeiger für Hohenstein-Grnsttftal. Oberlungwitz, Gersdorf, Lugau, Hermsdorf, Kernsdorf, Zangenberg, Falken, Langenchursdors, Meinsdorf, Rüßdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Erlbach Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, Grumbach, St. Egydien, Hnttengruiid u. s. w> für den Berwaltungsbezirk -es Stadtrathes zu Hohenstein-Ernstthal. Grgcrrr aller Genreiiröe-Vertvcrltrrirgerr öer unalregenöear Mr tschcrfteir Nr. 258. Mittwoch, den 7. November 1900 50. Jahrgang, Bekanntmachung. Die Stadtverordneten-Wahllisten liegen vom 3. bis mit 17. November dss. Js., während der gewöhnlichen Dienststunden im Rathhause, Zimmer Nr. 5, zur Einsicht aus. Jedem Betheiligten steht bis mit 12. November dss. Js. frei, gegen die Wahllisten hier Einspruch zu erheben, über welchen dann der Stadtrath noch vor Schluß der Listen Entschließung fassen und diese dem Einsprechenden eröffnen wird. Nach dem 17. November werden die Wahllisten geschloffen. Alle Bürger, welche in der geschloffenen Liste nicht eingetragen sind, können an der bevorstehenden Wahl nicht theilnehmen. Stimmberechtigt sind nach Z 44 der revid. Städteordnung bei den Stadtverordneten-Wahlen alle Bürger mit Ausnahme der Frauenspersonen und derjenigen, a) welche öffentliche Armenunterstützung erhalten oder im Laufe der letzten 2 Jahre erhalten haben; b) zu deren Vermögen gerichtlicher Concurs eröffnet worden ist, während der Dauer des Concurs- verfahrens; c) welche von öffentlichen Ämtern, von der Advokatur oder dem Notariate suspendirt worden sind, auf die Dauer der Suspension, sowie Removirter auf 5 Jahre von der Zeit der Remotion an (s. cl.); 6) denen durch richterliches Erkenntniß die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen worden sind, aus die Dauer dieser Entziehung; 2) welche sich wegen eines Verbrechens oder Vergehens, das nach dem Strafgesetzbuche die Ent ziehung der bürgerlichen Ehrenrechte zur Folge haben kann oder muß, in Untersuchung be finden, ingleichen derjenigen, welche Freiheitsstrafen verbüßen oder zwangsweise in einer öffent lichen Besserung?- oder Arbeitsanstalt untergebracht sind; s) welche unter polizeilicher Aufsicht stehen; 8) Welche die Abentrichtung von Staats- oder Gemeinde-Abgaben, einschl. der Abgaben zu Schul- uud Armenkaffen, länger als 2 Jahre ganz oder theil weise in Rückstand gelaffen haben; lr) welche die Selbstständigkeit verloren haben oder die in 8 17 für den Erwerb des Bürgerrechts festgesetzten Vorbedingungen nicht mehr erfüllen. Die Wählbarkeit steht nach Z 46 der revid. Städteordnung allen stimmberechtigten Bürgern zu, welche im Stadtbezirke ihren wesentlichen Wohnsitz haben. Tie Mitglieder des Stadtrathes, sowie besoldete Gemeindebeamte können nicht zugleich Stadt verordnete sein. Hohenstein-Ernstthal, am 2. November 1900. / Der Stadtrath. vr. Polster. geführt. Wie bei derartigem himmelschreienden Frevel noch Milde am Platze sein soll, bleibt unerklärlich. Graf Waldersee wenigstens hat, wie aus Peking tele- graphirt wird, die Todesurtheile bestätigt, die inzwischen bereits vollzogen sein dürften. Ec hat sich also durch ein neues kaiserliches Edict, welches tiefe Bekümmerniß über die Ermordung des deutschen Gesandten Frhrn. von Ketteler ausspricht, nicht zur Milde bestimmen lassen. Aus Peking wird hierzu vom 8. dss. Mts. über Taku gemeldet: Ein neues kaiserliches Edict ist ver öffentlicht worden, welches tiefe Bekümmerniß über die Ermordung des deutschen Gesandten Freiherrn von Ketteler ausspricht und erklärt, das begangene Ver brechen spreche den kaiserlichen Absichten Hohn. Man glaubt, das Edict sei veranlaßt durch die Besorgniß die Verbündeten könnten diejenigen Repressivmaßregeln, welche sie in Pavtingfu anwandten, auch fernerhin in Anwendung bringen. Inzwischen