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Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Lugau, Hermsdorf, Kernsdorf, 's Zangenberg, Falken, Langenchursdors, Meinsdorf, Rußdorf, Wüstenbrand, GMa, Mittelbach, Ursprung, Erlbach Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, Grumbach, St. Egydien, Hüttengrund u. s. w Inserate nehmen außer der Expedition auch die Au-träger auf dem Lande entgegen, auch befördern die Annoncen- Expeditionen solche zu Originalpreisen. Erscheint ;eden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1,40, durch die Post Mk. 1,50 frei in's Haus. WMAEllWek TUM Anzeiger für für den Verwaltungsbezirk des Stadtrathes zu Hohenstein-Ernstthal Orgcrn crllev Geinernde-Ver'wcrltungen der: urnlregonöerr Ovtschcrften Nr. 227. Sonntag, den 30. September 1900. 50. Jahrgang. Kekanutmachnng, die Ruhezeit in offenen Verkaufsstellen nnd den 9-Uhr-Ladeuschlutz vetr. Für den Stadtbezirk Hohenstein-Ernstthal werden die nachstehenden, am 1. Oktober dieses Jahres in Kraft tretenden Bestimmungen, zur genauen Beachtung hiermit bekannt gegeben: In offenen Verkaufsstellen und den dazu gehörenden Schreibstuben (Komtore) und Lagerräumen dürfen Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter nur von Morgens 7 bis Abend 9 Uhr — ausschließlich einer denselben zu gewährenden angemessenen Mittagspause — beschäftigt werden. Diese Bestimmung findet auf Arbeiten, die zur Verhütung des Verderbens von Waaren un- verzüglich vorgenommen weiden müssen und für die Aufnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Inventur, sowie bei Neueinrichtungen und Umzügen keine Anwendung. Von neun Uhr Abends bis fünf Uhr Morgens müssen offene Verkaufsstellen für den geschäftlichen Verkehr überhaupt geschloffen sein. Die beim Ladenschluß im Laden schon anwesenden Kunden oürfen noch bedient werden. Ueber neun Uhr Abends dürfen bis auf Weiteres vorbehältlich anderweiter Entschließung des Stadtrathes Verkaufsstellen für den geschäftlichen Verkehr geöffnet fein: a) an den letzten 12 Sonnabenden des Jahres, b) an den letzten 9 Wochentagen vor Weihnachten (ausschließlich der darin fallenden Sonnabende), c) am Sylvester tage, 6) an den beiden Jahrmarklsmontagen, e) an den 5 letzten Sonnabenden vor Ostern, f) an dem Tage vor Himmelfahrt, 2) an den 5 letzten Sonnabenden vor Pfingsten, bis spätestens 1V Uhr Abends. An diesen Tagen dürfen Gehilfen und Lehrlinge bis 10 Uhr Abends beschäftigt werden. Während der Zeit, wo die Verkaufsstellen geschlossen sein müssen, ist das Feilbieten von Waaren auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten oder ohne vorherige Bestellung von Haus zu Haus im stehenden Gewerbebetriebe (K 42 b Abs. 1 Ziffer 1) sowie im Gewerbebetriebe im Umherziehen (8 55 Abs. 1 Ziffer 1) verbot-n. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden mit Geldstrafe bis zu zwei tausend Mark und im Unvermözensfalle mit Gefängniß bis zu sechs Monaten bezw. mit Geldstrafe bis zu sechshundert Mark, im Unvermögensfalle mit Haft bestraft. Hohenstein-Ernstthal, den 27. September 1900. Der Stadtrath. . vr. Polster. Ws. Bekanntmachung, Lohnzahlungsbücher für Minderjährige. In Fabriken, für welche der Bundesrath nicht besondere Bestimmungen auf Grund des tz 114» Absatz 1 der Reichsgewerbcordnung über Lohnbücher