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WmMMMer WM Anzeiger Hohrnstein-Grnstthat, Overlungmitz, Gersdorf, Kugau, Hermsdorf, Kernsdorf, Zangenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rußdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Erlbach, Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, Grumbach, St. Egydieu, Hüttengrund u. s. w. Inserate nehmen außer der Expedition auch die Austräger auf dem Lande entgegen, auch befördern die Annoncen- Expeditionen solche zu Originalpreisen. Erscheint jeden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1,40, durch die Post Mk. 1,50 frei in's Haus. für den Verwaltungsbezirk des Stadtrathes zu Hohenstein-Ernstthal. Orrgcrn crller: (Leineinöe-Verrwnlrrrngon öerr uurliegonöen Orrtschnfton. Rr. 4. Sonnabend, den 6. Januar 1900. 50. Jahrgang Der bisherige Rathskopist Herr Kurt Gmil Lippold ist heute als Ktadtkafsrn-Afststrnt in Pflicht genommen worden. Hohenstein-Ernstthal, am 3. Januar 1900. Der Stadtrath. Or. Polster. Bekanntmachung, die Anmeldung znr Rekrutierungs-Stammrolle betr. Die hier dauernd aufhältlichen Militärpflichtigen und zwar: ») diejenigen, welche im Laufe dieses Kalenderjahres das 20. Lebensjahr vollenden, und b) die älteren Jahrgängen angehörigen Mannschaften, über welche eine endgiluge Entscheidung bezüg lich ihres Militärverhältnisses durch die Ersatzbehörden noch nicht erfolgt ist, werden gemäß Z 25 der deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 andurch aufgefordert, sich in der Zeit vom 15. Januar vis I. Februar 1900 im hiesigen Rathhause, Registraturzimmer, znr Aufnahme in die Rekrutierungsstammrolle persönlich anzumelden. Bei der Anmeldung zur Stammrolle haben die im Jahre 1880 außerhalb Gersdorf geborenen Militärpflichtigen den Geburtsschein abzugeben. Alle Militärpflichtigen früherer Altersklassen haben bet der Anmeldung den Loosungsschein beizubringen und seit ihrer früheren Anmeldung etwa eingetretene Ver- ändoiungen in Betreff ihres Wohnsitzes, Gewerbes oder Standes auzuzeigen. - Sind Militärpflichtige von Gersdorf zeitig abwesend (auf Reisen begriffene Handlungsgehilfen, auf See befindliche Seeleute, in Straf- oder sonstigen Anstalten Untergebrachte u. s. w.), so haben deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- oder Fabrikherren die Verpflichtung, sie innerhalb des obengenannten Zeitraumes zur Stammrolle anzumelden. Militärpflichtige, welche nach erfolgter Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militär- pflichtjahre den dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebungs- oder Musterongss bezirke verlegen, haben dieses behufs Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgänge derjenigen Be hörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen Hal, als auch nach Ankunft an dem neuen Orte derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, innerhalb 3 Tage» zu melden. Diejenigen, welche die vorgeschriebeue Meldung znr Stammrolle oder znr Berichtigung derselben unterlassen, werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Hast bis zu 3 Tage» bestraft. Gersdorf Bez. Zw., am 2. Januar 1900. Der Gemeindevorstand GShler. Schulanmewung in Oersdorf. Die Anmeldung der Ostern 1900 Schulpflichtigen, also der 1. Juli 1893 bis 31. März 1894 Geborenen ist für die Uutergersdorser (bis mit Hofgraben) Knaben den 11. Januar 8—10 Uhr, Mädchen 2—4 Uhr für die Obergersdorfer Knaben den 12. Januar 8—10 Uhr, Mädchen 2—4 Uhr durch Erwachsene zu bewirken. Auf Wunsch können auch solche Kinder angemeldet werden, die bis 30. Juni 1894 geboren sind und die erforderliche Reise haben. Beizubringen: 1., Impfscheine für alle, 2., standesamtliche Geburtsurkunden mit Taufvermerk für die auswärts Geborenen, 3., in die Schulkasse 20 Pig., 4., Hausnummer'.! — GerSdors, den 