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WMM-LliWer Mlilu Hohrnstein-Grnstthal, Overlmrgmitz, Gersdorf, Kugau, Zerursdorf, Kernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Mßdorf, Wüstenbrand, GMa, Mittelbach, Ursprung, Erlbach, Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, Gmmbach, St. Egydieu, Hüttengrund u. s. w. Inserate nehmen außer der Expedition auch die Austräger auf dem Lande entgegen, auch befördern die Annoncen- Expeditionen solche zu Originalpreisen. Erscheint jeden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger pro Quartal Mik. 1,40, durch die Post Mk. 1,50 frei in's Haus. Anzeiger für für den Verwaltungsbezirk des Stadtrathes zu Hohenstein-Ernstthal. Orgcnr crller Gerrrernöe-Verwcrltungerr öer iriirlregonk»eir Melschcrfteir. Nr. 20 Freitag den 26. Januar 1900. 50. Jahrgang. Bekanntmachung. Anläßlich des Geburtstages Sr. Maj. des Kaisers ani 27. dss. Nits, werden die öffentlichen Gebäude beflaggt. An die Einwohnerschaft ergeht die Bitte, in gleicher Weise durch Schmücken der Häuser zur Feier des Tages beizutragen Hohenstein-Ernstthal, am 20. Januar 1900. Der Stadtrath. Or. Polster. Bekanntmachung, die Anmeldung der Militärpflichtigen zur Retrutirungsstmnmrolle betr. 1 ., Nach tz 22, 25 der Deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 beginnt die Militär pflicht mit dem 1. Januar des Kalenderjahres, an welchem der Wehrpflichtige das 20. Lebensjahr vollendet. Nach Beginn desselben haben die Wehrpflichtigen die Pflicht, sich zur Aufnahme in die Rekrutirungs-Stammrolle, «nd zwar in der Zeit vom 15. Januar bis l. Februar, anz« melden. 2 ., Die Anmeldung erfolgt bei der Ortsbehörde desjenigen Ortes, an welchem der Militärpflichtige seinen danernden Aufenthalt hat. Hat er keinen danernden Aufenthalt, so meldet er sich bei der Ortsbehörde seines Wohn sitzes, d. h. desjenigen Ortes, an welchem sein, oder wsern er noch nicht selbstständig ist, seiner Eltern oder Vormünder ordentlicher Gerichtsstand sich befindet. 3 ., Wer innerhalb des Reichsgebietes weder einen dauernden Aufenthaltsort noch einen Wohnsitz hat, meldet sich in seinem Geburtsorte zur Stammrolle, und wenn der Geburtsort im Anslande liegt, in demjenigen Orte, in welchem die Eltern oder Familienhäupter ihren letzten Wohnsitz hatten. 4 ., Bei der Slnmelduug zur Stammrolle ist das Geburtszeugnisz vorzulegeu, sofern die Anmeldung nicht am Geburtsorte selbst erfolgt. 5 ., Sind Militärpflichtige von dem Orte, an welchem sie sich nach dir. 2 zur Stammrolle anzumelden haben, zeitig abwesend, auf der Reise begriffen, Handlungsdiener, ans See befindliche Seeleute re., so haben ihre Ellern, Vormünder, Lehrherren, Brod- und Fabrikherren die Verpflichtung, sie zur Stammrolle anzumelden. 6 ., Die Anmeldung zur Stammrolle ist in der vorstehend vorgeschriebenen Weise seitens der Militär pflichtigen io lange alljährlich zu wiederholen, bis eine endgültige Entscheidung über die Dienst pflicht durch die Ersatzbehörden erfolgt ist. Bei Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle ist der im ersten Militärjahre erhaltene Losungsschein vorzulegen. Außerdem sind etwa eingetretene Veränderungen (in Betreff des Wohnsitzes, des Gewerbes und Standes u. s. w.) dabei anzuzeigen. 7 ., Von der Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle sind nur diejenigen Militärpflichtigen befreit, welche für einen bestimmten Zeitraum von den Ersotzbehörden ausdrücklich hiervon ent Kunden oder über das laufende Jahr hinaus zurückgestellt werden. 8 ., Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militärpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebungsbezirk verlegen, haben dieses behufs Berichtigung der Stammrolle, sowohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Orte derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb 3 Tagen zu melden. 