und Arbeitszettel erlassen hat, ist auf Kosten des Arbeitgebers für jeden minderjährigen Arbeiter ein Lohnzahlungsbuch einzurichten. Dasselbe muß, wie das Arbeitsbuch, den Namen des Arbeiters, Ort, Jahr und Tag seiner Geburt, Namen und letzten Wohnort seines gesetzlichen Vertreters und die Unterschrift des Arbeiters enthalten. In da? Lohnzahlungsbuch ist bei jeder Lohnzahlung der Betrag des verdienten Lohnes einzutragen; es ist bei der Lohnzahlung dem M nderjährigen oder seinem gesetzlichen Vertreter auszuhändigen und von dem Empfänger vor der nächsten Lohnzahlung zurückzureichen. Im Uebrigen finden auf diese Eintragungen die für Arbeitsbücher geltenden Vorschriften (8 111 Absatz 2—4 der Reichsgewerbeordnung) Anwendung. Der Bedarf au Lohnzahlungsbüchern kann im hiesigen Rathhause, Zimmer Nr. 5, gegen den Einkaufspreis ü Stück 1v Pfg., entnommen werden. Hohenstein-Ernstthal, den 29. September 1900. Der Stadtrath. vr. Polster. Ws. Die Entrichtung der Staatssteuern detr. Der am 30. September lfdn. Js. fällige 2. Termin der Einkommensteuer ist neben dem Beitrage zur Handels- und Gewerbekammer spätestens bis zum 22. Oktober dss. Js., ferner der am 1. Oktober a. c. fällige 2. Termin der Jmmobiliarbrandkaffenbeiträge nach 1 Pfg. für jede Einheit längstens bis zum 15. Oktober dss. Js., sowie der zu Michaelis fällige 3. Termin der Land- und Landeskulturrenten bis MM 3. Oktober dss. Js. an die hiesige Stadtsteuereinnahme abzuführen. Nach Ablauf dieser Fristen muß gegen Säumige sofort bas Zwangsvollstrcckungsverfahren ein geleitet werden. Hohenstein-Ernstthal, am 24. September 1900. Der Stadtrath. vr. Polster. Gßlr. 1. (Quittung. Unter dem Ausdrucke des Dantes und mit der Bitte um weitere Gaben bekennt hiermit den Empfang der hier bis heute zur Unterstützung deutscher Krieger in China freundlichst gespendeten nach stehenden Beträge Oberlungwitz, am 29. September 1900. Gemeindevorstand Oppermann. Gastwirth Barth 30 M., Fabrikrnt W. Bahner 10 M., Geselliger Verein 10 M., Concertina- nb 8,45 M., Gastwirth Röhner 5 M., vr. Rossa 5 M., Fabrikant Hoei mann 5 M., Brauereibes. Henny 5 M., Fabrikbes. Mecklenburg 5 M., Ev. Arbeiterverein 3,40 M., Sparverein Frohsinn 3 M., Bäckerges. Franz Swietlinsky 3 M., Pastor Laube 3 M., Gem.-Aelt. Fabrikant Lieberknecht 3 M., Apotheker Krause 3 M., Fabrikant Paul Siegert 3 M, Ingenieur Weise 3 M., Gemeindekanzleibeamten 2,35 M., Werk- director Murmann 2 M., Werkkassirer Ledig 2 M., Fabrikant Götze 1 M., Gastwirth Kluge 1 M., Restaurateur Moritz Reinhold 1 M., Restaurateur Bernh. Ficker 1 M., Restaurateur Alban Uhlig 1 M., Restaurateur Geßner jun. 1 M, Privatier Geßner 1 M., Restaurateur Fritz Müller 1 M., Restaurateur Schettler 1 M., Restaurateur Schulze 1 M., Monteur Bulle 1 M., Kaufmann Ernst Köhler 1 M., Ober lehrer Scheffler 1 M, Fabrikant Gust. Haase 1 M., Spieltisch S. T. G. u. Con. 60 Pf., Schlosfermstr. Fischer 50 Pf., Restaurateur Georgi 50 Pf., Restaurateur Herm. Fickert 50 Pf., Schutzmann Becher 50 Pf., Schutzmann Duba 50 Pf., Uhrmacher Bretschneider 50 Pf., Ehregott Hillig 30 Pf., Gustav Bahner 30 Pf., Conrad Sachse 20 Pf., Moritz Kötz 10 Pf., N. Gruner 10 Pf. und 37,60 M. Erlös aus 12 in den hiesigen Gast- und Schankwirthschaften aufgestellt gewesenen Sammelbüchsen. Summa: 171,41 Mark. Bekanntmachung. Der 