4. Januar 1900. Die Schuldirektion. Vf-tf-r. lichen Charakter tragen. Dies wird unter anderem der gehalten werd Zutritt haben, abgegeben worden sind. Die letztere trug eine goldene Damenuhr bei sich, welche noch im Gange befindlich war. Weitere Anhaltspunkte fehlen z. Z. Nach be hördlicher Aufhebung der Leichen erfolgte Nachmittag 3 Uhr die Ueberführung nach der Leichenhalle. Durch die Polizei ist festgestellt worden, daß die jungen Mädchen in der Nacht von Leipzig her in Werdau angekommen und dann mit dem Zuge, welcher um l/z2 Uhr von Werdau abgeht, nach Zwickau gefahren sind. Hier haben sie sich dann im Wartesaal 2. Kl. längere Zeit aufgehalten und sind dann um 4 Uhr früh nach Lenzenfeld gefahren. Man kann also wohl als sicher annehmen, daß die drei Unbekannten keine Zmickaucrinnen sind; da sie nach ange'ielltea Erörter ungen auch aus Werdau nicht stammen, so erscheint die Annahme berechtigt daß sic auS Leipz g gekommen sind und LengenielS zum Orte ihrer That gewählt habcn, nachdem sie wahrscheinlich in Werdau und Zwickou vergebuch nach einer günstigen Gelegenheit zur Ausführung ihrer Absichten gesucht hatten. Daß die Selbstmörderinnen auS einer größeren Stadt ge kommen sein müssen, daraus deutete die moderne, theilweise elegante Kleidung. Eines der Mädchen hatte eine Summe von 150 Mark bei sich. Wie wir noch weiter erfahren, sind die Mädch.n auf der Fahrt nach Lengenfeld ausnahmsweise vergnügt gewesen, sodaß sogar der Schaffner zu der Annabme veranlaßt wurde, sie hätten sich einmal einen recht vergnügten Tag iu Zwickau gemacht. Schußwunden, während ein Revolver am Thatorte aufgefunden wurde, sodaß der Annahme Raum zu geben ist, daß die Lebensmüden sich in die Göltzsch begaben und dort die verhängnißvollen Schüsse zu nächst von der älteren auf die beiden jüngeren Per sonen und später von der älteren auf sich selbst Fall kein, wenn die Zahl der theilnchmenden Gäste diejenige der Mitglieder überwiegt. — Das Regulativ, die im Bezirke des Ortsarmcnverbandes Grüna zu ent- richtci de Hu"0:steu.r betreffend, nach welchem 'razliche Steuer von 4 am 6 Mk. fürs Jahr erhöht werden soll, 'and unter der Änheimgabe einiger Abänderungen Zustimmung. — Betreffs der Errichtung einer Schul- iparkasse in Ursprung waren von der Oberbehörde einige Änsordcrungcn gestellt worden, welche die Ge schäftsführung erschweren würden. Der Bezirksausschuß sprach sich befürwortend dafür aus, daß eS bei der bisherigen bewährten Einrichtung für Schulsparkassen belassen werden möchte. — ^ie die Lägt. Rundschau mittheilt, hat Staats- sccretär v. Podbielski von der Jahrhundert-Postkarte eine besondere NobelauSgabc, allerdings nur in einer geringen Anzahl von Exemplaren, Herstellen lassen. Diese nur für höchste Herrschaften bestimmten Karten sind aus goldgeränderten Karton gedruckt, der Schmuck ist ebenfalls in Gold gedruckt. Auf der Rückseite be findet sich der Reujahrsmunsch des Staatssecretärs, unlcr den ec seine eigene Unterschrift gesetzt hat. Diese Kar en dürften ein sehr begehr-nswerther Gegenstand für Sammler sein. — Wüstenbrand. Morgen Sonnabend, zum Zwickau. Nach dem neuesten Voranschläge stellen sich die Kosten für die auf dem Windberg zu errichtende BiSmarck-Feuersäule auf 14 000 M. Die Kosten sind gedeckt, nachdem die hiesige Stadtgemeinde zugesichert hat, den 29,1 Ar großen Platz für die Errichtung der Bismarck-Säule für 6000 M. käuflich zu übernehmen. Zwickau. Die Königl. Amt-Hauptmannschaft hier hat die Benutzung von Waschkesseln zum Kochen von Fleisch oder zur Wurstherstellung, sowie die Be nutzung der Schlachthäuser und Waschkessrl zum Waschen und Brühen der Wäsche für ihren Bezirk verboten. — Zwickau. Die Preise der Kohlen im hiesigen Revier sind vom Jahre 1887 bis zum Jahre 1899 von 112 Mk. auf 166 M. pro