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UMA AM ckl MM Erscheint zeden Wochentag abends für den folgenden Tag und tostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1,55 durch die Post Mk 1,82 frei in's Haus. Anzeiger für Inserate nehmen außer der Expedition auch die Au-träger auf dem Lande entgegen, auch befördern die Annoncen- Expeditionen solche zu Originalpreisen. Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Kugau, Hermsdorf, Kernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rüßdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Erlbach Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, Grumbach, St. Egydien, Hüttengrund u. s. w für den Verwaltungsbezirk des Stadtrathes zu Hohenstein-Ernstthal. Or^gcrrr crller: (Vernernöe-Verrwcrltirngen öerr rrnTlregerrbei r Mr tschcrfterr Nr. 257. Dienstag, den 6. November 1900. 50. Jahrgang Bekanntmachung. Nr. 44, 45, 46, 47, 48, 49 und 50 des Reichsgesetzblattes sind eingegangen und liegen an Rathsstelle, Zimmer Nr. 1, zur Einsichtnahme aus. Der Inhalt ist folgender: Nr. 44. Verordnung, betreffend das strafgerietliche Verfahren gegen Militärpersonen der Kaiserlichen Schutztruppen. Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung, betreffend das strafgerichtliche Ver fahren gegen Militärpersonen der Kaiserlichen Schutztruppen, vom 18. Juli 1900. Nr. 45. Verfügung wegen Inkrafttretens der Allerhöchsten Verordnung, betreffend das Bergwesen in Deutsch ostafrika, vom 9. Oktober 1898. Nr. 46. Bekanntmachung, betreffend die östlich des 171. Längengrades westlich von Greenwich gelegenen Inseln der Samoagruppe. Bekanntmachung, betreffend Bestimmungen zur Ausführung des Ge setzes über die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten. Bekanntmachung, betreffend die Er weiterung der Festungsanlagen und der Rayons für den Kieler Hafen. Nr. 47. Bekanntmachung, betreffend die Redaktion der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich. Nr. 48. Verordnung, betreffend die Einberusung des Reichstags. Nr. 49. Verordnung, betreffend den Geschäftsgang und das Verfahren des Reichsversicherungsamts. Nr. 50. Verordnung zur Einführung des Gesetzes über die Konsulargerichtsbarkeit. Verordnung, betreffend die Rechte an Grundstücken und die Anlegung von Grundbüchern in den deutschen Niederlassungen in Tientsin und Hankau. Hohenstein-Ernstthal, am 5. November l900. Der Stadtrath. vr. Polster. Mittwoch, den 7. November 19W Nachmittag 4 Nhr kommen in der Wohnung des Handelsmann's Gustav Lehm in Oberlungwitz neben der R.stanration ; „Goldne Kugel", verschiedene Gegenstände, als Zucker, Seife, Chocolade u. s. w. öffentlich zur Versteigerung. ? Der Gerichtsvollzieher beim KSntgliche« Amtsgericht Hohenstei «-G r « stthal. Sekr. Kurth. Bekanntmachung, Volkszählung betr. Am l. December 1900 findet nach dem Beschlusse des Bundesrathes vom 17. März 1900 eine Volkszählung im Deutschen Reiche statt. Die Zählung umfaßt alle zur Zählungszeit innerhalb der Landesgrenzen ortsanwesenden Personen. Als ortsanwesend werden diejenigen Personen betrachtet, die in der Nacht vom 30. No vember zum 1. December ständig oder vorübergehend hier sich avfhalten. Dabei gilt als entscheidender Zeitpunkt die Mitternacht, so daß von den in vieler Nacht Geborenen und Ge storbenen die vor Mitternacht Geborenen und die nach Mitternacht Gestorbenen mit zu zählen sind. Die während der Zählungsnacht auf Reisen oder sonst unterwegs befindlichen Personen werden dort als anwesend verzeichnet, wo sie am 1. December