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März 1900. 50. Jahrgang. Reichs-Straf-Gesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu 15 Mk. bestraft. Glauchau, den Reg.-Nr. 798. II. ; hatte, so werde die Regierung doch immer ein wach- Isames Auge gegenüber der Kontrole auch auf den Schlachthöfen haben. In der Statistik über die Ge ¬ nickstarre seien, soweit er, der Herr Minister, augen blicklich unterrichtet sei, die beim Militär vorgekom menen Fälle nicht mit enthalten. Was die Bemängelung der von der Regierung beanstandeten freiwilligen Ver sicherung betrifft, äußert sich der Herr Minister dahin, Die Königliche Amtshauptmannschaft hat mit Zustimmung des Bezirksausschusses beschlossen, für alle im hiesigen Verwaltungsbezirke befindliche Schankwirthschaften mit weiblicher Bedienung (sg. Kellnerinnen) eine Polizeistunde dergestalt einzuführen, daß in der Zeit von 12 Uhr Nachts bis 6 Uhr früh Gäste in denselben nicht verweilen dürfen. Die Schankmirthe sind gehalten, die um 12 Uhr bei ihnen noch verweilenden Gäste zum Fortgehen anszufordern den Widerspruch der Bewohner des östlichen Theiles Sachsens gegen die Versicherung der Pfirde gegen die! Genickstarre nicht für angebracht. Mit dem Anträge Andrä sei er im Princip einverstanden. Abg. Zeidler- Oberlosa erklärt sich als Gegner einer Versicherung gegen die Genickstarre; heute sei die Sache noch nicht pruchreif. Ec meine, daß man mit Einstellung von besonders unter den kleinen Landwirthen befürchte, so müsse er diese Bemerkung, wenn sie von so erfahrener Seite komme, allerdings zur Kenntnißnahme und in Erwägung ziehen, ob wir durch die Wohlthat, die wir zu schaffen gedenken, eigentlich mehr Unzusrieden- heit schaffen als das Gegentheil, das wir zn erreichen beabsichtigen. Abg. Hanffe-Dahlen: Obgleich in seinem Wahlkreise die Genickstarre noch nicht vorgekommen fri, so sei ihm doch von größeren und kleineren Be sitzern gesagt worden, daß sie die Einführung eines derartigen Gesetzes mit Freuden begrüßen würden. Er bedauere, daß dos kollegialische Gefühl nicht weiter gehe. Wenn wir den Brunnen erst zudecken wollen, wenn das Kind hineingefallen ist, ist es zu spät. Gerade in der mageren Gegend des Landes würden die Stimmen besonders laut um Einführung einer Zwanzsvcrsicherung. Bezüglich der Maul- und Klauen seuche stehe er auf dem Standpunkte des Herrn Ministers. Es werde in allen Kreisen Anklang finden, wenn die Regierung in dieser Beziehung Mittel und Wege finde. Wir kommen für uns auf und muthen die Tragung der Kosten anderen Berufsständen nicht zu. Dort, wo die Regierung die Hand mit am Feuer habe, gehe die Sache immer etwas solider zu, als das bei Privatgesellschaften der Fall sei. Abg. Däweritz- Nischwitz schließt sich dem Vorredner an und hätte gewünscht, daß sich über die Angelegenheit hier im Hause nicht so verschiedene Meinungen gezeigt hätten, nachdem sie so gründlich und so vielfach ventilirt worden. Abg. Schubart erwidert dem Abg. May, daß man mit Annahme des Dcputationsvotums im erzgebirgischen Kreise, wo gerade die kleinsten Landwirthe wohnten, die größte Zufriedenheit Hervorrufen werde. Die Versicherung gegen Genickstarre sei keine durchaus agrarische Forderung, der estien inficirten Schlachthof verläßt, vorher gründ lich desinficirt und kein Thier in lebendem Zustande herausgelassen werden. Schließlich wünscht, Redner die Anstellung eines Gelehrten an der Thierärztlichen Hochschule, der sich lediglich mit der Maul- und Klauenseuche zu beschäftigen habe. Abg. Rentsch- Kamenz ist zwar nicht principieller Gegner einer Zwangsversicherung gegen die Bornaische Pferde krankheit, hält eine folche Einrichtung jedoch für ver früht, do. das Wesen ter Krankheit noch nicht genügend ergründet sei. Seiner Meinung nach würde eine frei willige Versicherung genügen, um die entstehenden Schäden zu decken. Abg. Andrä hält das Deputations votum betreffs der Genickstarre für durchaus gerecht fertigt. Was die Maul- und Klauenseuche anlangt, so sei er vordem zwar der Ansicht gewesen, daß man sich im Sinne der Gerechtigkeit