Doppelwagen gestiegen. — Stollberg, 3. Jan. Heute fand die Ein weihung unsere» neuen Vieh- und SchlachthofcS in eierlicher Weise statt. -- Crimmitschau, 4. Jan. Heute Rächt kurz nach 12 Uhr entstand in der Trock wrei der Göldner- chen Fabrik in d:r Amsclstrage ein Schadenfeuer, welches sich auch über die angrenzende Wollniednlagz 8M Wer die 1. Wntl. AMMrdnttklMung am 4. Januar 19VV. Herr Stadtverordneter F. Reinhold eröffnete als ältestes amtirendeS Mitglied die Sitzung, begrüßte die erschienenen, insbesondere die neuemqetretenen Mit glieder und wies darauf hin, daß die Stadtverordneten nach einer Reihe von Jahren wiederum eine selbst ständige Körperschaft gebildet haben. Redner hofft, daß die Thätigkeit des Collegiums eine segensreiche sein und zum Wohle der Stadt gereichen möge. Hieraus wird die Wabl des Vorstandes vorgenommen und die Herren Rsdslob als Vorsteher, Koch als Stellvertreter Friedemann als Schristführer, Krauße als Stellvertreter gewählt Die Gewählten nahmen die Wahl an. Als dann erfolgt noch die Wahl des Rechts- und Verfass ungSausschusses. Schluß der Sitzung 9 Uhr. Hallbauer abgchalten. Zu dem Punkte der Tagesord nung, Maßnahmen wegen thunlichster Beschränkung .er Veranstaltung öffentlicher Maskenbälle betr., theilte der Herr Vorsitze» de mit, daß bisher die öffentlichen Mas kenbälle oft nur dem Ramen nach solche, in Wirklichkeit aber lediglich öffentliche Ballmusiken gewesen seien, da mnst nur wenige Besucher Masken trügen. ES so^ künftig darauf geachtet werden, daß zu Maskenbällen, die im hiesigen amtshauptmannschaftlichen Bezirke ab gehalten werden, in der Regel nur maSkirte Personen Zutritt haben, um hierdurch zu sehen, ob ein Verlangen nach Maskenbällen vorhanden ist. Wo dies nicht der Fall, soll fernerhin davon abgesehen werden, Genehmig ung zur Veranstaltung öffentlicher Maskenbälle z l er thcilen. — Rach dem für den amtShauptmannschaft- uchen Bezirk Chemnitz geltenden Tanz- und Vergnüg ung-regulativ ist Mädchen unter 16 Jahren, Jünglingen unter 17 Jahren, sowie Fortbildungsschül-rn überhaupt die Theilnahmc am öffentlichen Tanzvergnügen nicht hat das Vormundschaftsgericht die zur Beschlußfähig keit des Familienrathes erforderlichen Mitglieder aus zuwühlen. Die Gemeindewaisenräthe haben dein Vormundschaftsgericht Anzeige zu machen, wenn ein Fall zu ihrer Kenntniß gelangt, in welchem das Vormundschaftsgericht zuin Einschreiten berufen (ein Vormund, ein Gegenvormund, ein Familienraths- mitglied oder ein Pfleger zu bestellen) ist. In Bezug auf die Wählbarkeit, die Annahme und die Ablehnung, die Entziehung und die Niederlegung des Amtes gilt das Gleiche, wie für das Amt eines Stadtverordneten. Die Amtszeit der Gemeindewaisenräthe beträgt drei Jahre. Das Amt der Gemeindeweisenräthe ist ein unent geltlich zu verwaltendes Gemeindeamt; dieselben können aber Vergütung der nothwendigen baaren Auslagen aus der Gemeindekaffe beanspruchen. Das Vormundschaftsgericht bestellt die Gemeindewaisenräthe und die Ersatzmänner durch Verpflichtung zu treuer und gewissenhafter Führung des Amtes. Die Ver- pflichtung soll mittels Handschlags an Eides Statt erfolgen. Den Gemeindewaisenräthe»» können ehrbare Frauen als Waisenpflegerinnen in widerruflicher Weise beigegebcn werden. Diese habe»» die Gcmeinde- waisenräthe in der Ueberwachung der Erziehung und körperlichen Pflege von Mündeln unter sechs Jahren, sowie von älteren weiblichen Mündeln zu unterstützen. Das Vormundschaftsgericht führt über die Thätigkeit der Gemeindewaisenräthe die Aufficht; eS kann die Gemeindewaisenräthe zur Befolgung seiner Anord nungen durch Ordnungsstrafen anhalten. — Am vergangenen Sonnabend wurde im Ver" Handlungssaale der Königlichen Amtshaupimannslbaii Chemnitz die letzte diesjährige BczirkSauSschußsitzung unter dem Vorsitze des