3. Termin Renten ist spätestens bis den 5. Oktober, der 2. Termin Brandkaffe nach 1 Pfennig pro Einheit spätestens bis den 16. Oktober und der 2. Termin Einkommensteuer spätestens bis den 20. Oktober er. an die hiesige Ortssteuereinnahme (in der Gemeindeexpedition) abzuführen. Oberlungwitz, am 28. September 1900. Der Gemeinde-Vorstand. Opperman«. Bekanntmachung. Am 3V. September 1VV0 ist der 2. Termin Einkommensteuer, mit welchem zugleich die Handels- und Gewerbekammerbeiträge auf das Jahr 1SVV zu entrichten sind, sowie der 3. Termin Landrenten und am 1. Oktober a. e. der 2. Termin Brandkaffe nach 1 Pfennig pro Einheit fällig und an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Außerdem erfolgt die Einnahme Mittwoch, de« 3. Oktober, von nachmittags 3 bis 6 Uhr im Restaurant Edelweiß und Donnerstag, den 4. Oktober, von nachmittags 3 bis 6 Uhr in Wustlichs Restauration. Vorstehendes wird mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß wegen der Renten nach Ablauf von 1 Woche, wegen der Brandkaffe nach Avlauf von 2 Wochen und wegen der Einkommensteuer nebst Handels- und Gewerbekammerbeiträge« nach Ablauf von 3 Wochen, vom Fälligkeitstage an gerechnet, gegen Säumige das Beitreibungsverfahren eingeleitet werden wird. Gersdorf (Bez. Zm.), am 27. September 1900. Der Gemeinde-Vorstand. Göhler. Zur Unterstützung deutscher Krieger in China ist im hiesigen Orte eine Sammelstelle errichtet worden. Alle hiesigen Einwohner, welche zu diesem edlen Zwecke einen Beitrag beisteuern wollen, werden gebeten, ihre Gaben, worüber quittirt wird, in der Gemeindeexpedition niederzulegen. Hermsdorf, den 25. September 1900. Der Gemeindevorstand. Müller. Bekanntmachung. Montag, den 1. Oktober, wird der 2. Termin Einkommensteuer, 2. Termin Brandkaffe nnd 3. Termin Renten eingenommen, und zwar: Vormittags von 9 bis 1 Uhr in Röder' s Restauration, und Nachmittags von 2 bis 6 Uhr in der Gemeindeexpedition. Hermsdorf, den 25. September 1900. Der Gemeindevorstand. Müller. Der Krieg AM Transvaal. Seitdem man in England allmählich eingesehen hat, daß es doch nicht angängig sein würde, sich der Person des Präsidenten Krüger gewaltsam oder durch List zu bemächtigen, beschäftigt man sich in der Presst und im Publikum hauptsächlich mit der Frage, ob man denn nicht wenigstens die angeblichen vielen Millionen baaren Geldes und die über die Grenze geretteten und besonders Herrn Chamberlain seh: un« bequemen Staats-Archive aus die eine oder andere Weise dem „beurlaubten" Oberhaupte von Transvaal abnehmen könnte. Man schwelgt ordentlich in Be- schuldigungen gegen Ohm Paul, der eben mit aller Gewalt zum gemeinen Verbrecher nicht nur an England, sondern auch an seinem eigenen Lande ge stempelt werden soll, und so erregt eS in der englischen Presse einen wahren Freudensturm, wenn der Premier der Kapkolonie, Sir Gordon Sprigg, „in einer kürzlichen Parlamentssitzung daS HauS dadurch elektri- sirte, daß er mit großer Emphase und lauter Stimme die Erklärung abgab, daß Krüger nicht nur ein Kapitalist, sondern auch ein Dieb sei". — An diese Erklärung schloß der würdige Herr Premier eine lang- athmige Auseinandersetzung über die angebliche Art und Weife, wie Krüger das Geld der beiden Repu bliken gestohlen habe. Bei solchen Auffassungen in England und seinen