setzt Li-Hung-Tschang seine Bemühungen im Interesse des Friedens fort. Ec richtet, wie aus Shanghai telegraphirt wird, an alle Vicekönige und Gouverneure die Frage, ob sie Willens sind, sich an der Garantie der für die Schadloshaltung von den Mächten geforderten großen Summen zu betheiligen. Auch setzt er seine Maßnahmen zur Unterdrückung der Boxer und zur Reorganisation der Armee in PelschiU fort. Ueber den Ausstand wird heute noch gemeldet: Der Führer der Schwarzflaggen, Liu jung-su, ist mii 3000 Mann in der Hauptstadt von Hunan einzetrossen. Der stellvertretende Vizekönig in Kanton, Taksa, hat ihm befohlen, nach Kanton zurückzukehrcn. Die Lage gilt als kritisch, da Liu-jung-su sich weigert, zu ge horchen, so lange ihm nicht seine Gehaltsrückslände und sein Gehalt aus drei Monate voraus bezahlt werden. — Nach Berichten aus Kanton sollen sich die Ausständigen im Gebiet des Ostflusses aufwärts ge zogen haben. Der Aufstand geht wahrscheinlich lang sam zn Ende. Die Reformer geben zu, daß ihre Erhebung verfrüht war. dem Bajonett erstechen müssen. Letztere hatten eine Patrouille von uns erschossen, worauf das ganze Bataillon zur Verfolgung alarmirt wurde, bei der uns besagte 74 Mann lebend in die Hände fielen. Es war grausam und nicht zu schildern, wie es der Wirklichkeit entsprach. Laß mich schließen, in der Hoffnung, daß es nicht mehr so lange dauert, denn sonst weiß man schließlich nicht mehr, oder vielmehr man vergißt es, ob man einmal Mensch war. Mit bestem Gruß Dein Sohn M . . . Wir haben es bisher unterlassen, ähnliche Ge rüchte, die schon seit einiger Zeit hier und dort auf tauchten, wiederzngeben, weil wir sie für grundlos hielten. Da sie sich aber nun fast täglich wiederholen, darf man nicht länger über sie zur Tagesordnung übergehen. Wir halten es für die Pflicht der maß gebenden Stellen, sobald als irgend möglich Ausklärung über die in den Briesen angeführten angeblickten Thatsachen zu schaffen. Daß nur Schreiben von gemeinen Sol daten volliegen, erklärt sich leicht damit, daß die Empfänger von Briesen, deren Absender Offiziere sind, sich scheuen würden, Mittheilungen über derartige Greuelthaten an die Oeffentlichkeit zn bringen, und jedenfalls ist der Einwand, Soldatenbriefe seien nur mit Vorsicht zu genießen, bei der großen Zahl gleich- laUtender Berichte nicht mehr angebracht. Aach der Berichterstatter des Mailänder Eorriere della Sera berichtet seinem Blatte über Grausamkeiten, die von den verbündeten Truppen in China verübt sein sollen. So meldet er, daß in Tingsiang die Ein wohner den durchziehenden internationalen Truppen- abtheilungen Lebensmittel anboten, daß aber trotzdem von den Trup-en sämmtliche Läden geplündert wurden (?). Eine zweite Abtheilung, die kurz darauf nachrückie. tvdtete angeblich alle Chinesen, die nicht geflohen waren, ein- dritte soll die ganze Stadt in Brand gesteckt haben. Später den Ort Passirende sollen nur noch Hunde angetrossen haben, die die Leichen fraßen. Die chinesischen Wirren. Der Commandeur des III. Seebataillons in Kiautschou, Major Christ, ehrt das Andenken der in den Pekinger Kämpfen gebliebenen Seesoldaten durch folgende beiden Nachrufe: Während der Einschließung von Peking in der Zeit vom 21. Juni bis 14. August starben den Helden tod für Kaiser und Vaterland der Gefreite Gölitz, die Seesoldaten Rentmeister, Strauß, Matthies, Tölle, Hentschel, Ebel, Gugel, Kaußen, Hohnke und Mein hardt. In schweren, aufreibenden Kämpfen gegen einen tausendfach überlegenen Gegner haben sie ihre im Fahneneide gelobte Treue mit ihrem Blute besiegelt. Als ein bewundernswerthes Beispiel für deutschen Heldenmuth, deutsche Tapferkeit und treue Pflicht erfüllung bis zum Tode, werden sie unvergessen bleiben in den Herzen der Offiziere, Unteroffiziere und Mann schaften