zuerst anlangen. Die Zählung erfolgt durch namentliche Aufzeichnung der zu zählenden Personen bei derjenigen Haushaltung, in der sie übernachtet haben. Unter Haushaltung sind die zu einer wohn- und hauswirthschaftlicheu Gemeinschaft vereinigten Personen zu verstehen. Einer Haus haltung gleich ;« achten sind einzeln lebende Personen, die eine besondere Wohnung inne haben und eine eigene Hauswirthschaft führen. Mit der Volkszählung ist eine Feststellung der bewohnten und unbewohnten W ,hn- häuser und der sonstigen zur Zeit der Zählung zn Wohnzwecken benutzten feststehenden nnd beweglichen Baulichkeiten verbunden. Die in jeder Haushaltung zur Zählungszeit Anwesenden sind in Hanshaltungslisten, die Gäste (aber auch nur diese, also nicht der Wirth und dessen Angehörige und Personal) in Gast häuser» nnd Herbergen, sowie die Insassen von Anstalten aller Art in Anstaltslisten ein- zutragen. Die näheren Vorschriften über das Zählungsverfahren sind in der auf der ersten und vierten Seite der Haushaltungsliste abgcdruckten „Allgemeine Anleitung" enthalten. Die Eintragung in die Zählungsliste hat für jede Haushaltung vurch den Haushaltungs vorstand, für Gasthäuser, Herbergen und Anstalten aller Art durch die Besitzer, Vorsteher, Verwalter oder durch geeignete Vertreter zn geschehen, und zwar am 1. December IWO, Vormittags. Die Eintragungen in die Zählungslisten sind bezüglich ibrer Richtigkeit und Vollständigkeit von dem Eintragcnden dnrch Namensunterschrift zu bescheinigen. Die Austhcilung der Zählungslistcn an die einzelnen Haushaltungen und Anstalten er folgt in der Zeit vom 29. bis 30. November er. Die Wiedcreinsammlung beginnt am 1. December Mittags und ui am 2. December zu beendigen. Zur Ausführung dieser Volkszählung, welche mit Lteuerzwecken nicht in Verbindung steht und bei welcher übe» die von der brjönlichtcit des Einzelnen gewonnenen Nachrichten das Amtsgeheimnitz zu wahren ist, wird der Ort Gersdorf in etwa 40 Bezirke mit je 40 bis .50 Haushaltungen nngechcilt. Für jeden Bezirk wird ein Zähler bestellt, welcher eine besondere gedruckte Anleitung zur vor schriftsmäßigen Erledigung des Zählergeschäftes erhält. Da es sich hierbei um die Erfüllung einer wichtigen öffentlichen Pflicht gegen Gemeinde und Staat handelt, hegen wir die Erwartung, datz alle Bctheiligtcn die erforderlichen An gaben vollständig und gewissenhaft erstatten und durch verständnisvolles Entgegenkommen die Aussührung des Zählgeschüstes sowohl der Behörde als den Zählern erleichtern werden. Gleichzeitig bitte,» wir diejenigen Bewohner nuferes Ortes, die zur Neber- nah»,»» des Ehrenamtes als Zähler bereit sind, sich spätestens biS 7. November VS. )S. mündlich oder schriftlich im Rathhaus (bei Herrn Registrator Seifert) zu melden. Gersdorf Bez. Chemnitz, am 2. November 1900. Der Gemeindevorftand. Göhler. Die chinefischen Wirren. Der Erfolg unserer Truppe» in einem Gefechte mit den Boxern beim Tschingking-Paß, in den Bergen der Schansi-Grenze, wird nunmehr durch eine amtliche Meldung des Oberstcommandirenden Grafen Waldersee vollinhaltlich bestätigt. Die deutsche Flagge weht auf der chinesischen Mauer! Zum Glück sind auch d e Verluste unserer wackeren Soldaten nur gering und nicht annähernd so ernst gewesen, als es die Fassung der ersten englischen Meldung befürchten ließ. General feldmarschall Graf Waldersee sendet aus Peking vom 1. November das folgmde Telegramm: „Nach Besetzung von Jtschou durch Colonne Normann gingen das zweite Bataillon 2. Regiments und englische Sappeure