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MeHem-ElMckr UM Erscheint zeden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1,55 durch die Post Mk 1,82 frei in's Haus. Anzetqer für Hohenstetn-Grusttstat, Oberlungwitz, Gersdorf, Lugau, Hermsdorf, Kernsdorf, Inserate nehmen außer der Expedition auch die Austräger auf dem Lande entgegen, auch befördern die Annoncen» Expeditionen solche zu Originalpreisen. Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rußdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Erlbach, Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, Grumbach, St. Egydien, Hüttengrund u. s. w. für den Verwaltungsbezirk -es Stadtrathes zu Hohenstein-Ernstthal. Gugcrn aller Genreirröe-Verwaltirngen der irirrlregenöen Ortschaften. Nr. 232. Sonnabend, den 6. October 1900. 50. Jahrgang. Bekanntmachung. Nachstehend wird für hiesigen Ort eine Bekanntmachung der Königlichen Amt§ Haupt Mannschaft Glauchau vom 21. September dieses Jahres bekannt gegeben. Gersdorf, am 3. Oktober 1900. Der Gemeinde-Vorstand. Göhler. Ruhezeit in offenen Verkaufsstellen und 9-Uhr-Ladeuschlutz vetr. In offenen Verkaufsstellen und den dazu gehörigen Schreibstuben (Kontoren) und Lagerräumen ist den Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern vorbehältlich der Ausnahmen in 8 139 V der Reichs gewerbeordnung nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 10 Stunden zu gewähren. Innerhalb der Arbeitszeit muß den Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern eine angemessene Mittags pause gewährt werden. Für Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter, die ihre Hauptmahlzeit außerhalb oes die Verkaufsstelle enthaltenden Gebäudes einnehmen, muß diese Pause mindestens ein und eine halbe Stunde betragen. Von 9 Uhr Abends bis 5 Uhr Morgens müssen, vorbehältlich der in 8 139 e Abs. 2 der Reichsgewerbeordnung vorgesehenen Ausnahmen und, ohne daß die Bestimmungen unter 4 dadurch berührt werden, offene Verkaufsstellen sür den geschäftlichen Verkehr geschloffen fein. Die beim Ladenschluß im Laden schon anwesenden Kunden dürfen noch bedient werden. Während der Zeit, wo die Verkanfsstellen geschloffen fein müssen, ist das Feilbieten von Waaren anf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten oder ohne vorherige Bestellung von Hans zn Haus im stehenden Gewerbebetriebe (8 42 b Abs. 1 Ziffer 1 der Reichsgewerbeordnung), sowie beim Gewerbebetriebe im Umherziehen (8 55 Absatz 1 Ziffer 1 der Reichsgewerbeordnung) verboten. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften sind nach 8 147 Abs. 1 Ziff. 1, 8 148 Abs. 1 Ziff. 8, 8 149 Abs. 1 Ziff. 7 », 8 150 Abs. 1 Ziff. 2, 8 146 Abs. 1 Ziff. 2 und 8 146 a der Reichs- gewerbeordnung strafbar. Glauchau, am 21. September 1900. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Reg.-Nr. 1232, II. (gez.) Gbmrier. P. Bekanntmachung. Lohuzahlungsbücher für Minderjährige betr. In Fabriken, für welche besondere bundesräthliche Bestimmungen über Lohnbücher und Arbeits zettel aus Grund von 8 114 a Absatz 1 der Reichsgewerbeordnung nicht erlassen worden sind, ist für jeden minderjährigen Arbeiter sofort ein Lohnzahlungsbuch auf Kosten des Arbeit gebers, welches den Namen, die Unterschrift des Arbeiters, seinen Geburtstag, -Jahr und -Ort, sowie Namen und letzten Wohnort seines gesetzlichen Vertreters enthalten muß, einzurichten. In das Lohnzahlungsbuch ist bei jeder Lohnzahlung der Betrag des verdienten Lohnes einzutragen; es ist bei der Lohnzahlung dem Minderjährigen oder seinem gesetzlichen Vertreter auszuhändigen und von dem Empfänger vor der nächsten Lohnzahlung zurückzureichen. Auf die Eintragungen selbst finden die für Arbeitsbücher geltenden Bestimmungen in 8 111 Abs. 2—4 der Gewerbeordnung Anwendung. Gersdorf Bez. Chmtz., am 3. Oktober 1900. Der Gemeinde-Vorstand. Göhler. Die chinesischen Wirren. Das Reuter'sche Bureau