dagegen aussprechen müsse. Nachdem der Deputalionsbericht aber ausdrück lich anerkannt habe, daß die Entschädigungspflicht für die fog. sekundären Krankheiten nicht einbezogen und nur die Todesfälle entschädigt werden sollten, die sich ereigneten, während das bete. Gehöft verseucht sei, glaube er seine Bedenken fallen taffen zu können und er habe seinen Antrag lediglich gestellt, um Miß ¬ verständnisse im Lande zu vermeiden. Aba. Hoist- Mulda tritt für den Deputativnsantrag ein und hält Dresden, 21. März. Zweite Kämmer. Ueber den heutigen Berathungs- gegenstand: die Petition der Landwirthe des Kreis vereinsbezirks zu Leipzig um Ausdehnung dec staat lichen Regelung der Viehschädenvergütung auf die durch die sog. Bornaische Pferdekrankheit oder Genickstarre und auf die durch die Maul- und Klauenseuche ent standenen Schäden entspann sich eine längere Debatte. Die Deputation be ntragte: Die Petition der Staats- regierung zur Berücksichtigung in dem Sinne zu über- weisen, daß die Kömgl. Staatsregierung noch dem jetzt tagenden Landtag d-n betreffenden Gesetzentwurf zugehen lassen möge — und die Petition des Nicolaus Delang in Storcha und Genossen und der Spar- und Darlel,nskasse zu Kleinwelka uno Genossen auf sich beruhen zu lösten. Zu dem ersteren Deputationsvotum stellte Abg. Andrä-Bi aunscorf den Antrag: Hinter dem Worte „Seuche" einzuschalten „während der Sperre". In der Debatte spricht Abg. Schubart-Euba zunächst sein Emveiständniß mit dem die Genickstarre betreffenden Deputationsantrag aus, hält bastelte jedoch, soweit die Maul- und Klamnseuche in Frage kommt, für etwas zu weit gehend und ist deshalb für eine Einschränkung im Sinne des Au'rags Andrä. Im Weiteren tritt Redner für eine strengere Handhabung der Controle und Anwendung giößerer Vorsicht ein in Bezug auf den Verkehr von Menschen und Thieren in bezw. aus inficirten Schlachthösen. Es sollte Jeder, selbst. In der Debatte über letzteren Gegenstand be merkte Abg. Andrä-Braunsdorf, daß das Deputations votum rechtlich aufgefaßl durchaus richtig sei; betrachte man die Sache jedoch von anderem Gesichtspunkte aus, so erachte er es für feine Pflicht, die Regierung zu bitten, die Angelegenheit nochmals in Erwägung zu ziehen und die an und für sich berechtigten Wünsche der Düngerexportgesellschast und der petirenden Land wirthe möglichst zu erfüllen. Im Weiteren wies Redner auf die Uebelstände hin, welche entstehen würden, wenn die Düngerexport-Gesellschaft bei Cotia Fäkalien in noch viel größerer Menge als bisher in die Elbe lasse. Vielleicht wäre es doch möglich, bis zur Einführrng der Schwemmkanalisalion in Dresden das betreffende Areal der Düngerexport-Gesellschaft weiter zu verpachten. Abo. Träber-Ainsdorf bedauerte das Votum der Deputaüon und meint, man hätte geiade hier der Londwirlhschast einen Beweis von Entgegenkommen geben können. Die 1. Kämmer nahm in ihrer heutigen Sitzung Kapitel 24 des ordentlichen Etais, Landtagskosten betreffend, mit 2167650 Mark in den Ausgaben an, und bi willigte für die Er weiterung des Bahnhofes Leisnig 185000 Mark und 200000 Mark für die Erweiterung des Bihnhofes Unterstützungssummen in den Etat die Schäden aus zugleichen suche. Bei der Virsicherung gegen die Maul- und Klauenseuche würben große Entschädigungen wohl nicht herauskommen. Weiter bemängelt Redner, daß die Regierung zu einer freiwilligen Versicherung ;etzt nicht Zeit und Gelegenheit finde. Eine frei willige Versicherung sage ihm viel mehr zu. Wenn 12. März 1900. Die Königliche Amtshauptmannschaft Gbmeier. sondern habe Interessen für alle Pferdebesitzer. Abg. Leithold-Tettau erklärt sich, obwohl in seiner Heimath Genickstarre und Maul- und Klauenseuche noch nicht vor gekommen, für das Deputationsvotum, um für den Fall >er Noth geschützt zu sein. Abg. Dr. Spieß-Pirna er- lärt sich für das Deputationsvotum mit dem Zusatz antrage Steiger. Er erblicke in der Versicherung em Mittel der Fürsorge. Die Gegnerschaft gegen die ange- er heute auch nicht in der Lage sei, für eine Ver sicherung gegen Genickstarre zu stimmen, so möchte er doch