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ockenblatt Zwciundzü'anziqstcr Jahrgang. 18V« Sonnabend, den 9. April Ain l?»IN»S«NNt»AV 0. 8. a»^ a^ t< Frühling zog im Flügclkleide Mild und freundlich bei unS ein, Wollte nach des Wintere Leide Alle Herzen neu erfreu»! Mit dem Frühling kommt gezogen Heut der Liebeskönig auch, Fromme Eltern mit ihm wogen Zu dem Dom nach altem Brauch. Ihre Kinder stehn mit Zweigen Um den heiligen Altar, Uno die Engel hold sich neigen Zu der frommen Kinderschaar. Betend bricht der Christenmeuze In ein Hosianna aus, Und des Chores janfte Klänge Tragen es in jedes Haus! ing^' Streut dem Liebeskönig Palmen, Laßt die Kinder sich ihm nah'n; Singen ihm der Freude Psalmen, Seinen Segen zu empfahn. Wenn sie betend niedersinken, Dann im seligen Verein Sieht man Himmelsmaien blinken Hüllen sie in Frieden ein. FrühlingSseier, Frühlingswonne Weht nm sie an dem Altar, Und im Glanz der Frühlingssonne Bringen sie den Schwur ihm dar: IcsuZ soll mein Vorbild bleiben, Ihn trag ich in meiner Brust; Mag ihn auch die Welt vertreiben Ich pfleg' ihn in Leid und Lust! — Dieses Blatt erscheint Mittwochs und Sonnabends und ist durch alle Postanstalten zu beziehen. Abonnementspreis: Vierteljährlich 10 Ngr. i-.e, welche in Königsbrück bei Derrn Kaufmann Moritz Tschersich angenommen werden, sind in Pulsnitz bis Montags und Donnerstags Abend emzusenden. Inserate werden nur bis Dienstags und Freitags früh 8 Uyr in Pulsnik angenommen und mit 8 Pf. für die gespaltene Corpus-Zeile berechnet, Königliche Amtshauptmannschast daselbst, ven Salza u. Lichtcnau. für hskmji, MmiMrück, Rastebel st, Aastilmi st, -Moritzburg lM Amgegenkl. -— — Amtsblatt gor Königlichen Drrichtobttzörde» uns der städtischen Drhorden zu Pulsnitz und Königsbrück. Keik l ga» crß« K. Bei der unterzeichneten Königlichen Nmtshauptmannschaft ist wiederholt darüber Beschwerde geführt worden, daß sich nach Eintritt des Thau- '"'rs die öffentlichen Commnnicationswege nicht mehr in dem Zustande befinden, welchen daö öffentliche Verkehrsinteresse verlangt. orÜD. Liegt nun auch der Hauptgrund dieses UebelstandeS in der Jahreszeit und in den ungünstigen schnell wechselnden Witterungsverhältnissen, M V doch nicht zu verkennens daß sich nur ein kleiner Theil der Gutsherrschasten und Gemeinden die sofortige und rechtszeitige Vollführung der , giftM Herstellungsarbeitcn, als das Abteilen des auf der Fahrbahn sich ansammelnden Wassers, das Verziehen der auSgesahrenen Gleise, daS Iviiöder Seitengräben, die Reinigung der verschlemmten Schleußt» ». s. w. hat angelegen sein lassen. Es ist aber ferner auch darüber geklagt worden, daß die betreffenden FuhrwerkSbesitzer und Fuhrleute ohne alle Rücksicht auf die durch die ästigen Witterungsverhältnisse herbeigeführte Einweichung der Communicationsweze ihr Fuhrwerk unverhältnißmäßig schwer belasten und hierdurch oft mit vielen Kosten hergestellte Fahrbahn vollständig zerstören. . Unter diesen Verhältnisse» sieht sich daher die unterzeichnete Königliche AmtShanptmannschast zu Wahrung deS öffentlichen Verkehrsinteresses die betreffenden Gutsherrschasten und Gemeinden aufzusordern, nunmehr ungesäumt und bei Vermeidung einer Geld< «fe von 1« Thlr. -- —- bez. weiterer exeentivischer Zwangsmaßregeln, zunächst den auf den Communicationswegen an- .?',»eltcn Koth abzuzicheu, die vorhandene» auSgesahrenen Gleise zu verziehe», beziehentlich mit Steinen oder Kies auSzuschütten, auch die sonstigen öligen aus der Fahrbahn auSzngleichcn, die Abschläge, wo solche nicht zu beseitigen sind, zu reinigen, die Gräben in der nöthigen Weite und . ? i» heben, in der Tiefe der ausgefahrenen Gleise und Mulden, wo Solches nöthig sein sollte, zu gehöriger Ableitung des Wassers, Seitenabzugs- °»zulcgcn und endlich bei Eintritt hierzu geeigneter Witterung die gesammte Fahrbahn zu versteineu, resp. zu Verliesen. Dagegen werden auch die Fuhrwerksbesitzer und Fuhrleute zur Wahrung der Interessen der Baupflichtigen hierdurch noch besonders darauf ^ksam gemacht, daß das Gesetz vom k6. April 1840, „die Belastung und Felgenbreite des Frachtfuhrwerks betreffend," nach ausdrücklicher An- des Königlichen Ministeriums des Innern auch auf die Communicationswege und das darauf verkehrende Fuhrwerk Anwendung zu leiden hat man cs den betreffende» ba»pflichtige» Gutsherrschaften und Gemeinden zu überlassen, in solchen Fällen, in denen sich eine wesentliche eiligung der Communicationswege durch überlastetes Fuhrwerk herausstellt, Anzeige an die kompetenten Behörden der Contravenienten behufs ' .! ^ng der Untersuchung und beziehentlich Bestrafung derselben zu erstatten. s In dem man zu Durchsührung vorstehender Anordnungen hiermit die König!. Gerichtsämter, sowie die Herren Friedensrichter um ihre Mit- ersucht, hat man nur noch zu bemerken, daß die betreffenden Straßcubaubeamten, sowie die Gensdarmerie Veranlassung erhalten haben, auf zur Sprache gebrachten Ucbelstände ihr Augenmerk zu richten und für den Fall der Nichtbeachtung dieser Anordnungen unverzüglich Anzeige jl i» erstatten, damit von hier aus das Nöthige eingcleitct werden kann. Bautzen, am 1. April 1870, » 'Mcrine ' . g 1g