meldet aus Tientsin vom 1. Oktober: „Wie aus authentischer chinesischer Quelle gemeldet wird, entsandte die Kaiserin den höchsten Be amten des Reiches mit dem Auftrag, alle nöthigen Anordnungen zu den höchsten Ehrenerweisungen für die Leiche des Freiherrn von Ketteler zu treffen. Ferner wurde von der Kaiserin bestimmt, daß in der Hauptstadt ein würdiger Tempel zum Gedächtniß des Ermordeten errichtet werde und daß, wenn die Leiche Tientsin und die chinesischen Hafenorte passirt, der Oberaufseher des Handelsverkehrs in Tientsin, sowie die höchsten Beamten der Hafenplätze ihr die höchsten Ehren erweisen. Die Prinzen Tuan und Langyi, sowie drei andere, und Kang-yi sind aller ihrer Würden und Aemter verlustig erklärt worden. Tung- fuh-siang und alle an der Boxerbewegung Betheiligten sind degradirt. Prinz Tsching notifizierte dem Doyen der Ge sandten, daß Junglu und die Vicekönige von Nanking und Wutschang ernannt seien, mit Li-Hung-Tschan^ die Friedensverhandlungen zu führen. Die Vicekönige sollen, auf ihren Posten verbleibend, telegraphisch konsultirt werden. Immer vorausgesetzt, daß auch alles, was jetzt von chinesischer Seite verfügt wird, für baare Münze zu nehmen ist, muß man bekennen, daß die Chinesen jetzt das Bestreben zeigen, den Forderungen der Mächte zu entsprechen. Diese Verfügungen und das Friedens- aesuch des Kaisers von China hat auch die deutsche Regierung in den Stand gesetzt, auch ihrerseits dem aufrichtigen Wunsche nach Wiederherstellung des Friedens durch die That Ausdruck zu geben. Es ist dies durch ein weiteres Entgegenkommen gegenüber dem Standpunkte der amerikanischen Regierung ge schehen, so daß die Differenz, welche die Ablehnung der Bülow'schen Zirkularnote Seitens der Union zur Folge hatte, wieder ausgeglichen erscheint. Ueber diese bedeutsame Wendung der diplomatischen Situation unterrichtet uns folgendes Telegramm: Washington, 4. Oktober. Der deutsche Ge schäftsträger notifizierte dem Staatssekretär Hay gestern Nachmittag folgendes: Seine Regierung nehme an, die Mächte verständen, daß Deutschland vollkommen damit zufrieden sei, daß China sich freiwillig erböte, die schuldigen Prinzen zu bestrafen. Er notifizierte ferner der Unions-Regierung, daß Deutschland sich der Er öffnung der Verhandlungen nicht länger widersetzen wolle. Eine gleiche Mittheilung geschah an di- anderen Mächte. Der deutsche Geschäftsträger fügte hinzu, Dr. Mumm von Schwalzenstein sei instruirt, das folgende Verfahren zu befürworten: 1. die Ver treter der übrigen Mächte in Peking sollten feststellen, ob die zur Bestrafung vorgeschlagenen Prinzen die wahren Schuldigen sind; 2. sollten sie ermitteln, welche Strafe China freiwillig über sie verhängen wolle, und 3. sollten sie Garantieen verlangen, daß solche Strafe wirklich vollzogen werde, wenn möglich unter ihrem Beisein als Augenzeugen. Hiernach sollten sie mit der chinesischen Regierung über Verträge und In demnitäten verhandeln. Der deutsche Geschäftsträger fügte weiter hinzu, die deutsche Regierung sei äußerst befriedigt darüber, daß der Kaiser Kwangsü die deutsche Forderung bezüglich der Bestrafung der Schuldigen ohne Zwang zugesagt habe. In Folge dieser Mit- theilungen herrscht in Washington eine durchaus optimistische Auffassung über das weitere Vorgehen der Mächte in China vor. Auch an maßgebenden Berliner Stellen theilt man die Hoffnung, daß sich nunmehr ein vollständiges Einvernehmen der betheiligten Mächte ergeben werde. Von offiziöser Seite wird mitgetheilt, daß der neueste Vorschlag unserer Regierung durch das Edikt des chinesischen Kaisers unmittelbar veranlaßt sei, worin die Bestrafung einer Anzahl mit Namen aufgeführter Prinzen und Großwürdenträger wegen Begünstigung der Boxer angeordnet wird. Einen breiten Raum nehmen auch heute die Telegramme über die Preßerörterungen ein, welche der Brief des deutschen Kaisers veranlaßt hat. Es wird