9 ., Versäumung der Meldefristen (Nr. l, 6 und 8) entbindet nicht von der Meldepflicht. 10 ., Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt, ist mit GelVstrase bis zu AO Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen zu bestrafen. Demgemäß werden alle nach Hohenstein-Ernstthal gehörigen Militärpflichtigen, soweit sie im Jahre 1880 geboren sind bez. in früheren Musterungen zurückgestellt worden sind, im Falle der Ab wesenheit aber deren Eltern, Vormünder, Lehr- oder Fabricherren hiermit zur Befolgung der vorersichtlichen Bestimmungen, insbesondere aber dazu aufgefordert, in der Zeit vom 15- Januar bis 1. Februar 1W1> unter Vorlegung der Gebuns- oder Loosungsscheine die vorgeschriebene Anmeldung zu bewirken. Die Anmeldungen erfolgen im Meldeamt fRathhaus-Zimmer Nr. 5.). Hohensteitt-Ernstlhat, am 8. Januar 19n0. Der Stadtrath. Or. P o l st e r, Bürgermeister. Jcb. k gewesen sei, hier einzelstaatliche Verfassungsfragen zn (RHSp.) legt die Schwcckgkcitcn dar, mit denen der erörtern. — Der Etat des Justizamts wird jetzt be Mansfels-r Bergbau zu kämpien habe. Die PensionS- Der Krieg um Transvaal. Der englische Telegraph schweigt weiter ükcr die Kriegslage in Natal — erfreulich für uns Deutsche als Freunde der Buren, vielleicht weniger erfreulich für d-e Engländer. Die Times bemerkt zu Bullers btz.cn (von unS gestern telegraphisch mitgetheilten) Telegramm, daß die Buren hartnäckigen Widerstand leisten und der alle Stellungen bchcrrschenle SpwnSkop erobert werden müsse: „Diese Nachricht könne die schwere Spannung nur erhöhen, klar fei, daß Warren in den letzten zwei Tagen nicht avancirt ist, man müsse das Resultat deS Angriffs auf den Spion Kop mit Muth und Kalt blütigkeit erwarten." Mit dem Entsatz von Ladysmith, das die Eng» genosseuschaft noch nicht völlig erwerbsunfähig. — Staatssekretär Graf Posadowsky: Herr Molkenbuhr hat behauptet, daß namentlich die Heuer und der durchschnittliche Lohn der landwirthschastlichen Arbeiter- viel zu niedrig festgesetzt werde, und deshalb die Vollrente noch lange nicht 66"/^ Procent betrage. Herr Mvlkenbuhr wird ja wohl wissen, daß über eine anderweite Festsetzung der Heuer bereits Verhandlungen im Gange sind. Was die Löhne der landwirthschast lichen Arbeiter betrifft, so müßte Herr Molkenbuhr doch erst beweisen, daß in irgend welchen Fällen die Festsetzung des Lohnes zu niedrig war. Er müßte sich in solchen Fällen an die Behörde wenden, um Remedur zn schaffen. So lange das nicht geschieht, schwebt seine Behauptung in der Lnst. — Hiermit schließt die Debatte und die Vorlagen gehen an eine v. Thielmann machen icrzu einig- Bemerkungen. So- dann wir!) die Berathung Ser Anträge Agster und Lmzmann auf baldigen Erlaß eines Berggesetzes wrt- gcsctzt. ES liegt dazu noch der Zchatzanttag Letocha vor ank baldigen Erlaß eincr Verordnung zum Schutze von Gesundheit und Leben der Arbiter in Zinnhütten durch Regelung dec Arbeitszeit und Verbot Scc Be- chäitigung von Arbeiterinnen) Abg. Thiele-Halle Soc.): Die Ges.-mdhritsschädlichkut im Bergbau sei größer, als in jedem anderen Gewerbe; da könne nur orgrälrige Controle Hellen. Wenn m einzelnen Fällen über ungenügende Leistungen geklagt würde, so überseh: nicht. Auch das Lohnsystem sei dort durchaus beliebt. Lebhafte Verwahrung legt Redner gegen eine Angabe Thi.le'S in, daß jede Kameradschaft monatlich 20 M. Vestkchungsgcld an den Steiger abgcben müsse. Ein so schwerer Vorwurf gegen die Steiger müsse doch erst erwiesen werden. Abg Thiele (Soc) hält seine Bc- oauptungen unter Namc.inennung aufrecht. Abg. DaS- >ach (Eentr.) stellt an einzelnen Fällen den Mangel an Rrieselungsanlagcn fest. Solche und andere Verstöße eien gerichtlich konstatirt. Ein Reichs-Berggesetz sei man, wie die Förderung durch Zwischmlagerung von taubem Gestein verlangsamt