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Briefkasten Der Frage muß io Pf.-Marke beiliegen. Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt Antwort erfolgt ohne Gewähr. Kostenfrei nur, wenn Abdruck ohne Namen gestattet Pflicht zur Zahlung des Krankengeldes Zur Frage 9070 in Nr. 17. Als Leiter der Krankenkasse des Verbandes Deutscher Handlungsgehilfen gestatte ich mir einige Worte der Aufklärung zu der Sache. Richtig ist, daß un berechtigter Ortswechsel eines Kassenmitgliedes nicht den Ver lust der Krankenunterstützung zur Folge hat. Demgemäß sind dem Mitglied B. auch die Kosten der ärztlichen Behandlung an standslos erstattet worden. Für den Bezog von Krankengeld bedarf es aber des Nachweises, daß der Grad der Krankheit ein Mitglied unfähig zur Erwerbstätigkeit macht. Wenn nun jemand wegen Muskelrheumatismus — also objektiv überhaupt nicht festzustellender Krankheitsangabe — seinen Beschäftigungsort Hamburg verläßt, ohne daselbst ärztliche Hilfe in Anspruch ge nommen zu haben, und nach Leipzig zu seinen Eltern reist, um sich in der Heimat »eine Woche« zu erholen, so sind Zweifel nur zu wohl berechtigt, ob der Grad der Krankheit allein das Mitglied unfähig zur Erwerbstätigkeit gemacht haben würde, wenn es am Beschäftigungsort verblieben wäre. Nach Vorschrift des Kassenstatuts soll das vor jedem Ortswechsel zweifellos festgestellt werden; da der Nachweis aber von B. nicht erbracht worden war, ist ihm anheimgegeben worden, sich von dem Leipziger Arzt diese Voraussetzung für einen Krankengeld anspruch bescheinigen zu lassen. Das ist nicht geschehen und demzufolge die Bezahlung von 8 M. Krankengeld mit Recht ver sagt worden. Herm. Hedrich, Verw.-Dirktor Rickelrand -Etiketten A‘ alle Sorten Anhänge-Etiketten aus Karton, Pergament, Papyrolin; Tuchmuster-Etiketten aus Weissblech u. Messing liefert billigst 2013901 Konr. Ph. Preiss Nachf., Nürnberg Feuerfesten Kraterzement für höchste Feuerbeständigkeit liefert billigst in jedem Quantum [3'92 Hubert Netz, Netzmühle bei Brohl am Rhein Ord. Zeichenpack wie solches von der Schulbehörde ver langt wird, liefern in tadelloser Ausführung Gebr. Strepp, G. m. b. H. — Papierfabrik Hochkoppelmühle bei Düren Wübbens & Voswinkel, Hannover Spezialität: [573 PupierAbroll-Apparate Briefwagen, Federträger usw. Preis-V erzeichnisse werden auf Wunsch verabfolgt Faltschachteln mit und ohne Druck empfiehlt [1980905 Paul Kürschner, Hainichen 1. Sa atent-Büro „Fortuna” BRESLAU Ring a. Rathaus 20/21. Teleph. für Buchbindereien. Stets Neuheiten I Ständiges Lager I WeiBbeA & Nickol Leipzig. Katalog zu Dienften! Tinten, Tuschen, Klebstoffe Hektographen - Artikel Stempelfarben p.M» liefert in erstklassiger Qualität Emil Meier, Mannheim Im Namen des Königs! In der Strafsache gegen den Kaufmann Carl Gustav Jährig aus Leipzig-Reudnitz wegen Vergehens nach §§ 14, 20 des R.-G. vom 12. Mai 1894 hat die III. Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Leipzig in der Sitzung vom 5. und 7. Januar 1907, an der teilgenommen haben : 1. Landgerichtsdirektor Dr. Gross, als Vorsitzender, 2. Landgerichtsrat Mannsfeld, 3. Landrichter von Miaskowski, 4. Landrichter Henschel, 5. Hilfsrichter Assessor Dr. Kratzsch, als beisitzende Richter, Assessor Saupe, als Beamter der Staatsanwaltschaft, Referendar Sarfert und Aktuar Georgi, als Gerichtsschreiber, für Recht erkannt: Der Angeklagte Jährig wird wegen Vergehens nach § 14 Abs. 2, § 20 des Reichsgesetzes zum Schutze der Waren bezeichnungen vom 12. Mai 1894, verübt durch Versendung der Preisliste 7 vom Jahre 1901, zu — 400 — Vierhundert Mark Geldstrafe sowie zu einer an den Nebenkläger Louis Glaser zu er legenden Busse von — ^00 — Fünjhundert Mark verurteilt. Dem Nebenkläger wird die Befugnis zugesprochen, die Verurteilung nach Rechtskraft auf Kosten des Angeklagten binnen einem Monate nach Zustellung des verfügenden Teiles gegenwärtigen Urteils in der Wochenschrift für den Papier- und Schreibwarenhandel und die Papier verarbeitende Industrie, ferner in der Postkarte und in der deutschen Papier-Zeitung, Verlag in Berlin, öffentlich bekannt zu machen. PP- PP- Ausgefertigt am 5. März 1908. Der Gerichtsschreiber der Strafkammer 3 des K. Landgerichts Leipzig. L. S. Georgi, Aktuar. Oeffentliche Sitzung der 3. Strafkammer des Königlichen Landgerichts. Gegenwärtig: 1. Landgerichtsdirekt. Dr.Gross, als Vorsitzender, 2. Landgerichtsrat J.-R. Barth, 3. Landgerichtsrat J.-R. v. Som- merlatt, 4. Landgerichtsrat Mannsfeld, 5. Hilfsrichter Ass. Dr Kratzsch, als beisitzende Richter, Staatsanwalt Dr. Oertel, als Beamter der Staats anwaltschaft, Referendar Lenke, als Gerichtsschreiber. Leipzig, den 13. Februar 1908 In der Strafsache gegen den Kaufmann Karl Gustav Jährig aus Schönbach, jetzt in Leipzig-Reudnitz, wegen Vergehens gegen das Warenbezeichnungsgesetz vom 12. 5. 1894 erscheinen bei Aufruf der Sache der Angeklagte und als Ver teidiger Rechtsanwalt Dr. Drucker in Leipzig, und als Nebenkläger Kaufmann Louis Glaser und Rechts anwalt Dr. Mittelstaedt. pp. PP- Hierauf schließen der Angeklagte und derNebenkläger folgenden Vergleich: Der Angeklagte erklärt, dass er das Warenzeichen Autochrom zu Unrecht benutzt hat. Er zahlt an den Nebenkläger weiterhin 1000 (eintausend) Mark, wogegen der Nebenkläger auf alle weiteren Ansprüche gegen den Angeklagten und die Firma Dr. Trenckler & Co. verzichtet. Der Angeklagte übernimmt die Kosten des Verfahrens, soweit sie nicht auf die Staatskasse übernommen sind, und erstattet dem Neben kläger alle notwendigen Auslagen. Dem Nebenkläger steht das Recht zu, diesen Vergleich und den verfügenden Teil der Ver urteilung vom 7. Januar 1907 in der „Wochenschrift für Papier- und Schreibwarenhandel“, in der „Postkarte“ und in der „Papier- Zeitung“ in Berlin in der Zeit bis zum 15 April 1908 je einmal auf Kosten des Angeklagten bekannt zu machen. Der Nebenkläger zieht den Strafantrag zurück. Vorgelesen, genehmigt, unterschrieben. Leipzig, den 13. Februar 1908. Louis Glaser Gustav Jährig pp. PP- Dr. Gross, Vors. Ref. Lenke, a. G.-S. Ausgefertigt am 28. Februar 1908. Der Gerichtsschreiber des Kgl. Landgerichts Leipzig L. S. Georgi, Aktuar. (3152 Verantwortlicher Schriftleiter Siegmund ferenczi, Friedenau. Zuschritten nur an Papier-Zeitung, Berlin SW 11 erbeten Druck von A. W. Hayn’s Erben, Berlin SW 68, Zimmerstraße 29