den Verlustträgern in irgend einer Weise uw soweit möglich geholfen wissen. Berichterstatter Abg. Harter weist darauf hin, daß ja schon jetzt im Nach tragsetat 60,000 Mk. für Unterstützungen nach der in Rede stehenden Richtung eingestellt seien, daß aber verhütet werden solle, daß dieselben immer wieder kehrten. Abg. Steiger-Leutewitz: Die Behauptung, daß die Genickstarre weiter nach Osten fortschreilen werde, sei aus der Luft gegriffen, doch werde ec aus collegiallschen Rücksichten für den Antrag der Depu tation stimmen. Was die Maul- und Klauenseuche anlangt, beantragt er dagegen, diesen Theil des Teputationsantrags auf Ueberweisung zur Kenntniß nahme zu stellen, da die Viehbesitzer ihre Thiere vor dieser Seuche bis zu gewissem Grade schützen könnten und zu sürchten sei, daß gerade Diejenigen, die viel Vieh vom Auslände einführen, die Entschädigungen bekämen, die die Anderen bezahlen müßten. Abg. Schmole-Spittwitz schließt sich den Ausführungen des Abg. Zeidler an. Er spricht sich gegen eine Zwangs versicherung aus und eiklärt nch für freiwillige Ver sicherung. Abg. Liebau-Rochlitz begrüßt das Depu tationsvotum. Die Landwirthe sollten sich in diesem Falle solidarisch fühlen und die Wohlthat, die ihnen geboten werden solle, mit Freuden annehmen. Abg. Töpfer-Böhlen stimmt dem Vorredner zu. Die Gegner hätten nur Angst für den Geldbeutel; auch der ärmste Fuhrwerksbesitzer werde den kleinen Viehversicherungs betrag ausbringen können. Mit dem Zusatzantrag Andrä sei er einverstanden. Abg. May Polenz: Wenn eine Zwangsversicherung eingeführt werden solle, vorzulegen, erscheine fraglich. Die Regierung werde wohl schon jetzt an die Herstellung der Vorlage heran- treten, doch könne diese keine definitive sein, da sie sich mit den betreffenden sachverständigen Organen zu ver nehmen habe. Die Regierung erkenne vollständig an, laß es gerathen sei, bezüglich der Genickstarre gewisse Erleichterungen gegenüber den thatsächlich hervortreten den Schäden auf gesetzlichem Wege zu gewähren, und er glaube, daß es auch bezüglich dir aus der Maul- und Klauenseuche resultierenden Schäden Wünschens verth fei, finanzielle Entschädigung möglichst zu bieten, da wohl Uebereinstimmung darüber bestehe, daß die aus der Genickstarre für die Landwirthschaft entstehen den Schäden minimaler Natur feien gegenüber den allgemeinen Schäden, die aus der Maul- und Klauen seuche erwachs.n. Dem Abg. Schubart gegenüber sei zuzugeben, daß die veterinärpolizeilichen Maßregeln nicht genugsam beobachtet würden und die Regierung stehe gerade jetzt im Begriffe, um eine möglichst scharfe Kontrole herzustellen, Ne Ausführungsverordnung zum Viehseuchengefetz nach dieser Richtung zu revidieren und zu verschärfen. Wenn es auch fraglich fei, ob sich eine Desinfektion alles aus großen Schlachthöfen verkehrenden Publikums werde durchführen lassen und wenn auch das Viehseuchengesetz bezüglich des Aus bringens von inficirtem Vieh eine Bestimmung ent- Nachstehend wird eine Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmannschaft zu Glauchau, die Einführung einer Polizeistunde für Schankwirthschaften mit weiblicher Bedienung (sg. Kellnerinnen) be treffend, zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Gersdorf Bez. Zw., den 19. März 1900. Der Gemeindevorstand GSHler. daß die Versicherungsanstalt, welche gegenwärtig mit der Einführung der Zwangsversicherung befaßt sei, gerade mit Rücksicht auf die Fülle von Arbeit, die jetzt dadurch erwachsen würde, zur Zeit nicht in der Lage sei, auf die an und für sich zulässige Modalität der freiwilligen Versicherung zuzukommen. Hierbei sei die Regierung mit von der Idee geleitet worden, daß es vielleicht gerade den Antragstellern daran ge legen sein werde, jetzt schon eine Maßregel zu kon- struiren und die könne nur auf dem Gesetzeswege er folgen. Wenn der Abg. May eine Mißstimmung Bekanntmachung. Nachdem das Ergebnitz der Einlommeniteuereinschätzung in Hermsdorf den Beitrags pflichtigen bekannt gemacht worden ist, werden Diejenigen, welche einen Steuerzettcl nicht erhalten haben, hiermit