Herrn Amtshauptmann vr. Sächsisches Hohenstein-Ernstthal, 5. Januar 1900. (Ä.'rhet'ungtn von allgemeinem Interesse werden dankbar ent- gegengenommen und eveotl. honvr'rt.; 's — Wir verfehlen n cht, auch an dieser Stelle auf die heute Abend im Schützcnhause Altstadt stattfinrende öffentliche Abendunterhaltung der „Turncrschrft" auf merksam zu machen. Wie aus dem im Jnseratentheile in Leipzig, ar geregt worden und bezwecken, christliche Gemeinschaft zu pflegen, sich in Gottes Wort zu ver tiefen und lebendiger Christcnthum zu Mördern. Selbstmord dreier Mädchen. Wie wir schon mittheilten, sind in Lengenfeld i. B. drei junge Mädchen im Alter von 20 bis 28 Jahren in der Göltzsch erschossen aufgefunden worden. Nach einem auSführ- liehen Berichte des „Reichenbacher Tageblatts" war es ein Bierknecht aus Plohn, der die Leichen auf- fand. Als er mit seinem Geschirr während der Mit- tagsstunde die Polenzstraße passirte, bemerkte er in der Nähe der Klopfer'schen Wiese einen dunklen Gegen stand am Ufer des GlötzschflußeS liegen. Der Kutscher wollte sich von dem ungewöhnlichen Vorgang über zeugen und sah an der betr. Stelle zu seinem Ent setzen drei Mädchen todt im Wasser liegen. Die Ent seelten trugen sämmtlich an den rechten Schläfe»» gericht Anzeige zu machen. Soweit eine Berufung.beschloß der Bezirksausschuß, dwseS Verbot auch au als Mitglied des Familienrathes nicht vorliegt oderi.elch Vercmsv.rznüze.i ouLmdrhocn, die einen öffent- die Berufenen die Uebernahme des Amtes ablehnen, —- - — Hohenneujahr, hält Vie hiesige Freiw. Feuerwehr eine öffentliche Abendunterhaltung ab. Das Programm ist ein sehr reichhaltiges und gutgewähltes und deshalb ist dem Verein, der bekanntlich auch in dieser Beziehung sich keiner Mühe und Arbeit scheut, ein volles Haus zu wünschen. — Kaufunge«. Die Rachricht, daß hier eine Secte ähnlich den Quäkern Versammlungen pfleg, be wahrheitet sich nicht. Es handelt sich nur um Ver sammlungen einer christlichen Gemeinschaft, wie solche auch in anderen Gegenden Sachsens abgehalten werden. Die Versammlungen hier sind durch den Secretär des Landesvereins für innere Mission, Her«. Beruh. Kühn enthaltenen Programm zu ersehen ist, verspricht auch diese Aufführung, welche zum Theil eine Wiederholung der Weihnachtsaufführung ist, eine an Abwechslung reiche zu werden. Wir sind in der Lage, miitheile»' zu können, daß größere Pausen zwischen den einzelnen Rummern thunlichst vermieden werden sollen. F-rncr sind Vorkehrungen getroffen worden, um Jedermann Gelegenheit zu geben, sich einen Platz zu sichern. Da der Reinertrag zum Besten seiner Turnhallenbaukasse fließt, wäre ein zahlreicher Besuch ,ehr zu empfehlen. — Die Pflichten und Aufgaben der Gemeinde waisenräthe, die ab Neujahr mit der Neuordnung des ganzen Vormundschaftswesens auf Grund des neuen Bürgerlichen Gesetzbuches in Thätigkeit traten, sind in der Hauptsache folgende: Die Gemeindewaisenräthe haben dem Vormundschaftsgericht die Personen vorzu- schlagen, die sich im einzelnen Falle zum Vormunde, Gegenvormunde, Mitgliede eines Familienrathes oder zum Pfleger (bisher Sondervormund) eignen. Sie haben ferner in Unterstützung des Vormundschasts- gerichts darüber zu wachen, daß die Vorinünder der sich in ihrem Bezirke aushaltenden Mündel für die Person der Mündel, insbesondere für ihre Erziehung und ihre körperliche Pflege, pflichtmäßig Sorge tragen. Sie haben weiter dein Vormundschaflsgerlcht M und Pflichtwidrigkeiten, die sie in dieser Hmsicht wahr- nehmen, anzuzeigen und aus Ersordern über das persönliche Ergehen und das Verhalten eines Mnndel- AuSkunft zu ertheilen. Erlangen die Gememdewahew räthe Kenntniß von einer Gefährdung des Vermögens ... -- eines Mündels, so haben sie dem Vormur.'öschasts-t gestattet. Infolge vorgekommencr Unzuträglichkciten