unter Major Föister und begleitet durch General Freiherrn von Gayl und Flügeladjutant von Boehn gegen Tse- kingkuan vor und stießen am 29. October an der Großen Mauer auf Wid.rstand. Das Thor wurde nach heftigem Kampfe gestürmt und sünf Geschütze erobert. Der Feind verlor 50 Todte und war 1000 Mann stark; Major Förster und 6 Mann verwundet, ein Mann todt. Die Haltung der Truppen war aus gezeichnet. Die deutsche Flagge weht auf der chinesischen Mauer". Ein englisches Blatt, die Pall Mall Gazette meldet aus Jchow: Am 28. October fanden schwere Kämpfe in den Bergen der Schansi-Grenze statt. Ein anglo- deutsches CorpS von 1500 Mann unter Oberst von Normann erstürmte den Tschingkung Paß. Die Chi nesen in starker Stellung aus dem Bergkamm leisteten hartnäckigen Widerstand. Die Avantgarde bestand aus 80 Deutschen unter Major von Forresteer, welche nach einem Nrchtmarsch eintraf. Die Colonne entwickelte bei Tagesanbruch die Attake. Schnell entwickelt, warfen die Chinesen Kreuzfeuer auf Forresteers Truppe. Die bengalische Cavallerie stieg ab, erklomm den Berg, umging die Flanke und befreite die Deutschen Unter den Engländern waren keine Verluste. Ueber weitere Operationen der deutschen und japanischen Truppen berichtet folgendes amtliche Tele gramm aus Peking vo n 1. d. M., das uns zugleich erwünschte Nachrichten über den Gesundheitszustand unserer Truppen bringt: Am 27. October ist Major von Reitzenstein mit einem kleinen Detachement von einer Expedition über Arngtsun, Takwantau, Hsiang- hsicn, Hohsiwu nach Tientsin zucückgekehrt, ohne Boxer oder Truppen zu treffen. Gleichzeitig gingen zwei japanische Compagnien von Uangtsun über Pautihsien nach Hosyu. Ein Telegramm des Gouverneurs von Kiautschou meldet: „Am 1. November mußte ein 10 Kilometer nordöstlich von Kaumi gelegenes Dorf, das von Räu bern und Boxern in Uniform hartnäckig vertheidigt wurde, gestürmt werden. Hierbei wurden verwundet der Seesoldat Emil Walter und der Hornist Joseph Staedele, beide der 3. Compagnie des III. Seebataillons- angehorend. Der Gegner hatte nicht unbeträchtliche Verluste". — Leider fordert der Darm-Typhus noch immer Opfer auch in den Reihen unserer Truppen. Nach telegraphischer Meldung des Gouverneurs Jaeschke vom 31. October ist der Obermaschinistenmaat Krüger vom Kreuzer Hansa in Tsingtau am Darmtyphus verstorben. Inzwischen haben auch die englischen Truppen bei Verfolgung der flüchtigen Boxer Erfolge gehabt. — Generalmajor Lorne Campbell telegraphirt offiziell, er sei am 31. October in Rentschu angekommen, er mar- schirte auf Umwegen und zerstörte vier große verschanzte Boxerplätze und zahlreiche Waffen und Munition und erober e eine große Zahl guter TranSport-Maulthiere. Oberst Retallick, Commandeur der Flußcolonne, eroberte neun bewaffnete Dschunken bei Tsaoupeikou. * * * Am chinesischen Hofe hat wieder einmal der remdenfeindliche Geist die Oberhand gewonnen. Es Legen heute Nachrichten von Regierungshandlungen vor, die unzweifelhaft allen den Gesandten gemachten Versprechungen zuwiderlausen. Tum schiebt seinen Günstling Luchuanlin vor, der vom Hofe mit Ehren überschüttet wird, und kürzlich zum Präsidenten des Censorenamtes, dem der Hof angeblich den Fall der schuldigen Prinzen unterbreitet haben will, ernannt worden ist. Luchuanlin ist auch zum Präsidenten der obersten Cultusbehörde gemacht worden. Hieraus geht deutlich hervor, daß seine frühere Ernennung zum Vorsitzenden des Tsungli-Namens an Stelle des Prinzen Tuan und dessen Absetzung nicht crnstbaft gemeint waren. Es