und werden fortleben als leuchtendes Beispiel in der Geschichte des III. SeebataillonS. Der zweite Nachruf ist dem am 26. August in Peking seinen Verletzungen erlegenen Seesoldaten Paul Reinhold Hermann Berger gewidmet, von dem gesagt wird: „Er folgte seinen im Tode vorausgegangenen Kameraden und besiegelte durch seinen Tod die Treue, welche das ganze deutsche Detachement während der Kämpfe in Peking in heldenmüthiger Ausdauer gezeigt hat. Der Verstorbene, in welchem das Bataillon einen eifrigen, tüchtigen, sehr beliebten Kameraden verloren hat, wird unvergessen bleiben." — Die Todesfälle infolge typhöser Erkrankungen mehren sich bei unseren Mannschaften in China. So berichtet wiederum ein Telegramm aus Wilhelmshaven: Wie aus Taku ge meldet wird, sind die Seesoldaten Wynyaard und Bulekel am Darmtyphus, Koring an acuter Malaria gestorben. * * * Die Verhandlungen der verbündeten Mächte in Peking über eine gemeinsame an die chinesische Regierung zu richtende Mittheilung nehmen einen günstigen Fortgang. Es finden täglich Conserenzen zwischen den Gesandten statt, um die Basis zu einem völlig gemeinsamen Vorgehen zu gewinnen; auch ist ein reger telegraphischer Verkchr zwischen Peking und den Regierungen im Gange. Die vollständige Ueber. einstimmung ist noch nicht erzielt, die nothwendig sein würde, um Li-hurg-tschang jede Möglichkeit der Hoff nung zu nehmen, daß er schließlich doch nocb durch Sonderverhandluncen mit dieser oder jener Macht Erfolge erzielen könnte. Die Behauptung, daß einzelne Mächte sicb mit ihm in solche Sonderoerhandlungen eingelassen hätten, wird als falsch bezeichnet. Die weitere Annahme, daß die leitenden chinesischen Kreise nur Zeit gewinnen wollten, um große Truppenmassen aus den verschiedensten Theilen des Reiches bei Singanfu zu konzentriren, um den Krieg dann in größerem Maßstabe wieder zu beginnen, wird namentllch ange sichts der geradezu trostlosen chinesischen Finanzlage und der Unbotmäßigkeit einzelner Theile des Reichs bezweifelt. Die Chinesen wären auch, wie die „Post" hervorhebt, sehr im Jrrthum, wenn sie glauben wollten, die europäischen Truppen würden in die unwegsamen Gegenden von Singanfu den chinesischen Schaaren folgen. Man würde sich dann eben in der Provinz Tschili häuslich niederlassen und es selbstverständlich zu verhindern wissen, daß der chinesische Hof Geldmittel und Mannschaften aus ihr zieht. Durch die Beherrschung der Küstc haben die Alliirtrn es seiner in der Hand, die chinesische Regierung von ihrer wichtigsten Ein nahmequelle, den Seezöllen, dauernd abzuschneiden. Mit den vom Grafen Waldersee gemeldetenKämpfen in den Grenzgebirgen der Provinz Schansi ist der Feldzug gegen China in ein neues Stadium getreten. Die bisherigen Unternehmungen seit dem Entsätze der Hauptstadt hatten lediglich den Zweck, das Land von den irregulären Boxerbanden zu säubern. Der Vor stoß gegen Schansi aber ist offenbar gegen den kaiser lichen Hof und die seinen Rückzug deckenden regulären Truppen gerichtet. Trotz der eingeleiteten Friedens- Verhandlungen nehmen also die militärischen Actionen ihren Fortgang. In welcher unerhörten Weise sich die Chinesen in Paolingsu gegen alle Civilisation vergehen, ergiebt sich aus den letzten Meldungen englischer Blätter. Die eine der dort hingemordeten amerikanischen Franen wurde vor ihrer Entbauptnng nackend und durch Ab schneiden der Blüste verstümmelt durch die Straßen * Der sozialdemokratischen „Bremer Bürgerztg." wurde nachstehender Soldatenbrief aus Peking über geben : 26. August 1000. Heute wurden wir plötzlich vom Mittagsmahl gerissen. Wir mußten deutschen Matrosen zu Hilfe eilen. Wir nahmen 76 Chinesen gefangen, banden sie mit den Zöpfen zusammen und nahmen sie in unsere Mitte. Und so mußten sie mit. Nun hieben einige