werde. Es komme infolge dessen vor, daß eine ganze Kameradschaft (5 bis 6 Mann) für eine Arbeit von mehreren Tag n so gut wie gar nichts verdienen. In den Gruben der Maris felder Gewerkschaft müßten u A. Kinder Kilometer weit schwer beladene Hunte in ei ein ganz n cdr'gm Gang ziehen. Unter so unglaublich schlechten ArbcitS- Verhältnissen sei es auch begreiflich, wenn im Bereiche jener Gewerkschaft die Rohheitsvsrgehen häufig seien Be;onders zu wünschen sei die Abschaffung des Akkords zu Gunsten des G-dmgsystems, pro Taz 4 M Würden dadurch die Kohlen etwas theurer, was scha e das? Man sehe ja, wie jetzt angesichts des Ausstandes in Böhmen sofort die Händler aufschlagen. Abg. Franken (ntl.)- Die Preise hängen vom W ltmarkt ab und so lange das der Fall ist, kann auch auf das Mordsystem nicht verzichtet werden. Gegcnüb c den -culichen An gaben Sachse's über die R.-nmb.litä- des Bergbaues weist Redner daram hin, daß sich von einer Rentabi lität fiir die meisten Gewerbe überhaupt crst seck Be stehen des Kohlensyndikats sprechen lasse. Avg Hilbeck (ntl.) giebt dem Abg. Thiele zu, daß die Arbeitsver- Hltmsse im Man.felder Bergbau sehr ungünstige seien, aber cs dürfe nicht übirschen werden, daß o-r ManS- feldcr Bergb.u mit sehr großen Schw erigkcitcn zu kämpfen habe und daß er den B trieb würde cinstcllen müssen, wenn diese Schwierigkeiten ihm noch erhöht würden Unter keinen Umständen gehe cs an, 'M ge lammten Bergbau den Akkord zu bcseitigcn. Sachse abe über Mangel an BeriesclungSanlagen geklagt. Die RricsclungSanlagcn seien aber vorhanden, die Berg- eute benützten sie nur nichl, weil sic lieber im Tro ckenen als im Nassen arbeiteten. Abg. Dr. Arendt besondere Commission. Sodann setzt das Haus die in voriger Woche begonnene Berathung des Etats des Reichs Justizamts fort. Abg. Pachnicke (srs. Vgg.) kommt zurück auf die Uebertragung obrigkeitlicher Befugnisse, speciell in Vormundschastssachen in Mecklen burg, auf lje Gutsherren. Mecklenburg sei eben in staatsrechtlicher Hinsicht in der Entwickelung zurück geblieben, was auch der Wortlaut der Proklamation des gegenwärtigen Herzog-Regenten bei feinem Antritt beweise. In der Proklamation sei die Rede von Ge- lw-som von Dienern g gen seine Person, statt von Staatsbürgern gegen das Gesetz. Wenn das Reich nicht einschreite, sei an eine Aenderung der Zustände in Mecklenburg in absehbarer Ze t nicht zu denken. — Abg. Kirsch (Centr.) erklärt, seine Freunde seien bisher nicht bereit gewesen, in das Verfasiungsleben der Einzelstaaten einzugreifen. Aber Alles habe seine Grenzen. Und er glaube, daß diese Grenze zumal Angesichts der Imparität zum Nachtheil der Katholiken in Mecklenburg erreicht sein dickste. Er glaube daher auch, daß seine F'cundc bereit sein würden, gegebenen falls ihre Stellungnahme einer Revision zu unter ziehen. — Abg. Schmidt - Warburg (Centr.) kommt aus den Spruch des Landgerichts Berlin in Sachen des Vorwärts zurück. Wenn Oertel-Sachsen sich des Dresdener Oberlandesgerichts angenommen habe, so werde dieser es ihm nicht übel nehmen, wenn er selbst sich des Berliner Gerichts annehme. Die Kritik, daß dieses Gericht zu Unrecht den Vorwärts zum Beweis zu- gelassen habe, sei durchaus unzutreff-nd, denn der in Betracht kommende Strafrechts-Paragraph macht das Vorliegen oder Nichtvorliegen des Delicts ausdrücklich davon abhängig, ob der Angeklagte seine unter An klage gestellten Behauptungen zu beweisen vermöge. — Abg. Rettich (cons.) wendet sich gegen Pachnicke und erinnert daran, daß das Centrum stets dagegen unumgänglich nothwendig und in demselben strenge Strafbestimmungen, denn durch gelinde Strafen lasse sich die Prosi'wuth nicht zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bewegen. Abg. Dr. Arendt (RchSp): Der -ine von Herrn Thiele angeführte Fall des Swigers Rothe wird untersucht