aufgefordert, sich wegen Mittheilung des Einschätzungsergebnisses bei der Ortssteuereinnahme zu melden. Hermsdorf, den 22. März 1900. Der Gemeinde-Vorstand. MM-r. Bom Landtage. Dresden, 20. März. Zweite Kammer. An erster Stelle der Tages ordnung stand heute die Schlußberathung über den Bericht der Finanzdeputatiou über den Bau mehrerer Nebenbahnen. Die Deputation beantragte: 1. zur Herstellung n) einer normalspurigen Eisinbahn von Weißenberg nach Radibor, welche mit 5067000 Mark veranschlagt ist, 6) einer normalspurigen Nebenbahn von Schönheiderhammer nach Eibenstock, c) cer Fort setzung der normalspurigen Nebenbahn Pirna—Berg gießhübel bis Gottleuba, 6) einer Verlängerung der schmalspurigen Industriebahn Reichenbach i. V.-Heins- dorf bis Oberheinsdorf, e) einer schmalspurigen Neben bahn von Thum nach Meinersdorf das Einveiständniß zu erklären; 2. zur Ausführung der unter 1. genannten Bahnen und der dabei erforderlichen Anschlußgleise, sowie einer normalspurigen Nebenbahn von Sebnitz nach Nixdorf und einer schmalspurigen Straßenbahn von Rumburg nach Warnsdorf sammt Anschlußgleisen für die auf diesseitigem Staatsgebiet gelegenen Strecken die Expropriationsbesugniß der Staatsregierung zu ertheilen und 3. zur Herstellung der unter 1. genannten Bahnen die nachstehenden Summen, und zwar zu a) als erste Rate 2067000 Mk., ferner als ganze Bau summe b) 1314000 Mk., c) 585000 Mk., 6) 169000 Mk., c) 1655000 Mk. zu bewilligen; endlich 4. sämmt- liche hierzu eingegangenen Petitionen durch die gefaßten Beschlüsse für erledigt zu erklären, die Petition des Eisenbahncomitees zu Ehrenfriedersdorf aber, daß d r neue Bahnhof daselbst als Centralstelle für die Wilisch- thalbahn sowohl, wie für die über Thum nach Meinersdorf zu erbauenbe Bahn eingerichtet werde, der Regierung zur Kenntnißnahme zu überweisen. Sämmtliche Red, er sprachen der Regierung für die Vorlage bezw. der Deputation für ihr Votum Woite des Dankes aus und knüpften daran zum Theil Wünsche lokaler Natur. Einstimmig trat das Hans den Deputationsanträgen bei, ließ dagegen einstimmig und ohne Debatte die Petitionen des Heimann Krumb holz und Genossen in Mylau i. V., Expropriations- streit betr., und des Gasthofsbesitzers Friedrich in Hohenstein-Ernstthal um Gewährung einer Ent schädigung für Enlwerlhung seines Gasthofsg: undstückS infolge Verlegung der fiskalischen Straße auf sich beruhen. Das gleiche Schicksal hatten die Petitionen der Düngerexpolt-Gesellschaft zu Dresden und der Landwirrhschaftlichen Vereine zu Langebrück und Lausa um pachtweise Belassung der Fäkalien-Niederlage in Klotzsche an die Düng« rexport-Gesellschaft zu Dresden nach dem Jahre 1900 und die Gegenpetitionen des Gemeinderaths zu Klotzsche und G. H. Schönerts da ¬ müßten sehr triftige Gründe vorliegen; vorläufig halte er eine solche für verfrüht. Man möge doch erst ab warten, ob die Krankheit w-iter nach Osten vorschreite. Mit einer Zwangsversicherung werde man im Lande Mißbilligung Hervorrufen. Er werde gegen den An trag stimmen. Staatsminister v. Metzsch constatiit, daß die Regierung im Allgemeinen angesichts der heutigen Debatte nach wie vor auf dem Standpunkt beharre, den sie bei Gelegenheit der Deputationsverhand lungen eingenommen habe. Ob es aber nach der ganz-n Geschäftslage möglich sein werde, einen derartigen Ge etzentwurf, der immerhin gewisse Ueberlegung und Ec- vägungen erfordere, noch dem gegenwärtigen Landtage Schankmirthe, welche das Verweilen der Gäste über die Polizeistunde hinaus dulden, d. h. die selben nicht zum Fortgehen auffordern oder ihnen trotzdem noch Speisen oder Getränke verabreichen, werden auf Grund von H 365, Absatz 2, des Reichs-Straf-Gesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu 60 Mk. oder Haft bis zu 14 Tagen, Gäste, welche über die Polizeistunde hinaus in einer solchen Schankstätte verweilen, ungeachtet der Wirth, sein Vertreter oder ein Polizeibeamter sie zum Fortgehen aufgefordert hat, auf Grund von § 365, Absatz 1, des Reichs-Straf-Gesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu 15 Mk. bestraft.