robe Burschen unbarmherzig darauf los, daß das Blut aus dem ganzen Körper hervorquoll. Schrecklich war das. Ich stand gerade Posten vor den Gefangenen, betheiligte mich aber nicht daran, denn so eine Roh- h.'it würde ich nicht verantworten können. Nach dem Essen wurden sie alle zum Tode verurtheilt durch Erschießen, wozu auch ich kommandirt war. Als sie zur Richtstätte marschirten, liefen zwei weg. Acht ganz sunge Chinesen blieben am Leben. Die anderen 68 Stück wurden erschossen, wozu auch ich kommandirt war. Zwölf bis fünfzehn Schritte mußten wir uns aus stellen, vier Mann vor einen Chinesen und auf „Legt an!" war alles ein Gewinsel um Gnade. Aber da kam das „Feuer!" Da war alles aus. Wir hörten nur noch ein Stöhnen und Aechzen, dann war jeder von 4 Kugeln durchbohrt worden, und sie fielen rück- wärts inS Grab, welche« sie sich vorher selber graben mußten. So endeten die 68 Chinesen. Und dieser Sonntag — der 26. August 1900 in Peking —wird mir unvergeßlich bleiben. Ihr werdet auch wohl da von schon gelesen haben, es war die 4. und 2. Kom pagnie, durch die sie erschossen wurden. Ein weiterer Brief ähnlichen Inhalts, mit Blei stift auf rothem chinesischem Einschlagepapier geschrieben, wird von der gleichfalls sozialdemokratischen Halber- städter „Volks - Zeitung" veröffentlicht. Er enthält folgenden Passus: „Wie es hier jetzt während des Krieges zugeht, liebe Mutter, ist mir unmöglich zu beschreiben, denn so ein Gemorde und Geschlachte ist geradezu toll, was daher kommen soll, weil die Chinesen außerhalb des Völkerrechts stehen, weshalb auch keine gesangen ge- nommen werden, sondern alles wird erschossen, oder, um die Patronen zu sparen, sogar erstoch-m. Am Sonntag Nachmittag haben wir 74 Gefangene mit Zum Zubmisfionswesen. (Schluß.) 14. Spätestens 4 Monate nach der Fertigstellung der Arbeiten ist die Schlußabrechnung zu stellen und die Restzahlung an den Unternehmer zu leisten. Ver- zögert sich die Schlußabrechnung über diesen Zeitpunkt hinaus, dann ist der noch resiirende Betrag entsprechend zu verzinsen. 15. Bei dem allgemeinen sowohl als den speziellen Bedingungen ist aus größte Kürze, Einfachheit und Klarheit zu sehen, und alle Redewendungen, die mehr fache Auslegungen erfahren könnten, sind zu vermeiden. 16. Die Zusammenlegung mehrerer, ihrer Natur nach nicht zusammengehörigen Arbeiten oder Leistungen ist unstatthaft, beispielsweise sind in den Kostenan schlägen bei Bauarbeiten besondere Positionen einzu stellen sür die Einplankungen, Bauhütten, Wasserbe schaffung, Schutzgerüste und Gerüste für andere Handwerker, Straßenreinigung, Abortanlagen für die Arbeiter und deren Entleerung, Herstellung von Zu fahrtsstraßen Straßenreinigungen, Reinigungen und Putzen usw., Arbeiten, welche durchwegs bisher ohne die geringste Entschädigung geleistet werden mußten. Kurz, es dürfte nicht mehr als recht und billig sein, für jede verlangte Leistung eine entsprechende Entschädigung zu gewähren. 17. Alle zum Verständnis; der Leistungen ge hörenden Zeichnungen, Modelle, Muster usw. müssen bei der Ausschreibung vollständig sertig und jedem Submittenten zugänglich sein; insbesondere ist in den Kostenanschlägen eine beliebte Redensart: „mach Zeich. nung und Ausgabe" unzulässig. 18. Die aus Grund einer Submission geforderte Leistung darf quantitativ weder 1O"/o des Kostenan- chlages übersteigen, noch mehr als 10"/,, unter dem- elden bleiben. Ist dies indessen nicht zu vermeiden, 0 muß in jedem einzelnen Falle eine neue Verein- rarung über den Preis stattfinden. 19. Bei Vergebung von Arbeiten und Lieferungen aus Grund von Einzelpreisen ist stets das ungefähr lenöthigte Quantum eines jeden Gegenstandes an- zugeben. 20. Bei Vergebung von Gegenständen, die fort während verbraucht werden, wie Formularien u. f. w.,