gemeldet: Paris, 4. Oktober. In einer Besprechung des Telegramms des deutschen Kaisers an den Kaiser von China weist der „Temps" auf die Art und Weise hin, wie das Anerbieten des Trankopfers behandelt werde. Dieselbe habe etwas Heilsames für China selbst, das sich um keinen Preis einbilden dürfte, Straflosigkeit zu genießen oder ungefährdet die Attentate vom ver gangenen Sommer wieder beginnen zu können. DaS Blatt fährt dann fort, die chinesischen Diplomaten sind vollendete Taktiker, und wir werden unserer ganzen Kraft und Aufmerksamkeit bedürfen. Von diesem Gesichtspunkte aus muß die Ueberstürzung be dauert werden, womit gewisse Kabinette Maßnahmen zur Räumung Pekings treffen, ohne sich um die Wirkung dieses Schrittes auf die Chinesen und die Absichten der übrigen Mächte zu kümmern. — Das „Journal des Debats" schreibt in Bezug auf den Brief des Kaisers Wilhelm an den Kaiser von China: Der Brief kennzeichnet den Willen des Kaisers, im Vereine mit der übrigen civilisirten Welt die noth wendigen Sühnemaßnahmen zu verlangen, und zwar auf einem Gebiete, auf dem selbst die zögerndsten und zaghaftesten Mächte zusammengehen können. Diese hoheiisvollen Mahnworte des Kaisers Wilhelm an den Kaiser von China waren die einzig gebührende Sprache von dem Augenblick an, wo man den Kaiser Kwangsü für das begangene Unrecht nicht persönlich verantwort lich machen wollte. Durch diese Worte gab der Kaiser Wilhelm den gemeinsamen Willen aller Mächte kund, indem er die unabweisbaren Züchtigungen zur Be dingung für die verlangte Vermittelung machte. — „Figaro" und „Echo de Paris" hingegen sehen in der Antwort des Kaisers kein Mittel, um das inter nationale Einverständniß zu fördern, zumal infolge der Ankunft Waldersees in Peking Deutschland noch vor Eröffnung der diplomatischen Verhandlung-n eine führende Rolle spielen werde. „Echo de Paris" drückt insbesondere die Befürchtung aus, Deutschland könne an Stelle Frankreichs auf dessen Kosten den Schutz über die Christen im Orient übernehmen. LtM-ou, 4. Oktober. Die „Times" schreiben: Das deutsche Volk ist mit Recht stolz auf die grad- sinnige, männliche Antwort, die sein Kaiser dem kindi schen Anerbieten zutheil werden ließ, Ehrungen von Todten als Genugthuung hinzunehmen für die Er mordung seines Gesandten, für die Hinschlachtung wehrloser Ausländer, Schändung weißer Frauen, Tödtung von Kindern und für das Massengemetzel von Eingeborenen, die den Glauben der Ausländer angenommen hatten und in deren Diensten standen. Eine gehörige Bestrafung der Verbrecher ist die einzige Sühne, welche Kaiser Wilhelm aus den Händen Kwangsüs anzunehmen geneigt ist als Ver geltung für das verletzte Gerechtigkeitsgefühl der west lichen Welt. Nur durch Erlangung solcher Genug thuung, nicht aber durch andere Mittel wird es, wie )er deutsche Kaiser klar einsieht, möglich sein, den in China ansässigen Ausländern jene Sicherheit für Leben und Eigenthum und jenes Recht zur Ausübung ihrer Religion zu erwirken, zu denen sie durch ausdrückliche Verträge und die Gepflogenheit civilisirter Völker ierechtigt sind. Wenn Kaiser Kwangsü oder wer immer Telegramme und Edikte in seinem Namen schreibt, Frieden und Freundschaft mit den Mächten unter diesen Bedingungen haben wird, werden Deutsch land und zweifellos auch die anderen Verbündeten den chinesischen Behörden freudig jeden Beistand gewähren, dessen sie bedürftig sein mögen, um die Schuldigen zur Rechenschaft zu ziehen. Wenn er aber diese Be dingungen zurückweist oder sie nicht erfüllt, müssen er und sein Reich die Folgen gewärtigen. Bloße Ver sprechungen, die Schuldigen bestrafen zu wollen, werden nicht genügen. Wir hoffen aufrichtig, daß die übrigen Mächte ohne Zaudern nach den in der Botschaft des deutschen Kaisers niedergelegten Grund- lagen handeln werden. Man darf wohl aber annehmen, daß das Vertrauen der Mächte nur so lange vorhalten wird, als nicht