werden; jedenfalls ist cs unbe- echtigt, den ganzen Stand iwr Steiger so anzug cifcn, wie es Abg. Thiele u. A. auch mit der Bemerkung -ethan hatte, die Steiger betrachteten sie Frauen der Bergleute als ihr Eigenthum. Abg. Thiele (Soc.): Ich abe nicht von dem ganzen Stand der Steiger gespro chen, sondern nur von eincr Anzahl derselben. Zu )cm Schlußwort des Abg. Sachfe, der u. A. von dem Leibesumfang des Abg. Oertel spricht, bemerkt Präsi dent Graf Ballestrem, der Vorredner habe von der öcpcrlichen Beschaffenheit eines Abgeordneten gcspro- jen; da das in einer gewissen gutmüthigen Weise ge- chehen sei, wolle er darin nicht gerade einen Verstoß egen die Ordnung des Hauses sehen, doch bitte er dem Rispel des Abz. Sachie nicht zu folgen, denn wohin solle das führen? (Bestall) — Sodann werden die Anträge mit dem Zusatze Letocha gegen die Rechte an genommen. Rechnungshöfe Reichsschuld; dann Berggesetz-Antrage. Berlin, 24. Jan. Bor überaus schwach besetztem Hause wird iu der Berathung des Etats wrtgewhrea und zwar e !M Etat des RcichSschatzamies. Abg Lucke uns Schatzsekrclär Deutscher Reichstag. Berlin, 23. Jan. Die erste Berathung der Vorlagen, betreffend Abänderung der Unfallversicherungs-Gesetze, wird fort gesetzt. Abg. Fischbeck (freis. Vp.): Im Gegensatz zu Herrn Stadthagen sind meine Fi eund.- im Allgemeinen mit denjenigen Herren einverstanden, welche geüern zu den vorliegenden Entwürfen eine freundliche Stellung einnahmen. Redner erklärt sich weiter einverstanden mit der Ausdehnung der Versicherung auf die sümmt- lichen bei Bauten beschäftigten Handwerker, auf häus liche Dienstleistungen von Arbeitern für ihre Arbeit geber, auf Lager- und Fuhrwerksbetriebe im Handels gewerbe rc. Wünschenswerth sei es aber, auch die Heimarbeiter in der Weise in die Unfallversicherung einzuziehen, als es den Berufsgenoffenschaften über lassen bleiben müßte, für die Heimarbeiter einer Branche die Zwangsversicherung einzuführen und die Beiträge dafür ausschließlich den hausindustrielleu Arbeitgebern nach irgend einem Maßstabe aufzuerlegen — Abg. Paasche (natl.) beleuchtet ebenfalls die Art, wie Alles, was für die Arbeiter geschehe, von Stadthagen nur als Almosen hingestellt werde. Die Lust, noch etwas für die Arbeiter zu thun, werde dadurch begreiflicher weise nicht gesteigert. Namens der Nationalliberalen erkennt Redner sodann an, daß die vorliegenden Ge setzentwürfe wesentlich Fortschritte bringen. — Abg. Eckart (sükd. Vp.), als Baumeister selbst Mitglied einer Berufsgenossenschaft, vertheidigt die Berufs- genossenscbaften gegen den von S? dthagen erhobenen Vorwurf der Knapserei. — Abg. Dörksen (R.-P.) er blickt in der Vorlage einen großen Fortschritt, wünscht aber in der landwirthschaftlichen Versicherung einen anderen Maßstab für die Beiträge. Die Grundsteuer sei dazu ganz ungeeignet, weil diese Steuer selber nicht nach einem einheitlicken Maßstabe veranlagt sei. — Abg. Molkenbuhr (Soc.) bestreitet die Nichtigkeit dessen, was Fischbeck über das Verhalten der Social demokraten in den Krankenkassen behauptet habe. Daß die Unternehmer durch das gesammte Versicherungs- wesen übermäßig belastet würden, werde schon allein durch die seit Jahren unablässig gestiegenen Dividenden der Aktiengesellschaften hinreichend widerlegt. That- sächlich bleibe die Unfallrente nicht nur um ^Z, sondern wegen der Art der Feststellung des Jahresarbeits verdienstes um hinter dem wirklichen Arbeits verdienst zurück! Man solle deshalb doch endlich einmal aufhören, von 66^ Procent Rente zu reden. Und wann gewähre denn die Berufsgenossenschast die sogenannte volle Rente? So lange der Mensch noch betteln kann, ist er in den Äugen der Berufs- willigt. — Heute 1 Uhr: Etat des Schatzamts, v.-rhältniss.- bestätigten die Behauptungen Thiele'S über d e frühzeitige Abnutzung der dortigen Bergarbeiter