wird auch berichtet, daß nach Erlaß des die Degradirung der schuldigen Prinzen anssp echenden kaiserlichen Edictes Chuang mit Empörung drohte und sich in Honan niederließ, worauf die Kaiserin-Wittwe ihn aufforderte, nach Singanfu zu kommen, und der Kaiser ihm schließlich alles verzieh. Nach chinesischen Mittheilungen stellte sich heraus, daß Duschien noch am Leben war, als der deutsche Gesandte den Kopf deS angeblichen Selbst mörders zu sehen verlangte. Kangyi wurde in ein Buddhistenkloster eingesperrt. — Mit den Leichen Kangyis und Duntschien, welche den fremden Ver tretern vorgewiesen werden sollten, um sie von dem Ableben dieser beiden Hauptschuldigen zu überzeugen, ist es also nichts. Es fragt sich wirklich, wie lange die Pekinger Gesandten sich dieses frivole Gaukelspiel gefallen lassen sollen. — Die Bestrafung der Mörder von Paotingfu, die nur noch der Bestätigung durch den Obercommandirenden Grafen Waldersee bedarf, wird vielleicht eine heilsame Wirkung auf die Haltung der chinesischen Behörden ausüben. Ihr Sünden register rechtfertigt in der That die schwerste Sühne. Die Untersuchung in Paotingfu ergab, daß von den amerikanischen presbyterianischen Missionaren am 30. Juni acht in ihren Häusern verbrannt und fünf andere amerikanische Missionare am 1. Juli enthauptet wurden. Die Kirche wurde zerstört und 50 protestan tische Chinesen ermordet. Die anderen chinesischen Christen versteckten sich, ihr Eigenthum im Werlhe von 40000 Mark wurde zerstört Bier chinesische Beamte wurden unter deutschen Gewahrsam gestellt. Der Provinzialkämmerer betheuert seine Unschuld, doch niemand plaidirt für ihn, die thatsächlichen Beweise gegen ihn sind unwiderleglich. Der Provinzialrichter wurde unter französischen Gewahrsam gestellt, doch kann er wahrscheinlich nicht bestraft werden. Der Gouverneur von Schansie Duntschien wurde degradirt, sonst aber nicht bestraft. * * Die deutschen Truppcntransportschiffe haben nunmehr sämmllich ihr Reise,iel erreicht. Zuletzt ist der Dampfer „Roland" am .10 October vor Taku angekommen. Jns- gesamm: waren an den Truppentransporten 22 Dampfer der „Hamburg-Amerikanischen Packetfahrt-Aklien Gesell schaft" und des „Norddeutschen Lloyd" betheiligt. Im Interesse des deutschen überseeischen Güterverkehrs ist es jetzt von Werth, daß neuerdings ein Theil der großen in den chinesischen Gewässern versammelten Lloydflotte den Befehl zum Antritt der Heimreise erhalten hat, wenn das Gros der bisherigen Tr.ippentransportschiffe zu militäri schen Zwecken auch noch auf unbestimmte Zeit auf der ostasiatischen Station wird verbleiben muffen. Vorerst konnten5Lloyddampfer,die„Köln", „Darmstadt", „Aachen", „Rhein" und der „H. H. Meier" von Taku über Hong kong nach Bremerhaven resp. Hamburg die Rückreise nach Deutschland antreten. Die deutschen Postämter in China sind neuerdings um ein in Peking errichtetes vermehrt worden. Die Zahl der deutschen Postanstalten in China ist, abgesehen von den Feldpoststattonen, damit auf acht gestiegen. Eigentliche Postämter befinden sich nunmehr in Schanghai, Hankau, Tientsin, Tschiku, Peking und Tsingtau; Postagenluren in Futschau und Tapulur. Der Kries um Transvaal Wenn Lord Roberts Südafrika verläßt — der Termin seiner Abreise ist auf den 20. November fest gesetzt — soll Lord Kitchener laut einer besonderen Proklamation, die eine Standardmeldung aus Pretoria übermittelt, als Ches der englischen Truppen zurück- ileiben. Von dem Besieger des Khalisen erwartet nan jedenfalls, daß er die nöthige Strenge an den