von chinesischer Seite neue Maßnahmen getroffen werden, den Mächten von hinten herum ein Schnippchen zu schlagen. Westen man sich da von chinesischen Seite versehen kann, möge man daraus ersehen, daß an Stelle des degradirten Prinzen Tuan der frühere Erzieher des Kaisers, Luch- nalin, zum Präsidenten des Großen Raths ernannt wor den ist; derselbe gilt lediglich als ein Werkzeug Tuans. Weiter wird gemeldet: Die Unruhen in der Gegend von Kanton sind im Wachsen begriffen und werden von den geheimen Gesellschaften geschürt, die die Nachricht ver breiten, daß es Li-Hung-Tschang gelungen sei, einen eu ropäischen Krieg zu entfesseln, und so China zum Henn der Situation zu machen. * Wie aus Peking gemeldet wird, kündete der russische Gesandte am 25. v. M. an, er habe neuen Befehl er halten, die Legation nach Tientsin zu verlegen, und werde dies in wenigen Tagen ausführen, indem er auch alle russischen Truppen zurückziehen würde außer einem Bataillon Infanterie, einer Sowie Kavallerie und einer Batterie Maximgeschütze, welche genügten, die Paläste und die russische Sektion der Stadt zu schützen. Giers fügte hinzu, seine Regierung sei mit den anderen Mächten im Prinzip übereingekommen, die Legationen aus Peking zurückzuziehen und in Tientsin Verhandlungen zuZführen. Die anderen Legationen erklären jedoch, von ihren Re gierungen keine solchen Instruktionen erhalten zu haben. In einem langen Telegramm an die „Times" vom 26. September kommt Dr. Morrison, Vertreter >es Blattes in Peking, darauf zurück, daß die Ver- egung der Gesandtschaften nach Tientsin von ganz China als ein Akt der Schwäche aufgefaßt werden würde. Morrison hält es für ausgeschlossen, daß die ^aiserin-Wittwe nach Peking zurückkehrt, und eine Rückkehr des Kaisers ohne die Kaiserin sei undenkbar. Für die offizielle Auffassung der Lage sei es charak teristisch, sagt Morrison, daß Prinz Tsching gegen Aufhalten seiner Läufer zwischen Paotingfu, Peking und Tientsin durch alliirte Truppen protestirt und freie Passage für sie verlangt habe. Morrison ver langt eine energische militärische Aktion über die nächste Umgebung Pekings hinaus. Was die militärischen Aktionen betrifft, so darf man sagen, daß dieselben in den letzten Tagen einen kräftigen Schwung genommen haben. Dem Deutschen Flottenverein wird unterm 1. Oktober aus Tientsin gemeldet: Das erste und zweite Seebataillon haben am 1. Oktober die Boxer südlich von Peking auf der Linie nach Paotingfu angegriffen und zurückgeschlagen. Die Verluste auf deutscher Seite betrugen 2 Todte und 4 Verwundete, auf der Seite des Feindes 300 Todte und Verwundete. — Die Russen haben außer 2 Bataillonen sämmtliche Truppen zurückgezogen. Mukden ist von den Russen besetzt. Sämmtliche amerikanischen Truppen mit Ausnahme von 1800 Mann, die in Peking bleiben sollen, werden nach Manila in Marsch gesetzt. Der amerikanische Ge sandte bleibt in Peking. Die Arbeiten zur Herstellung der telegraphischen Verbindung zwischen Peking und Tientsin haben unter militärischem Schutz begonnen. Die englischen Truppen haben nach erfolgter Landung die Befestigungen von Schan-hai-kwan erobert. Es wurde kein heftiger Widerstand geleistet. Die Eisen bahn zwischen Schin-wan-tau und Schan-hai-kwan wird von gemischten deutschen Truppen bewacht. Eine definitive Entscheidung wird von dem Höchstcomman- direnden für übermorgen vorbereitet. Tientsin, 3. Okt. Auf der Eisenbahn zwischen Tang-schan und Schuk-schwang fand ein Zusammen stoß statt. Mehrere Russen und Chinesen wurden getödtet und eine große Anzahl verletzt. Newyork, 4. Okt. Hier ist folgende Depesche aus Taku, 1. Okt., eingetroffen: Drei britische Regi menter gehen am 2. Oktober von hier ad, um als Garnison in Schang-hai-kwan und Tschung-sotschang zu dienen und von der Eisenbahn Besitz zu ergreifen. Rom, 4. Okt. Der „Agenzia Stefani" wird aus Schang-hai-kwan vom 2. Okt. gemeldet: Infolge